In eigener Sache

Die Erbschaftsteuerreform in der mündlichen StB-Prüfung

Die Reform der Erbschaftsteuer ist wie geschaffen für die bevorstehende mündliche Steuerberater-Prüfung. Deshalb unterstützt Sie NWB Steuer und Studium mit einer aktuellen Schwerpunktausgabe speziell zu diesem Thema: Verschonungsregelungen für Einzelunternehmen in einer Gegenüberstellung vor und nach der Erbschaftsteuerreform 2016.

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Viele Grüße vom NWB Blog-Team

3 Gedanken zu „In eigener Sache

  1. das ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens auch:
    Ist ein Steuerbescheid materiell falsch, wenn der Ermittlungsaufwand zur Korrektur nicht im Verhältnis zum Aufwand stand und damit der Finanzbeamte gegen das Gebot der Wirtschaftslichkeit verstößt? Mit anderen Worten: kann man einen Antrag auf Änderung wegen Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes verlangen?

    Mir fallen noch soviele mehr Fragen ein 🙂

  2. Warum auf die Änderung im Bescheid warten, wenn man bereits gegen die Prüfungsanordnung Einspruch einlegen kann. Bei kleineren Betrieben und Änderungen mit wenigen Hundert Euro wird dann nach erfolgter Betriebsprüfung die Wirtschaftlichkeitskarte gezogen, die Prüfungsanordnung wird rechtswidrig, die Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden.

    Wie oft wird die Finanzverwaltung dies dulden?

  3. …und als StB bei Deinem Finanzamt in Zukunft sehr beliebt sein Du wirst…
    …in Bayern ein Sprichwort es gibt: „Soße diese wird teurer als der Braten“…
    Die nächste Betriebsprüfung im gleichen Zuständigkeitsbereich ein Ergebnis wird erzielen welches Wirtschaftlichkeitskarte nicht zulassen diese wird :-);

    Wissen dieses ist wie ein Schlüssel um die Tür des Rechts aufzusperren, Klugheit aber ist die Macht solche Türen zu umgehen…
    Möge die Macht mit Euch sein…

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