Weiterdenken, immer weiterdenken

Ich sitze gerade mal wieder über einer Klausur. Meine Kurs-Kollegen schwitzen wahrscheinlich eher darüber. Aber ich kann ja leider nicht mitschreiben. Heute geht meine Hand ein bisl besser, so dass ich mir wenigstens meine Gedanken in Kursform notieren kann, ehe ich in die Lösungsvorschläge gehe.
Kennt ihr das: man erkennt in Bilanz die vGA, vergisst aber den Pkw, um den es geht, zu beurteilen? Ärgerlich!!! Manchmal passiert mir das noch. Hoffentlich in 3 Wochen nicht mehr!
So langsam kommen auch die letzten kleinen Bösartigkeiten bei mir an. Ich sag nur Rz. 42 Erlass 100 § 8/13, z.B.
Dabei fällt mir ein: wie haben eure Anbieter empfohlen, die Erlasse zu zitieren? Ich habe bis jetzt immer „BMF I § 6/12 Rz. …“ geschrieben. Aber gestern bin ich aus allen Wolken gefallen, als die Dozentin in Bilanz sagte, das geht auf keinen Fall und gibt so wohl keine Punkte. Oh mein Gott…ich habe letztes Jahr die Klausuren angeschaut aber nicht darauf geachtet, ob man mir auf meine Zitate Punkte gegeben hat. Wir sollen schreiben „Beck’sche Steuererlasse 100 § 8/13, Rz. 42“. Hilfe. Das ist ja ellenlang und kostet Zeit, dass jedes Mal so ausführlich zu schreiben. Auch bloß nicht ein Deckblatt mit Abkürzungen machen. In den Übungsklausuren habe ich das immer gemacht, damit ich nicht jedes Mal EStG, KStG, EStR usw schreiben musste. Aber ich wurde belehrt, dass das so bitte nicht zu handhaben ist. Man lernt also immer noch dazu. Und an sowas soll es doch nun bitte wirklich nicht scheitern, oder?!
So, weiter gehts mit meiner Bilanz-Klausur.

6 Gedanken zu „Weiterdenken, immer weiterdenken

  1. Hallo Mandy,

    unser Anbieter sagt: BMF-Schreiben vom …. BSTBL…. und dann später Bezug nehmen mit BMF a.a.O.

    Uns wurde gesagt mit Beck zu zitieren geht nicht… da scheinen sich die Anbieter auch nicht einig zu sein.

  2. Na super. Und dann ist es sicher von Bundesland zu Bundesland auch noch mal unterschiedlich. Aber dafür gibts auch keine Richtlinien, oder?

  3. Habe letztes Jahr immer nur BMF-Schreiben vom …, Rz. … geschrieben. Das hat niemanden gestört…

  4. Naja der Meinung war ich bis dato auch. Finde auch, es wäre echt hart, wenn die Korrektoren deswegen den Punkt nicht geben.

  5. Die Zitierung mit den Fundstellen aus den Beck’schen Erlassen ist nicht möglich, weil es nicht die allgemeingültige Fundstelle ist, sondern sich ausschließlich auf den Beck-Verlag bezieht. In unserem Kurs wurde gesagt, dass es ausreicht, wenn wir „BMF-Schreiben vom ….., Rz. ..“ schreiben, also so, wie Sven es auch schon erwähnt hat.

  6. Was m.E. auf keinen Fall geht, dass man die Fundstelle aus den Beckschen Textausgaben zitiert, z.b. 100 § 8 / 14, Rz. …, da es theoretisch möglich ist, die Klausuren auch mit anderen Gesetzen etc. als aus dem Hause Beck zu schreiben.

    Es wird dir niemand den Punkt aberkennen, wenn du ein Schreiben nach der von mir genannten Methode zitierst. Andere Ausschweifungen wie BStBl etc geben keine Punkte und kosten unnötig Zeit.

    Habe das auch bei den Haas Klausuren gemacht. Gestört hat das dort niemand…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*