mündliche Prüfung

In der neuen NJW sind gleich zwei Artikel zum Thema Neuregelung der Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung, klingt auch durch die Zumwinkel Sache deutlich nach einem Thema für die mündliche Prüfung. Ist zwar eher ein rechtliches Thema, aber Steuerstrafrecht, 370, 376 AO ist sicherlich immer aktuell. Also jetzt 10 Jahre für schwere Fälle etc…,

Nur so zur Info, denn einige Prüfer sind ja Juristen, und die haben das auf dem Tisch liegen und müssen sich ja auch fragen zusammenbasteln.

Gruß
Benni

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