Nach 3 katastrophalen Klausurtagen bin ich gestern von der Klausur zurückgetreten. Der erste Tag war leider ein einziges Fiasko. Dabei waren natürlich insbesondere die einzelnen Klausurteile entscheidend – wenn man jedoch zwischendurch 30 Min mit Nasenbluten im Vorraum warten muss wird es schwer den kompletten Stoff zu bearbeiten. Das Nasenbluten war wohl der Anspannung geschuldet – hatte ich seit Jahren nicht mehr. Die Folge war, dass ich zu AO keinen einzigen Satz schreiben konnte. Erbschaftsteuer lief auch vorher bereits nicht wirklich wie geplant (Da stirbt der Robert in 2012 – ich hatte die Vervielfältiger gar nicht mehr im Gesetz! Hier müsst ihr in Zukunft drauf achten: Nicht aussortieren!). Umsatzsteuer war ganz ok – obwohl die Differenzbesteuerung und die Besonderheiten des Kunsthändlers nicht zu meinem Spezialgebiet zählten. Ich hatte ich das Gefühl, das die Aufgabenstellungen extrem unverständlich gestellt wurden. Musste einzelne Teile wirklich 10 mal lesen um zu verstehen was gewollt ist.
Der zweite Tag lief ganz ok. Hier konnte ich den Körperschaftsteuerteil inkl. der Organschaft ganz gut bearbeiten, da wir einen ähnlichen Sachverhalt bei Bannas hatten. Leider hat die Aufgabe sehr viel Zeit in Anspruch genommen, so dass ich einen großen Teil der ESt nicht mehr bearbeiten konnte. Das ich in der Nacht zuvor nicht besonders viel geschlafen habe hat natürlich auch seinen Teil dazu beigetragen. Kurz und knapp: Ich konnte das Fiasko vom ersten Tag leider an den folgenden 2 Tagen nicht egalisieren. Daher kam ich zu dem Entschluss den Fehlversuch nicht zu riskieren und zurückzuziehen. Sehr schade, da die Vorbereitung sehr gut gelaufen ist und ich bis auf eine einzige Klausur alle Probeklausuren überm Schnitt hatte. Ich war einfach total konsterniert…
Jetzt heisst es aber nicht aufgeben sondern das Level halten! Ich werde Euch – soweit möglich – gerne als Blogger erhalten bleiben und berichten wie es im kommenden Jahr läuft. Die Vorbereitung wird natürlich komplett anders aussehen, da ich mir das Grundwissen bereits angeeignet habe. Dieses Examen besteht zu 50% aus Wissen, 25% aus Glück und 25% aus Tagesform. Diese Erfahrung musste ich leider machen – wichtig ist sich jetzt nicht aus der Bahn werfen zu lassen und niemals aufzugeben.
Vielleicht ist es einigen von Euch ähnlich ergangen? In der Umgebung von Köln sind bereits am ersten Tag einige Teilnehmer zurückgetreten…
Ich wünsche Euch und besonders meinen Mitbloggern viel Erfolg für die mündliche Prüfung!!! Ich halte Euch natürlich in den kommenden Wochen auf dem Laufenden und bin offen für gute Hinweise und Tipps wie Ihr es im zweiten Jahr angegangen seid?
Auch wenn die Klausur nix war liebe Mitstreiter…jetzt heisst es Mund abputzen und weiter! Nach der Klausur ist vor der Klausur…
Euer Marcel
Hi Marcel,
das tut mir sehr leid für dich. Vor allem weil die Vorbereitung so gut lief.
Mir erging es in 2010 genauso wie dir.
Ich habe eine super Vorbereitung hingelegt und dann in der Originalklausur konnte ich mit den Aufgabenstellungen nix anfangen.
Wie du schon sagst: Mund abputzen und weiter machen. Nächstes Jahr wird es bestimmt angenehmer….
Hallo Besteher,
das macht mir Mut! Danke. Hast du es im Folgejahr gepackt? Was hast du an der Voerbereitung geändert bzw. wie bist du im Zweiten Jahr vorgegangen?
Hallo Marcel,
ich habe einfach nur noch Klausuren geschrieben (Haas und Bannas) und habe dann recht souverän bestanden. Das war nur dem Umstand geschuldet, dass mir die Klausuren auch sehr entgegen kamen.
Wäre da wieder so ein Schrott gekommen wie ein Gestaltungsfall etc., wäre ich wieder verloren gewesen.
Ich würde an deiner Stelle weiterhin Klausuren schreiben und dann nächstes Jahr im Oktober darauf hoffen, dass alles ein wenig angenehmer wird.
