Themen Tag 3: Bilanzsteuerrecht

Abschließend meine Zusammenfassung vom finalen Tag 3. Heute etwas kürzer, weil ich jetzt schnell heim will 😉
Wie immer ist es möglich, dass ich Punkte vergessen oder Probleme oder Themen nicht richtig erkannt habe.
Gestern habe ich auch schon an der Kommentar-Flut gesehen, dass ihr wohl einiges anders gesehen habt. Ihr dürft mich gerne weiter korrigieren.

Sachverhalt 1
Themen: Bewertung eines IWG, Bewertung von Waren, Fremdwährungsverbindlichkeiten, Rückstellungen wegen Schadenersatzverpflichtungen.

Einzelunternehmer A stellt PC Software her.
A wünscht hohes Eigenkapital handelsrechtlich und niedrigen Gewinn steuerrechtlich.
Der vorl. Gewinn ist angegeben und der endgültige Gewinn soll ermittelt werden nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

Tz. 1a:
A stellt PC Software her. Entwicklungskosten 180.000€. Die Software hält 3 Jahre.
Um bei der Bank besser dazustehen, aktiviert er die 180.000€ in beiden Bereichen als RAP.

Es lag ein selbst entwickeltes IWG vor. Das steuerrechtliche Aktivierungsgebot war zu beachten.

Tz. 1b:
Er presst die Software auf DVD und hat dafür diverse Kosten pro Charge.
Es sind die Einkaufspreise zu verschiedenen Daten und Stückzahlen angegeben.

Es ging um die Aktivierung als Umlaufvermögen. Handelsrechtlich möglichst hoch (vergleich Fifo, Lifo, Durchschnitt) und steuerrechtlich geht nur LiFo.

Tz. 2:

A nimmt ein verzinstes Darlehen in US-Dollar mit einer Festlaufzeit von 5 Jahren auf.
Ein Disagio in Höhe von umgerechnet 15.000€ wird gezahlt aber als Kosten aktiviert.

Der Kurs wird schlechter zum Bilanzstichtag (d.H. die Verbindlichkeit wird größer).

Handelsrechtlich Devisenkassamittelkurs und die Währungsnachteile waren als Kosten zu aktivieren.
Steuerrechtlich lag keine dauernde Wertminderung vor weil es sich um übliche Währungsschwankungen handelt. Es war kein Kredit des laufenden Geschäftsverkehrs.

Bei den Zinsen gilt handelsrechtlich dasselbe. Steuerrechtlich liegt nun eine Verbindlichkeit des üblichen Geschäftsverkehrs vor und da die Kursverschlechterung anhielt, durfte nunmehr nach dem BMF-Schreiben eine TW-AfA gemacht werden.

Tz. 3:
A bekam 2015 ein Schreiben eines Anwalts wegen Urheberrechtsverletzung über Schadenersatz 100.000€.
Er hatte aber ohnehin so einen niedrigen Gewinn, dass er einen Buchhalter anwies, keine RSt zu buchen.

2016 wurde nunmehr der Gerichtsprozess eröffnet und der Schadenersatz erhöhte sich um 20.000€ auf 120.000€.

A buchte nun 500.000€ RSt, weil man ja in den USA auch immer auf so hohe Summen verklagt wird.

2017 endet der Gerichtsprozess mit Urteil 125.000 Schadenersatz.

In 2016 und 2017 entstanden Gerichts- und Anwaltskosten, die abzugrenzen waren.

Hier geht es um Nachholungsverbot der Rückstellung über 100.000€ wegen bewusster Manipulation (nur die 20.000€ sind nachzuschieben) und um Text-Begründungen, wann mit Eintritt des Schadens ernstlich zu rechnen ist.

Sachverhalt 2
Themen: Gesellschafterwechsel, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen, TW-AfA auf Beteiligungen, Unterschiedliche Behandlung Handelsrecht und Steuerrecht.

Die Bilanz der CD-OHG zum 30.06.2016 ist angegeben.
Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

Tz. 1:
D ist zu 10% beteiligt und verkauft seinen Anteil mit BW 70.000€ für 100.000€ an E.

