Unglaublich erleichtert!

Hallo ihr Lieben,

tatsächlich, es hat geklappt ich habe die mündliche Prüfung bestanden. 🙂

Nach mehreren schlaflosen Nächten, war gestern endlich der 23.02.2016 – mein Datum!

Ich war so unglaublich nervös, ich kann mich nicht erinnern jemals so die Nerven verloren zu haben. Aber gut, es ist vorbei und alles wieder in Ordnung. 🙂

Meine Nervosität wurde leider nicht dadurch gemindert, dass mir die drei Vortragsthemen überhaupt nicht lagen:

1) Erläutern Sie die Bewertung und Besteuerung von Anteilen an einer gemeinnützigen Kapitalgesellschaft (Mist, was muss ich mit dem gemeinnützig tun? Gibt es da Besonderheiten in der Bewertung?)

2) Der Forderungsverzicht des Gesellschafters – Steuerbilanzielle Wirkungen und Rechtsprechung des BFH (Shit, diese Rechtsprechung kenn ich nicht)

3) Die Flüchtlingsbewegung nach Deutschaland. Erörtern Sie die im August 2015 nach Deutschland ausgelöste Fluchtbewegung aus volkswirtschaftlicher Sicht (zu gefährlich, was denken die Prüfer zum Thema, wo anfangen wo aufhören?)

Naja, die ersten 5 Minuten dachte ich, ich würde Thema 1 nehmen, dann jedoch zu viel Angst vor „gemeinnützig“ und schlussendlich zu Thema 2 gewechselt – ahhhh! Wie oft hat man uns gesagt, nicht das Thema wechseln es geht zu viel Zeit verloren. Also ich gewechselt, Zeit verloren und die Rechtsprechung nicht gekannt – ihr könnt euch vorstellen der Vortag die reinste Katastrophe. Jedoch ging es allen genau gleich, somit alles auf Null und jeder hatte zu kämpfen.

Außer unsere Mitstreiterin mit 3,5, hier hatte ich das Gefühl, dass sie sich auf den Kopf stellen hätte können und es wäre nichts passiert. Wahrscheinlich war ihr Vortag aber auch deutlich besser und um eine 3,5 zu schreiben muss man schon einiges im Voraus leisten, also alles berechtigt.

Runde 1: Verfahrensrecht

Zuerst wollte der Prüfer das Zollverwaltungsgesetz prüfen, da wir hier aber alle, auch mangels vorliegendem Gesetz, nicht weiterkamen wurde dies nach ca. 8 Minuten aufgegeben.

Weiter wurden auf die §§ 238 (1) AO, 118 (2) AO und die Allgemeinverfügung § 367 (2b) AO eingegangen. Stellungnahme vom BFH 16.12.2015. Verspätungszuschlag sowie Neuregelung ab 2017. Verfügung Ländererlass § 109 AO.

Bis auf die Zollgeschichte lief diese Runde für mich ganz gut, dass ich bezüglich des Verspätungszuschlages genau Bescheid wusste, hat beeindruckt.

Runde 2: Umsatzsteuer

Im Möbelhaus steht ein Aushang: 19% MwSt geschenkt, was bedeutet dies? Muss in der Rechnung trotzdem USt ausgewiesen werden? Wie hoch ist die BMG. BMG ist 100€, es wird ein Rabatt iHv 19€ und nicht 19% gewährt!

Dieser Fall wurde über 20 Minuten in alle Richtungen besprochen, für mich lief die Runde super. Bis auf die BMG, hier hat er mich in die Falle tappen lassen, ich dachte es sei eine Aussage seinerseits und bin nicht auf die Idee gekommen diese zu hinterfragen.

Runde 3: Ertragsteuer

Was sagen Sie zu §50d (8) EStG – yes! Mein Fall, konnte ihm den kompletten SV der Rechtsprechung schildern und die Herangehensweise über DBA bis ins kleinste präsentieren. Er war sichtlich zufrieden. Die Anderen wurden nur gefragt, ob sie das auch so sehen. Somit gleich zum nächsten Thema.

Stille Gesellschaft: Sohn möchte sich mit 500€ beteiligen, wie lautet hier der Buchungssatz? Bank an stille Gesellschaft. S erbringt statt der Einlage eine Dienstleistung in Form von Instandhaltung des Fuhrparks. Ist eine stille Gesellschaft möglich? Ja. Wie ist das zu buchen?