Ich kann dich beruhigen, Tag 1 und 3 wären auch überhaupt nichts für mich gewesen.
hallo marcel,
ach es tut mir leid für dich…nasenbluten kann mann natürlich nicht vorher in der vorbereitungsphase miteinplanen noch ausschalten…
der erste tag war bei mir auch katastrophal, habe wenig zu ao geschrieben…und die krönung ist, dass ich zu hause feststelle dass ich eine seite der geschriebenen klausur nicht abgegebenen habe…also komplett i.g. Erwerb Lösung in der Umsatzsteuer….entsprechend war die motivation am 2.tag….fand kö-teil irgendwie schlecht…gewerbesteuerliche organschaft hatte ich mir leider zu kurz angeschaut…der dritte tag ging dannn….
habe auch sehr lange überlegt ob abgeben oder zurücktreten….dann doch abgegeben…..und jetzt abwarten und tee trinken 🙁
Als einer der ebenfalls in den letzten drei Tagen geplagt wurde kann ich erstmal sagen: Tut mir echt leid für dich! Aus der Fernanalyse drängt sich mit der Gedanke auf, dass du keine Wissensprobleme hast (vor allem nicht nach 60 Klausuren unter Originalbedingungen), sondern psychologische Barrieren. Klingt erstmal hart, aber vielleicht solltest du für den nächsten Versuch mal über Entspannungstechniken und Stressbewältigung nachdenken. Viel Erfolg jedenfalls.
Hallo Marcel!
Ach wie schade!!
Mir erging es aber auch ähnlich wie Dir… ich habe in der Vorbereitung alle Klausuren locker bestanden.
Tag 1 war bei mir dann auch eine mittlere bis größere Katastrophe! Mich hat die Differenzbesteuerung in USt total aus der Bahn geworfen und mit Bewertung konnte ich auch nix anfangen, da ich dann soviel Zeit vertrödelt hatte blieb kaum noch Zeit für AO übrig.
Dass ich am Tag 2 noch aufgestanden bin, habe ich nur dem guten Zureden meiner Freunde zu verdanken 🙂
Tag 2 lief dann so mäßig und gestern ging´s ganz gut. Ich weiss aber nicht ob das reichen wird um Tag 1 auszugleichen….
Da für mich von Anfang an feststand, dieses Theater nur 2x zu besuchen habe ich gestern abgegeben. Es wird sich zeigen ob es reicht…
Ich würde mich freuen, wenn du weiter bloggst – deine Einträge sind nämlich sehr unterhaltsam 😉
Lass dich nicht ärgern!
viele Grüße
Sonja
Hallo Leute,
vielen Dank für die aufmunternden Worte.
@Lars: Bin da völlig bei dir – muss mit dem Druck anders umgehen. Werde mir was überlegen um mit dem Stress am Klausurtag besser umgehen zu können.
@Mitstreiter: Das du vergessen hast eine Seite abzugeben ist natürlich auch ein Klopper – hätte mir aber auch passieren können so sehr wie ich durch den Wind war! Kopf hoch – drücke dir die Daumen
@Sonja: Freut mich das dir meine Postings gefallen – versuche immer die ganze Sache mit einer gewissen Portion Humor zu nehmen. Anders steht man diese Nummer auch nicht durch. Ich drücke dir natürlich auch die Daumen. Halt mich mal auf dem Laufenden wie es bei dir gelaufen ist. Danke für den Support. Lasse mich nicht ärgern…der erste Schock ist schon ganz gut verdaut. Der Zuspruch hier hilft natürlich auch sehr…
Hoffentlich konntet ihr an Tag 3 noch was rumreissen! Ich für meinen Teil fand Tag 3 ok. Aber aber derart konsterniert, dass ich nicht mehr an den Gesamterfolg geglaubt habe. Aber wie gesagt…ich bleibe dran und hoffe das ich dem ein oder anderen von Euch Mut gebe auch nicht aufzugeben…
Alle guten Dinge sind „Zwei“ und manchmal auch „Drei“…
Liebe Grüße Marcel
Hallo Marcel,
du und ich, und auch sonst keiner, kann so hart zuschlagen wie das Leben. Aber der Punkt ist nicht der, wie hart einer zuschlagen kann, es zählt bloß, wieviele Schläge er einstecken kann und ob er trotzdem weiter macht. Wieviel man einstecken kann und trotzdem weiter macht. Nur so gewinnt man!
Rocky Balboa
hey 🙂 Was denkt Ihr, wie werden die einzelnen Prüfungsteile gewichtet ?
Meine Vermutung:
AO: 40 USt: 30 Erb: 30
ESt: 60 (20/25/15) KSt: 15 GewSt: 25
Bilanz: 33 pro Teil
Was meint Ihr?
