Vorbereitung

Hallo,

in dieser Woche stand die erste Onlinebesprechung von Haas an.
Ich fand die Besprechung garnicht schlecht, da ich aktuell häufig das Gefühl habe, dass mir der regelmäßige Unterricht fehlt.
Im zweiten Versuch finde ich es schwieriger den richtigen Weg für die Vorbereitung zu finden.
Aktuell habe ich auch leider das Gefühl, nichts neues dazu zu lernen. Mein Wissen stagniert. Ich bin froh das ich bei Haas auch nochmal einen Intensivkurs mache, mit der Hoffnung hier nochmal einiges an Wissen mitnehmen zu können.

Heute habe ich auch mal wieder einen Fachvortrag zur Übung gehalten. Für die mündliche Prüfung hatte ich dies ja schon reichlich gemacht. Hier möchte ich (wenn ich tatsächlich wieder bis zur mündlichen Prüfung komme) im Winter nicht wieder von vorne Anfangen müssen.

Wie läuft eure Vorbeteitung? Alle noch motiviert dabei? Wie viele Klausuren habt ihr denn schon geschrieben?

Liebe Grüße
Svenja

13 Gedanken zu „Vorbereitung

  1. Hallo,

    lernt Ihr noch den Mantelkauf nach § 8 Abs 4 KStG a.F.?

    Grüße!

  2. Hallo!

    Würde ich mir glaube ich nicht angucken.
    Es hieß doch immer dass er in unserer Prüfung (letztes Jahr) zum letzten Mal dran kommen könnte!

    Guck Dir lieber (evtl. auch erst kurz vor der Prüfung) die Zinsschranke an 😉

    Viele Grüße
    Timo

  3. Hallo Claus, Timo hat recht. Das Problem des 8 Abs 4 des KStG hätte letztmals in der Klausur 2013 geprüft werden können. Das müsste auch aus dem 34 Abs. 6 S. 3 des KStG hervorgehen.

  4. Hi,

    schöner Blog hier,

    Ich habe auch mal eine Frage, und zwar zur handelsrechtlichen Bilanzierung:

    Wenn man zum Beispiel für die nächsten zwei Jahre noch eine Lagerhalle gemietet hat; diese aber als Gesellschaft nicht mehr nutzt und 10.000 EUR Miete je Monat nachschüssig zahlt. Wie ist dann zum Bilanzstichtag zu bewerten?

    Da wäre ja der § 253 Abs 2 S 1 HGB einschlägig. Muss man da den Rentenbarwertfaktor bei der Diskontierung nutzen oder wie?

    LG!

  5. Wenn ich etwas Miete bilanziere ich es für gewöhnlich nicht! (Ausnahme bspw. Finanzierungsleasing. Daher brauchst du hier nicht bewerten. Die Mietzahlungen sind Betriebsausgaben.

  6. Doch hier liegt eine Drohverlustrückstellung vor, die natürlich bilanziert werden muss. Die Firma nutzt das Gebäude ja nicht mehr.

    Du musst für das 1. Jahr Miete nichts abzinsen, da Laufzeit unter einem Jahr und das 2. Jahr würde ich mit dem Zinssatz von der Bundesbank für 2 Jahre abzinsen.
    Am 31.12.2013 sind das für 2 jahre 3,43%
    (also 120.000€ / 1,o343^2)
    => 120.000 (Jahr 1) + 120.000/1,0343^2 = 232.172,96

  7. Hallo Svenja,
    ich mache auch die Prüfung zum 2.Mal und ich kann nachvollziehen, dass es Dich ganz wuschig macht, dass Gefühl zu haben, nichts Neues dazu zu lernen. Man sucht teilweise Probleme, die es nicht gibt, weil man denkt, dass kann doch nicht alles sein.
    Geht mir auch so…

    Ich mache neben dem Samstags-Lehrgang bei Bannas alle möglichen Klausuraufgaben um mein Wissen frisch zu halten, und um das schneller schreiben zu trainieren. In der ersten Klausur im Oktober letzten Jahres hatte ich nämlich ein arges Zeitproblem.

    Gruß,
    Nadine

  8. Achso, diskontieren würde ich hier wahrscheinlich nicht. Ich hab solche Drohverlustrückstellungen wegen Miete ect. immer so gerechnet und das war auch richtig. Wenn man es GAAAANZ genau nimmt, könnte man jetzt noch jeden monat einzeln diskontieren. Dann ist man damit aber sicherlich recht lange beschäftigt und aus klausurtaktischer Sicht ist es auch nicht empfehlenswert es so zu machen. Daher würde ich die kleine „vereinfachung“ wählen und mir so locker 10 min Zeit sparen. Mehr als nen Punkt gibts auf solche Berechnungen meist eh nicht. Aber schau dann am besten Mal in der Musterlösung nach. Sowas ist teilweise auch von Anbieter zu Anbieter abweichend.

  9. @ Lara: Ich stand auf dem Schlauch..habe gedacht du sprichstvom Gebäude 🙂

    @ D.: Deine Ausführung zur Handhabung der „Rückstellung für nutzlose Mietzahlung“ ist m.E. nicht richtig: Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Bei Dauerschuldverhältnissen sind handelsrechtlich Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, wenn der Wert der eigenen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis den Wert der Ansprüche auf die Gegenleistung übersteigt. Man spricht in diesen Fällen von einem Verpflichtungsüberschuß. Ein solcher Verrpflichtungsüberschuß ist gegeben, wenn ein Unternehmen in ein eigenes Gebäude umzieht, aber für die bisher genutzten Räume weiterhin Miete bezahlen muß und es auch nicht möglich ist, die Räume unterzuvermieten. Dem eigenen Aufwand steht in einem solchen Fall kein Nutzen entgegen, somit besteht auch keine Ausgeglichenheit mehr zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Rückstellung ist in Höhe der bis zur Beendigung des Vertrags noch zu leistenden Mietzahlungen zu bilden. Eine Abzinsung ist nicht vorzunehmen. BFH, Urteil v. 7. 10. 1997, VIII R 84/94.

  10. Ich sehe dies nicht so. Wir haben hier selbst in Praxis genau solche Fälle die so behandelt werden. Aber ich würde vorschlagen, dass uns Lara einfach die Musterlösung verrät. Klausurtechnisch macht das Ganze ja auch Sinn, da hier eine Abweichung HB und STB generiert wird. Es ist einfach ein klassisches Thema. Das dies so wie du beschreibst behandelt wird, habe ich weder in Klausuren noch in der Praxis bisher gesehen.

  11. Hallo D.
    je mehr ich drüber nachdenke macht muss handelsrechtlich abgezinst werden. Habe zuvor dieses Urteil gefunden. Denke aber das es sich hierbei wohl um ein Urteil vor BilMoG handelt, dass für die damalige Steuerbilanz galt! Also alles auf Anfang. Bin jetzt 1:1 bei Euch 🙂

  12. OK. aber hier gehts ja nicht ums rechtshaben, sondern darum wie es richtig ist 🙂 Lara kann ja wenn Sie mag hier mal schreiben wie die Lösung nun richtig sein muss. Mich würde auch interessieren, ob mit 2 Jahren abgezinst wird oder ob man tatsächlich jeden monat einzeln diskontieren muss…

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