Morgen

Morgen ist es schon so weit!

Wie schnell die Zeit verging.

Ich wünsche euch allen gute Nerven und hoffe, ihr seid nicht ganz so nervös, obwohl sich das wohl nicht ganz vermeiden lässt.

Wir geben unser Bestes und hoffen dass das Quäntchen Glück auf unserer Seite steht.

167 Gedanken zu „Morgen

  1. Zeitlich sehr eng, AO hätte ich mir eine andere Aufgabe gewünscht, hoffe für 40 Punkte hats gereicht.

    AO:
    – Wirksame Bekanntgabe an Gesamtrechtsnachfolger einer PartG
    – Falsche Korrekturnorm
    – Korrektur nach 173
    – Korrektur nach 173 bei grobem Verschluden

    USt:
    – GiG bei Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlage
    – Grundstückskauf, Option, 13b
    – 15a Berichtigung nach Nutzungsänderung
    – Innerg. Erwerb inkl. Veredelung (Verbringen?!)
    – Unentgeltliche Wertabgaben unter 35€ an unbestimmte Empfänger
    – Ratenkauf, Rückabwicklung

    ErbStR:
    – Persönliche Steuerpflicht, da Erbe Inländer
    – Ertragswertverahren gemischt genutztes Grundstück
    – Anteilige Steuerbefreiung 13d
    – Abweichung von der üblichen Miete
    – Sachwertverfahren, Ermittlung BV
    – Steuerbefreiung nach 13a, 13b; Ermittlung Verwaltungsvermögen; Abschmelzbetrag
    – Ausländischer Hausrat (mE nur der Ehefrau zuzurechnen)
    – Beerdigungskostenpauschale (mE hälftig, da auch dem Sohn zuzurechnen)
    – Versorgungsfreibetrag; Witwenrente

    Das war es so grob, habe bestimmt was vergessen!

  2. Das war eine leichte Klausur, so kann es weitergehen.
    Der Start ist geglückt, ich hoffe, Ihr seid auch alle so zufrieden 🙂

  3. Ich hab jetzt von ca. 10 Leuten Rückmeldung bekommen und alle sagen, dass es zeitlich „nicht machbar“ war. Übrigens auch von Leuten, die das letztes Jahr nicht gesagt haben. Das scheint mir aus der Ferne betrachtet der Casus Knaxus zu sein

  4. Glaube in USt war noch 3c anzuwenden bei dem Verbringensfall für die Lieferung unter Eigentumsvorbehalt…

  5. Grob passend würde ich zustimmen. Meines Erachtens nach sehr umfangreich. Viele machbare Sachen aber zeitlich kaum machbar. ErbSt musste auswendig alles sitzen, sonst ging zu viel Zeit weg.

    PS: jemand Erfahrungswerte was passiert, wenn nicht alle Seiten durchnummeriert sind? Wird dann gar nicht gewertet :/?

  6. @Versager: Meinst du, dass die Weiterleitung eine Heilung des Fehlers auslöst? Da ja Einzelbekanntgabe nötig war.
    Hab mich noch über einen Ergänzungsbescheid ausgelassen, da die Spenden bisher ja nicht als solche anerkannt wurden.
    Die Berücksichtigung erfolgte auf einen Antrag nach 172, auch zuungunsten möglich außerhalb der Frist.
    Bei den Sonderbetriebsausgaben bin ich auf 173 gegangen und hab gesagt, dass grobes Verschulden vorliegt und eine Änderung nur im Rahmen des 351 möglich ist…soweit die Änderung für die Spenden reicht.
    Umsatzsteuerlich stelle ich mir die Frage, ob die GIG auch für die Wohnung geht? Hab durch die Vermietung an den Anwalt 15a geprüft.

  7. das war auf jeden Fall sehr viel. meines Erachtens vom Umfang her nicht vergleichbar mit den Übungsklausuren der klassischen Anbieter (knoll, econect, Endriss etc). ich bin gespannt, wie die punkte verteilt werden, ob ErbStR/BewR mit Grundbesitz im ertragswertverfahren, BV mit sachwertverfahren (inkl. §§ 13a und 13b) und Nachlassverbindlichkeiten noch mit 30 Punkten passt….

  8. Jemand Erfahrungen, was passiert wenn man die Seiten nicht mehr vollständig durchnummerieren konnte? Habe schon mal durchforstet bin aber nicht fündig geworden.

