Riester und das Versorgungswerk

Hallo,

diese Woche kann ich nur wenig von Fortschritten für die mündliche Prüfung berichten. Genauer gesagt, habe ich diese Woche noch gar nichts gemacht und das wird voraussichtlich auch so bleiben. Heute und morgen bekomme ich nämlich Besuch und ich bin schon ganz aufgeregt, dass ich das erste Mal seit Januar wieder Gelegenheit habe, ein richtiges Menü zu kochen!

Die einzige steuerliche Aktivität war, neben der Arbeit natürlich, die DStR 45/15 zu lesen. Der Artikel über das BFH-Urteil zum Sonderausgabenabzug für nicht aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte hat mich daran erinnert, dass ich meiner Riester-Versicherung noch diesen Monat mitteilen muss, wieviel ich dieses Jahr einzahlen möchte.

Jetzt bin ich am Überlegen, inwieweit sich eine Einzahlung noch lohnt. Wenn man davon ausgeht, 2016 die Prüfung zu bestehen, hat man nur noch 2015 und 2016 den Sonderausgabenabzug (10a EStG) bzw. Anspruch auf Zulage (79 ff EStG). Da ich nicht verheiratet bin, habe ich auch keinen Anspruch auf Zulage über eine mittelbare Begünstigung.

Ich denke, dass sich mein Vertrag ohne Förderung nicht wirklich lohnt, da hohe Bearbeitungsgebühren weggehen. Andererseits wären Einzahlungen ohne Begünstigung bei der Auszahlung nicht voll versteuert, und die (hoffentlichen) laufenden Überschüsse müssten nicht sofort versteuert werden wie bei einem Depot. An der Rürup-Rente stört mich, dass sie nicht vererblich ist, auch wenn die Kombi mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus ihren Charme hätte.

Hat sich in dieser Thematik schonmal jemand Gedanken gemacht? Wie macht ihr das? Einzahlen solange der Vertrag begünstigt ist? Einzahlen auch ohne Begünstigung? Sich auf das Versorgungswerk verlassen und den Vertrag stillegen?

Für Denkanstöße wäre ich sehr dankbar!

Sabrina

9 Gedanken zu „Riester und das Versorgungswerk

  1. Liebe Sabrina,

    Sei mir nicht böse, aber bestehe doch erst einmal die Prüfung, bevor du dir über das Versorgungswerk Gedanken machst.
    Wenn du bestanden hast, wirst du schon die richtigen Bausteine für dich finden, um im Alter gut auszukommen.
    Vorher würde ich aber jegliche Energie in die mündliche Prüfungsvorbereitung investieren.

    Lg
    StB Siggi

  2. Hallo Siggi, grundsätzlich ja 😉
    Ich war aber auch am Überlegen, ob sich – im Hinblick auf eine evtl spätere Vertragsstillegung – schon dieses Jahr eine Einzahlung nicht mehr lohnt. Da die Versicherung auf dem Azubi-Gehalt von damals basiert, muss ich die Aufzahlung jedes Jahr neu auswürfeln.

  3. Also wenn man wie ich in das Versorgungswerk MV einzahlen muss und in den letzten Jahren nicht mehr als 15 Leute bestehen und sich dann nicht alle bestellen lassen(Finanzbeamte), muss man sich privat versichern. Denn die Rechnung vom Versorgungswerk MV geht in 10 Jahren nicht mehr auf. Riester ist mit der Bestellung zum Steuerberater nicht mehr möglich und ob Rürup die Lösung ist, glaube ich persönlich nicht. Ich habe eine private Rentenversicherung gewählt, da konnte ich meinen Lebenspartner eintragen und die Rendite war besser.

  4. Als Angestellte in einer Steuerkanzlei sollte sich für diese Frage ein Ansprechpartner in deinem Arbeitsumfeld finden lassen.

  5. Ich habe solange in den Riester-Vertrag eingezahlt wie ich noch in den Genuss der Begünstigung gekommen bin. Zurzeit ruht der Vertrag und soll (so ist der Plan) später mal in eine Immobilienfinanzierung einfließen. Dadurch gehen meines Wissens nach die steuerlichen Vorteile und die Zuschüsse von Vater Staat nicht verloren, welche man bei Kündigung des Vertrags ja zurückzahlen müsste.

    Alternativen zum Versorgungswerk sind m. E. relativ rar. Rürup und priv. AV wurde bereits angesprochen. Es besteht zudem die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge ins Versorgungswerk einzuzahlen (also zusätzlich zum Pflichtbeitrag). Die errechneten Anwartschaften im Alter sind m. E. bisher als gut zu beurteilen und auch deutlich höher als das, was aus der ges. RV gezahlt würde. Allein dadurch macht es schon Sinn das Examen zu bestehen. 😉 Inwieweit hier zukünftig mit Schwankungen zu rechnen sein wird ist Kaffeesatzleserei. Im Zweifel privat noch was auf die hohe Kante legen. 😉

  6. Danke für die hilfreichen Kommentare – ich werde die Idee von Tyler kopieren und vorerst Riester weiter einzahlen, um den Vertrag dann vsl. stillzulegen 🙂

  7. Hallo Sabrina,

    ich habe im Grunde dasselbe Problem. In Riester einzahlen bringt ab dem Bestehen der Prüfung keinen Sinn mehr und ich werde meinen Vertrag auch ruhen lassen. Rürup ist finde ich keine Ersatz. Die Beiträge werden sozialversicherungsfrei vom Gehalt einbehalten wodurch man am Ende weniger ins Versorgungswerk einzahlt. Oder sehe ich das falsch??? Und zum anderen bringt Rürup nichts, wenn man plant früher oder später in die Selbständigkeit zu gehen.

    LG Maria

  8. Hallo Maria,
    schön zu hören, dass auch anderen diese Fragen durch den Kopf gehen! Von sv-freien Rürup Renten habe ich noch nie gehört, kann es sein dass du die betriebliche Altersversorgung meinst (Eichel-Förderung)?
    Rürup macht für Selbstständige zumindest steuerlich Sinn durch §10(1)nr2b EStG. Die Rendite ist das große Fragezeichen.

  9. Man kann auch als StB weiterhin Riesterfähig bleiben.

    Man braucht nur einen Minijob und verzichtet hierbei auf die Einzahlung in das Versorgungswerk und darüber hinaus auch auf die Rentenversicherungsfreiheit ggü der DRV. Schon ist man als StB Riesterfähig!

    Hier und da ist zwar noch etwas zu beachten, aber vom Grundsatz ändert sich nix.

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