… eure must have Standardsätze in den Klausuren.
Da wir ja inzwischen alle schon so einige Klausuren hinter uns haben, dachte ich mir, wir können hier mal die wichtigsten Sätze zusammentragen.
Ich fange mal an mit:
Das Grundstück ist XY mit Übergang von Nutzen und Lasten ab 01.08.2014 gem. § 246 (1) S.2 HGB i.V.m. § 39 (2) Nr. 1 AO wirtschaftlich zuzurechnen und dem notwendigen betrieblichen Anlagevermögen zuzuordnen, § 246 (1) S. 1 HGB, § 247 (2) HGB i,V.m. § 5 (1) S.1 HS.1 EStG.
Also, weiter geht’s 🙂 🙂
Der Einspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er statthaft und begründet ist.
„Rechtswidrigkeit ist indiziert“ bei AO in der Steuerhinterziehung.
oder „… erbringt eine so Leistung nach bla bla bla“ 😛
Die nach §15 USTG abziehbare UST gehört nicht zu den Anschaffungskosten §9b (1) EstG
Klausi, „zulässig“ statt „statthaft“ wäre besser 😉