Es ist vorbei – ich kann mich nicht richtig freuen…

Die Prüfung empfand ich als schwierig. Bereits nach dem ersten Tag kam mir die Aussage der Dozenten von Knoll und Econnect in den Sinn, ihre Vorbereitungskurse orientieren sich am oberen Schwierigkeitsgrad der Prüfung. Nach meinem Empfinden WAR das das Niveau der diesjährigen Steuerberaterprüfung! Ich bin froh, diese Kurse gemacht zu haben, andernfalls hätte ich wahrscheinlich gar keine Chance.

Es kamen dennoch Dinge dran, die in meinen Materialien nicht einmal markiert waren, weil ich diese weder bei Haas, noch bei Knoll, noch bei Econnect in der Form angetroffen habe. Rangrücktritt, zum Beispiel. Das dazugehörige BMF-Schreiben fand sich glücklicherweise in den zugelassenen Hilfsmitteln dann doch. Zu der gewerbesteuerlichen Organschaft fand ich gerade einmal eine Seite Text in den Haas-Fernlehrgangunterlagen. Und so weiter.

Was mich jedoch am meisten ärgert, ist, dass ich gefühlt nicht die höchste Leistung bringen konnte. Mehr noch, ich habe alles falsch gemacht, was ich falsch machen konnte. Zusätzlich zu den Fehlern, die ganz sicher da sind, derer ich mir aber mangels Einschätzungsvermögen nicht bewusst bin, habe ich vermeidbare Fehler gemacht. Sogar welche, die mir nie in den Probeklausuren unterlaufen sind. Und diese Tatsache lässt mich jetzt nicht mehr in Ruhe.

Mein Verstand sagt mir, dass es keinen Sinn ergibt, darüber nachzudenken, geschweige denn sich Vorwürfe zu machen oder dergleichen. Man kann nichts mehr ändern. Dennoch ist es für mich im Moment schwierig, diesen Gedanken zu entkommen. Die Tatsache, dass ich die meisten Probeklausuren bestanden habe – sogar die „Umwandlungssteuerklausur des Todes“, die letzte Ertragssteuerklausur mit fünf unterschiedlichen Umwandlungsarten darin bei Econnect – fühlt sich höhnisch an und macht es mir angesichts der schlecht gelaufenen echten Klausuren nur noch schwerer.

Ich werde mich wohl mit dem Gedanken anfreunden, die Prüfung wiederholen zu müssen. Was soll´s. Es war eine lohnende Erfahrung, an der man sicher gewachsen ist. Ich werde in der nächsten Zeit versuchen, zu analysieren, welche Faktoren – ganz sicher nicht ausschließlich das Nichtwissen der Materie – eine Rolle dabei gespielt haben.

Liebe Grüße, Natalya

101 Gedanken zu „Es ist vorbei – ich kann mich nicht richtig freuen…

  1. Ach Natalya,
    das tut mir wirklich leid. Du hast auch so viel Gas gegeben. Kopf hoch – vielleicht hat es doch gereicht! Wenn nicht schaffst du es mit mir im kommenden Jahr!!! Manche Sachen klappen im Leben nicht auf Anhieb – dafür es es aber dann umso schöner wenn du es geschafft hast. Aber erstmal Ruhe bewahren.

    Die Gewst-Organschaft war bei Bannas und Endriss in den Klausuren. Gleiches gilt für den Rangrücktritt und die ERP-Software. Habe mich dadurch dort sehr gut aufgehoben grfühlt. Konnte meine Leistung leider trotzdem nicht abrufen…siehe mein Blog.

    Liebe Grüße Marcel

  2. Lieber Marcel,

    danke für die aufmunterneden Worte, habe gerade in Deinem Eintrag kommentiert! Ich habe abgegeben, weil es mein erster Versuch ist und ich sonst nicht viel zu verlieren habe – außer eben ein wenig an Selbstwertgefühl. So habe ich zumindest einen Hauch einer Chance, dachte ich. Bei uns ist der Saal mit jedem Tag zusehends leerer geworden und auch sind einige mittendrin gegangen.

    Für das nächste Jahr werde ich mir definitiv ein Paar Strategien zurecht legen, mit dem Prüfungsstress umzugehen. An mangelndem Wissen haben meine Leistungssaussetzer (von denen ich weiß) jedenfalls nicht gelegen…

    So sind wir schon zwei! Freue mich deswegen, selbst wenn es im Moment ein schwacher Trost zu sein scheint. Auch ich würde gern im nächsten Jahr weiter bloggen, sollte es bei mir wirklich nicht gereicht haben… Mal schauen, was Herr Schell dazu sagt 🙂

    Liebe Grüße, Natalya

  3. Hallo liebe Mitstreiter,

    ich möchte keine Unruhe stiften, aber das Examen war dieses Jahr schwieriger als das von letzem Jahr.
    Ich kann es einschätzen habe es letztes Jahr geschrieben…
    Meine Frage lautet, bei Bilanz erster Sachverhalt dritte Aufgabe das ERP Programm…hat jemand bei irgendeinem Anbieter sowas mal gemacht und das dazugehörige BMF schreiben durchgekaut oder im Examen gefunden?

