Unterschiede der Kursanbieter

Liebe Mitstreiter und sonstige Mitlesende,

heute ist mein letzter „freier Tag“, an dem ich abends Zeit zum Lernen habe – ab morgen ist mein Freund nach 2,5 Wochen USA wieder in der „richtigen“ Zeitzone und ich muss zum telefonieren nicht mehr um 4 Uhr aufstehen *freu*. Nach diesen 2,5 Wochen kann ich aber nicht von der erwünschten Produktivität berichten. Der Plan war, von 20 bis 23 Uhr zu lernen, tatsächlich war ich aber immer schon um 21 Uhr müde und konnte mir nichts mehr merken. Ich bin wohl nicht so der Typ fürs späte lernen und bin jetzt noch froher, dass ich zwei Vormittage pro Woche für mich habe.

Morgen, am Donnerstag, müsste die erste Knoll-Klausur korrigiert zurück kommen. Ich bin schon gespannt, wie sie ausfällt, sie war eigentlich nicht schwer, um nicht zu sagen, langweilig. Im Lösungshinweis habe ich meine Lösung aber gar nicht wiedererkannt, es wurden in AO ziemlich viele Sachen negativ abgegrenzt, an die ich niemalsnie gedacht hätte.

Was mich verwirrt, sind die Hinweise zur Klausurtechnik. Knoll schreibt z.B., dass man in USt den Anwendungserlass nicht zu zitieren braucht, im Klausurtechnik-Skript zur USt von WLW wird sehr viel mit dem UStAE gearbeitet. Das Weglassen vom UStAE würde mir wirklich sehr viel Zeit sparen, aber ist das sicher?

Außerdem meine ich, irgendwo gelesen zu haben, dass WLW bei der gemischten Klausur + bei Ertragsteuer Wert auf ganze Sätze legt bzw. es „besser findet“. Knoll schreibt „AO ganze Sätze, Rest Telegrammstil“. Ich glaube, ich bin mehr der „Ganze-Sätze-Fan“, teilweise geht es für mich schneller, ganze Sätze zu schreiben, als die Stichpunkte so zu formulieren, dass sie präzise, aber eben kurz sind. In der Korrekturanmerkung zu BilSt stand dementsprechend (bei WLW) schon oft dabei „bitte kürzer fassen“.

Dafür spart WLW Zeit bei „Härtefallregelung §19 (3) ErbStG greift nicht lt H19 „Tabelle“ ErbStH“, Knoll schreibt „Es genügt nicht, den Härteausgleich mit Hilfe der Tabelle zu verneinen“.

Aus den Kommentaren zu Marcels Post konnte ich schon entnehmen, dass Stichpunkte gerade bei ErbSt wohl in Zeitnot ok sind. Wie handhaben andere Anbieter die Sache mit den ganzen Sätzen und vor allem den UStAE?!?

Merci

Sabrina

11 Gedanken zu „Unterschiede der Kursanbieter

  1. Grundsätzlich sollte keine Klausur in Stichpunkten gelöst werden. Sollte die Zeit aber knapp sein, sollte man besser in Stichpunkten lösen, um möglichst viele Teilpunkte noch zu holen. Stichpunkte empfehlen sich gerade in der Mischklausur für ErbSt und UStG, wenn die veranschlagten zwei Stunden fast vorbei sind.

    Hinsichtlich des UStAE kann ich nur sagen, wenn sich die Lösung aus dem Gesetz sich ergibt, muss er nicht zitiert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein Zitat zu empfehlen

  2. Knoll hat recht, nur AO in ganzen Sätzen.

    In Bilanz und Ertragsteuer versuche ich nur 3-Wort-Sätze (Subjekt – Prädikat – Objekt) zu schreiben.

    In USt reicht das Gesetz, wenn der UStAE nur klarstellende oder informatorische Wirkung hat. In USt schreibe ich nur stichpunktartig mit Spiegelstrichen, war mir in der Klausureinsicht vor zwei Wochen nicht negativ aufgefallen

  3. Hallo Sabrina,

    also ich habe den UStAE nur benutzt, wenn er notwendig war um etwas sicher zu begründen, ansonsten immer nur UStG. Genauso auch in Bilanz z.B. Richtlinien nur im Ausnahmefalle, idR immer über § 5(1) S.1 EStG begründet und nicht noch separat „AK,HK usw.“.
    Aber so wie Du es merkst, jeder Anbieter hat eigene Wege und selbst innerhalb eines Anbieters gibt es unterschiedliche Meinungen. Da musst Du Dir ein eigenes Schema eintrichtern und dieses konsequent bei jedem Anbieter durchziehen. Sicherlich wirst Du dann teilweise schlechter bei denen bewertet, da diese auf „Ihre“ Spezialitäten achten, aber das darf Dich nicht schrecken. Es soll genau, bzw. präzise sein, aber was aus Gesetz hervorgeht muss keinesfalls nochmal begründet bzw. abgesichert werden. Das ist unnötig. Auch bei der Schreibweise der § usw. ein eigenes Schema finden was man gut kann und immer durchziehen.
    Stichworte/Sätze ist sicher geschmacksfrage, in USt und Erbst lassen sich viele Sachen in einen Satz packen, ESt usw. auch. Ich war auch eher der Satz-Fan.