Die Ergänzungsbilanz ist aufzustellen. In nur einem einzigen WG (Gebäude) liegen stille Reserven. Ein Firmenwert liegt nicht vor. Die Ergänzungsbilanz ist fortzuentwickeln mit 2 AfA-Reihen, weil 4% AfA beim Gebäude in der Gesamthand zulässig war.

Tz. 2:
Zur Finanzierung nimmt E ein Darlehen über 100.000€ auf.
Das hat er in seinem eigenen Einzelunternehmen bilanziert.

Hier ging es meiner Meinung nach um Bilanzierungskonkurrenzen und die Überfühung der Verbindlichkeit ins SBV, die Sonderbilanz war aufzustellen und fortzuentwickeln.

Tz. 3:
Der ausgeschiedene D hatte in seiner Sonderbilanz Grubo mit BW 200.000. Er verkauft den GruBo der OHG für 300.000.
Auf § 16 war nicht einzugehen.

Das wurde natürlich falsch gebucht, ein Gewinn war anzugeben in Höhe von 100.000

Tz. 4:
Der neue Gesellschafter E gab der OHG ein Darlehen in Höhe von 50.000€.
Auch das Darlehen bilanzierte er in seinem Einzelunternehmen.

Meiner Meinung nach auch SBV aber keine Ahnung was die da wirklich wollten.

Tz. 5:
Dar Darlehen aus Tz. 4 war zutreffend zu 20% im Wert gemindert. E macht eine Sonderabschreibung in Höhe von 20%.

Tz. 6:
Nun war das Einzelunternehmen des neuen Gesellschafters E zu bewerten und die dort zutreffend bilanzierte Beteiligung.

Handelsrechtlich liegt hier ein WG vor, das zutreffend einzeln bewertet werden kann und eine TW-AfA um 20% ist zulässig.
Steuerlich Spiegelbildtheorie, keine TW-AfA sondern Buchungen über Beteiligung.

Ich habe hier noch die Überführung der Forderung und der Verbindlichkeit aus Tz. 2 und 4. nach § 6 Abs. 5 EStG in das SBV des E gemacht, aber was die da wirklich von mir wollten weiß ich nicht so recht.

Sachverhalt 3
Themen: Abweichungen HR/StR mit latenten Steuern, Betriebsabrechnungsbogen, vGA, Gebäude-HK, Firmenwert, R6.6-Rücklage.

Eine mittelgroße GmbH erbringt Bauleistungen.
X ist einziger Gesellschafter und hält 100%.
Ziel war möglichst hohes handelsrechtliches EK und möglichst niedriger Gewinn.
Auf latente Steuern war einzugehen.
Ein vorläufiger Gewinn war angegeben, in dem die nachfolgenden drei Sachverhalte noch nicht berücksichtigt waren.

Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

Tz. 1:
X baut sich selber ein Betriebsgebäude auf schon lange bilanziertem GruBo.

Ein Betriebsabrechnungsbogen über alle Materialkosten, Fertigungskosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten und entsprechende Gemeinkosten wird vorgelegt.
Der BAB hat zwei Spalten. Einmal einen mit kalkulatorischen Kosten und AfA und einer für Zwecke der Ermittlung der Herstellungskosten.

Die Quote der Gesamtkosten zu den Gebäude-Kosten wird angegeben.

Das Gebäude selber wird zu zwei Zwecken genutzt:
2/5 soll B unentgeltlich übertragen bekommen zu eigenen Wohnzwecken und 3/5 werden betrieblich genutzt.
Es werden Unmengen an Angaben zu Umsatzsteuer und Preisaufschlägen etc. gemacht.

Das Ziel war es, aus dem Gesamt-BAB die HK des Gebäudes zu ermitteln und dann quotal aufzuteilen.
Der eigenbetriebliche Teil war möglichst hoch darzustellen.
Der Teil zu Wohnzwecken war eine vGA und ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen (also incl. USt und Preisaufschlägen und kalkulatorischen Kosten etc.)