Hallo,
AO: 40?, niemals. USt und Erbst waren jeder allein umfangreicher.
Est: kann sein
BilSt: der 3. Teil sicherlich höher als die anderen beiden.
Grüße
Mischklausur denke ich ao 30 und die anderen beiden jeweils 35…. 40 punkte ao kann ich mir nicht vorstellen. Begründung siehe bei Robert…
@Marcel,
schade. Ich denke wenn es nicht gerade der letzte Versuch ist (und man es unbedingt weiter probieren möchte), sollte man möglichst immer abgeben. Kann ja sein, dass trotzdem 50% schlechter sind. Unter den von Dir genannten Umständen hätte ich mich wahrscheinlich auch für einen Rückzug entschieden, da Du Dir ja anscheinend sehr sicher warst nicht genug zum Bestehen auf das Papier gebracht zu haben.
Für das viele Geld, hätte die Steuerberaterkammer aber das ruhig mal prüfen können 😉
Ja, so ist es schade um die Zeit die Du aufgebracht hast. Wie Du schon schreibst 25% Glück… Ich habe immer gesagt „man braucht kein Glück, Können sollte reichen“… Nun, nach der Prüfung sehe ich das anders. Man benötigt schon eine gehörige Portion Glück das einem die Fälle taugen. Ansonsten saugt man sich sehr viel aus den Fingern. So ging es mir prinzipiell an den ersten beiden Tagen öfter, wobei ich nicht der Meinung war nicht zu wissen was ich tue 😉
Aber man tut sich halt sehr schwer wenn einem das Thema nicht so liegt. Ich glaube aber das dies auch so gewünscht ist, denn man soll sich ja auch in echt mal durch die Fälle beissen und versuchen soviel wie möglich selbst daraus zu machen.
Ich habe für mich entschieden, dass falls es nicht gereicht hat (die ersten beiden Tage könnten knapp sein), dass ich es kein zweites mal probieren werde. Mit Familie ist mir die Zeit die man durch die Vorbereitung verliert zu kostbar und vom Job her brauche ich es weder jetzt und wahrscheinlich auch nicht in Zukunft (gute Fachkräfte sind auch so schon ganz gut bezahlt, zumindest hier in M).
Dir viel Glück und starke Nerven sowie Durchhaltevermögen bis nächstes Jahr! Ich werde auf Januar 2015 hoffen und im November mit der mdl. Vorbereitung beginnen…
Grüße
Hallo Marcel,
es ist wirklich schade das es bei dir dieses Jahr nicht so recht funktioniert hat. Nasenbluten kann man nun wirklich nicht einplanen.
Mist!
Aber Kopf hoch…dann halt nächstes Jahr nochmal. Du hast ja jetzt schon einen großen Wissensvorsprung auf dem du ganz einfach aufbauen kannst und im nächsten Jahr steht dann bestimmt das Glück auf deiner Seite.
Ich für meinen Teil hoffe, dass es bei mir nun im zweiten Versuch reicht. Einen dritten würde ich wirklich ungerne starten!
Viele Grüße
Svenja
🙂 ok…
naja ich fand eigentlich AO schon ganz schön umfangreich…
3 Verwaltungsakte prüfen …
dann die Steuerhinterziehung prüfen (alleine das ist ja schon umfangreich – objektiver-subjektiver Tatbestand usw.) … 10 Jahres-Frist …. 173 bzgl. der vGa…
Aber wir werden ja sehen…dumm nur, dass es noch so lange bis zu den Ergebnissen dauert…
Hallo Marcel,
ganz ehrlich: Du bist verrückt!!! Wir haben doch zusammen das ganze letzte Jahr die Vorbereitung gemacht, und Du konntest doch immer alles super. Das hättest Du nicht machen dürfen, den dritten Tag nicht mehr schreiben. Muss das leider so ehrlich sagen. Das hättest Du gepackt, ganz sicher. Und dann hättest Du halt notfalls nicht bestanden, na und? Wieviele Jahre möchtest Du das denn noch machen? Noch 2 x hätte doch auch gereicht, oder? Also ich denke leider, Du hättest abgeben sollen, Du hättest das auch noch am dritten Tag gepackt !!!
