Stell dir vor, es ist (Papier)krieg und alle müssen hin

Hallo zusammen,

an dieser Stelle möchte ich heute der Digitalisierung huldigen. Die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen mit allem drum und dran ist davon nicht umfasst. Dass ein 6-stündiges Examen handschriftlich verfasst wird, obwohl wohl niemand mehr täglich mehr als wenige Wörter mit der Hand niederschreibt, mag im Tech-Neuland Deutschland hier und da noch auf Verständnis stoßen. Dass entsprechend Gesetzestexte in Backsteinform verwendet werden, gehört dazu und lässt ganz sicher das Herz der Verleger höher schlagen.

Herzrasen bekomme auch ich, wenn mich aus dem Briefkasten im gefühlten Zweiwochenrhythmus eine weitere einzusortierende Loseblattsammlung anstrahlt. Mit „besonderer“ Freude erfüllen mich jene Erlasse, Richtlinien und Gesetze, deren Adressatenkreis begrenzt ist. Aber auch das Steuergesetz Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung der Korrputoin oder das Forstschäden-Ausgleichsgesetz haben im Rechtsstaat und in meinem Backstein ihre Daseinsberechtigung.

Was macht ihr mit den aussortierten losen Blättern? Nehmt ihr sie mit in die Prüfung und woher weiß man im Ernstfall, dass dort kürzlich etwas geändert wurde und findet es entsprechend schnell in seiner Aussortiersammlung?

2 Gedanken zu „Stell dir vor, es ist (Papier)krieg und alle müssen hin

  1. Also bei aussortierten Gesetzen musst du dir keine Gedanken machen, da die aktuelle Fassung immer die Alte und die Neue enthält.

  2. Dieses Thema wird überbewertet durch die Prüflinge.

    In Ertrag und Bilanz ist Rechtsstand (RS) 2015 maßgeblich, da muss man kurz vor der Prüfung schonmal ein wenig schauen, ob man noch aussortiert. Normalerweise geben die Lehrgangsanbieter aber konkrete Hinweise.

    In den anderen Fächern ist aktuellster RS notwendig, also da wird bis zum Ende aus- und einsortiert.

    Bei den Erlassen sollte man schauen. Es gab mal Erlasse, die wurden aussortiert und erst nach der schriftlichen P. kam der neue Erlass. Da ist natürlich suboptimal. Da kann es dann auch schonmal sinnvoll sein, Sachen nicht auszusortieren. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für die Richtlinien.

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