Nicht bloß Theorie

Geht es Euch auch so?
Bei dem ein oder anderen Theorie-Thema, das man im Laufe der Vorbereitung vorgesetzt bekommt und irgendwie in seinen Schädel eintrichtern soll, hat man doch den Eindruck, dass es bloß ganz ganz graue Theorie ist, die einem niemals in der Praxis begegnen wird.
Mir ging es zumindest so.

Allerlei Vorgänge, die mit dem Umwandlungssteuergesetz zu tun haben, die Vielzahl von unterschiedlichen Fällen einer Vorsteuer-Berichtigung, diverse Reverse-Charge-Fälle oder auch eine Aufteilung von Kosten einer VIP-Loge habe ich lange Zeit in der Praxis nicht gesehen.

Doch seit ich mich auf die Steuerberaterprüfung vorbereite, tauchen solch komplexe Fälle wie aus dem Nichts auf und sind auch zufälligerweise auf meinem Schreibtisch gelandet.
Schöne Beispiele sind hier die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Personengesellschaft, bei der eine gesamthänderisch gebundene Rücklage entsteht, die Vorsteuerberichtigung bei einer gemischt genutzten Immobilie, die Überleitungsrechnung für die Umstellung von Betriebsvermögensvergleich § 4 Abs.1 EStG zur EÜ-Rechnung § 4 Abs. 3 EStG oder zu guter Letzt die Aufteilung der AK eines Grundstücks in verschiedene Wirtschaftsgüter (Grundstück, Gewerbeimmobilie, Wohnung und Außenanlagen), wenn nur ein Gesamtkaufpreis vorliegt.

Gott sei Dank habe ich hier in der Theorie so gut aufgepasst. Vor der Vorbereitung auf die Prüfung hätte ich da ganz schön alt ausgesehen, weil ich mich bisher noch nicht mit diesen Themen beschäftigt habe. Dank dem Fernkurs und den anschaulichen Beispielen in den Unterlagen hatte ich jedoch genug Basiswissen und auch Literaturmaterial, was mir bei der Lösung der Fälle geholfen hat.

Es ist doch schön, wenn man sieht, dass man nicht nur für das Bestehen der Prüfung lernt, sondern vor allem auch um danach in der Praxis und täglichen Arbeit „seinen Steuerberater zu stehen“! 🙂

Ein Gedanke zu „Nicht bloß Theorie

  1. Stimmt, das ist nicht immer alles so unrealistisch. Früher haben wir die Probleme nur nicht gesehen…;-)

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