Tag I

Tag 1. Es ist so komisch, man hat mehr als ein Jahr lang gelernt und plötzlich ist der große Tag da.

Ein kurzer Überblick für diejenigen, die heute nicht mitgeschrieben haben:

AO: Verschweigung von Einkünften 2008, Prüfung Korrekturvorschriften für ESt- und USt-Bescheid. Außerdem die Frage, wieviel Verwaltungsakte der abgedruckte Einkommensteuerbescheid enthält. Warum ein Kalender 2015 dabei war, habe ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden 🙁

USt: 50 shades of 13b, aber m.E. machbar und ziemlich unspannend, die Bauleistung war nur unter neuem Recht (im Oktober ausgeführt). Ein Bau eines Gebäudes mit allen möglichen Subunternehmern aus dem In- und Ausland, aus der Baubranche und aus der Gebäudereinigerbranche. SV 2: Kauf Kfz, über 2 Jahre zu beurteilen, Privatnutzung, 15a(1) und (3), zum Schluss Entnahme Kfz. SV 3: Fahrzeugeinzelbesteuerung. SV 4: Geschenke

ErbSt: ziemlich lang meines Erachtens. Robert Rundlich verstarb bei Arbeiten an seinem Auto durch einen Stromschlag der Zündspule. Er lebte seit 2013 in Kanada, aber das AStG kam nicht zum Zug, da der Erbe, trotz Wohnsitz in Kanada, einen Zweitwohnsitz im Inland hatte. Danach das übliche: Dreistöckiges Haus (m.E. Sachwertverfahren), interessant die Kombi dass es teilweise im BV ist, ebenso wie die zugehörigen Leibrentenverbindlichkeiten. Im BV waren dann noch ein Picasso und eine stille hochverzinste Beteiligung.

Insgesamt muss ich sagen: mehr als machbar. Ich hoffe sehr, dass ich keine großen Probleme übersehen habe!!! Am Schluss war ich sogar ein paar Minuten vor der Zeit fertig. Ich hoffe, in den nächsten Tagen geht es so weiter.

Gelöst habe ich in der Reihenfolge ErbSt-USt-AO. Und auch das Lesen der „Steuer&Studium“ vom NWB-Verlag (vorsicht Schleichwerbung!) war sinnvoll, denn so habe ich letzte Woche nochmal etwas von der Berichtigung nach 173 AO für die Umsatzsteuer gelesen, was heute geholfen hat.

Im ErbSt-Teil musste ich schmunzeln, weil der Aufgabensteller dieselbe Groß/Kleinschreibschwäche für „ihr“ und „Ihr“ hat wie ein Kollege von mir und auch das mit dem „s“ und „ß“ üben wir nochmal 😉

So, jetzt muss ich mich erstmal wieder einrenken, die Holzstühle im Prüfungsraum sind nämlich sehr, sehr, sehr unbequem.

Wie ist es euch ergangen?

Sabrina

31 Gedanken zu „Tag I

  1. Das hört sich eigentlich ganz gut an….
    Gab´s in dem USt PKW Fall mit §15a UStG auch eine Klimaanlage, Windschutzscheibe o.ä.?
    riecht nach 3.3 (2) + Beispiel in den UStAE!

    Wie viele VWA der Bescheid hat mussten wir im letzten Jahr auch schon beantworten… Kreativ…
    Und wieder keine Haftung in AO!

  2. Liebe Sabrina,

    bewundernswerte Selbsteinschätzung! Cirka eine Stunde nach Beendigung des ersten Tages.

    Wie kann man solche Aussagen nur machen?!? „Die Aufgaben war mehr als machbar“, „ziemlich unspannend“. Das i-Tüpfelchen ist dein Kommentar zur Rechtschreibung.

    Wie jedes Jahr werden auch dieses Mal ca. 50 % durchfallen. Und du machst solche Aussagen. Ich für meinen Teil hoffe, dass an dem Sprichwort „Hochmut kommt vor dem Fall“ hier was dran ist.

