Prüfungsgebühr

Heute habe ich die Bestätigung bekommen, daß die Prüfungsgebühr bei der Kammer eingegangen ist. Damit bin ich also im Oktober endgültig dabei. Nicht, daß ich das anders vorgehabt hätte, aber jetzt sind zumindest alle formalen Anforderungen erfüllt. (Wer noch nicht überwiesen hat: jetzt aber dalli, bis Ende des Monats ist noch Zeit.)

Jetzt kann mich eigentlich nur noch was wirklich tragisches davon abhalten, an den Prüfungen teilzunehmen (Naturkatastrophe oder vom Bus überfahren oder so). Hab ich aber nicht vor (beruhigend, nicht wahr?). Allerdings hab ich mir heut mittag beim Tee aufgießen versehentlich ein bißchen kochendes Wasser über die Hand gegossen – natürlich über die rechte, die Schreibhand. Und das zwiebelt schon ganz schön. Naja, gut, daß morgen bloß eine Übungsklausur auf dem Programm steht und es noch nicht der Ernstfall ist.

Von der Prüfungsfront kann ich berichten, daß AO doch gar nicht soooo schlimm ist, wie gedacht (a propos gedacht: wer hätte gedacht, daß ich das mal zu behaupten wage – ich nicht). Jedenfalls steigt meine Trefferquote, was die richtige Lösung bei ein paar Übungsaufgaben angeht, die ich so gemacht habe. Für die Prüfung muß es jedenfalls reichen, ich will ja kein Experte auf dem Gebiet werden.

Ein Gedanke zu „Prüfungsgebühr

  1. Die Begründetheitsprüfung bei den AO-Aufgaben ist immer das Schwerste. Ich glaube, da greifen die meisten dann ins Klo. Aber nicht unterkriegen lassen, wenn es in der Vorbereitung nicht klappt – es muß nur einmal in der Prüfung richtig sein.

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