Aber jetzt ist es passiert … ich Idiot hab auch manche Fehler gemacht, die ich im Normalfall niemals gemacht hätte bei unserem Klausurenkurs und ich könnte mir immer noch dafür in die Fr… hauen und mich zu Tode ärgern. Darf gar nicht drüber nachdenken, sonst krieg ich wieder die Krise, weil ich den Mist eigentlich wusste :-(. Aber man muss ja immer nur daran denken, dass die Hälfte an Punkten reicht, um noch mit einer 4 zu bestehen, und darauf hoffe ich jetzt einfach mal :-)… Sich zu Tode ärgern bringt ja leider nichts …
Nun ist es aber bei Dir leider so gelaufen, kann man leider auch nicht mehr ändern. Würde aber an Deiner Stelle jetzt nicht nochmal das ganze Jahr den Kurs machen, weil wie gesagt: Du kannst die Sachen doch!!! Du bist gut und hast die Sachen drauf !!!
Würde nur noch immer Klausuren schreiben und mich so auf nächstes Jahr vorbereiten …
Liebe Grüße
Maren.
Wie gesagt, Du kannst das !!! Also sag Dir das am besten ab jetzt das ganze kommende Jahr, und dann wirst Du das nächstes Jahr super hinbekommen !!!
1. Bestehen kann man nur, wenn man abgibt. Die Klausuren werden idR viel zu gut bewertet. Ich hatte letztes Jahr auch nach super Vorbereitung das Gefühl alles vergeigt zu haben und habe eine 4,0 bekommen. An allen Tagen, obwohl ich an den ersten beiden Tagen ganze Teile gar nicht bearbeitet hatte. Ich finde auch, du hättest abgeben müssen, denn willst du 4 mal antreten?
2. ErbSt gibt immer 30 punkte, das ist ja die Schwierigkeit bei dem Teil. Fachlich kommt da immer das gleiche dran, also muss man schnell sein. Da im Zeitrahmen zu bleiben ist fast unmöglich. An falschen Vervielfältigern kann es auch nicht scheitern. Einfach einen falschen hinschreiben und ausrechnen, wenn man den richtigen nicht hat.
Hallo,
ich habe als stiller Leser oft diesen Block gelesen und möchte mit meinem Kommentar und meiner eigenen Erfahrung bei der StB-Prüfung den einen oder anderen Mut machen.
Mein „Werdegang“ verlief wie folgt: Ich kann auf einen Rücktritt von der Prüfung (völlige körperliche Erschöpfung durch die Vorbereitung) , einen Fehlversuch (Pech gehabt) und eben dann einem sicheren Bestehen der Prüfung (die Mündliche lief wie am Schnürchen) zurückblicken. Ich möchte weniger die richtige oder falsche Vorbereitung und die Entscheidung, von der Pürfung zurückzutreten bewerten, sondern neben einer gebotenen Gelassenheit das Quäntchen Glück betonen.
In den Prüfungsjahren hat mich einzig mein Ziel, eine eigene Kanzlei zu führen, hochgehalten….. und das Durchhalten hat sich bezahlt gemacht: Ich habe eine passende Kanzlei gefunden und bin heute Partner (einer von zwei) in einer Kanzlei mit 18 Mitarbeitern.
Würde man meinen Weg als steinig bezeichnen, empfände ich dies als deutlich untertrieben. Die Zurfriedenheit, jeden Morgen in meine eigene Kanzlei zu fahren, war es aber Wert…. .
Viel Erfolg in der Mündlichen oder ggfs. bei der nächsten Schriftlichen.
StB Michael
@ StB Michael:
Hallo Kollege, das kann ich blind unterschreiben.
Habe es genauso gemacht wie du (inkl. einem Fehlversuch) und bin nun auch Partner in einer Kanzlei.
Das ist Motivation pur und sollte einen nicht davon abhalten, vielleicht drei Versuche anzugehen.
Hallo zusammen,
war in AO bei der Schmiergeldzahlung eine Steuerhinterziehung zu prüfen? Mist, darauf bin ich gar nicht gekommen 🙁
Ich bin stille Mitleserin und habe dieses Jahr auch geschrieben! Ich muss sagen, ich bin geschockt, dass du nicht abgegeben hast! Denn durch dein Schreiben hat man schon gemerkt, dass du einiges drauf hast! Das einemder Körper einem einen Strich durch die Rechnung macht ist wirklich sehr sehr hart und mehr als ärgerlich!Ich bin bei meiner Vorbereitung auch an meine körperlichen Grenzen gestoßen (von der geistigen Belastung jetzt mal
zu schweigen) und weiß wie hart es ist, dann noch eine Klausur zu schreiben (so bei mir in den Klausurenkursen geschehen).
Ich wünsche dir alle Kraft, dass du im nächsten Jahr nicht an deine Grenzen stößt und souverän ablieferst! Es ist so schade, für deine ganze Kraft und Zeit die du in die Vorbereitung gesteckt hast und dann passiert sowas!!
Ich drücke natürlich uns allen, die abgeben haben, dass es irgendwie geklappt hat!!
