Bestanden!

Nach eineinhalb Jahren Lernen hab ich endlich mein Ziel erreicht: Heute habe ich die mündliche Prüfung bestanden!
Ich bin so froh, dass ich es geschafft habe und wieder „ein normales“ Leben ohne Lernen beginnt. Jetzt schwebe ich auf Wolke 7 und feiere erst mal ein bisschen.

Die größte Angst hatte ich vor dem Kurzvortrag. Hier war das ausschlaggebende Kriterium das Thema, vor dem Vortrag selbst hatte ich weniger Sorge.

Die drei Themen, die zur Auswahl standen:
1. Bilanzielle und ertragsteuerliche Behandlung von Pensionszusagen bei Personengesellschaften an einen Gesellschafter
2. Unternehmerbegriff, insbesondere umsatzsteuerliche Organschaft mit Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung
3. Tatsächliche Verständigung

Ich habe mich nach langem Hin und Her für Thema 2 entschieden. Bei den drei Themen war keines dabei, das ich sofort abgelehnt hätte und auch keines, bei dem ich Luftsprünge gemacht habe. Ich denke, Thema 2 war das geringste Übel für mich, wobei ich mir mit der aktuellen BFH-Rechtsprechung nicht so sicher war und dieser Punkt bei mir ziemlich kurz kam. Aber egal – geschafft ist geschafft!

Die Fragerunden gingen dann auch ziemlich schnell vorbei. Die schlimmste Runde war AO, da der Prüfer hauptsächlich Definitionen und Begriffe hören wollte, die nicht im Gesetz standen und einem auch keine Zeit gelassen hat um Nachzuschlagen. Die anderen Prüfer waren alle sehr nett und sympatisch und haben großzügig Hilfestellung geboten.

Leider hat es ein Mitprüfling aus meiner Gruppe nicht geschafft, das hat dann die Stimmung bei der Ergebnisverkündung etwas getrübt. Es ist immer schade, wenn man so viel Kraft und Zeit in diese Prüfung investiert hat und dann – schon fast am Ende angelangt – nicht bestanden hat.

Hiermit möchte ich mich auch gleich aus dem Blog verabschieden. Das Bloggen hat mir sehr Spaß gemacht und hat die schlimme Lernzeit doch etwas aufgeheitert!

Melanie wünsche ich für Ihre Mündliche noch viel Erfolg!

9 Gedanken zu „Bestanden!

  1. Na, das hört sich doch super an…..
    Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!!!

    Nun kannst Du wirklich erstmal etwas abschalten.

    Für Deinen weiteren Weg alles Gute.

    Viele Grüße
    Timo

  2. Herzlichen Glückwunsch!

    Jetzt hast du es hinter dir….also willkommen zurück m Leben 🙂

  3. Herzlichen Glückwunsch, Christina!!! Alles Gute für Deinen weiteren Weg und vielen Dank für Deine Blog-Beiträge. Ich werde am Ende der Woche berichten wie es bei mir gelaufen ist…

  4. Glückwunsch … die Themen hätten bei mir aber auch keinen Luftsprung ausgelöst 😉 Ich bin zwar Umsatzsteuer-Fan … aber die aktuelle Rechtsprechung zur Organschaft hätte mich wohl oder übel aus der Bahn geworfen – schön zu hören, dass anscheinend auch eine kurze Ausführung hierzu reicht 🙂

  5. Ihr glaubt ja gar nicht wie neidisch ich im Moment auf euch bin. Ich werde wahrscheinlich eine Pause einlegen müssen, aus Geld und Zeitmangel.

    Werde dann wohl auch nochmal einen Vollzeitkurs machen und mich nur auf die Schule und die Vorbereitung konzentrieren. Ich denke mir das für mich alles andere rausgeschmissenes Geld und Vorbereitung wäre.

    Euch in jedemfall alles Gute weiterhin auf privater und beruflicher Ebene.

  6. @Daniel: Ich verstehe Deine Enttäuschung, aber nehm es Dir nicht so zu Herzen. Bei dieser Prüfung scheitern jedes Jahr so viele… Aber ich wünsche mir für Dich, dass Du beim nächsten Versuch das Glück auf Deiner Seite hast. Bei mir wird es sich ja erst noch zeigen… Und Mandy ist ein gutes Beispiel, dass es ein glückliches Leben danach geben kann;-) Manchmal tut sich eine andere Türe auf, wenn eine andere gerade zugeschlagen wurde, durch die man unbedingt durch wollte… Kopf hoch!!! Und alles alles alles Gute!!!!

  7. „Die schlimmste Runde war AO, da der Prüfer hauptsächlich Definitionen und Begriffe hören wollte, die nicht im Gesetz standen und einem auch keine Zeit gelassen hat um Nachzuschlagen.“

    Das ist ein interessanter Aspekt. In welchem Umfang werden denn Definitionen abgefragt? Ich richte diese Frage einfach mal an alle.

    Und noch eine andere Frage dazu: In einem Buch stand, dass man sich genau dann Sorgen machen müsse, wenn der Prüfer Definitionen abfragt, weil dann von einem Prüfungsteilnehmer grundlegendes Basiswissen verlangt wird; und wenn er noch nicht mal dieses Grundwissen hat, dann erfüllt er nicht die Anforderungen. Stimmt das?

    Ich denke eher, dass doch gerade Definitionen und Begriffe die Grundlage des Prüfungsgespräches bilden, auf deren Grundlage sich das Gespräch dann entwickelt. Deshalb ist es (meiner Ansicht nach) wichtig, gerade im Vorfeld mit Karteikarten Definitionen und prüfungsrelevante Begriffe zu lernen. Meinungen dazu?

  8. Sehe ich auch so.

    Damals bei der Fachangestellten Prüfung wurden schon Begriffe und Definitionen abgefragt. Dort habe ich das auch alles nachvollziehen können.

    Beim Fachwirt habe ich mir Begriffe und Definitionen dann nicht mehr angeguckt weil ich dachte dass niemand „einfache“ Begriffe abfragen wird sondern eher kompliziertere Sachverhalte gelöst haben möchte. Auch habe ich weder einen Vorbereitungskurs für die mündliche besucht noch Protokolle von vorherigen Prüfungen angeguckt.
    Damit bin ich böse auf die Nase gefallen und konnte froh sein schriftlich ein ordentliches Polster zu haben.

    Deshalb auf jeden Fall grundlegendes und auch banales angucken und lernen! Den Fehler mache ich nicht wieder….

    Viele Grüße
    Timo

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