Selbstüberlistung

Heute früh habe ich mich tatsächlich selbst überlistet und einfach mal zwischen Aufstehen und Frühstück (also vorm Wachwerden) an den Tisch gesetzt und zumindest ein bißchen in der AO geblättert (und der AEAO – steht ja doch ne ganze Menge drin). Und zack, hatte ich angefangen. Geht doch.

Der Tee hat dann halt etwas länger gezogen (bei Früchtetee egal) und das Müsli war hübsch matschig, aber was solls. Übung fürs Gebißträgeralter.

Jedenfalls hab ich meinen inneren Schweinehund (übrigens ein ausgesprochen wohlgenährtes Tier, falls jemand fragt) ganz gut überlistet. Und jedes Mal, wenn mir was anderes einfiel, was ich hätte machen können, hab ich es einfach aufgeschrieben – kann man ja später erledigen. (Daß der Schweinehund, das gemeine Haustier, nicht so recht zum Zuge kam, lag allerdings auch daran, daß er zwischendurch mal meinte, wir könnten jetzt ja mal Wäsche abhängen und eine neue Ladung in die Maschine werfen, dann leider feststellen mußte, daß die abzuhängende Wäsche noch nicht trocken war. Pech gehabt 😉 )

Und siehe da, heute abend hatte ich eigentlich gar keine Lust mehr, die Dinge, die ich heute so auf meinen To-Do-Zettel geschrieben hatte, zu tun. Komisch, nicht?

Was allerdings die Abgabenordnung angeht (also nicht, daß ich nix gelernt hätte), da kann ich nur sagen: wenn das Brett nicht zum Kopf kommt, kommt der Kopf halt zum Brett. Oder auch: hochspannend isses immer noch nicht, aber ich denke langsam, daß es vielleicht doch irgendwie machbar ist. (Weitere Selbstüberlistungstips übrigens gerne in die Kommentare!)

Und was das Haustierchen angeht: wir sprechen uns noch, mein Herr.

6 Gedanken zu „Selbstüberlistung

  1. Hallo,

    Selbstüberlistungstips habe ich keine!

    Aber da Du von AO sprichst:

    Unser Seminarveanstalter hat immer gesagt:
    „Wenn Ihr keine Juristen seid, dann versucht möglichst schnell in dem AO-Teil von Null Punkten wegzukommen, haltet Euch nicht ewig auf und macht die Punkte im Bewertungs/Erbschaftsteil und im Umsatzsteuerteil.“

    Ferner -da gibt es aber abweichende Meinungen- wurde uns geraten, mit Umsatzsteuer, da am strukturiertesten zu bearbeiten, anzufangen, dann Bewertung und abschließend als dritten Teil, den AO-Teil zu bearbeiten.
    Ich habe es so gemacht; es hat geklappt.

    Viele Grüße
    Markus

  2. Genauso ist eigentlich auch meine Strategie: USt klappt eh ganz gut, da hab ich bisher bei den Probeklausuren auch immer am meisten Punkte sammeln können, dann ErbSt/Bewertung, da gibts einiges an Fußgängerpunkten. AO ist dann halt Pflicht, um zu bestehen. Ohne geht leider nicht (auch wenn vermutlich nicht nur mir das sehr recht wär. Aber nun.

  3. Hallo,

    in AO kannst du viele einfache Punkte mitnehmen, wenn du zumindest die Zulässigkeitsvoraussetzungen drauf hast. Bei der Begründetheit musst du dann einfach noch die Korrekturnormen beherrschen und du hast einen guten Teil in AO abgedeckt.
    Sehr empfehlenswert ist das AO-Buch von Stefan Knoll. Ist aber (soweit ich weiß) aktuell schwer aufzutreiben (evtl. gebraucht)

    Viel Erfolg!
    Stb2009

  4. also das AO-Buch konnte ich nicht auftreiben.
    Lt. HP von Knoll konnte er nur ich glaub bis 2007 bestellt werden und auf meine E-Mail bekam ich keine Antwort. 🙁

    Viele Grüße
    Claudia

  5. Hallo!

    Das AO-Buch von Stefan Knoll ist seit ein paar Wochen wieder zu haben. War eben im Briefkasten!
    Wer es bestellen will, findet auf http://www.aobuch.de das Bestellformular.

    Viele Grüße

    Anna

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