Die ersten Ergebnisse sind da!

Kurz notiert:

Gestern sind bereits die ersten Ergebnisse in Mecklenburg Vorpommern eingetroffen.

Damit ist die spannende Phase nun endgültig eingeläutet.
Nächste Woche dürfte es dann mit Thürigen, Niedersachsen und gfl. Hamburg und Bremen weitergehen.

Gratulation an alle, die die schriftliche Hürde gepackt haben.

Ich würde mich freuen, wenn diejenigen mit Ergebnissen hier kurz Berichten würden.

Habt ihr den Postboten auf der Straße abgefangen? Wie groß war eure Aufregung beim Öffnen das Briefes? War das Ergebnis wie erwartet? Ich bin auf Eure Geschichten gespannt…

171 Gedanken zu „Die ersten Ergebnisse sind da!

  1. @Theblow Deine Wünsche sind ja so anspruchsvoll wie das Examen selbst 😀 😀 😀 Ne, ich kann jetzt nicht jede Aufgabe durchgehen – das ist n bisschen zu aufwendig. Und so wirklich bringt dir das ja auch nichts. Du kannst dann ja schlecht sagen: ah, die hat beim BAB 5 von 20 Punkten geholt, dann habe ich sicher dort auch 5 Punkte kassiert.

  2. In AO war der zweite Teil Prüfung Zulässigkeit und Begründetheit.

    @Keule: das habe ich doch auch gar nicht gesagt. Ich bin beim ersten Teil einfach in tropische Wälder abgetaucht, die überhaupt nicht gefragt waren. Die waren allerdings auch im zweiten Teil nicht gefragt. Daher gabs keine Punkte. Ich habe im Oktober und auch heute wieder nicht die Frage zum ersten Teil der Aufgabe verstanden.

  3. @Steuerfee: Dann war das eine falsche Deutung von mir, Sorry!
    Aber wieso Begründetheit? Der Einspruch scheiterte doch schon an der Frist, keine Widereinsetzung. Dann bleibt doch nur noch der Änderungsantrag?!

  4. Und wie sieht es in AO aus,

    wenn man bei seiner Lösung hingeschrieben hat:

    Zu Frage 1+2…..?

    Wird dies wegen dem Zeitdruck akzeptiert?

  5. @steuerfee: ich schicke dir hiermit eine virtuelle Umarmung [ ] & danke für dein Feedback.
    Bei mir ist die Klausur wohl ähnlich wie bei dir gewesen (AO und ESt war nix). Da muss ich wohl weiter zittern – viel Hoffnung hab ich allerdings nicht. Aber egal…beim nächsten Mal wirds auf jeden Fall besser…

  6. Entschuldige für das unklare ausdrücken. Meinte nur:

    Klausur 1: Mehr als 40 aber wie viel genau?

    Klausur 2: müssten ja 35 sein oder?
    Klausur 3: mehr als 40, aber wie viel genau?

    Vielen Dank! Das hilft der Psyche. War ja richtig knapp bei dir. Wegen 5 Punkten:(

  7. Hey steuerfee,
    Bisher les ich ja immer nur mit. 😉 aber vielen Dank für die Infos.
    Ich habe den Klausurenfernkurs bei gfs gemacht und fand ihn eigentlich gut. Naja die Aufgabenstellungen fand ich besser als bei haas und die Korrektoren haben sich überwiegend große Mühe mit der Korrektur gegen und Anmerkungen gemacht.(einige auch nicht) Meine Noten waren dort anfangs ehr schlecht aber zum Ende ganz gut. Letztlich fand ich den Stoff jetzt nicht so anders als bei anderen klausurenanbietern….ist ja im groben immer das gleiche. Aber das was nun in der echten klausur dran war, kam da nicht vor.

  8. rettirlanA / steuerfee

    Danke für die Klarstellung, hab das durcheinander gebracht. Ablehnungsbescheid des FA setzt Frist in Gang, dann Einspruch zulässig und über Ablaufhemmung auch keine Verjährung eingetreten und somit begründet?