Prüfer greift den Fall von Umsatzsteuer auf, unterliegt die „19% MwSt geschenkt“ der Schenkungssteuer? Natürlich nicht. Leistung und Gegenleistung waren ausgewogen, es fehlt an der Bereicherung des Kunden. Schenkungssteuer wäre gewesen, wenn der Kunde an die Kasse kommt und Zuständige sagt, „ich schenk dir den Stuhl“.

Mandant: will seinen 2 Töchtern und dem bereits gezeugten, aber noch nicht geborenen Sohn JETZT ein Grundstück vererben. Vorab haben wir erörtert, dass § 1923(2) BGB nur im Todesfall gilt und somit hier nicht. Es ist gem § 7(1) Nr. 2 ErbStG zu je 50% an die Töchter zu übertragen mit der Auflage, dass bei lebendiger Geburt des Sohnes je 1/6 sofort an diesen übertragen werden müssen.  Ist dies ein Fall der Grunderwerbsteuer? Grundsätzlich ja! Weiter sind wir dann nicht mehr gekommen.

Auch diese Runde lief für mich wirklich gut.

Runde 4

Einzelunternehmer und eine GmbH beteiligen sich an einer Einkauf GmbH & CO KG, mit welchem Zweck? Boni!

Wir ist der Anteil zu bilanzieren? Spiegelbildmethode. Feststellung gesondert und einheitlich. Lt. BFH anteilige WG. Auch dies konnte ich dem Prüfer zu seiner Zufriedenheit erklären. Er wollte noch kurz hören, dass dies nicht praktikabel ist und dann gings weiter zum UmwandlungsRECHT:

Welche Möglichkeiten gibt es ein EZU in eine GmbH zu verwandeln? : Ausgliederung (Zwischenbilanz), Sachgründung (Sachgründungsbericht), Sachkapitalerhöhung (praxisrelevant).

Voraussetzungen des §20(2) UmwStG, hier haben wir uns lange aufgehalten, vor allem bei welchem Buchwert welche Neuerung eintritt.

In dieser Runde war ich noch paar Mal dran, hat soweit gut gepasst, verstärkt aber die Kandidaten mit 4,33 und 4,5.

Runde 5: Berufsrecht / HR

Welche Gesetze hat StB zu beachten? Ist und wenn ja, wann ist eine gewerbliche Tätigkeit erlaubt? Berufspflichten? Darf StB auch damit werben 19% MwSt zu erlassen? Nein! Haftung des StB? Unbegrenzt.

Warum muss man eine HB erstellen? Wer ist der Adressat? Aktivierungspflicht § 266(1) S.1 HGB. Definition Vermögengegenstand: Schuldfähigkeit, Definition von Schuldfähigkeit.

Welche Änderungen gab es im Mikrobilanzgesetz?

Unterschied elektr. HR: Offenlegung / Hinterlegung

Grds. wäre die Runde nicht übertrieben schwer gewesen, aber die Prüferin ist in einem Tempo durch die Fragen, man hatte keine Chance zu überlegen. Hier wurde ich kaum mehr gefragt. Bei meinen Kollegen habe ich gesehen, dass sie abartig schlecht bewertet wurden, ich hatte einen anderen Eindruck…..

Runde 6: HR / GesR

A+B gründen eine GbR zu vertrieb türkischer Spezialitäten. Kein Gesellschaftsvertrag, Umsatz 1Mio., 20 Mitarbeiter. A fällt ins Koma. B kauft währenddessen 500kg sehr teures Gewürz.

Anhand diesen Falles wurde geprüft: Kaufvertrag §433 BGB. Angebot/Annahme. §145 BGB übereinstimmende Willenserklärung. Voraussetzungen GbR, §705 BGB, Haftung, Vertretung (Innen- / Außenverhätnis). Es liegt werden des Umsatzes / Mitarbeiter jedoch eine OHG vor! Eintragung HR deklaratorisch. Haftung. §125 HGB Einzelvertretung.

Wie wird man Kaufmann? Mit Nennung der §§. (Ist-, Kann, Form-, Scheinkaufmann)

Hier wurde ich nur noch gefragt, wenn kein Anderer mehr was wusste. Hier kenn ich mich aber aus, drum lief das super.

ENDE!

