Zugelassen!!!

… mein Briefkasten hielt heute zwei Überraschungen für mich bereit:

1. Meinem Antrag auf Zulassung zur diesjährigen Steuerberaterprüfung wurde stattgegeben. Jetzt müssen nur noch die 1000 € für die Teilnahme an der Prüfung überwiesen werden und dann gibt es kein Zurück mehr (theoretisch schon, praktisch aber nicht 😉 ) Jetzt wird es also ernst 🙂

2. Durfte ich mich über die 184. Ergänzungslieferung freuen … Jippi, jetzt steht neben Klausuraufgaben am Sonntag auch noch die Einsortierung der neuen Lieferung auf dem Programm. Ich bin mal gespannt, was alles nachmarkiert werden muss 😉

Den Samstag werde ich mich im Kurs mit dem Thema Gewerbesteuer beschäftigen.

Zum Glück bin ich passend zum TOPSPIEL BVB : Werder Bremen zu Hause. „Was ist grün und stinkt nach Fisch?“ (liebe Grüße an meinen Kollegen)

In diesem Sinne wünsche ich euch ein schönes Wochenende! Seid schön fleißig 🙂

8 Gedanken zu „Zugelassen!!!

  1. Hallo,
    zum nachmarkieren gibt es leider genug!
    EStG, KStG, ErbStG, UStG, AO,…..
    Ich frage mich jedoch, ob es noch Sinn macht die neue Lieferung einzusortieren.
    Schließlich ist das Stand Januar 2016 und auf den neuen Seiten steht dann bei Änderungen links die Rechtslage bis 31.12.2015 und rechts gültig ab 1.1.2016.
    Wir schreiben aber Rechtslage 2015 und soweit ich weiß, sind die Oktober Klausuren jetzt schon fertig gestellt.
    Ich befürchte, dass ich mir in der Klausur dann aus Routine im Gesetz die rechte Seite durchlese, weil man es jetzt so gewohnt ist aber dann zitiert man evtl ausversehen Rechtslage 2016!

    Wie sehr ihr das Problem oder sortiert ihr weiter fröhlich ein ?

    Gruß Justus Jonas

  2. Also Haas empfiehlt die Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren, da hauptsächlich das Steueränderungsgesetz 2015 enthalten ist.
    Was sagen die anderen Anbieter dazu?
    Gibt es hier Empfehlungen?
    Sortiert ihr die Lieferung vollständig ein?

  3. Also ich habe im letzten Jahr immer alles einsortiert. Durch diese Spaltenübersicht weiß man doch immer in welchem Rechtsstand man sich bewegt. Und wenn die Dozenten mal was Neues haben einfließen lassen war man gleich im Bilde.
    Für die Mündliche müsst ihr die Neuerungen sowiso drauf haben. Und vor allem die unterschiede der Rechtsstände. Mir haben die Spaltenübersichten da sehr geholfen.

    Allen viel Erfolg. Bleibt drann, es lohnt sich. Die Urkunde in den Händen zu haben ist ein tollen Gefühl.

  4. Hallo zusammen,

    ich werde auch jede Lieferung einsortieren. Da schließe ich mich den Vorredner an 🙂

    Im letzten Jahr kamen auch erst mit einer der letzten Einsortierungen vor dem Examen die neusten Zinstabellen für die Erbst heraus (Richtlinien). Diese waren dann für das Jahr 2014 anzuwenden.

    Leider hat es dennoch nicht gereicht. 🙁
    Deswegen heisst es am Wochenende Klausur Nummer 3 vom Haas Klausurenfernkurs und heute Abend ein 3:1 für den SV Werder 🙂

    Lg
    Jan

  5. Also Uta… ich als Bremerin muss dir zum Sieg gratulieren, aber deinen Spruch kann ich nicht gut heißen 😉

    Ich bin mal gespannt, wann die Zulassung eintrudelt – nun wird der Druck immer größer und es gibt kein zurück mehr 🙂

    Ist das herrlich, dass wir uns schon über die Ergänzungslieferungen freuen 😀

    LG
    Christina

  6. Unser Dozent empfiehlt die Einsortierung bei gleichzeitigem Nicht-Aussortieren der ‚alten‘ Anlagen 22-25 zum BewG

  7. @Christina: Es hat ja noch knapp für einen Sieg gereicht 😉 Auf jeden Fall ein spannendes Spiel.

    @Michael: Das ist mir auch beim Einsortieren aufgefallen. Die Anlagen 22-25 sollten nicht aussortiert werden (S. 131 – 146) bzw. hier sollten beide Versionen im Gesetz sein. Für unsere Prüfung ist auf jeden Fall der alte Stand maßgeblich. Bei einem vollständigen Austausch hat z.B. ein Gebäude im Ertragswertverfahren mit der Anlage 22 (ab 2016) nur noch eine Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren (statt korrekterweise 80 Jahre).

  8. @Uta: Vielen Dank für den genauen Hinweis mit den Anlagen 22-25. Als Wiederholer ohne Präsenzkurse bekommt man so etwas leider nur schwer mit.

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