Klausuren und Praxis

Ein Thema zu dem ich bereits länger etwas schreiben wollte. Vor mittlerweile einem Monat hatte mir mein Chef einen Fall gegeben, zu dem ich im Nachhinein nur sagen kann, dass dieser für mich bis dahin nur aus dem theoretischen Kopf eines Klausurverfassers stammen konnte.

Der Fall war wie folgt: Mandant hatte Immobilie vom Vater im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge erhalten. Diese war bis dahin nie zur Erzielung von Einkünften genutzt worden. Unser Mandant vermietete nun 50% der Immobilie, sowie ein gemeinsames Nutzungsrecht am Heimkino zu 50%.
Bis dahin noch recht unspektakulär – nur hatte der Vater die Immobilie vor x Jahren gegen Gewährung einer lebenslangen Rente und einer Einmalzahlung erworben.

Das war für mich der erste Moment wo ich mir gedacht habe, okay jetzt den Kopf mal auf Klausurmodus umschalten um das mal durchzugehen.

Umgekehrt hatte ich es kürzlich in einer Bilanz-Klausur, dort hatte ich 1:1 einen Fall aus der Praxis – was mir leider erst bei der Nachkorrektur am Tag darauf aufgefallen ist.

Wie ist es bei euch? Konntet ihr schon Wissen aus den Klausuren in der Praxis und andersrum anwenden (das wir das Wissen aus den Vorbereitungskursen beruflich nutzen können, setze ich da mal voraus 😉 )

Euch einen erholsamen Sonntag, ich gehe jetzt erstmal ne Runde Frischluft tanken!

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