Ich für mich, in meiner unglaublichen Nervosität habe mit allem gerechnet. Außer der Prüferin konnte man keinem ein Lächeln abringen. Wir waren uns komplett unsicher was das bedeutet und unsere Vorträge waren ja wirklich unterirdisch schlecht. Letzen Endes haben nur die Kandidatin mit 3,5 und ich bestanden. Ich finde es wirklich schade, die Jungs haben ebenfalls unerbittert gekämpft bis zum Ende. Wäre ich die Kommission gewesen, hätten alle bestanden, das wäre meiner Meinung nach wirklich zu vertreten gewesen. Ich fande es wirklich hart wie oft man auf eine falsche Fährte gelockt wurde bzw. die Fragen, vielleicht auch unabsichtlich, zweideutig gestellt waren. Bestimmt 4 Mal bin ich wirklich mit Nachdruck gegen die Aussagen der Prüfer, weil ich mir ganz sicher war, dass es anders ist. So wollten sie es wohl….. Ich hätte mich das aber auch nicht getraut, wenn ich nicht 100% sicher gewesen wäre! Ich muss sagen es war hammerhart, weder schön noch nett.

Die Prüferin kam nach der Gratulation noch zu mir und meinte, sie hätte niemals geglaubt, dass jemand der einen solch beschi***** Vortrag hält, in den Runden eine solche herausragende Leistung abliefern kann. Das tat gut!

Gestern Abend bin ich mit meiner Familie zum Essen und am Samstag schmeißen wir ne Party! Haiaiai bin ich froh!

Wobei auch bei mir der bittere Beigeschmack bleibet – die Jungs hätten es wirklich verdient.

Liebe Grüße, Vera

20 Gedanken zu „Unglaublich erleichtert!

  1. Herzlichen Glückwunsch. Ganz, ganz tolle Leistung! Was Sie in den letzten Monaten alles jongliert haben, verdient Hochachtung. Ich wünsche Ihnen auch für die weitere Zukunft viel Erfolg.

  2. Da kann man einfach nur den Hut ziehen und gratulieren. Herzlichen Glückwunsch!!!
    In dem Alter mit Familie so eine Leistung abzuliefern, da fällt mir echt nichts mehr dazu ein.
    Also Samstag Korken knallen lassen,Hütte abreißen und den Titel genießen.

  3. Glückwunsch. Wenn ich das lese, wird mir schlecht. Es wird rigoros rausgeprüft.

  4. Herzlichen Glückwunsch zu deiner tollen Leistung im Mündlichen! Du hast es dir wirklich verdient. Genieße das Leben “danach“!

  5. Herzlichen Glückwunsch !!!!
    Du machst mir Mut – habe eine 10 Monate alte Tochter und bereite mich gerade auf die Prüfung 2016 vor – vielen Dank dafür.

  6. Herzlichen Glückwunsch – Top Leistung !!! Die Kurzvortragsthemen sind wirklich bescheiden… – Respekt dass Du´s gedreht hast 🙂

  7. Wahnsinn was du alles gemeistert hast die letzten Jahre…HUT AB!!

    Haben die Prüfer nicht so Kommentare rausgelassen wie: was?! Sie sind erst 23…viel zu Jung kommen Sie in 2 Jahren nochmal!

    🙂

  8. Herzlichen Glückwunsch! Freu mich zu hören, dass einen selbst solche fürchterlichen Vortragsthemen nicht aus der Bahn werfen können, wenn man sich – so wie du – in den Fragerunden reinhängt 🙂

  9. Das nenne ich mal eine brutale Prüfung!!! Da sieht man mal, welche Rolle auch Glück bei dieser Prüfung spielt!
    Respekt dafür es noch gedreht zu haben und Glückwunsch!!! 🙂

  10. Auch hier nochmals Glückwunsch! Gestern war wohl ein schwarzer Dienstag, Mittags ist auch einer durch gefallen.

  11. Gaaaanz herzliche Glückwünsche!! Super-klasse 🙂
    Genieß das Gefühl und die langsam wiederkehrende Freiheit!
    Mir ging es wirklich fast genauso wie Dir, diese (für mich sehr) ungewohnte Mega-Nervosität gibt einem wirklich dann noch den Rest…
    Aber vorbei!!! Juchuuu und feiern 🙂

  12. Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. Was mich aber wirklich interessiert. Du bist erst 23 und hast schon ein Kind. Wie geht das zeitlich? 3 Jahre Studium und 2 Jahre Anerkennungszeit ist mein Wissensstand, Elternzeit wird nicht anerkannt?
    Hast Du Klassen übersprungen?

    Alles Gute für Dich!