Auf die unterschiedliche steuerrechtliche und handelsrechtliche Beurteilung war einzugehen. Latente Steuern waren anzugeben.

Tz. 2:
Ein Einzelunternehmen mit BW 100.000 wird wegen des guten Rufes für 500.000€ gekauft.
Es war auf den Firmenwert und deren handelsrechtliche und steuerrechtliche Zugangs- und Folgebewertung einzugehen.

Wegen der unterschiedlichen AfA gab es auch hier latente Steuern.

Tz. 3:
Ein Kran wird gestohlen. Die Versicherung erstattet 15.000€ mehr als den Buchwert. Die Aufdeckung der stillen Reserven sollte mit einer R6.6-Rücklage vermieden werden. Eine Ersatzanschaffung war für 2017 geplant.

Auch hier gab es latente Steuern.

Gesamt-Fazit
Das war machbar!
Viele kleine Fälle, bei denen man schön Punkte holen konnte. Ich habe keinen Haken gefunden. Der Gesellschafterwechsel war klar und strukturiert. Kein Vergleich zum § 24 UmwStG letztes Jahr.

Und jetzt geht es feiern!!!

43 Gedanken zu „Themen Tag 3: Bilanzsteuerrecht

  1. Das klingt ja so als hättest du für alle drei Tage ein gutes Gefühl, eine perfekte Grundlage fürs Feiern. Viel Spaß dabei!

  2. Hört sich sehr fair an. Aber ich bleibe dabei: Leichte oder machbare Klausuren sind für alle leicht oder machbar, das wird bei der Bewertung berücksichtigt.

    Aber es ist ein gutes Gefühl, wenn man es hinter sich gebracht hat. Lasst euch nicht entmutigen. Feiern gehen ist erlaubt, im Alltag wieder ankommen und dann aber auch nicht zu lange warten um mit der Vorbereitung auf die Mündliche zu beginnen.

  3. Dann ist mein Gefühl direkt wieder was besser, hab vieles ähnlich wie du gemacht.
    Bei Sachverhalt 2 habe ich mich teilweise aber auch gefragt, was die jetzt eigentlich genau von mir wollen.

    Eine Frage dazu noch in die Runde:
    Patrik ist jetzt auf dieses Akquisehonorar eingegangen … das ist doch einfach nur Aufwand bzw. für den A Sonderbetriebseinnahme oder?

  4. Glückwunsch, ihr habt es hinter euch gebracht. Jetzt kann gefeiert werden.
    Wenn ich das alles so lese, könnt ihr euch glücklich schätzen, dass ihr dieses, und nicht letztes Jahr geschrieben habt. Ich habe letztes Jahr geschrieben und es zum Glück auch geschafft. Allerdings hört sich das dieses Jahr insgesamt auf die 3 Tage gesehen doch um einiges fairer und leichter an… ErbSt war nicht zu vergleichen mit letztem Jahr, in Ertragsteuer waren viel mehr Fußgängerpunkte zu holen, es gab mehrere kleine und einfachere Grundfälle, und BilSt hört sich auch nach den typischen Gundfällen an, auf die man locker in jedem Vorbereitungskurs vorbereitet wird. Ich gönne es euch wirklich von ganzem Herzen und freue mich, dass es in den Prüfungen wieder in eine fairere Richtung geht. Unfair ist meiner Meinung nach trotzdem, in einem Jahr so viele Exoten auf einmal einzubauen und im nächsten Jahr wieder auf die soliden Themen einen Fokus zu setzen. Eine etwas einheitlichere Linie zur besseren Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades und der Fairness wäre da schon wünschenswert.

    Ich drücke euch allen die Daumen!!!

  5. Chris: Sbe ist meiner Meinung nach richtig.

    Beim iwG von 1
    Ist das nicht Hgb Wahlrecht
    StR aktivierungsverbot da selbst geschaffen?

  6. War Sachverhalt 1 Tz 3 nicht eine RSt für den Prozess? Klage war in 2016 anhängig, also RSt zum 31.12.16 plus Anwaltskosten etc.