Marcel, lass dich nicht unterkriegen! Deine Einstellung ist super! That’s Iife 🙁
@Laura: Ja Steuerhinterziehung war zu prüfen und zu bejahen:
Ganz kurz:
Obj. Tb: falsche Angaben (Schmiergeld wurde auf dem Konto „Gutachterhonorare“ gebucht + Steuerverkürzung + Kausalität
Subj. Tb: + da min. bedingter Vorsatz (siehe Aussage vom StB)
Zudem wurde schuldhaft und rechtswidrig gehandelt.
Ja den 370 da ein Amtsträger war damit man 2006 noch ändern konnte…aber ich weiß nicht ob es über die 3 Klausuren gesehen gereicht hat alles, also leicht war was anderes
Also ich dachte ne Steuerhinterziehung erkannt zu haben:
Schmiergeldzahlung wurde umdeklariert in Honorarzahlung –> Honorarzahlung wurde als Aufwand berücksichtigt –> Schmiergeldzahlung ist nicht abziehbare Betriebsaufgabe –> dadurch Steuern verkürzt –> Vorsatz (da Steuerberater sagt, man wäre ansonsten nicht konkurrenzfähig) –> meiner Meinung nach Steuerhinterziehung (dazu noch der Hinweis, die Gutachterhonorare würden beim Beamten besteuert werden)…
dadurch dann ja 10 Jahre Festsetzungsfrist –> und damit den 173er
Kurze Frage zur USt Aufgabe 1:
War das eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, §1 (1a) UStG???
2 Mietverhältnisse werden weitergeführt, eins nicht…
Ich hab mich dafür entschieden. Dadurch kam es dann zu einer VSt Korrektur da A in die steuerliche Rechtsstellung des B eingetreten ist und A ja das 3.OG wegen § 15 (1b) UStG nicht seinem Unternehmen zuordnen kann (B konnte in 2009 dies noch tun da § 15 (1b) UStG erst ab 2011 anwendbar).
War das denn ein 173er, der Änderungsbescheid ist doch nur „ohne Vermerk“ geändert worden, dann bleibt der 164er doch bestehen wenn die festsetzungsfrist nicht abgelaufen war ?!
Hm, dann habe ich AO völlig falsch gelöst. Ich habe gerade gemerkt, dass ich für die 2006er Festsetzung schon die Festsetzungsfrist falsch berechnet habe. Da fehlen sicher gleich mal 20 Punkte, weil das die Hauptfrage im AO-Teil war 🙁
Bzgl. USt: Ich denke, dass es eine Geschäftsveräußerung im Ganzen war, weil er ja erst nach dem Erwerb gekündigt hat und sich m.E. aus dem Sachverhalt nicht ergibt, dass er es schon in der Absicht erworben hat dem Mieter zu kündigen. Und dann habe ich auch eine 15a-Korrektur.
Der 164er fällt doch grundsätzlich nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist weg – somit nach 4 Jahren und wäre dann nicht mehr anwendbar gewesen, wenn ich das richtig sehe, oder?!
Ja der vdN fällt Ablauf der Festsetzungsfrist weg. Aber 169 abs. 2 s. 2 Ao ist nicht anzuwenden. Daher keine Änderung nach §164 AO mehr möglich. §164 Abs. 4 AO
@Dennis: Die Änderung des 06er Bescheids kann m.E. nur durch den 173er erfolgen da der 164er durch Ablauf der regulären Festsetzungfrist nicht geht (169 (2) S. 2 ist nicht anzuwenden). Aber nur das Schmiergeld konnte geändert werden nicht die vgA
Mal ne andere Frage zu den 07/08 er Bescheiden: War hier 171 (4) S.2 anzuwenden? Klar das FA hatte die Unterbrechung zu vertreten. Aber die Unterbrechung der AP erfolgte nicht unmittelbar nach Beginn der AP sonder kurz vorm Ende… Ich hab ihn trotzdem angewandt. Deswegen konnten bei mir die 07/08 er nicht geändert werden…
Servus Marcel,
ich wünsch Dir alles Gute. Pass auf Dich auf, dass Du gesund bleibst. Die Sache mit den Nasenbluten ist schon heftig, nimm das nicht auf die leichte Schulter.
Mir hat es letztes Jahr viel gebracht, mich nicht durch andere verrückt machen zu lassen. Wenn ich hier lese, wie sich manche den Kopf machen, welche Fehler sie gemacht oder nicht gemacht haben. Ich hätte die Krise gekriegt. Klausuren abgegeben, Fälle vergessen, fertig. 🙂
Wichtig ist es aus meiner Sicht, sich immer voll und ganz auf das Ziel zu fokussieren, bereits bei jeder Testklausur.