    In diesem Sinne viel Vergnügen bei Tag zwei und drei und viele Grüße

    Vollhorst

  3. Nein, der PKW war mit VSt Abzug, 30% stfr Bauträgerleistungen. Es waren Lackierarbeiten 😉

  4. Ok, aber dann passt 3.3 (2) wohl…
    Fahrzeugeinzelbesteuerung, Geschenke und PKW Kauf + §15a sollte man eigentlich für DIESE Prüfung drauf haben… kein Gebäude, keine Organschaft,…

    Dann kommt es ja vielleicht morgen… 😉
    weiterhin viel erfolg

  5. Herzlichen Dank für den sehr zeitnahen Bericht. Da hatte ich drauf gehofft und auch ein klein wenig mit gerechnet. Dir und den anderen Fleißigen drücke ich nun für die folgenden beiden Tage die Daumen und wünsche Euch viel Erfolg.

    Jens

  6. Ich fand die Klausur heute katastrophal. Gerade der ErbSt-Teil, der Punktbringer ist, er war sehr anspruchsvoll.
    Mal abwarten, was der Tag morgen bringt…

  7. War die stille Beteiligung in ErbSt nicht lediglich mit 8% verzinst und die Korrektur des Nennbetrags erfolgt ab 9% (lt. Richtlinie 12.irgendwas)? Dann wäre sie demnach doch gar nicht hochverzinslich, oder irre ich mich da?

  8. Wie kann man eine Stunde nach der Prüfung nur so überhebliche Kommentare von sich geben?

  9. Ich habe mich auch gefragt was ich mit dem Kalender soll.
    Sollte eigentlich auch auf eine Selbstanzeige eingegangen werden? Ich habe nur die Änderungs nach 153 AO geprüft. Und die Korrekturvorschriften dazu.
    Insgesammt fand ich sie sehr überladen, aber dass ist ja immer so.

  10. Hm., wenn ich mir die Kommentare so durchlese, war das Lager im EG tatsächlich ein Betriebsgrundstück oder doch zur wirtschaftlichen Einheit gemischt genutztes gehörig? Die Fahrzeugeinzelbesteuerung nur wegen eines Reihengeschäfts zutreffend? Die Bauträgerleistungen wohl ohne § 9 Option steuerfrei? Wie war das mit der materiellen Berichtigung der Mieten in 2007? Also ehrlich gesagt, war für mich sehr viel in der Klausur drin, was man erst in den Lösungen erkennen wird. 32 Seiten geschrieben, Leichtsinnsfehler gemacht und bei AO etwas spärlich getextet. Warten wir also ab, was der Durchschnitt so gemacht hat und ob es wohlwollene Korrekturen aufgrund des hohen Steuerberaterbedarfs gibt wie 2013. Das hängt schon mal vom Anteil derjenigen ab, die das Sachwertverfahren nicht erkannt haben und die Mieten als Rohertrag berechneten. Für Morgen ziehe ich nir noch das Inhaltsverzeichnis der Steuererlasse rein. Schreiben, was das Zeug hält, um fertig zu werden. Das gibt dem Korrektur die Chance viele Punkte (wohlwollend) zu vergeben. Wer würde denn schon bei 41-44 Punkten die Klausur hinterfragen?

  11. Ich fand es auch viel zu viel. Bin nicht fertig geworden und hatte für AO nur 1 Stunde Zeit. Leider kein Einspruch und in USt kein Gebäude….
    Auch das typische Ertragswertverfahren kam leider nicht. Habe auch das Sachwertverfahren geprüft, auch wenn ich kurz wegen dem Ausland irritiert war, lief das denke ganz gut.

    Gibt es noch einen heißen Tipp für morgen????