  13. Lieben Dank für die zahlreichen Glückwünsche. 🙂

    Natürlich darfst du fragen wie das ging, auch die Kammer konnte nicht glauben, dass ich alle Zulässigkeitsvoraussetzungen habe. Die verbindliche Auskunft hat mehrere Monate gedauert, es wurde alles hundertfach geprüft.
    Abi hab ich ganz normal gemacht. 2011 war ich fertig. Danach hab ich mein Bachelor begonnen – 48 Monate Regelstudienzeit, ich lief zu Hochtouren auf! Mein Traum StB zu werden sollte so schnell wie möglich wahr werden. Somit hab ich mehrere Semester parallel gemacht und nach gut 18 Monaten war die Sache durch. Nebenbei habe ich eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten gemacht. Hier wurde ich aber von der Berufschule freigestellt und hatte somit immer 1,5 Tage / Woche lernfrei, diese hab ich ausschließlich für mein Studium genutzt. Mein Studium war im März fertig, im April hab ich mit dem Taxmaster von Endriss angefangen und war schwanger 🙂 🙂 :-)! Jetzt war klar, der Tourbo muss beibehalten werden, damit ich so schnell wie möglich mit dem Lernkram durch bin. Elterngeld hab ich nur den Mindestsatz von 300€ bekommen. Somit viel die Elternzeit aus. Drei Wochen nach der Geburt hab ich 4 Klausuren geschrieben und zwischendrin sogar gestillt ;-). Dank meines flexiblen AG konnte ich die 20h aufteilen. Meistens 2,5-4 morgens (meine kleine Schlafkappe stand auf dem Balkon) und dann nochmal abends wenn der Papa von der Arbeit zurück war. Mit 9 Monaten war er morgens 2,5 h bei der Tagesmutter. Jor und ab einem Jahr dann von 8-12 im Kindi. Somit meine 20h gearbeitet, abends und sehr viel nachts gelernt. Unglaublich ich habe bestimmt 4 Jahre nicht länger als 4-5h pro Nacht geschlafen. Aber sicher nicht am Stück. 😉 Muss ganz schön üben wieder durchzuschlafen und mich zu regenerieren. Und keine Angst, meine Eltern können bestätigen, dass auch ich die hardcore Partyphase hinter mir habe, sonst hätte ich auch nie meinen Freund kennengelernt 😉 und hätte jetzt nicht eine so wundervolle Familie. :-).
    Ja und jetzt steh ich hier (seit Januar übrigens 24 ;-)) als ziemlich junge StBin und bin unglaublich erleichtert. Mit unserem Hauskauf wurde der Druck nicht unbedingt kleiner ;-). Masterarbeit und zwei kleine Seminararbeiten zum Master of Tax stehen noch aus.
    P.S. heute hab ich zum ersten Mal seit Jahren ein Klatschheft statt Lernkarten gelesen, während ich beim Arzt warten musste. Das war komisch, aber unglaublich toll. 🙂
    Ich bin froh, stolz und glücklich, vor allem weil ich ganz sicher sagen kann, dass mein Sohn überhaupt und gar nie zu kurz kam! Aber es ist unvorstellbar wie dankbar ich bin, dass es vorbei ist ;-)! Hätte es nicht geklappt, waren mein Freund und ich uns einig, dass ich noch ein Jahr dran hänge! Man bin ich froh, dass ich das nicht muss.
    Liebe Grüße Vera

  14. Respekt! Das ist wirklich das volle Programm. Davor ziehe ich den Hut. Ich bereite mich gerade auf das 2016er Examen vor und habe nicht mit annähernd so viel Problemen rund um das das Examen zu kämpfen. Man kann sich dich nur als Vorbild dafür nehmen, dass man nicht bis 36 auf Nachwuchs warten muss und trotzdem erfolgreich sein kann. Danke für den Beitrag!

  15. Liebe Vera,

    vielen Dank für Deine nette und ausführliche Antwort. Das ist Wahnsinn! Jetzt genieß Dein Kind. Meine Tochter ist selbst 2 Jahre und ich bedauere sehr die viele Zeit die mir verloren ging. Aber auch bei mir hat es sich letztendlich gelohnt. Hatte am 8.1. im stolzen Alter von 32 😉 in HH mündliche Prüfung und, trotz Vornote von 4,5, bestanden. Bei uns war die Prüfung wirklich sehr, sehr fair.

    Alles Gute, Robert

  16. Liebe Vera,

    erstmal meinen herzlichsten Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
    Und Respekt vor Deiner Leistung der letzten Jahre, das macht Dir so schnell keiner nach!

    Viele Grüße, Michaela

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