  4. Hallo P.,

    Ich habe auch das Gefühl, dieses Jahr ist die Prüfung schwieriger, nur dachte ich, das denkt jeder, weil einem die eigene Prüfung immer schwierig vorkommt…

    Ich hatte ERP bei Knoll und bei Haas, in einer anderen Form und mit anderen Fallstricken, aber das BMF dazu hatte ich gewusst. Im Gegensatz zum Rangrücktritt.

    Grüße, Natalya

  5. Bei Bannas bzw IWS haben wir das BMF nicht einmal besprochen bzw überhaupt so ein SV gehabt….
    naja habs glücklicherweise gefunden was mir ein wenig erlaubt positiv zu denken 😀
    und macht euch nicht verrückt, ein Dozent aus München der auch mal Klausurenersteller für den ersten Tag im Bereich AO war, sagte uns die Punkteverteilung ist immer 35 AO 35 UST 30 ErbSt
    Fand den AO teil echt fies, weil er komplett anders aufgebaut war als sonst die früheren, aber ok.
    Drück uns allen die Daumen, das jeder entweder noch in 2014 oder Januar 2015 die frohe Kunde erhält in den Recall zu kommen 🙂

  6. Hallo,

    habt ihr auch am Tag 3 eine Umwandlung nach 24 UmwStG bei der GbR geprüft?

    Grüße

  7. Hallo Hannes,

    ja habe ich und war in meinen Augen ja auch ein 24 UmwStG inkl. jeweiliger Ergänzungsbilanzen….

    Wobei ich diese Aufgabe nicht richtig gut fand. Das liegt bei mir aber daran, dass ich Blabla-Aufgaben nicht mag.

    Gruß

  8. Ja… die GbR war aber als OHG zu beurteilen, und korrekterweise war in der GH aufzustocken und bei den 2 bisherigen Gesellschaftern negative Erg Bilanz und der neue positive… ist mir leider erst nach der Klausur aufgefallen…hab nur 360000 ins Bankkonto gebucht und dementsprechend nur eine positive Erg Bio für den neuen

  9. Kann schon sein, dass dieses Jahr die Prüfung schwerer war als im Vorjahr. Letztes Jahr haben ja fast 60% bestanden, was schon außergewöhnlich hoch war. Wenn man sich die Statistiken der vergangenen Jahr ansieht gibt es immer mal wieder Ausreisser nach oben (wie in 2013) und dann wieder nach unten. Also scheint der Schwierigkeitsgrad schon zu schwanken.

    Ich bin froh letztes Jahr im Rennen gewesen zu sein und es am Ende auch geschafft zu haben. Drück trotzdem allen die dieses Jahr geschrieben haben weiterhin die Daumen. 🙂

  10. @P.:
    Wir haben das ERP-Schreiben (und eine ganze Reihe weiterer unbekannter Schreiben) letztes Jahr bei einem unserer Spezialdozenten durchgenommen. Im vergangenen Jahr kam davon kein einziges dran. Aber auf lange Sicht hat der Dozent wohl recht daran getan, auch einige der Exoten mit zu berücksichtigen.

  11. Gott sei Dank war’s ne OHG(nachher).. Folgefehler. Hatte erst gehadert ob meine Umwandlung richtig war, da die GbR nicht im HR eingetragen wurde.

  12. Mal einr Frage am Rande: schaut ihr euch die Musterlösung an, wenn diese auf der Bannas-seite erscheint? Ich für meinen Teil werde das wahrscheinlich nicht tun. Ich glaub sonst schlafe ich bis Januar nicht mehr viel. Außerdem kann man schlecht einschätzen an welchen Stellen es Folgepunkte gibt und man sich umsonst fertig macht, weil man nicht auf die Musterlösung kommt.

  13. @ Gast:

    Das würde ich an deiner Stelle nicht machen, sonst werden die nächsten Wochen bis zur Ergebnisbekanntgabe erst recht die Hölle.

    Ich habe das ein Tag vor der Ergebnisbekanntgabe gemacht. Da wusste ich aber auch schon, dass ich bestanden hatte aufgrund der Liste in NRW, nur die Note noch nicht.