  9. Ja also insgesamt ne Faire Klausur, wenn man die VJ-Klausuren betrachtet.
    Kann man sich nicht beschweren. Hoffentlich geht es so weiter.

  10. Kurzer Hinweis, da oben steht „Sachwertverfahren, Ermittlung BV“
    Falls das so gemeint ist, dass das BV mittels Sachwertverfahren bewertet wurde, macht das wenig Sinn. Das BV ermittelt man nicht im Sachwertverfahren. Hiermit werden Gebäude bewertet. Evtl ist das Substanzwertverfahren gemeint? Weiterhin viel Erfolg 🙂

  11. Moinsen,
    wie habt ihr denn AO so gelöst? War ja ein recht netter Sachverhalt…

  12. Ich fand die Themen insgesamt fair. Hatte ebenfalls Probleme mit der Zeit und fand AO tricky.

  13. @Versager09: Warum denn Korrektur nach 173? Wo waren denn da „neue Tatsachen oder Beweismittel“? Ist jemand vielleicht anderer Meinung? Ich bin ehrlich gesagt in 172 geblieben. 177 habe ich dann in dem Zuge zum Schluss auch zitiert mit der Maßgabe, dass Änderung bzgl. des Gerätes nur möglich solange die Änderung reicht. Alle anderen Korrekturvorschriften habe ich verneint. Auf 351 bin ich auch eingegangen.

  14. UST war m.E machbar.
    Veredelung habe ich nicht gemacht, einfach igE und sep Bedrucken (13b) ?

    Einmal GiG und das zur Miete überlassene Gebäude wurde halbes Jahr später verkauft – normaler Verkauf mit Option und 15(1b) denke ich obwohl altes Gebäude aus den 50ern.

    Da fällt mir ein ErbSt war ND Verlängerung durch Saniering in 2009 also erst 40 Jahre hoch dann 8 runter.::

    AO war rund um FB‘e.
    Warum? Wirkt gegen wen usw…

    War nicht wie erwartet 😉

  15. Ich habe es letztes am ersten Tag auch nicht geschafft alle Seiten durchzunummerieren und habe diese Klausur trotzdem bestanden. Also muss gewertet werden.

  16. Ja, hab Substanzwertverfahren gemeint.

    Kleinunternehmer liegt mE nicht vor, wie voll das gehen bei einer monatlichen Miete von 4000 €???

    Habe 172 abgelehnt, da Antrag zugunsten der Stpfl. gesetellt wurde und das außerhalb der Einspruchsfrist.

    Deshalb die Spenden nach 173 I Nr. 1 korrigiert und die AfA der Maschine nach 173 I Nr. 2 berücksichtigt, da in Zusammenhang mit Nr. 1. Ich muss aber dazu sagen, dass ich in AO kaum Zeit hatte und den Sachverhalt nicht gründlich gelesen habe!

  17. Wie soll denn die Kleinunternehmer-Regelung Anwendung finden, wenn keinerlei Angaben zu den Umsätzen des Max gemacht wurden!? Solche „Spaß-Beiträge“ sind echt überflüssig.

  18. Was abgefragt wurde, war wirklich nett.

    UST und ErbSt komplett machbar und AO hört sich auch nach Standard an.

    Ich denke, die Zeit wird das Problem gewesen sein in diesem Jahr.

    Das Ganze jetzt links liegen lassen und auf morgen konzentrieren.

  19. Also ich habe gesagt, dass der Mangel der Einzelbekanntgabe nicht durch die Kopieweiterleitung geheilt werden kann. Demnach bin ich auch nicht in den Einspruch gekommen.

    Änderungen waren dann bei mir kein 172, sondern ein 129 (Übernahmefehler, da bereits bei Veranlagung aus den Unterlagen ersichtlich). Deshalb auch kein 173 Nr.1

    Sonderbetriebsausgaben dann 173 Nr. 2, da kein grobes Verschulden, weil lt. Sachverhalt „versehentlich“ unterlassen.

  20. Meines Erachtens fand die Kleinunternehmerreglung Anwendumg, weil die Vermitungsumsätze aufgrund der Steuerbefreiung nicht in den Gesamtumsatz miteinbezogen werden

  21. Also ich weiss nicht, ich fands nicht einfach. Erbschaftsteuer war sehr viel. (mehr als 35 Punkte?). Es waren auch viele kleine Unverschämheiten eingebaut, die nicht gleich ersichtlich waren. Umsatzsteuer fand ich auch nicht ohne, sehr viel Text und ab und an wusste ich nicht so ganz, wo es drauf hin läuft… Erbst habe ich alles der Ehefrau zugeordnet und bei ihr versteuert und dem Sohn seine Teile als Vermächnis.
    Wie gesagt, ich fands schwer und zeitlich nicht machbar.