  7. Ich habe die Aufgabe 2 so gelöst, dass der Aufwand noch vor Ende Juni realisiert wurde und daher das Eigenkapital zum 30.6. anzupassen war.
    Daher ergab sich bei mir am Ende ein Firmenwert menwert in Höhe von 3.000 Euro, der dann über 15 Jahre abeschrieben wurde.

    Die meisten anderen Punkte habe ich gleich/ähnlich gelöst

  8. Hört sich alles fair an…und jetzt bitte festplatte formatieren…ihr hab es euch sowas von verdient…PROST

  9. War E wirklich der ausgeschiedene Gesellschafter in II? Dachte das war U?

  10. U war doch der neue Gesellschafter?!

    Danke für deine ausführlichen Berichte, Patrik!

  11. Ach ja.. noch eine Kleinigkeit. Ich glaube das Darlehen an die Gesellschaft war nicht über die Teilwertabschreibung zu berichtigen, da es quasi Eigenkapital der Gesellschaft darstellt.

    Sinn hinter dem SBV ist ja, die PersG mit einem EU gleichzustellen. Bei dem Einzelunternehmen wäre das hingegebene Geld einfach Eigenkapital als Einlage. So habe ich es zumindest begründet.

  12. Sauber, da du dem Lesen nach wohl in Runde 2 bist, geht Dein Blog hier ja zum Glück mindestens bis Anfang des Jahres weiter.
    Ich hoffe, Du bist derweil schon betrunken und holst das Leben in den nächsten Tagen amtlich nach.

  13. @ Patrik,
    zu SV 1, Tz. 3

    woraus ergibt sich rechtlich das Nachholungsverbot der Rückstellung über 100.000 €, RL??

  14. @

    habt Ihr Teilnehmer heute auch bemerkt, dass die Buchführungs-/BilanzStR-Klausur mit Datum 03.07.2017
    gestellt wurde?

    Angabe links unten beim Aufgabentext.

    Bedeutet dies, dass diese Klausur nachträglich ausgetauscht worden ist?

    Ggfs. ja, warum?

  15. Das hat mich auch gewundert. Aber nur einige Aufgabenteile, nicht alle.

    War das eventuell auf die Kritik hin, dass die Durchfallquoten zu hoch sind?

    Oh man, wenn alle die Klausur so easy fanden ist auch nicht gut… Am Ende wird nicht nach oben sondern nach unten korrigiert 😀

  16. Schon möglich, es gab ja im Sommer noch ein Treffen von zuständigen Behörden, Kammern und lehrgangsanbietern

  17. @Peter1111, Horst Köhler und Bernd Lauert:
    Ihr habt alle 3 recht!
    Ich habe einfach bei allen Namen beim Buchstabend A angefangen und bin alphabetisch durchgegangen.
    Ich muss ja auch ein bisschen auf Copyright achten.

    @Charles
    Das Nachholungsverbot war von mir gepokert.
    Ich habe es nicht gefunden im Gesetz und dann klausurtaktisch gedacht. Warum sollte der Klausurverfasser das so schreiben und dann in 2016 nochmal 20.000€ nachschieben.
    Außerdem war das Motto der ganzen Klausur in meinen Augen „Abweichung Handelsbilanz/Steuerbilanz“

    Das Datum ist normal. Dieses Datum hat auch die Klausur 2016 vom Zeitraum her drunter stehen.

    Habt ihr denn auch alle den Datum-Fehler im letzten Sachverhalt bemerkt.
    Der Buchhalter hat laut Sachverhalt in 2013 statt 2016 gebucht.

  18. Das sind angenehme Themen. Angenehm heißt aber nicht immer gleich leicht, insofern denke ich schon, dass auch das 2017er Examen seine Tücken und Fallen hatte.

    Insofern wird jeder, der es geschafft hat, zurecht auch den Titel führen. Da darf es m.E. keine Diskussion geben, v.a. weil ja über die letzten Jahre klar wurde, dass jedes Jahr anders ist – mal schwerer, mal leichter. Aber durch die „Hölle“ der Vorbereitung muss trotzdem jeder, insofern hocken wir ja alle im gleichen Boot.