    Viel Erfolg weiter in der Vorbereitung!

    ciao

  4. Hallo Sabrina,

    jeder Klausuranbieter hat so seine Macken und Vorlieben.

    Aber mal im Ernst: nenne mir einen Korrektor, der dir den Punkt nicht gibt, weil du die Lösung korrekt in einem Stichpunkt und nicht in einem ausformulierten Satz hingeschrieben hast.
    Der Korrektor hat’s zudem bestimmt leichter die Klausuren zu korrigieren, wenn da z.B. ein Pfeil steht für „daraus folgt, dass“ ….

  5. Hi, ganze Sätze schön und gut, aber im Endeffekt wird dir in der Prüfung irgendwann die Zeit dazu fehlen. Wie vorher schon geschrieben wurde, finde deinen eigenen Weg. Eine Mischung aus beidem hat bei mir zum Erfolg geführt. Die Begründung aus dem Gesetz heraus und nur zur genaueren Feststellung ggfs. aus dem Anwendungserlass zitieren. Alles andere kostet Zeit und die ist knapp in der Prüfung. LG

  6. Hallo,

    der UStAE ist m.E. nur zu zitieren wenn die Antwort nicht aus dem Gesetz zu erkennen ist. Bsp: Voraussetzungsprüfung der Organschaft.

    BG
    Marcel

  7. Hallo Sabrina,
    ich kann dich beruhigen, die Knoll Klausuren werden noch alles andere als langweilig werden………

  8. @Jens: Das glaube ich auch 🙂

    Danke für eure Meinungen, ich denke, ich werde mir eine gesunde Mischung angewöhnen, vielleicht mal öfter „stb, stpfl“ statt „Der Umsatz ist steuerbar, …. „.

    wg UStAE: die typischen Fälle, die mir jetzt einfallen, sind Hilfsgeschäft A 2.7 S. X ; Aufteilung VSt nach Nutzflächen; Zuordnung zum Unternehmen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs A15.2c ; Option zur USt durch Ausweis im Mietvertrag … ich glaub das schreibe ich auch weiterhin.

  9. Hallo,
    zur Erbst habe ich noch einen Tipp bekommen (leider für meine Prüfung zu spät).
    „Fang von Hinten an“
    dein Vermögensanfall nach Steuerwerten stimmt in der Regel nicht.
    Also schätze eine Zahl und rechne zuerst bis zum steuerpflichtigen Erwerb und zur Erbst runter, hier gibt es sehr viele Punkte die mitgenommen werden können und kümmere dich dann um die Bewertung die meist viel Zeit verschlingt.

  10. In der Regel gibt es für die Zitierung des UStAE keine Punkte in der Umsatzsteuer. Nur Paragraphen geben Punkte. Richtige Begründungen reichen aus. Vielleicht kann einer der Dozenten euch Mal eine Korrekturpunkt-Tabelle zeigen.

  11. Hallo zusammen,

    habe erfolgreich nun die mündliche hinter mir und wollte euch ein paar Tipps zurücklassen.

    – wie schon geschrieben die Zitierung des UStAE ist in den offiziellen Korrekturtabellen (wurden uns gezeigt) nicht ausgepunktet. Daher nicht zitieren. Ihr werdet auch gar nicht die Zeit haben nachzuschlagen 😉
    – Härteausgleich immer über Richtlinie UND Berechnung darstellen. Gibt immer Punkte
    – Auf jeden Fall in USt und Bilanz in Spiegelstrichen und auf keinen Fall Sätze schreiben. Da tut sich ein Korrektor auch leichter die relevanten Schlagworte und Paragrafen zu finden. Ihr müsst wissen ein Korrektor hat pro Korrektur einer Klausur max 30 Minuten Zeit 🙂
    – immer ErbSt berechnen. Abziehbare Beerdigungskosten etc sind immer ausgepunktet. IM Zweifel Zahlen schätzen
    – „Der Umsatz ist steuerbar… “ ist viel zu lang, einfach „=> stbar“

    Wünsche allen weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen. Lasst euch nicht unterkriegen.

    VIele Grüße
    Markus

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