Prüfungs-Tipp

Unsere Dozenten haben folgende Hinweise gegeben: Da die Klausuren aus der Finanzverwaltung kommen, wollen die Sicherheit haben und keine Theorien zur Grundlage machen. Die Klausuren für 08 sind Oktober 07 fertig durchgescheckt. Also sollten wir uns ansehen, welche BMF-Schreiben Anfang bis Mitte 2007 auf den Markt gekommen sind, dass sind die Klausur Fälle. Also zum Beispiel in der Umsatzsteuer Erlass aus Mai 2007 zu § 2, Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Da ich so eine Sache letzte Woche auf dem Tisch hatte, habe ich beim Dozenten nochmal nachgefragt, um Details zu klären. Perfektes Thema in allen Klausuren. Sieht das irgendwer genauso oder anders? Ich denke, wir sind alle für Tipps zu haben. Gruß aus dem Münsterland, wo  ich heute mal gegen Mittag Feierabend mache, um mich auf Fußball zu konzentrieren…….

2 Gedanken zu „Prüfungs-Tipp

  1. Hallo,

    als Absolvent der letzten Prüfung kann ich nur den folgenden Tip geben:
    Relevant in erster Linie sind die Grundlagen; die müssen sitzen!
    Ferner gibt es (das zählt eigentlich zu den Grundlagen) einige Erlasse, auf die immer wieder gerne eingegangen wird (zB Mieterein- und Umbauten oder der 200 § 68/1 zu den Betriebsvorrichtungen).
    Da die Rechtslage 2007 abgeprüft wird, sind sicher 2007er Erlasse und BMF-Schreiben wichtig, doch die Punkte in der Klausur werden nur mit den Grundlagen geholt. Zeit, noch großartig Regelungen nachzuschlagen hat man während der Klausur sowieso nicht, was heißt, daß man die Fußgängerpunkt holen sollte.

    Zu der Idee, in der Praxis vorbeizuschauen: Das ist mE völlig überflüssig, kostet Zeit und verwirrt nur. Auf Klausurfragen bekommt man dort keine Tips!!!

    Ach ja, da die Zeit in den Klausuren sehr, sehr knapp ist:
    Klausuren schreiben, Klausuren schreiben, Klausuren schreiben, damit man alles in 6 Stunden schafft und den Umfang der Antworten abzuschätzen lernt.

    Soweit
    Gruß
    Markus

  2. Hallo Markus, danke für die Antwort. Sehe ich genauso wie du, Grundlagen nicht zu können wird doppelt bestraft, irgendein aktuelles Urteil nicht zu kennen, ist halb so wild. War in Jura genauso, pauken der Grundlagen zahlt sich aus, alles spezielle Wissen kann man ohnehin nicht haben, da war auch nie ein Prüfer deswegen negativ gestimmt. Aber man sucht natürlcih immer nach dem Hinweis, was sich die Klausurensteller diesmal ausgedacht haben…

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