Prüfungsthemen

Auch wenn man total falsch liegen kann, macht man sich doch Gedanken über die eventuellen Prüfungsthemen im Oktober.
In der AO wäre es m.E. nahe liegend, ein Thema aus der Steuerhinterziehung aufzugreifen. Bei der Umsatzsteuer könnte ich mir vorstellen, dass vielleicht mal der Landwirt auftauschen wird. Erbschaftsteuer wird wohl wie jedes Jahr. Rudi stirbt, Ehefrau erbt alles und Sohn Hans geht leer aus. Bei der Ertragsteuer könnte ich mir vorstellen, dass auch wie im letzten Jahr etwas internationales Steuerrecht abgefragt wird. Evtl. könnte auch die körperschaftsteuerliche Organschaft ein Thema sein. Und Bilanz? Vielleicht ein kleiner Umwandlungsfall und eine Betriebsprüfung?
Letztendlich kann man nur spekulieren. Im Oktober wissen wir mehr :-).

Was denkt Ihr bzw. was vermuten Eure Dozenten, welche Prüfungsthemen uns dieses Jahr begegnen könnten?

8 Gedanken zu „Prüfungsthemen

  1. Ich rechne auch in AO stark mit Steuerhinterziehung und/oder Selbstanzeige.
    Ich glaube nicht das der Landwirt in USt drankommt und wenn dann nur als Randthema, da ja sonst viele Vorschriften in USt nicht abgeprüft werden können. Selbst letztes Jahr als der Kleinunternehmer dran kam, konnte man auch ohne den zu können einige Punkte mit den „normalen“ Sachen holen.
    Ich könnte mir Differenzbesteuerung vorstellen oder evtl ne Wechsel von vereinnahmten Entgelten und vereinbarten Entgelten.
    ERbST denke ich auch wird wie immer werden.
    In Ertragsteuer oder Bilanz rechne ich mit nem größeren Umwandlungsfall. In KSt vielleicht noch den alten §8 Abs. 4 KStG, da dieser im VZ 2012 letztmalig anwendbar ist… Das wären so meine Ideen…

  2. Den 8 IV KStG hab ich auch auf dem Zettel. Umwandlung hoffentlich nicht. ^^ Der Rundlich sollte auch wieder kommen und in AO rechne ich mit einer allenfalls mit einer inzidenten Prüfung der Steuerhinterziehung. Einen Steuerstrafrechtsteil kann ich mir kaum vorstellen. In USt natürlich wieder 15a.

  3. Bei §8 Abs. 4 KStG a.F. muss man den 8c ja dennoch parallel prüfen. Das könnte man doch super einstreuen in KSt. Wovor ich dann aber Angst hätte wäre die Zinsschranke… 🙁 Die hab ich einmal im Unterricht gehört und leider absolut nicht verinnerlicht :(((

  4. Wenn Steuerhinterziehung in AO, dann aber nicht aufgrund des Falls aus München. Zu diesem Zeitpunkt war lt. Aussage mehrerer Dozenten die Klausur bereits fertig – auch wenn die Gemischte sehr wahrscheinlich aus Bayern kommt.
    BP-Anpassung ist ein sehr heißes Eisen. Ein Bilanzsteuerdozent hat die Prüfungen der letzten Jahre analysiert. In 2009 und 2011 wars dran! Aufgrund der Formulierungen geht er davon aus, dass es zumindest seit 2009 der gleiche Aufgabensteller war, sollte sich für dieses Jahr kein anderer gefunden haben, ist damit zu rechnen. Er tippt auf Anpassung in einer GmbH incl. Ausgleichsposten.
    Tipp aus Ertragsteuer, wie vor 2010 sind im letzten Jahr einige neue BMFs zur Lohnsteuer ergangen – im Klausurenkurs letzte Woche meinte ein Dozent zumindest mal durchlesen, die BMFs liegen vor Veröffentlichung schon eine Weile bei der Finazverwaltung.
    Ansonsten § 24 UmwStG immer gern genommen, Mutter-Tochter Verschmelzung war letztes Jahr nicht ganz so heiß.
    Der § 6 Abs. 3 u. Abs. 5 EStG wird gehandelt. Narürlich im Zusammenhang mit Teilentgelten. Die BMFs aus 2011 waren letztes Jahr nach Aussage eines Dozenten nicht dran.

  5. Welche LSt-Schreiben sollen das denn sein?

    Steuerhinterziehung natürlich nicht wegen Hoeneß, aber das Thema ist doch seit Jahren in der beratungspraxis und bei den Ämtern hochaktuell.

    Der 24 UmStG ist doch ausgelutscht…

    6 III und V fänd ich bei der aktuellen Rechtsprechung mehr als frech.

    Bp-Anpassung könnte ich mir auch vorstellen.

    Und natürlich wieder internationales Steuerrecht.

  6. Welche LSt-Schreiben genau hat er nicht gesagt, er meinte nur, wir sollten mal durchblättern. Als 2010 für alle überraschend LSt abgehandelt wurde, sind anscheinend sehr viele BMF´s zu diesem Gebiet im Vorfeld ergangen. Ich hab mich selbst noch nicht damit auseinandergesetzt. Ich hab auch keine Ahnung wie und was da genau 2010 abgehandelt wurde, ich geb nur den Rat eines Dozenten weiter.

    Die Rechtsprechung zu 6 Abs 3 und 5 wird von der Finanzverwaltung nicht anerkannt. BMF vom 12.09.2013 dazu und das haben die nicht erst in 2013 so entschieden.

  7. Rechtsprechung nicht anerkannt hin oder her, ich halte es für wenig sinnvoll, eine Aufgabe zu stellen, in der die Finanzverwaltung derzeit im unrecht ist und noch weitere verfahren anhängig sind. Aber in der Prüfung geht es ja darum, der Verwaltung nach dem Mund zu reden… es wäre doch völlig absurd, wenn so ein Fall drankommt und ein Kandidat die richtige Lösung runterschreibt und dafür keine punkte bekommt… das wäre eine Einladung dafür, mal gerichtlich überprüfen zu lassen, ob das Examen eigentlich eine finanzamtsprüfung sein darf.

  8. Die BP Anpassung bei der GmbH mit Ausgleichsposten war bei uns auch ein heißer Tipp….
    Obs bei der Umwandlung nun der 24 wird oder was anderes… Mal schauen. Ich rechne aber fest mit nem größeren Fall am 2. oder 3. Tag.

    §6 Abs. 5 halte ich nicht für ausgeschlossen. Die FA Meinung ist klar. Wenn man der im Examen folgt, macht man nichts falsch.

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