USt macht Lust – AO macht froh, auch unter der Woche!

Hello community 🙂 ,

nach einem lerntechnisch eher durchwachsenen Wochenende, habe ich gestern mit der Bearbeitung einer Mischklausur begonnen. Diese kann man m.E. gut in 3 Teile über die Woche verteilen.

Nach dem Grundsatz „AO macht froh und die FGO ebenso“, habe ich mit diesem Teil gestern angefangen. Da ich am Donnerstag die Klausur gerne abschließen möchte, ging ich gestern voller Motivation ans Werk. Allerdings war der Sachverhalt 1 schon so lang, dass ich nur oder immerhin diesen Sachverhalt mit zwei Aufgaben gestern nach der Arbeit noch gelöst habe.

Natürlich ist mir bewusst, dass ich, wenn ich die Mischklausuren unter der Woche schreibe, das Üben der zeitlichen Komponente verschenke – jedoch schaffe ich so bis zum Sommer deutlich mehr Klausuren.

Die erste Michklausur, die ich an einem Stück geschrieben habe, ist auch ganz gut ausgefallen. Allerdings habe ich bislang noch keine feste Bearbeitungsreihenfolge bzw. habe mir noch keine tieferen Gedanken darüber gemacht, ob ich mit einem bestimmten Gebiet anfange. Bisher löse ich immer nach Klausurreihenfolge: AO – USt – ErbSt.

Dank unserer echt guten AO Dozentin habe ich auch die „Angst“ vor dem Fach verloren. Vor Beginn des Vorbereitungskurses war AO immer mein Fach ohne Zugang, da im Bachelor-Studiengang der Dozent nicht wirklich gut war und im Master das Fach kaum thematisiert wurde. Allerdings hat unsere aktuelle Dozentin die einzelnen Themen mit viel Begeisterung und sehr schematisch vermittelt. Im Rahmen meiner Nacharbeit hat es dann endlich „klick“ gemacht und bisher – toi toi toi – läuft AO wirklich souverän. Ich hoffe, dass es weiterhin so bleibt.

Natürlich ist es ein schöneres Gefühl mit Erbschaftsteuer anzufangen und schon ein paar „sichere“ Punkte einzusammeln. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass ich besser mit einem “frischen” Kopf an AO herangehe und ErbSt am Ende schneller lösen kann. Allerdings sprechen die ErbSt-Examsklausuren der Vorjahre nicht gerade für einen sicheren Punktelieferant, die man „mal eben so“ gegen Ende herunterschreibt.

Wie geht ihr hier vor?

Was für Erfahrungen habt ihr gemacht? Habt ihr schon eine feste Bearbeitungsreihenfolge für die Mischklausur?

Habt ihr zur Mischklausur noch ein paar hilfreiche Tipps?

Wie “kurz“ löst Ihr USt und Erbst? Stichpunktartig oder eher ausformulierte Sätze?

Beste Grüße

Uta

26 Gedanken zu „USt macht Lust – AO macht froh, auch unter der Woche!

  1. Aus meinen Erfahrungen letztes Jahr kann ich nur bestätigen dass die alte These mit Erbst als Punktelieferant zu beginnen defacto ad acta zu legen ist… KEIN Fach hat im letzten Examen für solch eine Verwirrung gesorgt wie ErbSt (zumindest bei mir, vll abgesehen der Ausflug zu BgA im KöSt -Teil, = meine Subjektive Betrachtungsweise); auch ich bin in die Falle getappt und habe mich ewigst mit Gedanken geplagt welches Verfahren nun anwendbar ist, geschweige denn den kompletten Sachverhalt über 8 Seiten in irgendeiner Art und Weise innerhalb der mir vorgegebenen Zeit zu strukturieren und hätte lieber nach USt den AO – Teil bearbeiten sollen…; Letztendlich habe ichs geschafft, jedoch ist ErbSt momentan echt mit Vorsicht zu genießen, falls dieser Aufgabensteller wieder zum Zuge kommt (wie die letzten 7 Jahre zuvor – vergl. Robert Rundlich Fälle in den Examen…)

  2. Ich bleib bei meinem Schema. Erst ErbSt, dann USt, dann AO.
    Fand ErbSt auch knifflig und keinesfalls mit meinen Probeklausuren zu vergleichen und hing länger an der Entscheidung Ertragswert- oder Sachwertverfahren und hatte auch bei dem anderen Vermögen ein paar Problemchen, hat allerdings trotzdem für 21 Punkte gereicht.
    Was ich ändern werde ist definitiv die Art der Beantwortung.
    Mein Kurs letztes Jahr hat uns nicht darauf hingewiesen, dass Stichworte absolut ok sind, daher trainiere ich jetzt einfach jedes Fach, außer AO, in Stichworten zu beantworten.
    Sollte die Zeit knapp werden, werde ich auch AO nur stichpunktartig lösen, damit sollte ich an jedem Tag fertig werden und habe noch etwas Zeit, in den Gesetzen nachzulesen.
    Wenn ich jetzt noch darüber nachdenke, dass ich BilStR so gelöst habe:“
    Bei xyz handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, es ist Anlagevermögen, denn es dient dauerhaft dem Betrieb.“ 🙁
    ^^

  3. Ich habe auch mit ErbSt angefangen und lange Zeit damit verbracht. Zwar konnte ich hieraus 28 Punkte von möglichen 30 holen – unterm Strich hatte ich aber nur 48 Punkte (20 in USt und zu AO nichts geschrieben) was mir eine Gesamtnote von 4,66 bescherte – hätte ich mich früher der USt oder AO gewidmet, hätte es wohl gereicht…..

  4. Zur Form:
    – AO: Gutachten (Durch Subsumtion der einzelnen Tatbestandsmerkmale ergibt sich automatisch eine sinnvolle Gliederung für das Gutachten).
    – USt: Hier nur Paragraphen und einzelne Wörter (in fast allen Fällen sind diese auch abzukürzen)
    – ErbSt: wie bei USt

    Zur Taktik:
    Jeder muss das für sich individuell entscheiden, wobei der schwächste Teil am Ende zu bearbeiten ist. Wichtig jedoch: VOR dem Echtexamen eine Reihenfolge festlegen

  5. @XXIV: ich wäre mal vorsichtig damit, mein eigenes Vorgehen als die allgemeingültige allein selig machende Wahrheit zu verkaufen…

  6. Erbschaftsteuer zu Beginn ist mE eine gute Wahl, denn dort weiß man, was einen ungefähr erwartet und wenn man noch konzentriert ist, überliest man auch nicht wichtige Sätze wie „Eine ortsübliche Kaltmiete pro qm Fläche im o.g. Anwesen war – wegen der einzigartigen Position des Hauses – nicht ermittelbar“ (ein Klassiker im letzten Echtexamen)

    USt habe ich an den Schluss gesetzt, weil das trotz stichpunktartiger Lösung zeitlich immer ausgeufert ist.

  7. Ich werde mir definitiv angewöhnen stichpunktartig zu lösen, zumindest für die Fußgängerpunkte……in der ersten Bilanzübungsklausur alles ausformuliert, so wie feymo das geschildert hat…..da ist an Fertigwerden nicht zu denken……

  8. Meines Erachtens waren die Angaben im letzten Echtexamen leider trotz des nicht überlesens des Hinweises mit der Kaltmiete trotz allem widersprüchlich – ich habe mich dann für das Sachwertverfahren entschieden durch Subsumierung der einzelnen Hinweise und Abwägung dieser … und das kostet nunmal Zeit; Das Thema mit was beginn ich, was ist die richtige Taktik usw. ist auch letztes Jahr in diesem Forum heiß diskutiert worden (wie wahrscheinlich jedes Jahr) um auf die letztendlich vorhersehbare Weisheit zu kommen das dies individuell jeder für sich entscheiden muss, da jeder unterschiedliche Stärken sowie Schwächen hat. Ich z.B. habe USt am Anfang gemacht da dies mein Lieblingsfach der gemischten Klausur ist und bin nach wie vor mit dieser Entscheidung glücklich, nur ErbSt hätte ich von der Mitte zum Schluss getauscht, da in AO für mich deutlich mehr zu holen war; Aber zum Schluss ist man immer schlauer und der 1. Tag ist ja bekanntlich geprägt von der Zeitvorgabe von 6 Stunden für eine Klausur von 8 Stunden Inhalt – Zeitmanagment ist daher zwar bei jedem Tag wichtig – aber am 1. Tag am allerwichtigsten, und da sind solche Aufgabenstellungen wie letztes Jahr im Bereich ErbSt nochmal das Sahnehäubchen wie ich finde (mir geht es jetzt nicht unbedingt um den Schwierigkeitsgrad sondern eher um den Grad der Verwirrung der mit Absicht gestiftet wird – in der Prüfungssituation ist dies einfach nochmal eine andere Hausnummer wenn der Puls steigt, weil man zum xten mal nochmal die Angabe liest und man ständig denkt „… da muss doch noch was sein, hab ich etwas überlesen ?!?… usw.“

  9. Erstmal ist es grundsätzlich geschmackssache in welcher reihenfolge man löst. Ich persönlich habe immer in der Reihenfolge „ErBSt – Ust- AO“ gelöst. Warum?
    Erbst hat die leichten Punkte grundsätzlich am Ende der Klausur (Nachlassverbindlichkeiten, Steuerberechnung usw.). AO hat hinten eher die schweren Punkte. Beim Einspruch zB ist zulässigkeit meist kein problem, die hammer kommen erst danach. Wenn einem die zeit ausgeht, was an tag 1 wahrscheinlich ist, dann sollte zumindest ein schwerer teil weggelassen werden. Aus persönlicher Erfahrung kann ich auch nur jedem empfehlen sich für jedes teilgebiet einen festen zeitrahmen zu setzen und dann zum nächsten zu wechseln. Bsp. nach 2:15 min ErBSt aufhören und zwingend mit USt anfangen. Viele meiner Mitschreiber haben sich letztes jahr so dermaßen in ERBst verrannt, dass sie teilweise erst nach 3 stunden mit was anderem angefangen haben. Da fehlt die zeit natürlich hinten raus. Und das man irgendwas garnicht bearbeitet sollte auf garkeinen fall passieren. Weil es kann auch nur was bepunktet werden wenn überhauüt was dasteht.

  10. @ Hans:
    zur Form: Insoweit gibt es keinen Grund vorsichtig zu sein, da es eine allgemeingültige Wahrheit ist. Ob allein diese selig macht ist dabei unerheblich (diesbezüglich habe ich auch keine Aussagen getroffen).

  11. Stimmt stephan, wichtiger Aspekt.
    Habe mir auch einen ganz klaren Rahmen gesteckt.
    Offiziell in meinem Kopf habe ich ganz klar gesagt, zwei Stunden pro Fach.
    Inoffiziell und in allen Probeklausuren war es dann so, dass ich nach 2.15 mit ErbSt aufgehört habe und mir 2.15 für USt gegeben habe. 1.3 dann für AO ( was mein schwächstes Fach war ).
    Im Endeffekt habe ich allerdings in AO mit 45 Min weniger Zeit, knapp 4 Punkte mehr geholt, als in USt…dass muss mir erstmal jemand nachmachen *schäm*

  12. @ vielfach XYX: naja wenn du meinst, meine selig machende Wahrheit war auch bzgl. der Form ein andere. Aber muss wohl jeder für sich selbst entscheiden, ob er/sie fähig ist, ganze deutsche Sätze zu schreiben.

    Ich habe jedenfalls an allen drei Tagen ganze Sätze geschrieben und bin zumindest am zweiten und dritten Tag auch locker fertig geworden. Am ersten Tag war es zeitlich zwar etwas kritischer. Aber auch hier würde ich dies nicht an der Frage – Strichpunkte oder ganze Sätze – festmachen und letztlich war die Note dann auch so, dass ich mich nicht beschweren möchte.

    Hinsichtlich der Reihenfolge bin ich mir ebenfalls nicht sicher, ob ich deine Aussagen so mitgehen würde. Wie wohl die ganz große Mehrheit empfand auch ich die Erbschaftsteuer als den mit Abstand einfachsten, weil übersichtlichsten, Teil. Allerdings habe ich trotzdem immer mit AO angefangen, da man sich bei der ErbSt, zumindest so wie sie die letzten Jahre gestellt war, auch schnell mal verzetteln kann und man die ganzen Rechenschemata eigentlich auch am Ende ohne viel zu denken noch hinschmieren kann. Hier müssen tatsächlich keine ganzen Sätze mehr geschrieben werden. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob ich nach 4,5 ErbSt und USt noch einen geraden Gedanken bei AO aufs Papier gebracht hätte.

    Letztlich wird jeder seinen eigenen Weg finden müssen sowohl bei der Form als auch bei der Reihenfolge.

  13. Nochmal zur Form: In der AO wird laut Aufgabenstellung Gutachtenstil verlangt –> Man kommt um ganze Sätze nicht drum rum. Beim Rest ist man grundsätzlich frei. Wer lieber ganze Sätze schreibt, schreibt eben ganze. Wer lieber Stichpunkte schreibt, eben Stichpunkte. Das wirkt sich nicht auf die Bepunktung aus. Unterhaltet euch einfach mal ein bischen mit Leuten mit Topnoten: 3,0 oder besser. Die die ich da kenne, haben alle Stichpunkt/Telegrammstil geschrieben (Ja ausnahmen gibts überall).

    Und @Hans: wer „locker“ mit der Zeit fertig wird, egal welcher Stil, egal welcher Tag, der hat die Hälfte der Probleme nicht erkannt.

  14. Unter Berücksichtigung meiner erzielten Noten denke ich, dass ich keiner Belehrung darüber bedarf, wie man eine „gute“ Note erreichen kann, und welche Probleme ich nicht erkannt haben soll. Dies sollten zumindest mehr als bei 80 bis 90% der anderen Kandidaten gewesen sein.

    Aber unabhängig davon sprichst du wahrscheinlich einen wahren Punkt an. Unabhängig von der Form der Lösung kommt es wohl darauf an, möglichst schnell (am besten beim ersten Durchlesen) die wichtigsten Punkte/Probleme, die der Aufgabensteller eingebaut hat, zu erkennen.

  15. Dann freuts mich für dich Hans, dass du so ein Überflieger bist und mit ausformulierten Sätzen, locker mit der Zeit fertig geworden bist und die Note „gut“ erzielt hast und zu den oberen 10% gehörst. Da ich persönlich leider nur mit durchschnittlicher Geisteskraft ausgestattet bin, musste ich schon Stichpunkte schreiben um irgendwie fertig zu werden.

  16. @all: danke, für den regen Austausch und die Diskussionen!!! Es waren argumentativ gute Beiträge dabei 🙂

    Man merkt, dass bei der Mischklausur jeder seine eigene Strategie entwickelt hat bzw. noch entwickeln muss.
    Ich kann mich aktuell noch nicht 100%ig festlegen, da ich hier noch nicht genügend Erfahrungen gesammelt habe. M.E. ist es jedoch wichtig spätestens im Klausurenkurs eine feste Reihenfolge zu haben, da ansonsten viel Zeit verloren geht, wenn man zwischen den einzelnen Rechtsgebieten hin und her springt bzw. die einzelnen Sachverhalte überfliegt bevor man mit der Bearbeitung beginnt.
    Allerdings habe ich bei der Nacharbeitung der Musterlösung für die gemischte Klausur in dieser Woche gemerkt, dass man in AO z.T. eine halbe Seite Text schreibt und 1 Punkt dafür bekommt, wobei man in USt dagegen z.T. pro Satz einen halben Punkt bekommt. Bei AO wird also relativ viel ausformulierter Text erwartet, was natürlich Zeit kostet. In USt dagegen relativ knappe Lösungssätze, wobei USt die Gefahr birgt, dass man bei der Ortsbestimmung falsch abbiegt und dann der Rest des Sachverhalts nicht mehr wirklich Punkte bringt.
    Sollte ich meinen „Königsweg“ gefunden haben, gebe ich euch auf jeden Fall Rückmeldung 😉
    Weitere Meinungen und Beiträge zu dem Thema sind natürlich herzlich willkommen!

  17. @ Hans:
    Es gibt einen Unterschied zwischen geforderter Form (= allgemeingültige Wahrheit) und Geschmack und Stil (= selig machende Wahrheit).
    Wie auch Stephan ganz eindeutig bestätigt:
    – AO: Gutachtenstil (gefordert, ergo allgemeingültig bzw. um Stephan zu zitieren „Man kommt […] nicht drum rum.“)
    – USt und ErbSt: keine Formvorgaben (das ist ebenfalls eine allgemeingültige Wahrheit; wie selbst du einräumst ist insbesondere der erste Tag „zeitlich etwas kritisch“, d.h. es ist sinnfrei auch hier im Gutachtenstil zu lösen. Selbiges gilt für „ganze Sätze“).

