Tag II

Hallo ihr Lieben,

erstmal das aller-aller-aller-Wichtigste: Liebe Kathi, alles Gute zum Geburtstag, ich hoffe dein Ertragsteuer-Examen ist gut gelaufen!!!!

Für alle Nicht-Mitschreiber, ob gewollt oder ungewollt ( 🙁 ), hier wieder die Zusammenfassung was dran war:

Die Klausur war eine ziemliche Überraschung und sehr einkommensteuerlastig. Keine Betriebsaufspaltung, keine Organschaft, keine Erbauseinandersetzung, nichts teilentgeltliches.

SV 1: DBA Niederlande, Prüfung inländische und ausländische Einkünfte, Sonderausgaben, agBs. Daher wusste man schon, dass man irgendwie bei der unbeschränkten Steuerpflicht landen muss (§1(3) EStG).

SV 2: Einkommensteuer pur. Kinder, 33a(1)+(2), etwas Lohnsteuer (1%-Regelung Kfz, Neuregelung Reisekosten).

SV 3: EÜR, Übergang, Aufgabe.

Teil II – SV 1: Beteiligungen, KG, GmbH, Wertpapierleihe, gewerbesteuerlich + Kst-lich. Sehr fies: Wertpapierleihe aus dem Hoheitsbereich der Stadt Köln, die ebenfalls zu beurteilen war (!).

II – SV 2: Kauf eigene Anteile, Beurteilung GmbH + Gesellschafterin, inkl Mini-VGA.

Insgesamt fand ich die Klausur sehr anspruchsvoll, zeitlich hat es gerade so hingehaut.

Ich habe leider mit dem KSt-Teil angefangen. An die Wertpapierleihe im Intensivkurs konnte ich mich noch halb erinnern: Ich sehe Herrn Prof Vogl dort stehen, wie er sagt „Die Wahrscheinlichkeit, dass das drankommt, ist unter 0,5%“. Was er dann zum fachlichen erzählt hat, wusste ich leider nicht mehr, deswegen habe ich etwas  herumgeraten und, ich denke, ziemlich viel Zeit verloren. Zur KapESt stand nirgends etwas, deswegen habe ich mir den 10 nr 2 kstg noch selber dazuerfunden + ausgerechnet. Keine Ahnung, ob das so passt….

Der zweite KST-SV lief besser, ich habe kurz an 20 UmwStG gedacht, das kam mir aber zu komisch vor und deswegen habe ich den SV ganz normal durchgezogen (es gibt wohl irgendwo einen Erlass, habe ich später erfahren).

Weiter gings mit dem 3. ESt-Sachverhalt. Hier bin ich den vielen WLW-Klausuren sehr dankbar, bei denen es Übergang rauf und runter gab. Die umsatzsteuerliche Seite fand ich etwas verwirrend, es stand dort , dass die USt bereits richtig gebucht und bezahlt sei, aber die USt vom September kann doch bei Aufgabe am 30.9. noch gar nicht bezahlt sein? Die Entschädigung für die Auflösung des Mietverhältnisses habe ich auch mal umsatzsteuerpflichtig gemacht, trotz rundem Betrag von 10.000 Euro.

So blieben noch 2 Stunden für die restlichen zwei Sachverhalten, die ich im ICE-Tempo herunterarbeitete. Kinder etc. sind mir vom Fachwirtkurs her noch gut bekannt, aber ich erinnere mich auch an die Anwältin, die in Bamberg sagte „ich hoffe dass keine ESt drankommt“ 🙁

Das DBA NL fand ich seltsam, da die Artikelnummern komplett anders sind als gewohnt. Am Schluss hatte ich nur die Renteneinnahmen als inländische Einkünfte und den § 17 EStG (17(1)S 4) als Progressionsvorbehalt.

Im Sachverhalt 2 habe ich mich dann für den Unterhalt am Beispiel in den Richtlinien entlanggehangelt und für die Reisekosten eine Erlassstelle gefunden, dass eine Zuordnung zu einer Zentrale, bei der man nie tätig ist, nicht als wirksame Zuordnung gilt.

Am Schluss blieben dann sogar noch 5 Minuten, sodass ich für den SV 1 noch eine Günstigerprüfung für die Sonderausgaben hingekritzelt habe.

