Zwischenmeldung

Mein halber Klausurenkurs ist um. Puh, das merke ich auch! Die ersten 9 von 18 Klausuren sind geschrieben.

Letzten Montag ging es direkt mit einer relativ heftigen Ertragsteuerklausur los, die aus einem umfassenden Sachverhalt bestand, in dem KSt- und ESt-Teil miteinander verknüpft waren. Für meinen Geschmack empfielt es sich, darum zu beten, dass so ein Teil nicht dran kommt 😛 Getrennte Sachverhalte sind mir eindeutig lieber! Ein bisschen beruhigend ist es, dass es immerhin trotzdem eine 4,0 war, obwohl der Dozent klar sagte, zeitlich wäre die Klausur eher auf 7 statt 6 Stunden angelegt gewesen.

Ansonsten geht es querbeet weiter. Die Fächer sind bunt gemixt, die wir schreiben. Ich glaube, bei Umwandlung erreicht mich allmählich auch das System des 6. bis 8. Teils 😉 und auch bei Personengesellschaften sind (endlich) einige Dinge hängengeblieben, die bisher noch nicht so recht im Kopf bleiben wollten. Die BV-Bewertung in ErbSt klappt auch immer besser. Wobei mich der OHG-Anteil gestern dann doch wieder eiskalt erwischt hat, weil ich dann ganz geschickt den § 97 BewG geflissentlich ignoriert habe ^^

Und dann hat es gestern nachmittag, glaube ich, bei einer wesentlichen Frage ‚klick‘ gemacht in meinem Kopf. Das größte Problem ist doch ganz oft, dass man den Sachverhalt falsch versteht oder sich unsicher ist, wie er zu verstehen ist. Bei den nächsten Klausuren muss ich mal darauf achten, ob das ‚klick‘ gestern zutreffend (ah, schon wieder so ein Wort :D) war. Weil es doch manchmal, wenn etwas nicht im Sachverhalt steht, bedeutet, dass eine positive Voraussetzung nicht vorliegt und manchmal auch, dass etwas, was nicht sein darf, doch zutrifft (hä, kapiert das noch jemand, was ich meine….?).

Auf jeden Fall habe ich es gestern so verstanden, dass ich ja immer den SV im Rahmen der Subsumption ‚über das Gesetz legen‘ muss. D.h. wenn im Gesetz steht etwas muss erfüllt sein (zB die Ehefrau muss das Familienheim weiternutzen) und im SV steht nix, dann ist es nicht erfüllt (und es gibt keine Steuerfreiheit). Wenn aber im Gesetzt steht, etwas darf nicht passieren (zB Behaltens-/Sperrfristen: Verkauf innerhalb von 5 oder 7 Jahren) und im SV steht nix dazu, dann bedeutet es genauso, dass es nicht erfüllt ist (also dass kein Verkauf stattgefunden hat). Bin ich die einzige, die das nicht kapiert (hat)? Oder wie geht euch das mit dem SV-Verständnis?

Den Rest des Wochenendes werde ich mit dem Nacharbeiten von Klausuren verbringen. Anderes steht bei mir jetzt auch nicht mehr an. Und durch den Klausurenkurs gehen die mir jetzt bis Oktober wahrscheinlich auch nicht mehr aus…

2 Gedanken zu „Zwischenmeldung

  1. Ich glaube ich verstehe ungefähr was du meinst. Allerdings darf man sich da nie drauf verlassen. Wir hatten zb leztens in einer Klausur eine verdeckte Einlage wegen eines Gehaltsverzichts in 2010 (Stand so im SV). Danach ging es weiter mit einer Aussschüttung un Verwendung aus dem Einlagekonto. Naja ich hab nichts mehr zu der verdeckten Einlage gesagt, da ja dastand das es eine war und vom FA so anerkannt war. Auf die Beurteilung der vE gabs dann 3 Punkte. Klasse.
    Ich würde zb auch niemals die Einleitung bei KSt GewSt ESt, USTG ect. weglassen, ausser es steht ausdrücklichst da.
    Teilweise ist es leider auch so, dass die SVs ungenau bzw an manchen Stellen unklar sind. Hier mache ich es so, dass ich die naheliegenste Annahme treffe und dann damit weitermache.

  2. Ich verstehe auch was du meinst damit. Ist mir echt so oft passiert! Gerade in BilSt, der berühmte IAB wurde in den Vorjahren gebildet: wenn man sich die Aufgabenstellung durchliest KÖNNTE man auch drauf kommen. Das ärgert einen dann schon manchmal, naja bei der Zeitnot nehme ich es mir auch nicht mehr übel :-S

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