  14. Man kennt ja die Auspunktung eh nicht und ich zumindest kann mich nicht mehr erinnern was ich alles geschrieben und wie genau begründet habe…
    Natürlich, die große Richtung habe ich noch im Kopf, aber ob alles was ich geschrieben habe auch gepunktet ist bzw. was nicht gepunktet ist weil ich es nicht geschrieben habe bleibt doch eh erstm im Dunkeln…..

    Ich war schon bei der Rücksendung von Probeklausuren immer erstaunt was ich alles geschrieben habe.

    Gruß

  15. Hi,

    ich habe das BMF-Schr. zum ERP-System nicht gefunden und daher nicht als Begründung angegeben. Ich habe es mir durchgelesen und habe mit Erstaunen festgestellt, dass ich mit den Aufwendungen genau wie in diesem Schreiben verfahren habe.

    Meint ihr, dass das noch Punkte gibt???

  16. Ja aufjefenfall…. Es ist nicht notwendig das bmf-schreiben als Begründung anzugeben….
    Siehe musterlösung zur Bilanzen 2012, wo es um vip-Logen ging.

  17. @Ralph:
    Ja, bestimmt. Mit manchen Schreiben ging mir das auch so. Aber auch ohne BMF-Zitat gabs die Punkte für den richtigen/s Weg/Ergebnis.

    @Gast:
    Ich hab es auch wie Besteher gemacht und erst reingeschaut, als ich die Liste gesehen hatte. Weil ich genau wusste, dass ich sowieso nicht mehr weiß, was ich geschrieben hab. Das war schon vorher bei den Übungsklausuren so: wenn ich nicht SOFORT in die Lösung geguckt hab, wusste ich nicht mehr wirklich, was ich so alles zu Papier gebracht habe. Und so war es dann auch mit der Prüfung. Mir kam so wenig von der Lösung bekannt vor, aber irgendwo müssen meine ganzen Punkte ja offensichtlich hergekommen sein ;P

  18. @Besteher und Eva: Was ist das für eine Liste? Gibt’s die in jedem Bundesland?

  19. @ Gast

    Ich werde mir die Musterlösung anschauen – ABER:

    a) Ich habe bestanden: In der Zeit vor der mündlichen Prüfung. Dann aber werde ich versuchen, mich auf meine Fehler zu erinnern. Tipp eines Dozenten: „Sie werden in der mündlichen Prüfung zu Ihren Fehlern befragt werden, weil man wird schauen wollen, ob Sie nur einen schlechten Tag hatten oder tatsächlich keine Ahnung vom Thema haben“

    b) Ich habe nicht bestanden: Im Rahmen der Vorbereitung für die nächste schriftliche Runde

    Liebe Grüße, Natalya

  20. Hallo Gast,

    in der Ladung zur schriftlichen Prüfung hast Du eine Nummer erhalten müssen. Diese ist Dein persönlicher Zugriffs-Code. Die Liste ist (glaube ich) zentral abgelegt und wird am 30 Januar online gestellt. Steht Deine Nummer dort drin, hast Du bestanden. Am nächsten Tag kommt Deine Note per Post bzw. eine „Tut-uns-Leid-Mitteilung“. Du kannst bis Mitte Januar widersprechen, in der Liste genannt zu werden. Dann musst Du eben den Brief abwarten müssen.

  21. So hab ichs auch gemacht, Natalya. Letztlich intensiv erst damit beschäftigt im Rahmen der mündlichen Vorbereitung, da einige Ausschüsse gerne nochmal darauf eingehen.

    @Gast: die gibt es in NRW. Jeder Prüfling erhältlich eine Nummer zugeteilt und in der Liste stehen alle Nummern, die zur mündlichen zugelassen wurden. Die Veröffentlichung erfolgt an dem Tag, an dem die Ergebnisse mit der Post verschickt werden. Meines Wissens ist das bundesweit ein Unikum, aber sicher bin ich mir nicht.

    PS: Auf steuerextra.de gibts eine Übersicht. Anscheinend gibt es in Berlin auch so eine Liste. (http://www.steuerextra.de/statistik/eingang-schriftliche-ergebnisse/index.php)

  22. @Natalya: Danke!

    Mit der Nummer meinst du meine Prüflingsnummer? Online gestellt bei der jeweiligen Kammer oder?

    In Bayern bekommt man das Ergebnis der schriftlichen Prüfung schon Anfang Januar. Sollte es diese Liste auch in Bayern geben, wird diese wohl schon etwas früher veröffentlicht.

