Abgabenordnung :-(

Am Wochenende war es mal wieder soweit: Eine reine AO / FGO Klausur stand an.  Haufe_Kommentar_zur_Abgabenordnung_AO_

Als Betriebswirt, der eigentlich außer ein paar Vorlesungen keine großartigen Berührungen mit der Abgabenordnung hatte, bringt mich dieses „Mantelgesetzt“ regelmäßig zur Verzweiflung. Bei den ersten Klausuren habe ich den AO-Teil immer komplett unbearbeitet gelassen und versucht mit ausreichend Zeit in Erbst und USt zu punkten. Schnell musste ich erkennen, dass dieses Vorgehen wohl wenig Erfolg haben wird.

Dank unserem  Dozent (Prof. Dr. Uhländer) habe ich mittlerweile keine Hemmungen mehr mich mit dem AO-Teil auseinander zu setzen. Durch zahlreiche Klausuren ist die Prüfung und das Erkennen der Einzelsachverhalte mittlerweile besser geworden. Schwierig finde ich insbesondere die Strukturierung der unglaublich langen und wirren Sachverhalte.

Anfangs habe ich einen Zeitstrahl genutzt um den Sachverhalt zu gliedern – habe aber schnell bemerkt, dass mir dadurch mindestens 15 min. wertvoller Zeit ohne einen einzigen Punkt verloren gehen. Dazu kommen noch 30 min. um den Sachverhalt zu lesen und zu verstehen ohne einen einzigen Punkt zu holen. Mittlerweile schreibe ich meine Notitzen zum Sachverhalt direkt in den Text.

Leider überziehe ich immer deutlich bei der Erbst (min. 2,5 Std), so dass mir nach 2 Std USt maximal 1,5 Std für die AO bleiben. Da ich aber (wie sicher viele von Euch) in Erbst gut zurecht komme, versuche ich mir hier auch die entsprechende Zeit zu nehmen. Wenn dann aber ein 7 Seiten AO-Sachverhalt in der letzten verbleibenden Std. auf mich wartet  wird es bei mir immer eng.

Wie sehen Eure Taktiken bei der gemischten Klausur aus? Dieses Jahr wäre AO zu Beginn sicherlich nicht verkehrt gewesen. Leider hat man ja auch keine Zeit sich erstmal alles durchzulesen und dann zu entscheiden womit man beginnen möchte.

Viele Grüße Marcel

8 Gedanken zu „Abgabenordnung :-(

  1. Ich habe in den Probeklausuren mal versucht AO zu lösen und eben akzeptiert, die Zeit dann bei USt und ErbSt zu verlieren. Aber das hat bei mir nicht funktioniert. Ich hab für mich gemerkt, dass ich in AO nicht soviele Punkte hole, wie ich in den anderen Gebieten verliere.
    Ich habe also im Oktober nichts zu AO geschrieben… Es kann also auch ohne AO klappen. Das muss man individuell testen und entscheiden.

  2. Kann nur sagen, dass es von mir ein großer Fehler war, am 1. Tag die AO einfach zu ignorieren. Zumindest anschneiden sollte man sie … sprich – hast Du nur noch wenig Zeit, erkennst aber, dass der Sachverhalt auf das Einspruchsverfahren anspielt – na dann: los geht’s – alle Tatbestandsvoraussetzungen runterspielen … Hat man noch die entsprechende Zeit, kann man es natürlich anders lösen 😉

    Ich habe letztes Jahr darauf spekuliert mit USt & ErbSt durchzukommen … war ein Fehler … Mittlerweile glaube ich, am 1. Tag ist die quantitative Schiene „die Richtige Rangehweise“. Qualität „zahlt“ Dir hier keiner … ich hoffe, Du verstehst was ich meine 🙂 Du musst irgendwie fertig werden und das geht einfach nicht mit I-Tüpfelchen 😉

  3. Das glaube ich allerdings auch, dass man AO nicht ignorieren sollte. Vor allen Dingen, da es doch das ist, was der Korrektor als erstes lesen wird. Und wenn dann da nichts steht, dann denkt der doch bestimmt direkt: was ist das denn für einer :-)???!

  4. Ich würde die AO nicht ignorieren. Die Prüfer freuen sich hier über jeden der die Aufgaben versucht zu lösen.
    Das habe ich zumindest mal gehört 😉

  5. Meine persönliche Strategie war immer:
    1. Erbschaftsteuer
    2. Umsatzsteuer
    Je Fach habe ich mir eine Viertelstunde überziehen gegönnt, da ich in den Bereichen tendenziell mehr Punkte holen konnte.
    Dann als letztes AO mit mindestens anderthalb Stunden. Ich habe immer ein Schmierpapier verwendet und (zeitstrahl-ähnlich) direkt beim allerersten Lesen des Sachverhaltes alle vorkommenden Daten mit Ereignis chronologisch untereinander notiert. Wild abgekürzt, man wird kreativ mangels Zeit 😀 Damit habe ich immer gut arbeiten können im weiteren Verlauf.

  6. Hey,

    ich hab AO ehrlich gesagt nie weggelassen, nein ich hab den Teil meistens sogar zuerst gelöst – auch letztes Jahr im Oktober 🙂
    Hintergrund bei mir war einfach, dass ich denke sowohl in USt als auch in ErbSt kann man unter Zeitdruck besser abkürzen bzw. nur stichpunktartig die wichtigsten Sachen aufschreiben. Bei AO ist mir das nie gelungen… Daher habe ich mir wirklich für AO min. 2 Std Zeit genommen und dann auch wie Eva direkt beim Lesen einen Zeitstrahl aufgemalt.

    viel Erfolg 🙂

  7. Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde Ao wahrscheinlich auch immer am Schluss machen – aber verstärkt darauf achten min. 1,5 Std. zu haben um zumindest die Einsprüche, Fristen und Korrekturen zu bearbeiten. Mit 10-15 Punkten in AO ist man als Nicht-Finanzbeamter gut bedient und zeigt dem Prüfer, dass man sich mit der AO ausseinandergesetzt hat. In diesem Sinne: „AO macht froh und FGO ebenso“ (man muss es sich nur einreden) 😉

  8. Also ich kann nur sagen, ich habe mit AO im Examen angefangen.
    Ich würde es auch wieder tun.
    Mein Plan war, den wir auch von unserem Dozenten eingetrichtert bekommen haben, den Sachverhalt schon beim durchlesen auf einem separaten Blatt zu skizieren, alle Daten die vorkommen notieren, und Bescheide mit einem Kästchen umranden.
    Klingt jetzt sehr seltsam und aufwendig aber es ist reine Trainingssache.
    Habe den AO Fall bzw die Fälle im Examen 2013 nicht bis ins letzte Detail gelöst, aber trotzdem durch diese Methode in 1 1/2h die ich für AO gebraucht habe 16 Punkte geholt.
    Dann habe ich ErbSt gemacht und als Schluss USt da bei USt immer für sich gesehen separate SV zu lösen sind und bei AO in der Vergangenheit ein großer…
    Aber wie bei allem..Geschmackssache 🙂

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