  12. Insgesamt habe ich die Klausur als deutlich verwirrender empfunden als in den letzten Jahren. Insbesondere der Begriff „Selbstanzeige“ bringt einen bei AO erst einmal ins Schwitzen. Ähnlich war es auch bei der erbst durch die auslandswohnsitze (auch wenn es nachher wieder auf die unbeschränkte Steuerpflicht hinauslauft).

  13. Bin auf selbsranzeige eingegangen.
    Rest kann ich nicht einschätzen 3.3(2) habe ich keine Ahnung… Werde ich auch heute nicht mehr lesen…
    Insgesamt fand ich es leider nicht so toll

  14. Habe mir die stille Beteiligung nochmal angeschaut. Dummer Flüchtigkeitsfehler heute morgen, sind 14,xx% Verzinsung auf die 30.000 € Einlage.
    Dazu noch die 30% Steuerfreiheit wegen Bauleistungen nicht gesehen (wegen eigener Grundstück würde ich das mal unter § 4 Nr. 9a packen) und so natürlich da etwas anders gelaufen.

    ErbSt war auf jeden Fall sehr viel (Sachwertverfahren, vereinfachtes Ertragswertverfahren, Steuerbefreiung nach §13a und §13b mit Verwaltungsvermögenstest). In AO befürchte ich ein recht genaues Auspunkten, da der Teil auf jeden Fall in unter 2h machbar war.

  15. Also ich habe letztes Jahr geschrieben und fand die Klausuren einfach schlimm… Andere, die in der Vorbereitung waren, fanden die Klausuren toll. So ist das doch immer. Derjenige/Diejenige, der/die schreibt, findet die Klausur schwer und die anderen hoffen, dass sie ähnliche „leichte“ Aufgaben in ihrer Klausur dran bekommen.

    Ich hatte auch nur eine Std. für den USt-Teil und habe trotzdem bestanden, von daher ist noch nichts verloren. KOPF HOCH und weiter kämpfen u v.a. abgeben. Nach der ersten Klausur dachten meine Freundin u ich: Scheiße, kann nur besser werden. Tag 2 dasselbe. Tag 3 dann weinend nach Hause gefahren u es hat sich trotzdem gelohnt… Ich drücke jedem die Daumen, der den Steuerberater in Angriff nimmt…

    Viele Grüße
    Schnecko

  16. In der gemischten Klausur vor der Zeit fertig geworden….?

    Das schaffen nur die allerwenigsten ohne wirklich dicke Sache übersehen, oder die Lösung nicht wirklich ausreichend ausführlich dargelegt zu haben. Respekt, wenn das weitestgehend korrekt war.

    Wann geht der arme Robert Rundlich eigentlich mal in „Rente“ und es kommt mal jemand anderes um? 🙂

  17. @Christian: Wollte gerade antworten wg der stillen Beteiligung… naja, mit 4-5 Punkten weniger hast du immer noch eine gute Note 🙂
    @Lena-Marie: ich glaube auf Selbstanzeige eingehen wäre eine gute Idee gewesen, das habe ich leider nicht….
    @XXXls: heißen Tipp hab ich leider nicht 🙁
    @Steuerhirn: Das Grundstück muss als ganzes bewertet werden, aber ist zu 2/3 Betriebsvermögen und dadurch durch das vereinfachte Ertragswertverfahren abgedeckt (dort ist die vermietete Wohnung extra anzusetzen wg nicht notw. Vermögen)
    @Kanisterkopf: Ich habe mir den 3.3(2) gerade nochmal angeschaut, ich denke der trifft nicht zu, da der PKW mit vollem VSt-Abzug, zumindest dem Grunde nach, gekauft wurde. Es dürfte eine ganz normale unentgelt. Wertabgabe sein + dann 15a-Berichtigung, da bei Kauf VSt nicht voll abziehbar.
    @alle bei denen es schlechter gelaufen ist als bei mir: Bitte nicht böse sein über meinen positiven Beitrag. Ich fände es aber unehrlich, herumzujammern, weil ich die Klausur ganz persönlich nicht so empfunden habe. Wenn es morgen sch*** läuft, werde ich das genauso ehrlich berichten, wie ich es heute berichtet habe, als es gut lief.