Du packst das bestimmt im nächsten Anlauf, wenn Du es hinbekommst Dein Stresslevel runterzufahren. Niedriger Puls, Routine, viel Wissen, (einen Hauch Glück), dann klappt die Prüfung.
Geld drauf wetten, dass man bestanden hat, ist trotzdem riskant bzw. werden nur Ausnahme-Talente machen. 😉
GRüße und viel Erfolg.
Meine Meinung zum 06er Bescheid:
10 Jahres-Frist da Steuerhinterziehung ist klar.
Bzgl. der Änderung war 173 anzuwenden…und zwar bzgl. der Schmiergeldzahlung (unzweifelhaft neue Tatsache) und auch bzgl. der vGA … vGA=Form der Gewinnverteilungsabrede…und somit im Rahmen des 173 als nachträglich bekannt gewordene Tatsache zu berücksichtigen (vgl. AEAO zu 173)
Echt? Im 169 (2) S2 steht doch „soweit“ Steuerhinterziehung…
Im unseren Skripten steht dazu: Grundsatz der Teilverjährung dh. das Schmiergeld wird geändert, dir vgA ist verjährt.
ich denke du hast Recht (Gast 2014). Da gab es ja das Urteil des FG, das der BFH letztes Jahr kassiert hat…ich finds krass, so komplexe Themen in 1 Klausur zu verwurtschteln…war in der Zeit ja gar nicht zu meistern…
Mich würde immer noch Eure Einschätzung zur Punkteverteilung interessieren? 30 Punkte für den AO Teil fände ich doch arg wenig
Oh man, nun wird es ja richtig fachlich hier!
Ich habe mir gerade den Sv nochmal durchgelesen und muss zugeben, dass ich auf die Steuerhinterziehung wahrscheinlich auch nicht gekommen wäre – höchstens beim schreiben durch einen „dummen“ Zufall oder wenn mir nichts anderes eingefallen wäre 😉
Aber es sind ja immer nur Teilpunkte die man nicht bekommt oder verliert.
Genau wie Laura oben sagt ihre ganze AO ist falsch… Es gibt ja immer Punkte für Fristbeginn, Dauer, Ende etc…
Dann kriegt man halt keinen ganzen sondern nur einen halben; aber das macht ja nicht zwangsläufig alles kaputt!
Immer positiv denken!!!
Viele Grüße
Timo
Bezüglich der GiG. Ich denke, es ist eher keine, da er die Vermietungstätigkeit in vollem Umfang weiterführen muss. Durch die Eigennutzung ist das aber nicht der Fall. Der Verkäufer kann dann steuerpflichtig verkaufen und kann seinen VoSt-Abzug behalten aus den Baumaßnahmen vorher.
@Gast2014: Ich denke Du hast Recht. Da gabs ja das Urteil des FG aus 2012…die Entscheidung, dass der ganze Veranlagungszeitraum offen bleibt bei Hinterziehung, wurde ja Mitte 2013 dann vom BFH kassiert. Hab ich in der Klausur übersehen. Ich bin davon ausgegangen, der gesamt Veranlagungszeitraum bleibt aufgrund der Hinterziehung offen…
Übrigens kann ich nicht mehr schlafen 😉 Bin noch voll im Rhythmus. Irgendwer nen Tipp um abzuschalten?
Ich bin auch davon ausgegangen, dass keine GIG vorliegt. Durch die fristgerechte Kündigung des Mietvertrages, hat er zu einem nicht unwesentlichen Teil die Vermietungstätigkeit nicht fortgeführt. Ich dachte rein rechtlich ist er verpflichtet bei Kauf des Objektes in die Vermietungsverträge einzutreten. Allerdings fehlte dann die Absicht zur Fortführung aufgrund der Kündigung.
Hallo Marcel, echt blöd wie es gelaufen ist. Aber den Ernstfall kann man wohl wirklich nicht üben. Allerdings kann ich dich sehr gut verstehen. Ich fand es auch sehr hart.
Super, dass du jetzt schon (wieder) die Kraft aufbringen kannst, ans nächste Jahr zu denken.
Kurz zur GiG: Das ist immer zum Zeitpunkt des Erwerbs zu Beurteilen. Der lag hier am 1. April (Übergang Nutzen und Lasten). Dann wurde das Mietverhälniss noch 3 Monate fortgeführt und erst zum 30. Juni gekündigt. Also führte der A für 3 Monate das Unternehmen exakt so weiter. Zum Zeitpunkt der Veräußerung lag also eine GiG vor…
Hallo,
so jetzt muss ich das hier mal kurz irgendwie aufarbeiten:
@Rocky: Schöner hätte man es sicher nicht sagen können. Danke dir für die sehr bildlich gesprochene Aufmunterung. Hoffe du bleibst als Mitleser und Follower erhalten.