  9. @Steuerfee,
    könntest du bitte bitte uns sagen, was die 1. Aufgabe bei AO war?? für was nur 4 Punkte?

    @Patrick
    BAB? das ist in meinen Gedächtnis verschwunden. Was meint ihr? HK des Gebäudes der GmbH?

  10. Bei 1 sollten doch nur Maßnahmen genannt werden, m.E:
    1. Einspruch gegen Bescheid 1
    2. Einspruch gegen Bescheid 2
    3. Änderungsantrag
    4. Aufhebung da Bescheid ohne rechtlichen Grund ergangen, 37 ao oder so

  11. Nochmal zur Klarstellung aus meiner Sicht: Der Berater hat diverses beantragt, zb Rückzahlung Vzten etc. Da bringt der Einspruch gegen die Ablehnung doch nichts. Du musst doch den Bescheid anfechten bzw ändern. Der Antrag ist M.E nachrangig zu beurteilen. Entscheidend ist den Bescheid 1 und / oder 2 zu ändern, wie auch immer.

  12. Was konnte man den für 20 Punkte zum BAB schreiben? Das kostet ja einiges an Punkten wenn man das nahezu nicht thematisiert hat.
    Soviel zum Thema der Teufel steckt im Detail.

  13. Das waren ja keine 20 Punkte nur für BAB.
    Da steckten ja auch noch vGa, Abschreibung und Buchungssätze drin.
    Macht ja auch Sinn, die restlichen Aufgaben waren ja nur Richtlinie runterschreiben

  14. Zum Teil 3 insgesamt 30 Punkte, das heißt 13 Punkte auf 3 Teilaufgaben und 20 Punkte auf eine Teilaufgabe.

    Da fällt mir nix mehr ein!

  15. Bei der Punkteverteilung bin ich froh, dass ich noch keine Kurse für die Vorbereitung zur mündlichen Prüfung gebucht habe. Mal schauen, ob ich mich für nächsten Oktober nochmal zu einem weiteren Anlauf aufraffen kann

  16. Liebe Steuerfee,
    Vielen Dank dass du dir trotz der sicher großen Enttäuschung so viel Zeit dafür nimmst deine Infos und Eindrücke mit uns zu teilen. Ich hoffe du kannst dich nach einer vergönnten Pause noch mal motivieren und einen neuen Angriff starten. Du warst schon so nah dran!

    Für Tag 2 habe ich bisher noch gehofft, dass sich die schon kursierende Punkteverteilung doch noch als falsch herausgestellt und die Organschaft mehr einbringt.

    Den BAB hatte ich kaum berücksichtigt. Gab es die 20 Punkte für die gesamte Teilaufgabe in der der BAB enthalten war oder wirklich nur für Ausführungen in direktem Zusammenhang mit dem BAB?

  17. Mir ist Folgendes unklar bzgl. der Schriftlichen:

    Erfolgt eine Hochkorrektur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bzw. wird in einem Bundesland z. B. MV wie , Steuerfee‘ es geschildert hat, garnicht hochkorrigiert in manchen Bundesländern jedoch sehr wohl…?

  18. @Charles

    Ja das wird von jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Letztes Jahr hat nicht jedes Land hochkorrigiert. Nrw aber schon.

  19. Jeder der noch seine Ergebnisse nicht erhalten hat, fragt sich :
    wie sieht es aus?

    Stimmungslage ist bevor der Bewerber den Brief von der StB-Kammer erhalten hat, wie bei einem bitcom.de-Anleger…

    innerhalb von einer Stunde geht die Stimmung um mindestens 10 Prozent rauf und runter…

    Ich danke ,Steuerfee‘ für ihre Schilderungen und Kommentare…auch ich gehöre zu den mindestens 90 % der Bewerber, bei denen das Vorhaben eine Gratwanderung ist…

  20. Am Ende muss jeder abwarten, bis er den Brief in Händen hält. