Verregneter Sonntagnachmittag

DSCN2815Was gibt es an einem verregneten, nebeligen und langweiligen Sonntagnachmittag schöneres als die Karteikarten vom Gesellschaftsrecht durchzuarbeiten?

Na gut… vermutlich so einiges 😛

Als ich bei der letzten Karteikarte angekommen bin, war die Plätzchenschale, die als Motivation gedacht war, aber schon halb leer *zugeb* …

8 Gedanken zu „Verregneter Sonntagnachmittag

  1. Hallo,

    bereite mich gerade auf die Münliche vor; bin nur Assistent in der WP – deshalb quasi keine Ahnung von StB^^ Ich habe eine Frage: Muss einer GmbH, wenn sie einen typischen stillen GEsellschafter hat, Kapitalertragsteuer einbehalten? Soweit ich das verstehe nein , weil ja § 43 Abs. S. 1 Nr. 7 EStG nicht einschlägig ist. Oder? Dann muss der Stille das in seiner Einkommen-StErkl angeben und das Finanzamt besteuert das dann so mit 25 %, oder?

    Ich hoffe, ich habs in den Mündliche geschafft … ich will endlich den Mist hinter mir haben!

    LG!

  2. Hallo Andrea,
    Der stille Gesellschafter erzielt Einkünfte iSd §20(1)nr 4 EStG, daher ist mE KapESt einzubehalten nach §43(1)nr3 estg.
    LG Sabrina

  3. Nachtrag: Streichen wir das „mE“. Es ist auf jeden Fall KapESt einzubehalten. Mir ist nämlich gerade wieder ein Fall aus einer Probeklausur eingefallen: Hier wurde ein Gewinnanteil für einen stillen Gesellschafter als Verbindlichkeit gebucht. Es hätte einen Sonderpunkt gegeben, wenn man hingeschrieben hätte, dass noch keine VE aus Abzugssteuern passiviert wird, da die KapESt erst bei Zahlung entsteht.

  4. Hallo Sabrina,

    wo hast Du die Karteikarte her? Ich finde bei der Recherche im Internet nur die Karteikarten vom NWB Verlag zu BWL/VWL … würde gerne auch zu den anderen Bereichen (Wirtschaftsrecht, Berufsrecht, Europarecht, InsO) noch Karten haben.

    LG

    Sebastian

  5. Hallo Sebastian,
    das sind die Karteikarten der Nichtsteuerfächer von WLW. Da ist alles dabei, Privatrecht BWL VWL Europarecht IFRS InsO….

  6. Liebe Sabrina,
    wow, das sieht absolut vorbildlich aus 🙂 Hut ab!
    Kannst du die Karteikarten von WLW empfehlen? Hast du nur die zu den Nichtsteuerfächern oder auch andere Karteikarten-Sätze von WLW (oder auch anderen Anbietern), mit denen du lernst / gelernt hast?
    Herzliche Dank, gedrückte Daumen und Grüße
    Anne

  7. Hallo Anne,
    die Karteikarten Nichtsteuerfächer kann ich definitiv empfehlen, da sie – denke ich – fast alles abdecken und den Stoff nochmal kompakt wiederholen.
    Für die Steuerfächer hatte ich meine Karteikarten selbst geschrieben auf Basis der WLW-Lehrbriefe und -Schaubilder. Von den Original-WLW-Karteikarten habe ich aber auch vorwiegend gutes gehört.
    LG, Sabrina

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