So ein Stress heute…. jetzt erstmal Cappuccino trinken gehen und möglichst nicht drüber nachdenken, was man alles vergessen haben könnte.

Viele Grüße, Sabrina

25 Gedanken zu „Tag II

  1. Hallo Sabrina, danke für den Bericht. Eine frage noch wo war im DBA ein 17er? Die Beteiligung war nur 0,8% oder

  2. Die Menge macht´s. So habe ich heute zu jedem Punkt meinen Senf dazu gegeben, bzw. entschieden und auch geraten. Die Wertpapierleihe war da noch das geringste Übel, da im Gesetz erwähnt. Schlimmer die Korinthenkacke zu § 8b (Abs. 4), Mintunterehmergewinne und den unsäglichen 2a GewStG.

    Nur wenn zu jedem Punkt was steht, kann der Korrektur überhaupt punkten und auch wohlwollende Punkte geben. Habe kaum was auswendig gewusst und musste mich von Vorschrift zu Vorschrift hangeln. Darf sich ein Steuerberater zum Essen einladen lassen? Ist die Zentrale München nicht etwas weit von München weg? Ein paar logische Dinge steckten schon drin, mal schaun, was draus wird.

    Fakt ist, dass die Klausuren gestern und heute vom regelmäßig Gelernten abwichen. Gestern totaler Systembruch mit Sachwertverfahren, heute wieder keine Umwandlung, keine OHG usw. Besser wird es nicht, darum werde ich morgen wieder versuchen, alles zu lösen und auch abgeben. Sollen die Prüfer entscheiden, wen sie guten Gewissens zur Mündlichen zulassen.

  3. Den 23 EStG hast du vergessen. Der Antrag nach 1 Abs. 3 griff meines Erachtens übrigens nicht…war doch fast alles NL

  4. Musst Beteiligung aufteilen. Rechtsvorgänger Bruder war über 1% beteiligt.

  5. Er selber nur zu 0,8%, aber sein Bruder war über 1% beteiligt und der Verkauf erfolgte innerhalb von 5 Jahren nach dem Erbfall (§17 (1) S 4 EStG).
    Dafür wurde ich gerade mit der Info geschockt, dass im SV 4 die Beteiligung an der B-GmbH zwei mal drin war, einmal unmittelbar und einmal mittelbar, ich habe nicht gecheckt dass es die gleiche Firma ist 🙁

  6. Den 23er hab ich vergessen, zum Glück nur hier im Bericht umd nicht in der Klausur 😀

  7. Das war eine Klausur für alle, die auch wirklich in der Steuerberatung arbeiten und schon mal in echt eine EStE für einen Arbeitnehmer oder eine 4/3-Rechnung gemacht haben. Dass USt eine Betriebseinnahme ist und dass Bewirtungsaufwand korrigiert werden muss, das wissen nur Leute, die das im real life beruflich machen.

    Manche Anbieter behandeln Spenden, AEB, agB, Sonderausgaben usw. gar nicht in der Vorbereitung, da wird mit der SdE aufgehört.

    § 33, § 33a, § 10b, § 34g, § 24a und b EStG, das sind doch für ganz viele böhmische Dörfer.

    Die ganzen WP-Assistenten, die die Prüfung nur als Zwischenschritt zum WP machen, haben heute alle abgekotzt. Und ehrlich gesagt, finde ich das auch gut so.

    Ich fands viel, aber schließe mich dem Vorredner „Steuerhirn“ an. Ich konnte zu fast allem etwas schreiben, am Ende machts die Menge, bei manchen Sachen hat man einfach ein Störgefühl oder weiß, da war doch was und schaut mal kurz nach. So ging es mir jedenfalls.

    Auf in den letzten Kampf…

  8. Hallo!

    An die WP-ler musste ich heute auch denken.
    Gestern der Steuerbescheid wo man Verwaltungsakte erkennen musste und heute viel „reine“ Einkommensteuer. Ich denke für die wird es kein Spaziergang.

    Haltet weiter durch.

