Ergänzungslieferungen

Neuste Ergänzungslieferung? Nicht verzweifeln... ;)

Neuste Ergänzungslieferung? Alkohol ist auch keine Lösung...

Gestern Nacht noch eine Ergänzungslieferung zu einem UStG-Kommentar. Haarsträubende Sortierarbeit. Mitunter empfindet man Mordgelüste oder fragt sich, ob nicht die Alkoholreste der letzten Geburtstags-Sause die passende Antwort auf das Herumgefriemel mit gefühlten Millionen Seiten reisblattdünnem Altpapier wären. Trotzdem: Mit Handausgaben kann ich gut lernen…

Verschmelzung

Verschmelzung. Klingt irgendwie auch ein bisschen nach Liebe, Schokolade und Eis an heißen Sommertagen. Vielleicht einer der wenigen Begriffe im Steuerrecht, die solche Assoziationen wecken können. Dabei ist das Lernen der Thematik UmwStG ein spannender, gleichzeitig aber auch ein umfangreicher Lernkomplex. Für mich recht schwierig, weil ich bislang nur wenig mit dieser Materie in Berührung gekommen bin. Heute habe ich mich zum ersten Mal eingehend mit dem UmwStG befasst und mir insbesondere die Verschmelzung von Gesellschaften als eine der Umwandlungsarten zur Brust genommen. Letztlich funktioniert das im Prinzip auch nicht anders, wie mein Lieblings-Kakao von Milka mit heißer Milch verschmilzt: Der Kakao erlischt schmelzend, ohne liquidiert zu werden und im Gegenzug erhalte ich den vollen Geschmack…

Ein bisschen mehr Zuneigung für´s ErbStG

Hatte ich gestern noch über meine Abneigung gegenüber dem Thema ErbStG geschrieben, so kann ich immerhin erleichtert feststellen, dass zumindest die Erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen einigermaßen sitzen. Da trifft es sich ganz gut, dass die aktuelle Ausgabe von „Steuer und Studium“ just zu diesem Thema einen gut gegliederter und leicht nachvollziehbarer Aufsatz bietet. Vielleicht werden das ErbStG und ich, im besten Fall, bis Herbst noch einigermaßen gute Kumpels…

ErbStG einfach wegsaugen…

Während intensiver Lernphasen habe ich eine gewisse Leidenschaft für einfache, monotone und damit geistig entspannende Tätigkeiten wie Staubsaugen und Aufräumen entdeckt. Wenn mich eine meiner Jugendfreundinnen sehen würde, wie ich gedankenverloren den Staubsauger in alle Zimmer schiebe und dabei Gesetzestexte und Standard-Formulierungen vor mich hin murmele… sie könnte vielleicht sogar auf die Idee kommen, ich würde auch noch gerne abwaschen und bügeln. Aber wir wollen mal nicht übertreiben. Mein Lernrhythmus besteht derzeit aus einem Wechsel zwischen zweistündigen Lernphasen und einer mehr oder weniger einstündigen vollkommenen Hingabe an stark zucker- und fetthaltige Genußmittel, ein bisschen Sport und überwiegend klassische Musik. Was mir partout gar nicht gefällt ist das Thema ErbStG. Dank meines ausgeprägten Desinteresses scheinen sich Lernstoff und Verständnis wie eine zähe Gallertmasse ins Unendliche zu dehnen. Könnte man solchen Problemen doch einfach mit dem Staubsauger begegnen…

Mit AO im Bett

Allen, die noch nicht recht wissen was sie in der AO-Prüfung erwarten wird, kann ich das Buch von Stefan Knolls „Klausur-Lehre“ empfehlen. Wobei die meisten von Euch diesen Klassiker wohl schon kennen und schätzen. Die trockenen Kommentierungen, auch zu außerhalb fachlicher Ausführungen gelegenen Aspekte rund um die Beraterprüfung, bieten manchen kurzweiligen Lesemoment. Da ist mir der Wechsel meiner nächtlichen Lieblingsnovelle „Herz der Finsternis“ zu AO-Fachbüchern leichter gefallen als befürchtet. Nach dem Examen soll sich das aber wieder ändern…

Lernen im ICE

Das Reisen mit einer Bahncard 100 ist nicht nur bequem sondern kann auch ein komfortables Lernereignis sein. Man sollte auf drei wesentliche Grundsätze achten: Wähle einen Zug mit geringer Auslastung , halte Deinen Nebenplatz frei und setze Dich nie neben eine allzu attraktive Mitreisende. Letzteres kann mitunter im Zugrestaurant enden (und wer weiß, wo noch) und damit jedem noch so ambitionierten Lernziel den Garaus machen.

Verbessern und vergessen

Zugegeben, meinen ersten Übungsklausuren habe mit natürlichem Selbstverständnis unterstellt, dass sich der Prüfer ruhig schwarzärgern darf. Aber als gestern eine fertige Übungsklausur zur AO, die ich dem Prüfer übersendet hatte, aufgrund von Mängeln bei der Postzustellung nach einigen Tagen wieder ungeöffnet in meinem Briefkasten lag, war ich doch überrascht, wie viel anders ich meine eigenen Lösungen heute, nach dieser relativ kurzen Zeit, darstellen würde. Manchmal reichen schon wenige Tage um in bestimmten Problembereichen eine erstaunliche Sicherheit zu entwickeln. Umgekehrt geht es natürlich auch. Etwa als ich gestern Morgen (die Geburtstagsfeier meines besten Freundes war gerade zu Ende) auf der Suche nach einer halbleeren Aspirin-Packung verärgert feststellen musste, dass mir mancher bis dahin als sicher geglaubte Gesetzestext zum Verrecken nicht mehr einfiel.

Markierungen der anderen Art

Neugierige Kleinkinder und das dünne Papier dicker Kommentare: Ja, eine nicht ungefährlichen Kombination für angehende Steuerberater. Für wenige Stunden ist man zu Besuch bei seiner Familie, lehnt sich im ICE auf der Heimfahrt gemütlich zurück um weiter zu lernen und muss plötzlich feststellen, dass der gerade neu gekaufte Kommentar, in diesem Fall zum VwZG von Beck, zumindest in Teilen ein Fall für das Museum of Modern Art ist: Gegen dicke bunte Wachstifte und die quirlige Kreativität eines Kleinkindes ist selbst die interessanteste Kommentierung machtlos.