  23. Hallo Eva, Hallo Gast,

    achso, ich dachte, die Liste gibt es überall… Tut mir leid für die falsche Info! Bei mir stand die Nummer im Text, die Abrufmöglichkeit extra beschrieben, mit Widerspruchsbelehrung etc. Wenn Du die entsprechende Passage in Deiner Ladung nicht hast, würde ich vorsichtig darauf schließen, dass es diese Liste in Deinem Bundesland nicht gibt und die Ergebnisse erst per Post bekannt gegeben.

    Sorry, hab unnötig Unruhe gestiftet, danke für die Aufklärung, Eva!

    Beste Grüße, Natalya

  24. Bei Steuerextra steht das bis 2009 die Daten Online zum 29.12. online in Bayern waren. Ab dann steht dort nur noch ein Posteingangsdatum.
    Anscheinend gibt es das nicht mehr und wir müssen einfach auf den Brief warten, so blöd wie das ist.

    Grüße

  25. Die anderen Länder müssen dafür ja zumeist nicht ganz so lange warten wie wir in NRW 😉 aber richtig, wenn in der Ladung zur schriftlichen Prüfung nix steht, wird’s das wohl auch nicht geben.

    Ich fand, bis Jahresende war es noch ganz gut auszuhalten mit Hilfe von Verdrängung. Aber die drei Wochen von Neujahr bis zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse haben sich unerträglich gezogen! Doch auch die waren zum Glück irgendwann vorbei!! 🙂 also kommt jetzt erst einmal ein bisschen zur Ruhe, schöpft Kraft und beschäftigt euch ein paar Wochen mit dem ’normalen‘ Alltag und angenehmen Dingen, bevor die Vorbereitung für die mündliche mal soft wieder startet.

  26. Hallo allesamt miteinander,

    2 fragen beschäftigen mich noch:
    1) Rangrücktritt , lt BMF war ein qualifizierter oder einfacher Rangrücktritt und wurde er passiviert ja oder nein? ich für mich entschied mich für einfacheren Rangrücktritt und keine Passivierung da nur auf künftigen Gewinnen und nicht wie lt BMF noch aus sonstigem freien Vermögen, wie sieht ihr das?

    2) KöSt Teil mit dem Darlehen und der Abschreibung? bei der Abwandlung §8b Problematik?
    Wußte da ehrlich gesagt nicht so recht wo die Reise hingehen sollte.

    Ein schönen Sonntag euch.

  27. Ich habe es weiterhin passiviert, denn ich gehe von einem qualifizierten Rangrücktritt aus. Da ich dies so auch in der Praxis mache hoffe ich das es auch in der Theorie passt.

    KSt, da habe ich §8b(3) in der Abwandlung angenommen (adB also Hinzurechnung), hoffe dies passt auch.

    Gruß

  28. Hallo P.,

    1) ich habe mich auch gegen die Passivierung entschieden mit den gleichen Argumenten

    2) Ich kam so durcheinander, dass ich nicht mehr weiß, was ich wo geschrieben habe, habe aber insgesamt kein gutes Gefühl dabei.

    Grüße, Natalya

  29. Ich hab auch 8b abs.3 in der Abwandlung.
    Mir gehts aber wie Dir Natalya – ich war erst durcheinander …habs dann mit Skizze probiert.
    Viele Grüße, Joanna

  30. Hallo liebe Mitstreiter,

    ich würde gerne kurz eine Frage zur allerersten Aufgabe in der Bilanzklausur in den Raum werfen.
    Mich hat der SV hinsichtlich des Parkplatzes sehr verwirrt. Der ist ja (m.E.n.) ein eigenständiges, materielles WG in Form einer Außenanlage. Wäre es z.B. ne Lagerhalle gewesen, hätte man den Fall sehr gut bearbeiten können. Aber beim Parkplatz/Abstellplatz? Sind da analog auch die Grundsätze aus den RL für Bauten auf fremdem Grund und Boden anzuwenden? Oder bin ich ganz falsch abgebogen? Vielen Dank für eure Meinungen.

  31. Hab ich auch so gamacht als Quasi-WG und dann auf 10 Jahre abgeschrieben…Ob’s richtig ist, keine Ahnung

  32. Quasi-WG war es nicht weil der Grubo doch 100% der Frau war oder? Dann ist es lediglich ein Bau auf fremden Grubo. Quasi-WG nur wenn der Grubo beiden zu 50% – dann halb Ziv. Eigentümer und 50% Wirtsch. Eigentümer für das Quasi WG wenn EM alle Kosten für Haus getragen hat. So aber 100% des Hauses da vom EM getragen wirtsch. Eigentum. Der Grubo 100% der Frau da nicht Miteigentum. Mangels Besitz kein BV. Oder war der SV anders? Steht so in den Richlinien zu in RL „Aufwand für ein fremdes WG“.