    Viele Grüße
    Timo

  9. ah, 24b EStG wäre auch noch eine gute Idee gewesen… naja… ich hoffe für ein Fleißsternchen für meine Günstigerprüfung der Sonderausgaben nach altem Recht 🙂

  10. at Hansi Popansi
    Hansi warum disst Du hier die WPler so? Interessant, dass Du gestern Sabrina der Arroganz beschuldigt hast und heute selber nicht besser bist. Was ist Dein Problem mit den WPlern, die vorgelagert das Stb-Examen ablegen? Die jungs werden Dir später keine Komkurrenz machen und falls Sie das WP-Examen nicht bestehen zahlen Sie dennoch in das Versorgungswerk ein und das ist garantiert nicht zu deinem nachteil. und ganz ehrlich ich habe letztes jahr geschrieben (und bestanden) und meine Kursanbieter hatten uns auch auf diese Themen wie Sonderausgaben, Spenden etc. ganz gut vorbereitet (sogar knoll hat dazu ne klausur). Also sei dir nich so sicher, dass die Wpler das nicht draufhaben, weil ich wäre hierbei bspw. sprechfähig gewesen. daher denke ich, dass diese themen eine vielzahl von leuten ansprechen werden, erst recht die stb anwärter die in steuerbüros arbeiten, was im ergebnis zu einer strengeren bepunktung führen kann. aber dennoch viel glück und bitte nicht mehr so kurzsichtig sein. euer WPler

  11. at Hansi Popansi:

    Noch nicht mal die schriftliche Prüfung hinter sich gebracht und scheinbar schon die wichtigesten Berufsgrundsätze (z. B. Kollegialität) vergessen?

    Weiterhin muss ich dem WPler vollkommen Recht geben (bin selbst auch einer und hab letztes Jahr mit 3,66 bestanden). Diese Jungs und Mädels stecken genauso viel Herzblut und Zeit in die Vorbereitung und haben anschließend auch jedes Recht der Welt, die Prüfung zu bestehen und den TItel zu tragen. Ich habe sogar die Erfahrung gemacht, dass WPler tendenziell besser waren als Leute aus reinen Stb-Gesellschaften. Ich hoffe also du überdenkst deine kleinkarierte Denkweise nochmals.

  12. Liebe Kollegen, ich denke der Schwierigkeitsgrad der Steuerberaterprüfung unterliegt immer der subjektiven Wahrnehmung. Was uns neben der Kollegialität alle eint ist sicher die Demut vor dem deutschen Steuerrecht, die einen nach den Vorbereitungsklausuren und den 18h unter Realbedingungen ein Leben lang erhalten bleibt. Ich habe im vergangenen Jahr geschrieben (und bestanden) und bin der Ansicht, dass das Antreten zur Steuerberaterprüfung schon eine große Leistung und ein entbehrungsreicher Weg ist. Ich denke das sollte man nicht vergessen. Ich gebe Hansi Popansi an der Stelle Recht, dass die Fallstricke der Sonderausgaben eher Leuten aus mittelständischen Kanzleien vertraut sind, während ich Kolle 22 zustimme, dass Herzblut und Leidensfähigkeit wohl die entscheidenden Wesenszüge zum Bestehen sind.

  13. Ich muss leider auch bestätigen, dass ich letztes Jahr auch einige Wpler kennengelernt habe, die meinten, dass sie mal „schnell“ den Berater machen um schneller zum WP-Examen zugelassen zu werden. Anfang Juli das erste Mal was von Steuerrecht gehört… Genies schaffen das bestimmt, aber wie viele sind schon Genies?!

  14. At xy
    … aber dann sei doch froh wenn solche Leute mitschreiben schließlich erhöht das relativ die Chance das Examen zu bestehen wenn man es ernster angeht, da das Examen schließlich relativ bewertet wird. Also ich bleibe dabei, ich kann die Kurzsichtigkeit bzgl der WPler nicht verstehen, da es doch nur Vorteile gibt wenn sie mitschreiben egal ob sie bestehen oder nicht.