    Um auch meiner Aussage eine scheinbar geforderte Legitimation zu geben: Ja, ich hatte im letzten Jahr auch eine „gute“ Note (ja, ich habe die Prüfung nur ein einziges Mal geschrieben und habe nicht beide Varianten probiert, kann also dem Grunde nach nicht vergleichen. Dennoch hat die kurze Variante aber offenstichlich für eine „gute“ Note gereicht)

    @ Prüflinge:
    Im Ergebnis kann ich hinsichtlich der Form also nur jedem empfehlen:
    AO: Gutachten
    USt und ErbSt: Stichpunkte/Abkürzungen (eben so kurz wie möglich, Zeit ist der limitierende Faktor)

  18. Liebe Uta,
    um Dir die Hoffnung gleich zu nehmen…so viele Punkte bekommst du in USt auch nicht…finds auch lustig wie diese Fußgängerpunkte immer proklamiert werden…die Wahrheit sieht so aus, dass deine Punkte willkürlich verteilt werden…einen roten Faden der Bepunktung gibts dort nämlich nicht…du schreibst und schreibst, und bekommst mal für die Ortsbestimmung einen halben Punkt, bei der nächsten aber nicht.
    Ist auch logisch, es gibt nur 35 Punkte zu holen…es kommt also stark auf den Gesamtausdruck an.

  19. Und genau aufgrund dieses Gesamtausdrucks habe ich auch die USt in ganzen Sätzen gelöst. Was aber tatsächlich kein Patentrezept sein muss, da ich im Gegensatz zu den ganzen Überfliegern hier im Blog nur mit einer absoluten Durchschnittsnote durchgekommen bin.

  20. Wenn man bedenkt, dass 80% der Kandidaten am 1. Tag nicht fertig werden, kann man schon empfehlen, sich kürzer zu fassen.

    Also nicht „Es handelt sich um eine Lieferung im Sinne von §3 Absatz 1 UStG“,
    sondern „Lfg. 3 I“

    Das o.g. Beispiel habe ich tatsächlich gelesen – von jemandem, der nicht fertig wurde und nicht bestanden hat.

  21. @derFürther: Tatsächlich genau so hab ich’s aber auch ausgeschrieben. Wäre mir nie in den Sinn gekommen das so abzukürzen.

  22. Wahnsinn, bei der Überschrift gehen selbst Steuerleute laufen, AO und USt in einem Satz…

    Mein Plan sieht vor AO zuerst abzuarbeiten, danach bin ich mir noch unschlüssig. Auf der einen Seite USt (meist kleinere Fälle mit „wenig“ zu lesen ) gegen eventuell wieder einen riesen Fall mit elend vielen Seiten zum lesen. Stand jetzt ist es bei mir eine Bauchentscheidung.

    Zum Stil kann ich echt noch nicht wirklich was dazu beitragen, ich nehme viele Standardabkürzungen , aber schreibe Sätze trotzdem aus.

  23. Man kann auch ganze Sätze schreiben und sich dennoch kurzfassen:

    Es handelt sich um einen steuerbaren Umsatz (§ 1 I Nr. 1 S. 1 UStG), da die Lieferung (§ 3 I UStG) im Inland, dh in Frankfurt, wo die Beförderung i.S.d. § 3 VI 2 UStG beginnt (§ 3 VI 1 UStG), gegen Entgelt ausgeführt wird.

  24. Da wundert mich nicht, dass so viele nicht fertig werden 😀

    Ich komme mit weniger als der Hälfte der Zeichen aus:

    Lfg. §3 I gg. Entgelt, Ort §3 VI 1 Frankfurt (Bef. Beginn) = Inland = steuerbar, §1 I Nr. 1

    Was ich in 6 Stunden schreibe, nimmt bei dir also 14 Stunden in Anspruch.

    Warum schreibst du z.B. im Umsatzsteuerteil hinter jeden Paragraphen UStG? Einmal auf der ersten Seite klarstellen: „§§ = UStG, A = UStAE“ und schon spart man sich eine Menge Schreibarbeit.

  25. Das bezieht sich jetzt natürlich auf das USt-Standardschema, welches man in einer Klausur gefühlte 50 Mal runter schreiben muss und wo 10 Paragraphen zusammen einen halben Punkt bringen. Da ist keine Zeit für lange Reden.

    An den entscheidenden Punkten schreibe ich natürlich auch ausführlicher und sogar in fast vollständigen Sätzen 😀

  26. UStG zu schreiben dauert eine geschätzte Sekunde und im Übrigen ich bezweifle, dass irgendjemand 6 Stunden durchschreibt. Vielmehr wird die reine Schreibzeit auch bei denen die sehr viel schreiben max 2 bis 3 Stunden betragen.

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