Neulich telefonierte ich mit einer derzeit ebenfalls freigestellten Kollegin und wir besprachen so den Stand der Dinge. Ich lamentiert über die leidvolle AO, stellte aber gleichzeitig fest, daß vermutlich das schlimmste geschafft sei und ich mir in der kommenden Woche noch § 370 ff. AO und die Haftung anschauen wolle. Daraufhin platze es ganz enthusiastisch aus der Kollegin:
Also Steuerhinterziehung kann ich schon, das is gar kein Problem!
Hihi. 🙂
Ob die Kollegin dann allerdings noch die Berufszulassung bekommt, ist äußerst fraglich. *zwinker*
Och, ich sach einfach mal: Hinterziehung und Verkürzung kann ich jetzt auch 😉