@Robert: Danke Dir. War total konsterniert und mit mir selbst sehr unzufrieden und habe mich dann dazu entschieden. Jetzt ist es so und ich habe immer zu meinen Entscheidungen gestanden. Es lag leider nicht am Wissen sondern an Tagesform und Glück. Ich bleibe dran und halte dich auf dem Laufenden. Hoffe du hattest mehr Erfolg und kannst bald von deiner mündlichen Prüfung berichten.
@Maren: Hallo liebe Maren, danke für deine Aufmunterung. Deine Wortwahl trifft es natürlich. Irgendwie ist man schon ein Spinner wenn man nach der erfolgreichen Vorbereitung zurückzieht. Es war auch kein Geheimnis, dass ich immer deutlich über dem Bannas-Schnitt gelegen habe. Ich muss jetzt da durch und das beste draus machen. Komme Euch aber in der mündlichen Vorbereitung mal besuchen. Hoffentlich bleibst du dem Blog auch nach der mündlichen Prüfung erhalten. Es war einfach ein Fiasko an Tag 1 und 2 🙁
@Besteher / StB Michael: Schön, das ihr aus Eurer Vergangenheit berichtet. Das ist wahrscheinlich gerade bei mir der Punkt. Mein Ziel ist es in naher Zukunft in das Familienunternehmen einzutreten und die Kanzlei meines Vaters gemeinsam fortzuführen. Daher steht wahrscheinlich auch ein anderer Druck hinter der Sache. Bin aber auch der meinung das es sich lohnt nicht aufzugeben. Zumal ich bereits ein umfangreiches Wissen aufgebaut habe. Danke für den Zuspruch. Ich bleibe am Ball…erm ich meine natürlich Gesetz 🙂
@Lina: Vielen Dank für deine sehr lieben Worte. Ich schöpfe allein aus euren Kommentaren sehr viel Kraft. Ich habe nicht gewusst wieviele Menschen doch meine Enträge hier lesen und verfolgen. Das git zusätzliche Motivation. Werde mir in den kommenden Tagen mal in Ruhe bei einem Glas – ne leiber einer Flasche Wein – Gedanken über die Vorbereitung machen. Danke Dir wirklich sehr für deine Worte. Ich lasse mich nicht unterkriegen und halte dich auf dem Laufenden. Wäre schön wenn du mich auch informierst wie es für dich weitergeht. Drück dir schon jetzt die Daumen und hoffe, dass es gereicht hat.
@Auch StB: Du triffst es auch sehr schön: „Niedriger Puls, Routine, viel Wissen, (einen Hauch Glück), dann klappt die Prüfung“. Werde deine Sätze auf jeden Fall beherzigen und im nächsten Jahr ruhiger in die Prüfung gehen. Wahrscheinlich wollte ich es zu sehr erzwingen. Habe dann nach kurzer Zeit alle guten Vorsätze über Bord geworfen und dann fing das Fiakso an…
@Doreen: Hallo liebe Doreen, ja – anspruchsvoll ist es immer. Ich versuche jetzt einfach am Ball zu bleiben und den Kopf nicht in den Sand zu stecken. Hoffe sehr, dass es für dich gereicht hat. Drücke natürlich am Tag der Entscheidung kräftig die Daumen.
@Alle: Also mit USt bin ich ja noch ganz gut klar gekommen. Es war eine GiG. Sonst macht auch der SV keinen Sinn. Es war zudem ein Seeling-Fall da vor 2011 und somit eine UWA des neuen Eigentümers für die selbstgenutzte Wohnung. Dadurch hat er dann aber auch für die Gallerie und die eigene Wohnung den VoSt-Korrektur und somit einen 15a zu versteuern. Zu AO kann ich leider nicht viel sagen – da kam ich nicht mehr zu 🙁
MAcht Euch jetzt nicht verrückt und schaltet mal ab – ich habe jetzt natürlich leicht reden – aber ihr müsst mal runterkommen und versuchen die Klausur etwas ruhen zu lassen. Auf der Bannas Homepage wird eine Musterlösung in 2-3 Wochen veröffentlicht werden. Bis dahin heisst es: „Ruhe bewahren“
Danke und liebe Grüße
Euer Marcel
Auch ohne GiG machte das Sinn, denn dann hätte es auch ein Kauf nach 13b sein können und dann für die Etagen mit den steuerfreien Umsätzen und der selbstnutzung Vorsteuerabzugsverbot nach 15(2) im Verhältnis 15(4)
Hallo Marcel,
Deine Entscheidung, zurückzutreten, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Dass Dein Körper verrückt spielt, hast Du Dir nicht ausgesucht. Das passiert eben und wirft einen leider weit zurück. Genauso wie einige andere, wie ich mitbekommen habe, die es ein Infekt kurz vor der Prüfung erwischt hat und die mit quälendem Husten schreiben durften.