  22. War das ein Reihengeschäft ? Betriebstätte Insbruck zur Kundin im Auftrag des Maxes ?

  23. Da war doch kein Kleinunternehmer? Das ging doch von den Beträgen gar nicht?

    Konnte bei der Gebäude Lieferung optiert werden?

  24. ErbSt war echt noch umfangreicher als sonst schon… kann eigentlich nicht wie sonst nur 30 Punkte geben…

  25. Wenn man den Prüfungsstress nicht einbezieht, dann fand ich es eigentlich relativ einfach. Es waren viele Basic Themen. Wenn man den Zeitdruck mit einrechnet, dann fand ich die Klausur schon sehr schwer.

    AO fand ich persönlich ok. Hätte da aber nicht so viel Zeit vertrödeln sollen.

    Bei Umsatzsteuer waren ziemlich viele große Sachverhalte dabei bei denen man sich in Kleinigkeiten verlieren konnte.

    Erbschaftsteuer fand ich sehr Stramm, dass man einmal ein Ertragswertverfahren bei der Immobilie anwenden musste und dann noch das Substanzwertverfahren und § 13a und § 13b prüfen musste.

    Die Klausur war zeitlich nicht zu packen und e ärgert mich sehr, dass ich in Erbschaftsteuer zu viele Punkte verschenkt habe…

  26. Reihengeschäft habe ich abgelehnt, es wäre ja sonst ein 25 B gewesen da drei verschiedene Mitgliedstaaten beteiligt waren. Ich habe einfach einen EG ergab gemacht, und die Bedruckung als sonstige Leistung mit 13 B. Umsatzsteuer war einmal 3C, da habe ich zuerst einen EGE als verbringen gemacht. Bitte entschuldigt die Rechtschreibung, ich mach das mit Freisprech aus der U-Bahn

  27. Hallo alle zusammen,

    ich habe jetzt öfters von Mitstreitern gehört, dass der Unternehmer ein Kleinunternehmer war.Sie scheinen sich sehr sicher zu sein :(Sie begründen es damit, dass die Umsätze aus der Vermietung nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.In der Aufgabenstellung stand auch, dass die Anträge gem. 19 Abs.2 nicht gestellt wurden.Jetzt frage ich mich auch selbst, welches in der Aufgabenstellung die Beurteilung der Jahre 2017 und 2018 erwünscht war.Wenn das stimmen sollte, habe ich ein Problem.Bin mir jetzt selbst nicht mehr sicher.

  28. Komischerweise waren ao und erbst meine Stärken…
    Ust konnte ich noch was zur Pkw Besteuerung sagen, Vermietungsleistung , GIG…
    Es war sehr viel von der Masse…
    Und erbst kam 13b schon ausführlicher dran…bestimmt 5-10 Punkte.

  29. @Adam 1234
    Nur an der fehlenden Durchnummerierung wird es wohl nicht scheitern. Problem, wenn etwas verlorengeht oder deine Seiten sonst irgendwie durcheinander geraten (warum auch immer) geht natürlich im Zweifel zu deinen Lasten. Aber im Normalfall sollte es daran nicht scheitern.
    Also gedanklich abhaken und morgen nicht mehr drüber nachdenken.

  30. 25b kann es nicht sein da Abnehmerin Privatpersonen und in Deutschland.
    Also von der Betriebstätte Österreich im Auftrag der deutschen Betriebstätte an eine Privatperson und vom ersten Lieferer an letzten Abnehmer klingt für mich nach einem Reihengeschäft

  31. Und wo soll der Kleinunternehmer versteckt gewesen sein???

    Für mich würde die ganze Aufgabe keinen Sinn machen, wenn nicht zur Regelbesteuerung gewechselt wird und dazu gab die Aufgabe m.E. nix her …

    Ständig 14c wg. unberechtigtem USt-Ausweis
    Private Pkw-Nutzung des Mitarbeiters; ohne Vost-Abzug
    …???