  15. Traurig, was für eine Missgunst manche „Kollegen“ an den Tag legen. Die WPler lernen genauso hart, wie die Steuerleute. Nur weil man nicht so viel Praxiserfahrung in bestimmten Themen wie der 4/3-Rechnung hat, sagt das doch nichts über die Fähigkeit aus, Steuerberater zu werden. Meine 11 WP-Kollegen und ich waren letztes Jahr im StB-Examen und haben zu 50% bestanden, also genau die Quote getroffen. In meiner mündlichen Prüfung war jemand aus einer Steuerkanzlei, der mit 2,8 vorbenotet war, aber bei den Prüfungsrunden Recht und BWL absolut keine Kenntnisse vorweisen konnte. Als SteuerBERATER sollte man natürlich auch die Basics einer Steuererklärung beherrschen, die lernt man aber in der Praxis sehr schnell. Noch wichtiger ist, dass man das große Ganze im Blick hat und die individuellen Anforderungen/Probleme von Mandanten erkennt und dahingehend berät. Das schafft den Mehrwert, den ein Mandant aus der Beratung erwarten kann.

  16. @ xy: In einem Punkt hast du sicher Recht, es gibt genügend WPler, die den StB so nebenher mitmachen, um anschließend Prüfungen beim WP erlassen zu bekommen. Die Wahrheit ist auch, dass viele von denen kaum Erfahrung in der Steuerberatung vorweisen können.
    ABER: Mehr als 50% dieser Leute schaffen regelmäßig auch das Examen. Nun solltest du Dir mal die Frage stellen, ob das nun FÜR die WPler spricht, oder aber GEGEN die ganzen Steuerexperten, die ihr ganzes Berufsleben ausschließlich in diesem Bereich verbracht haben.

  17. @ WPler 8. Oktober 2015 um 00:28:

    Du verwechselst mich, ich hab Sabrina nicht Arroganz unterstellt

    @ Kolle-22-49

    Es geht schon damit los, dass du oder andere (als reine) WPler überhaupt nicht die Zulassungsvoraussetzungen zur StB-Prüfung erfüllen.
    § 36 (3) StBerG

    „Die in den Absätzen 1 und 2 geforderte praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.“

    Wer nur Abschlüsse prüft oder im Advisory einer großen Gesellschaft arbeitet, erfüllt das einfach nicht.
    Mittlerweile werden bei den großen Gesellschaften sogar die Steuerrückstellungen von der Tax-Abteilung geprüft, weil sie es selber nicht (gut genug) können oder wollen.

    Die Kammer macht ein Riesengeschiss auf, wenn es um den Zeitraum der berufspraktischen Zeit geht. Da wird dann noch Urlaub und Krankheitszeiten abgefragt, wenn es knapp ist, aber die Bescheinigungen der großen Gesellschaften werden einfach so durchgewunken.

    Ich hab letztes Jahr Leute an meinem Lernort kennengelernt, die in der IT-Prüfung arbeiten, die also noch nicht mal das HGB oder IFRS kennen. Aber weil sie Bock aufs Versorgungswerk hatten, haben die die StB-Prüfung abgelegt und dann auch noch bestanden.

    Mich regt das einfach auf, da bestehen Leute die Prüfung, die zwar in 5 Monaten Vorbereitungszeit darauf gedrillt werden die 17. Betriebsaufspaltung zu erkennen, aber in echt nicht wissen was eine Umsatzsteuervoranmeldung ist (letztes Jahr selbst erlebt).

    Und deswegen bleibe ich ausdrücklich bei meinem Statement, ich begrüße Prüfungen, die sich an praxisrelevante Inhalte annähern um diejenigen auszusortieren, die den StB aus fachfremden Motiven machen.

    Und dass hat nichts mit mangelnder Kollegialität zu tun…

  18. Übrigens ist laut FAQ der Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf – Köln – Westfalen-Lippe die Tätigkeit als Prüfungsassistent bei einem Wirtschaftsprüfer sehr wohl als praktische Tätigkeit anzuerkennen, sofern überwiegend im Bereich von Abschlussfragen gearbeitet wurde.
    Macht ja auch ein bisschen Sinn vot dem Hintergrund der Maßgeblichkeit.

  19. @ hansi: deinen aussagen entnehme ich, dass du schon mind. das zweite mal an der Prüfung teilgenommen hast („Ich hab letztes Jahr Leute an meinem Lernort kennengelernt […]“). Daher gehe ich einfach davon aus, dass aus Dir lediglich verletzter Stolz spricht und Du dich lediglich darüber aufregst, dass Andere bereits StB sind (im Gegensatz zu Dir), die es deiner Meinung nach nicht verdient haben, während du evtl. niemals soweit kommen wirst.

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