  18. Also ich finde es schon gerechtfertigt, ein gutes Gefühl über die Prüfung zutreffend zu äußern. Auch ich hatte nach der Prüfung im letzten Jahr das Gefühl, dass eigentlich alle 3 Tage machbar waren und es bei mir sehr sehr gut gelaufen ist (das Gefühl hat auch nicht getäuscht). Warum sollte man das dann in seinem Blog nicht kundtun dürfen? Das ist mal wieder die typisch deutsche Neidmentalität, die hier eindeutig zum Vorschein kommt.

  19. Ich glaube der ust-Bescheid war noch unter 164 ao. Es steht nix von Aufhebung der vdn. Also Änderung hiernach. Aber Änderung nach 173 geht auch. Beim est Bescheid war vdn aufgehoben. Also Änderung nach 173 nr 1 bzw. nr. 2. die strafbefreiende Anzeige war nur Nebenwerk. In der Aufgabe stand ja, können Bescheide geändert werden und nicht klären Sie die strafbefreiende selbstanzeige. Die Mieten müssen in 2007 und sind m.e. 177 ao.

  20. Florian, ich stimme mit dir überein, bis auf den ustb. 164AO war wg Ablauf der normalen Festsetzungsfrist automatisch weggefallen. Daher auch 173 AO, ust und vst sind getrennte Tatsachen.

  21. Florian: Ich fürchte nein (wg 164 (4) S2 AO). Egal. Da fehlt dir dann ein Punkt oder so.

  22. Ich wünsche allen viel Erfolg für den 3. Tag … Ich kann mich immer nur wieder weglegen und schmunzeln über einige Leute die meinen anderen Leuten Angst machen zu müssen.

    Liebe Steuergötter und Steuerwirte … Schreibt erstmal die Prüfung bevor ihr hier rumjolt …

    Jeder der sich gewissenhaft vorbereitet hat, hat eine reelle Chance zu bestehen … Und auch in der Mündlichen sitzen keine Leute die jemanden absägen wollen … Kopf hoch und durch … Morgen um 15 Uhr beginnt das Leben wieder …

    Ich habe vor 2 Jahren geschrieben und 2014 die mündliche bestanden … Keep on Rolling … Markus

  23. Hi Sabrina,

    nur mal ne kurze Frage zur ErbSt.
    Du schreibst, dass er Erbe einen Wohnsitz im Inland hatte, lt. SV war er aber nur ein paar mal im Jahr da und auch nicht hier gemeldet, wonach m. E. das weder ein Wohnsitz noch ein gew. Aufenthaltsort ist.
    Ich hab die ErbSt so gelöst, dass weder Erblasser noch Erbe länger als 5 Jahre in Kanada wohnen und somit ja dieser „Verfolgung“ unterliegen und deshalb beide unbeschränkt sind.

    Gruß
    Stephan

  24. Hallo Herr Müller!
    Ich denke deine Lösung macht viel mehr Sinn als meine, nachdem beide weggezogen waren will der Aufgabensteller bestimmt auf diese Wegzugsbesonderheit raus.
    Im AEAO zu 8 AO hatte ich eine Stelle gefunden, dass eine Wohnung, die jemand „2x pro Jahr“ aufsucht, schon als Wohnsitz zählt. Lt SV war der Sohn „1-2x pro Jahr“ dort. Ich denke man könnte sich streiten und stehe zu meiner Lösung 🙂 . Das Ergebnis ist das gleiche.
    Übrigens erheben meine Lösungswege keinen Anspruch darauf, eine Musterlösung zu sein 😀

    Grüße zurück
    Sabrina

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*