Die nächste Etappe!

Hallo zusammen,

nun melde ich mich auch zurück. Der Knoll-Examenskurs ist vorüber, ich kann definitiv sagen, dass dieser Kurs mir persönlich sehr viel gebracht hat. Zwar war ich davor auch schon der Meinung, bereits viel zu wissen und zu können. Die Wiederholung und Vertiefung sowie zugegebenermaßen teilweise reihenweise Aha-Erlebnisse haben mir deutlich gemacht, wo meine Wissenslücken noch sind.

Alles in Allem war das eine Achterbahn der Gefühle, zwischen „Das hast du doch gelernt, wieso fällt es dir nicht mehr ein?“ und „Wie gut, dass du das bereits gelernt hast, jetzt kannst du es allen zeigen!“ war alles dabei – Verzweiflung, Zuversicht, Wut, Genugtuung, wieder Verzweiflung und wieder Wut. Manchmal habe ich mich gefragt – und tue es immer wieder – „Wieso tust du dir das ganze eigentlich an?“.

Nun habe ich einige Wochen Zeit, um die Klausuren, die wir geschrieben haben, nachzuarbeiten und die Wissenslücken gezielt zu schließen. Außerdem kann ich noch 20 HaaS-Klausuren und 10 Knoll-Klausuren schreiben und einschicken, bevor mein letzter Präsenz-Klausurenkurs losgeht. Insgesamt komme ich zwar nicht auf die empfohlenen 50 Übungsklausuren, aber nah dran. Ich löse auch sehr viele einzelne Textbausteine, insbesondere dann, wenn immer wieder die gleichen Fehler passieren. Erstaunlich, wie oft man die gleiche Textziffer lösen kann ohne dass sie einem bekannt vorkommt! Die Macht des Verdrängens ist bei der Stoffmenge einfach unglaublich! Ein Dozent im Kurs sagte uns, dass es nicht unbedingt die 6-sündigen Klausuren sein müssen, um die Klausursicherheit zu erlangen. Die Ernstfallklausur ist schließlich auch nichts anderes als eine Aneinanderreihung der einzelnen Textziffer, nur dass diese zusammen hängen (können). Das Wichtigste ist, präsentes Wissen bis Oktober anzusammeln.

Meines Erachtens bringt es sogar eher wenig, auf Biegen und Brechen Klausuren zu schreiben, wenn man feststellt, dass das Wissen noch fehlt oder nicht punktgenau abgerufen werden kann. So schleichen sich eher Fehler ein. Die eingeübten (besser gesagt: auswendig gelernten) Routinen und Schemata kann man dagegen immer wieder verwenden. Daher ist mein Plan nun, immer abwechselnd Klausuren zu schreiben und einzelne klausurrelevante Themen nachzuarbeiten. Auf diese Weise hoffe ich auch, dass die Schreibhand etwas geschont wird.
Beim Nacharbeiten der Klausuren ist mir aufgefallen, wie wenig ich hier und da mal geschrieben habe (beim zweiten Durchlauf klappt alles natürlich viel besser!) und wie viele Punkte ich dabei unterwegs verloren habe. Mal lief es aber auch besser, was sich in den Noten wiederspiegelte. Mein Ziel ist nun, genauer zu schreiben und die Schemata komplett abzuarbeiten.

Ich kann dem Marcel zustimmen: Die ganze Vorbereitung ist eine extrem lehrreiche, disziplinierende und sehr anstrengende Angelegenheit, volle Opfer und Selbstkasteiung. Anders kann ich es nicht mehr nennen. Das Ziel ist hochgesteckt, der Weg ist sehr beschwerlich. Hoffentlich werden wir am Ende des Weges belohnt. Ein Hoch auf uns!

Beste Grüße, Natalya

6 Gedanken zu „Die nächste Etappe!

  1. Hi, sagt mal was wurde bei euren präsenskursen für Schwerpunkte gelegt, bei uns vorweggenommene Erbfolge, Rüstellung mit Gegenrechnung von zukünftigen Erträgen, die neue Bilanzierung von Drohverlust Rückstellungen, Ort der sonstigen Leistung bei KFZ und einbringungsgebohrene Anteile, LG

  2. Hi Dennis,

    bei uns wurden beispielsweise die einbringungsgeborenen Anteile gänzlich weggelassen. Hast Du da die Regelung parat, wann diese letztmalig existieren können?

    Ansonsten klausurrelevante Themen, die mir im Moment einfallen (ich sortiere diese mal ein wenig):

    ESt und BilSt: vorweggenommene Erbfolge, Umwandlung rauf und runter, Überführung und Übertragung mit Gegenleistung und ohne, ganze Betriebe, Einzelwirtschaftsgüter, Betriebsaufspaltung, § 17 EStG, § 23 EStG, wiederkehrende Leistungen, § 16 EStG, vGA, vE, Kapitalanpassung nach BP, § 4 III EStG

    AO: Korrektur- und Einspruchsverfahren, Vollstreckung, Steuerhinterziehung, Haftung

    USt: Vorsteuer, § 13b, VSt-Berichtigung, neue Fahrzeuge, unentgeltliche Wertabgaben, Geschäftsveräußerung im Ganzen

    ErbSt/Bewertung: Grundbesitz (inl. Erbbaurecht), vereinfachtes Ertragswertverfahren, 13-13c, Härtefallausgleich, 19a

    Was sagen die anderen?

    LG, Natalya

  3. Das ist der 20 UmwStg alter Fassung und kann in 2013 das letzte mal gelten genau so wie der alte 8(4) KStG der jetzt parallel zum 8c KStG in 2013 kommen könnte und mit den einbringungsgebohrenen Anteilen hat man direkt Est und Umwandlung in einem Fall abgearbeitet, gerade weil 2013 das letzte Jahr ist wird das heiß gehandelt.

  4. Hallo Dennis,

    Was meinst du denn mit der neuen Bilanzierung von Drohverlustrückstellungen?
    Ich steh auf dem Schlauch 😉

    LG
    Sonja

  5. 4f und 5(7) EStG sind Höchst Klausur relevant in der Bilanz Klausur mit 80-90% durch erstmalige Anwendung 2013

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