    Lieben Gruß
    Marcel

  33. Also ich hab es als eine Art Mietereinbau gesehen und als Außenanlage über 10 Jahre abgeschrieben. Mit dem Eigentum habe ich es wie Marcel gemacht.

    Gruß

  34. Der Mann hatte aber einen Entschädigungsanspruch. Also Bilanzierungspflicht. Es gelten die gleichen Grundsätze.

  35. hab es selbständiges unbewegliches WG des AV behandelt auf fremden Gruo und teilweise mit H4.7 ESTH begründet weil er ein Ersatzanspruch hat. Somit hab ich ihm das zu 100% zugeordnet.

  36. Ich habe den Parkplatz auch zu 100% wirtschaftlichem Eigentum dem EU zugeordnet. Mir ging es bei meiner Frage mehr darum ob ich die Richtlinien für „Bauten aufm fremdem GruBo“ auch auf den Parkplatz (der ja kein Gebäude ist) anwenden kann. Insbesondere ob ich beispielsweise die Abstandszahlung zu den HK des Parkplatzes zu aktivieren habe.

  37. Ich habe den G+B mangels wirt Eigentum nicht bei dem mann aktiviert. Die Abstandszahlung ist allerdings lt RL zu aktivieren und über die ND abzuschreiben. Der Parkplatz an sich ist mE als eigenständiges WG zu aktivieren.

  38. Ich würde sagen die Außenanlage war zwingend zu bilanzieren da der Mann einen Entschädigungsanspruch hatte.

  39. Also ich hab es als selbständiges unbewegliches WG des AV aktiviert zu 100% auf fremden Grubo da der Ehemann gg der Frau ein Ausgleichsanspruch hat. steht glaub iwo in der Richtlinie die ich zitiert habe….H4.7 oder so…

  40. Und die Entschädigung als immaterielles WG als Nutzungsrecht?!
    Bis 2015 und dann ist der ja in die Pflichten eingetreten ich hab dann noch eine Verbindlichkeit für die Miete passieviert von Februar-Dezember 11×1000€

  41. Die Abstandszahlung habe ich als immaterielles wg aktiviert auf Grund der Definition des Begriff wg in der Richtlinie.
    In einer alten stb Examensklausur war auch mal eine Abstandszahlung geleistet worden die der neue Vermieter geleistet hat und da wurde das auch so behandelt aber möchte mich da nicht festlegen und sagen das ist richtig

    Entschuldigung für den doppelten Post von oben

  42. Die Abstandszahlung habe ich als Arap abgegrenzt, da bis 2015 der ursprüngliche Vertrag lief.
    Die Miete habe ich nicht extra passiviert, ich habe nicht raus gelesen das er sie nicht geleistet hat. Das Ergebnis ist ja im Grunde das selbe ob als Arap wie als WG.. Mal sehen was richtig richtig ist.

    Gruß

  43. Hi,

    Ich hab die Abstabdszahlung als Teil der HK für die Außenanlagen behandelt. Das hatte ich im Hinblick auf die Errichtung eines Gebäudes mE so in den Hinweisen H 6.4 gelesen und hab mir dann gedacht, warum dass bei einem Parkplatz anders drin sollte…. Aber mal sehen… Ich bin bei einigen Punkten gespannt, was die hören wollten 🙂

    Zum Beispiel hab ich im dritten Teil bei den latenten Steuern überlegt, ob die Differenz betr. die Forderung gegenüber dem Gesellschafter (in der HB musste man mE abschreiben, in der StB hab ich es unterlassen weil es sonst eine VGA wäre) permanent ist, oder temporär… Mal sehen…

  44. Hallo Timon,

    das mit H6.4 hatte ich erst auch, aber da kam so ein krummer Betrag beim abschreiben raus. Und wenn man den Betrag weg gelassen hat, waren es schöne Zahlen. Insbesondere da es in H6.4 ja um eine etwas andere Zahlung ging…

    Das mit der Forderung habe ich genauso gemacht wie Du. Aber ob permanent oder temporär war doch für die lat. Steuern egal, da habe ich überhaupt nicht drüber nachgedacht.

    Gruß

  45. @P: Die Abstandszahlung wurde geleistet um das Grundstück nutzen zu können. Also Aktivierung als immat. WG und keine AK. Also alles richtig gemacht.

  46. Da hab ich nur Latente Steuern für die Drohverlust Rst gebildet, aber ich muss sagen es wird bei mir immer schlimmer was das „Bestehens“ Gefühl angeht ;-(

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