    Ein Geschmäckle hats m.E. aber schon, da ein Kumpel und guter Kollege von mir letztes Jahr zum dritten mal angetreten ist (das zweite mal abgegeben hat) und nach dem letzten Jahr meinte, für so eine unfaire und undurchsichtige Prüfung opfert er nicht nochmal ein ganzes Jahr neben der Familie. Er hätte heuer noch einmal antreten dürfen und vermeintlich besser abgeschnitten. Das ist halt hart….

  19. Zu Sachverhalt 3 Tz.1
    Das Grundstück durfte nicht aufgeteilt werden,da es sich im BV einer Kapitalgesellschaft befand.Daher war das Grundstück BV.

    LG

  20. @TaxRelax: Da stimmt ich dir voll und ganz zu… Zwischen letztem und diesem Jahr waren nicht nur kleine Abweichungen vom Schwierigkeitsgrad, sondern schon erhebliche, und sowas darf eigentlich nicht sein.

    Wie traurig ist es für alle diejenigen, die ausgerechnet letztes Jahr in ihren letzten Versuch gestartet sind? Letztes Jahr wohl es wohl deutlich „einfacher“, zu scheitern…

  21. Diejenigen die letztes Jahr im dritten Versuch durchgefallen sind hatten ja zuvor schon zwei Versuche…
    Also das Gejammer kann ich nicht verstehen. Und irgendwann muss ja was geändert werden, rückwirkend wohl nicht möglich… Sowas ist immer blöd für diejenigen die nicht provitieren.

    Und wirklich einfach war es auch nicht! Es waren sicherlich Themen dabei die man lösen konnte, aber deshalb zu sagen es ist alles einfacher besser und toller?! Würde ich so nicht sagen.

  22. @ Charles : Schau Dir mal die Klausuren der Vorjahre (2015 abwärts) an. Sie tragen sogar das Datum August des Prüfungsjahres

    @Patrick: Wo hast Du die 2016er Klausur denn her? 😉

    @Erna: Schau Dir die Statistiken an. Die Klausuren waren in den vergangenen 16 Jahren so ausgelegt, dass alle zwei / spätestens drei Jahre einen Schwung nach oben gibt. Daher lohnt es sich, wenn, dann direkt 3 Jahre hintereinander reinzugehen. Außerdem sollten wir nicht rum jammern. Jeder Kandidat darf ohne Fehlversuch zurücktreten. Zwar doof, aber iwo doch fair, wie ich finde.

    Allen viel Glück, dass es geklappt hat.

  23. Uns kann man es wohl einfach nicht recht machen.. erst wird monatelang gemeckert weil die Prüfung so unglaublich schwer und undurchsichtig ist.. endlich kommt die ersehnte „leichtere“ Prüfung und schon gehts wieder los..
    Aber da ja bekanntlich nicht alle bestehen können wirds am Ende des Tages auch nicht viel ändern.. umso besser die schriftliche umso schwieriger wirds dann wohl in der mündlichen zu bestehen..
    Und wenn wir ehrlich sind.. wäre es einfach dann würds ja jeder machen..

    Was nun allerdings einen guten Steuerberater ausmacht und ob das Examen zur Auswahl derer die den Titel tragen dürfen angemessen ist, ist auch wieder eine ganz andere Sache…

    Dennoch blöde Situation wenn man kein schlechtes Gefühl im Examen hatte, merkt dass es allen anderen oder zumindest der Mehrheit auch so ging.. dann heißts wohl wieder bibbern bis Januar und hoffen, dass man besser war als der Durchschnitt..

    Zum Nachholungsverbot der Rückstellung.. ergibt sich aus H 4.4.. wenn absichtlich nicht gebildet dann erfolgsneutrale Berichtigung in EB

    So und nun allen eine erholsame und ruhige Zeit.. genießt die Zeit und tankt ordentlich kraft für die Vorbereitung auf die Mündliche!

