Verböserung!

Als ich das erste Mal dieses Wort hörte, habe ich meinen Ohren nicht getraut. ‚Verböserung`…was ist das denn??? Genau genommen war es zu diesem Zeitpunkt, als ich mich dazu entschloss den Stb anzugehen…also vor rund 2 Jahren.

Kennt Ihr eine ‚Verböserung‘? Naja, genau genommen steht die Definition im § 367  II AO. Mit anderen Worten: das Finanzamt kann bei einem Einspruch den gesamten Fall neu aufrollen und letztendlich neu über den gesamten Sachverhalt entscheiden. Wenn es also doof läuft, verschlechtert sich der eh schon schlechte Zustand des Stpfls nochmal.

Nun, ich vermute, dass uns wahrscheinlich in den nächsten 2 Wochen beim Knoll-Intensivkurs genau das erwartet. Wir werden vor (fast) vollendeten Tatsachen gestellt und unser augenblicklicher Lernstand wird uns relativ deutlich vor Augen geführt. Ich bin gespannt was das wird…noch böser als bisher geht doch schon fast gar nicht mehr. Wenn das mal nicht ganz ganz böse endet. Die erste Gruppe ist schon durch und die Noten waren (wie erwartet) böse!

Ich bin also auf unsere 2. Gruppe gespannt…böse böse Zeiten brechen an…

2 Gedanken zu „Verböserung!

  1. Böse: Du verlierst Deinen Job.
    Verböserung: Am gleichen Tag erfährst Du, daß Deine Frau mit einem anderen durchgebrannt ist und die Kinder gleich mitgenommen hat.

  2. Pingback: NWB Campus Blog - Der Blog zur Steuerberaterprüfung | Ungeduldig «

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