Ich selbst hatte am dritten Tag drei Minuten, bevor der Aufseher mit der Belehrung anfing, Herzstolpern bekommen. Für alle, die nicht wissen, was das ist: Das sind Extrasystolen im Herzrhytmus, die zwischen den normalen Schlägen kommen und so heftig sind, dass man sie deutlich spürt. Und aus diesem Grund sind sie das einzige, was man in dem Moment spürt. Es ist nicht gefährlich und kommt bei jungen gesunden Menschen mal vor. Nur: Konzentrieren kann man sich dabei nicht. Leider hat das Herzstolpern bei mir fast zwei Stunden gedauert, bevor es aufgehört hat. Den ganzen ersten Sachverhalt habe ich im Halbkoma geschrieben. Das Einzige, was mich davon abgehalten hat, zu den Aufsehern zu gehen um einen Notruf zu bitten, war die Gewissheit um die Harmlosigkeit diesen Phänomens und um die Tatsache, dass, wenn ich das tue, die Prüfung für mich somit zu Ende wäre. Ob das eine richtige Entscheidung war, wage ich nicht zu bewerten.
Mit dem Rücktritt hast Du sofort Gewissheit. Ich werde erst im Januar erfahren, ob ich nicht doch lieber zurückgetreten wäre…
@ Hallo M., Dan, Elvis, ich bin davon ausgegangen, dass es eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist, weil der nichtfortgeführte Teil unwesentlich ist… Oh mann, jetzt geht das Kopfkino erst recht los, hilfe! Ich habe aus diesem Grunde Eure Diskussion zum AO-Teil bewusst nicht gelesen, nicht böse sein!
Liebe Grüße, Natalya
@ Natalya, das Herzstolpern hatte ich 14 Tage vor der Prüfung jeden Tag, Incl EKG und Kardio-CT, das kenn ich und weis wie sehr die Konzentration darunter leidet ;-( Fu***
Hallo Dennis,
Nicht ganz da Altgebäude Seeling. Da greift 15 Abs 1b und Abs 4 nicht. Es ging um die UWA.
Ja ich hab das mit 13b falsch denke ich, ich wollte nur sagen das der SV auch ohne 15a Sinn gemacht hätte ;-)) aber angegeben ist abgegeben, was ich auch „schön“ finde das jeder irgendwo was anderes falsch gemacht hat 😉 deswegen kann ich das „bestehen“ oder nicht bestehen überhaupt nicht einschätzen
Hallo Marcel,
so Habenichts es auch gelöst.
@Natalya
Da kann ich mit Dir fühlen, ich hatte das jahrelang und weißes man sich während dem nicht richtig konzentrieren kann. Diesmal bin ich zum Glück trotz Stress darum herum gekommen.
Aber denk dran, Gesundheit ist wichtiger als der Titel…
Gruß
Nochmal auf Deutsch:
Marcel, so wie Du habe ich es in USt auch gelöst. Bin auch der Meinung das wir richtig liegen, aber evtl. gab es noch einen Fallstrick?
Gruß
Hallo.
Bei USt war ich total unsicher. Lt. Sachverhalt war er mit Lage seines Geschäfts unzufrieden und hat daher nach Erbschaft neues Objekt gesucht. Ich hab daher eine Fortführung der Vermietung verneint, und GiG abgelehnt, da er Vermietung von Anfang an nicht zu 100% fortsetzen wollte.
Das wird der einzige Teil sein, den ich mir in der musterlösung anschauen werde, sonst mach ich mich beim Rest total verrückt!
Bleibt alle optimistisch…es kommt nie so schlimm wie man sichs ausmalt!
Hallo Marcel,
wie es scheint, ist es bei dir kein fachliches sondern ein psychisches Problem.
Der Druck ist bei dir natürlich noch um ein weiteres höher, da eine Kanzleinachfolge ansteht.
Ich kenne Kollegen, die waren in der selben Situation wie du und sind dreimal durchgefallen, weil Sie mit der Drucksituation nicht klar kamen.
Um mit dem Druck klarzukommen, empfehle ich dir, einen Coach für Wingwave oder NLP zu konsultieren.
Das machen z.B. die Klitschkos auch, um mental auf den Punkt da zu sein.