  24. Meines Erachtens waren die Unterschiede nicht so gross. Habe letztes Jahr Tag 3 bestanden und fand dieses Jahr nicht einfacher. Aufgabe 2 mit der bilanzierungskonkurrenz hat jeder 2 ne andere Lösung. Tag 2 war fairer als letztes Jahr mit der organschaft und dem beschränkt steuerpflichtigen. Tag 1 fand ich deutlich schwerer als letztes Jahr. Vor allem der ao Sachverhalt hatte es in sich. Letztes Jahr war ne offenbare unrichtigkeit im Grundlagenbescheid und war für mich deutlich besser zu lösen. Die Behauptung dieses Jahr war deutlich einfacher ist schlichtweg Schwachsinn.

  25. Hey,
    habe dieses Jahr erstmals mitgeschrieben. Zur Vorbereitung hab ich mir die Vorjahresklausuren 2013 bis 2015 angeschaut. Im Vergleich dazu würde ich nicht sagen, dass es dieses Jahr „einfach“ war, sondern wie immer (vllt bis auf letztes Jahr, aber das liest sich auch nicht außergewöhnlich bis auf die Lohnsteuer etc.). Also einige Standardaufgaben und dazu noch ein paar kleine „Schmankerl“/Spezialfälle.
    Was ich teilweise hier über AO gelesen oder so vor Ort mitbekommen habe war wirklich haarsträubend. Am zweiten Tag der §14 Abs.4 KStG war ungewohnt und insbesondere bei der ESt/DBA und evtl. den Renten dürften viele fast wieder so daneben gelegen haben wie bei AO an Tag 1. Gestern war dann tatsächlich angenehm aber m.E. relativ viel zum Schreiben und wohl die Konkurrenz bei der Bilanzierung EU/SBV das überraschendste. Aber genug Potential die Prüfung in den Sand zu setzen war aus meiner Sicht auch heuer definitiv gegeben.

  26. Zum Thema Datumsfehler:

    Wie habt ihr geantwortet? Einfach als Schreibfehler gewertet oder seit ihr darauf eingegangen?

  27. Ich habe auch letztes Jahr geschrieben und fand die jetzige Klausur wesentlich einfacher. Das ist natürlich nur ein Gefühl, das auch nach hinten losgehen kann… oder zu einer unangenehmen mündlichen Prüfung führt…
    Am Dienstag hatte ich bei AO ähnliche Schwierigkeiten wie letztes Jahr. USt fand ich etwas schwieriger, da mich das Thema Ärzte etwas überrascht hat, auch wenn es eigentlich kein Sonderthema ist. War aber mit Gesetz gut lösbar. Erbst war dieses Jahr wesentlich einfacher und fairer.
    Über Mittwoch müssen wir gar nicht reden. Das war kein Vergleich zu letztem Jahr, da man dieses Jahr zumindest ordentlich Fußgängerpunkte holen konnte, selbst wenn man bei ESt nicht den vollen Durchblick hatte. Die Organschaft hatten wir in 2 Fällen der Vorbereitung, war also gefühlt entspannt lösbar. GewSt kam mir schon fast zu einfach/geschenkt vor.
    Gestern fand ich auch wesentlich angenehmer. Letztes Jahr konnte man zwar auch einiges an Fußgängerpunkten holen, dafür war der Umwandlungsfall recht tricky.
    Ich bin froh, dass ich mich dieses Jahr noch einmal durch die Vorbereitung gekämpft habe. Drücke uns allen die Daumen 🙂

  28. Naja, ehrlich gesagt ist es schwierig zu beurteilen welches Jahr nun vom Niveau her anspruchsvoller war als ein anderes. Habe letztes Jahr geschrieben, würde mir jetzt aber nur auf Grund der hiesigen Angaben, nicht eine Beurteilung hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades anmaßen. Letztendlich ist es egal, denn die Durchfallquote wird sich auch dieses Jahr wieder bei 50% ein pendeln, ob das Examen nun einfach oder schwer war spielt da keine Rolle…

  29. Ich habe auch letztes Jahr geschrieben und auch bestanden… Fand die Klausuren dieses Jahr von den Erzählungen zumindest deutlich leichter als letztes Jahr. Mein Kollege hat dieses Jahr geschrieben und sagte auch, dass sehr viele Fussgängerpunkte zu holen waren. Bis auf AO war alles gut machbar. GewSt und Bila waren Geschenke. Aber nun gut… letztes Jahr sind auch sehr viele durchgefallen und es sei Ihnen so was von gegönnt, wenn sie dieses Jahr nochmal geschrieben haben und bestehen! Also… hoch die Tassen 🙂 feiert ordentlich….