    Ich fand die Zeit leider viel zu knapp 🙁

  32. Fand das ganze heute wirklich machbar

    Habe zeitlich recht lange für ErbSt gebraucht, ging aber trotzdem zeitlich gut. Bei ErbSt war es wohl nur die schiere Masse, die problematisch war. Inhaltlich fand ich das nicht besonders anspruchsvoll.

    Habe auch KU angewendet. Habe kein Reihengeschäft.

  33. Also Kleininternehmer war keiner dabei. In Hinweisen steht es immer drin dass ggf. kein Verzicht ausgesprochen wird.

    Lasst euch nicht durch sowas verwirren.

    Es war zeitlich sehr eng, sagten auch Mitstreiter vom letzten Jahr. Sie meinte war überhaupt nicht zu vergleichen vom Umfang her.

    So empfand ich es auch.

    Es war ok, aber viel zu viel.

  34. Kein Kleinunternehmer, der Hinweis ist bei jeder Klausur dabei, hat nichts zu bedeuten.

    Sonst sagen die wo letztes Jahr geschrieben haben, dass der Umfang viel mehr war als letztes Jahr.

    Nicht machbar in der Zeit.

    Die Fälle waren nicht leicht, es war gut durchgemixt. Von mittel bis normal.

    Aber auch wie immer fiese Sachen dabei

  35. Ich fand es zeitlich auch nicht machbar und AP bzw allein der Umfang inkl Anlagen war super viel.

    Habe dann leider Im Endeffekt auch ErbSt nur zum kleinen Teil lösen können.

    Warum die Grundstücksveräußerung in Tz b) keine Teil GiG war, würde mich auch interessieren. Den zeitlichen und sachlichen Zusammenhang gab es ja mE zweifellos.

    Für sich genommen waren die Sachverhalte keine Exoten (mal abgesehen von der Veredelung), allerdings war nach meinem Gefühl in jedem Sachverhalt eine Gemeinheit eingebaut, die es unter dem enormen Zeitdruck und bei der Menge von 21 Seiten Klausur es einfach unmöglich gemacht hat, die Klausur vollständig zu lösen.

    Warum zB beim Ertragswertverfahren der Sachverhalt noch so extrem verkompliziert werden musste, erschliesst sich mir nicht.

  36. Kleinunternehmer sehe ich nicht: dazu gab es zu wenig Angaben. Allenfalls als Abgrenzung zu benennen. Den Umsatz aus seinen Filialen kannte man ja gar nicht. Käme allenfalls für Erwin Ertel in Betracht, aber auch dort gab es zu wenig Angaben.

    Warum der Grundstücksverkauf nicht Teil der GiG war, würde mich auch interessieren.

  37. Einerseits Lieferschwelle überschritten, andererseits Kleinunternehmer, was wollen die uns damit sagen?

  38. Ich wage mal einen Versuch hinsichtlich der Frage, warum mE (!) keine GiG beim Grundstück.

    Man musste es in jedem Fall abgrenzen, da es durchaus den Anlass dazu gab, das anzunehmen. Ich habe jedoch gegen GiG dahingehen argumentiert, als dass die Veräußerung entgegen der ursprünglichen Absicht des E war; er wollte also sein Grundstück als zwar wesentliche Betriebsgrundlage nicht veräußern (unschädlich für die eigentliche GiG), sondern im Rahmen seiner nunmehr unternehmerischen Tätigkeit im Rahmen seines Vermietungsunternehmens fortführen, platt gesagt. Deswegen fehlt es mE am sachlichen Zusammenhang, also keine zeitlich Gestreckte GiG.
    Dass dann nur für sich betrachtet die Veräußerung keine GiG für sich darstellt liegt an der fehlenden Fortführung des Vermietungsunternehmens.

    Vielleicht stimmt es so, vielleicht auch nicht, das war zumindest meine Argumentation 😉

  39. M.E keine gig bei b), da ganz eindeutig in der Aufgabe vermerkt war, dass Ertl das Grundstück in 2018 unerwartet (also nicht von Anfang an beabsichtigt) veräußert und somit der wirtschaftliche Zusammenhang fehlt. Ist aber nur ne Vermutung…

  40. Hätte auch überlegt Teil Gig, aber dann wäre kein 15a gewesen, macht doch keinen Sinn!!

  41. Keine TeilGiG, da der Max das Vermietungsunternehmen des Ertel nicht fortgeführt hat. EG +1.OG Eigennutzung Und 2.OG 15 1b

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