  30. Wir wurden auf den Fehler mit der Jahreszahl 2013 hingewiesen. Da hätte 2016 stehen sollen.

    Bezüglich der Rückstellung durfte m.E. noch keine Rückstellung in 2015 gebildet werden, da keine Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme bestand. Erst bei Klageeinreichung in 2016 war dies dann erfüllt.

    Wie habt ihr das Haus denn aufgeteilt? Nach Anzahl Eigentümer oder Miteigentumsanteil?

  31. Ich finde es immer wieder witzig, wenn gesagt wird, dass sich die Durchfallquoten um 50 % bewegen, egal welcher Jahrgang. Letztes Jahr gab es 41,6 %, die bestanden haben. Wenn es dieses Jahr 50 % bestehen, freuen sich knapp 10 Prozentpunkte mehr über Versorgungswerk, Examen und Co.! Ich wünsche also allen, dass es endlich mal wieder (mindestens) 50 % sind!

  32. Vielen Dank Patrik und Heike für Eure super Zusammenfassungen der Prüfungsaufgaben. Ich wusste teilweise schon beim verlassen der Halle nicht mehr wie exakt die Aufgabenstellung lautete 🙂 Die Nerven das dann noch zusammenzusafassen hätte ich nicht mehr gehabt.

  33. Bravo Marvin. Endlich sagt es jemand. 2016 war EINDEUTIG DAS schlimme Jahr überhaupt. Wenn man sich die Ergebnisse der letzten 16 Jahren ansieht wird es klar ( weiter zurück konnte ich nicht blicken – keine Statistiken vorhanden ) Jemand der in einem anderen Jahr geschrieben hat und rumheult, wie schlimm sein Jahr war, den hätte ich gerne in 2016 gesehen. @ Marvin: Wenn man die Rücktritte während der Klausur miteinbezieht haben sage und schreibe 35 % der Kandidaten bestanden !!! Also erzählt bitte nix von einer stetigen 50% Quote .

  34. Hallo zusammen,

    ich bin auch einer von denen die dieses Jahr mitgeschrieben haben und sich nun seit der Prüfung total bekloppt machen. Vor allem wenn man dann von vielen gehört hat das es sich doch um eine der einfacheren Prüfungen gehandelt hat. Naja, was soll man sagen. Jetzt bleibt nur noch abwarten.

    Eine Frage zum Gebäudesachverhalt an Tag drei. Ihr habt hier von unterschiedlichen Abschreibungssätzen gesprochen. Ich habe mich dazu entschieden das Gebäude für den Gesellschafter gar nicht abzuschreiben. Habe gesagt da von Anfang an beabsichtigt war an den Gesellschafter als vGA herauszugeben habe ich Umlaufvermögen. Abwegig? Oder hat dies vielleicht einer von euch au so gelöst?

    Gruß

  35. so wie ich das in Erinnerung habe, wurde die Wohnung am Tag der Fertigstellung an den Gesellschafter weiter übertragen (dann bliebe gar kein Spielraum für Abschreibung der Wohnung).

  36. Also ich hab auch keine Afa vorgenommen, da Fertigstellung = Übertragung auf Gesellschafter.
    Bezüglich der vga des GruBo habe ich mir die Frage gestellt, ob 6b möglich ist? 10 Jahre im BV. Habe ich dann auch gemacht und auf das Gebäude übertragen. M.E. auch weiterhin AV vgl. R 6.1.
    Hat das jemand gemacht?

  37. @Thomas

    Erstmal würde ich dir raten, dich nicht verrückt machen zu lassen.
    Du denkst aktuell natürlich nur über die Punkte nach, die du liegen lassen hast und nicht über das, was richtig war. Irgendwo musst du die 50-60 Punkte ja auch liegen lassen haben, wenn’s für 40 Punkte gereicht haben sollte. Bis zu dem Punkt, an dem man sich über 2 AfA-Reihen Gedanken macht, hat man schon viele Punkte gewinnen können.

    Nun zu deiner Frage:

    Der betriebliche Teil des Gebäudes (3/5) war recht eindeutig zu lösen.
    Hier durfte steuerlich eine Abschreibung in Höhe von 3 % vorgenommen werden.
    Handelsrechtlich normalerweise nur 2% aber es gab 3 Wünsche mit unterschiedlichen Prioritäten im Sachverhalt:
    Prio 3 (am unwichtigsten): Hohes handelsrechtliches EK
    Prio 2 (wichtiger): Niedriger steuerlicher Gewinn
    Prio 1 (am wichtigsten): Einheitliche AfA-Sätze

    Darüber musstest du auch handelsrechtlich über die GOB mit 3% abschreiben.

    Für die 2/5 liegt eine vGA vor. B hat keinen Cent gezahlt und das auch nicht vor.
    Also vGA mit gemeinem Wert bestimmen laut Spalte 1 des Betriebsabrechnungsbogen und USt drauf rechnen.
    Wie @winter is coming schon sagte, ist für eine AfA kein Spielraum, weil das Teileigentum direkt nach Fertigstellung übertragen wurde.

    @ Raphstar: Die vGA ist kein Leistungsaustausch. Eine 6b-Rücklage ist daher nicht möglich (Eversloh, in Bordewin/Brandt/Bode, EStG, § 6b EStG Rz. 144, 162.).
    Das negative Abgrenzen bzw. Ansprechen kann natürlich Punkte geben.

  38. Aus eigener Erfahrung aus dem vergangenen Jahr: Macht euch nicht (unnötig) verrückt. Ich war mir sicher, dass ich Tag 2. im letzten Jahr bestenfalls mit ner 5,0 abgeschlossen habe (SV Bauabzugssteuer komplett ungelöst, 2 Teilsachverhalte im 1. Teil aus zeitlichen Gründen nicht gelöst und im 2. Teil den Teil mit §10a GewStG und §8c KStG nur die Fußgängerpunkte eingesammelt). Ich hatte also bestimmt schon 20-30 Punkte nicht bekommen können, weil ich dazu nicht einmal ein (!) Wort geschrieben habe. Am Ende lag auch der Tag überm Strich bei mir.

    Also dran denken…

    1. Egal welche Lösungsansätze ihr lesen werdet, es wird sich zu 99,9% nie um eine 100-Pkt. Lösung handeln. Mit anderen Worten: Jeder noch so gute Lösungsansatz hat sicherlich zwischen 20-50 Punkte liegen lassen, die ihr u.U. geholt habt.

    2. Die ganzen Probe-Klausuren haben doch jedem/jeder gezeigt. Das Bestehen hängt selten vom richtigen Ergebnis (insbesondere an Tag 2. und Tag 3.), sondern vielmehr vom (richtigen) Weg zum Ergebnis ab.

    3. Macht bis Mitte November Pause und dann geht’s Ende November mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung weiter.

  39. Lt. Schmidt und Blümich erhöht die vga einen Gewinn nach 6b II, weshalb ich eine Bildung der Rücklage für möglich halte. Fraglich ist ob es sinnvoll ist eine Aufgabe abzuprüfen, deren Lösung nicht endgültig geklärt ist

  40. @TaxRelax; @Erna

    Wer diese Prüfung drei mal nicht besteht, kann es auch einfach nicht!?

  41. @Patrik,

    irgendwo war aber auch ein Gebäude, dass mit 1 % abzuschreiben war, am 2. oder am 3. Tag…?

  42. Das Gebäude sollte 100 Jahre halten handelsrechtlich.
    Allerdings war ja über die GOB der AfA Satz aus dem Steuerrecht zu übernehmen.

    So habe ich es zumindest gelesen; mach mich nicht schwach 😉

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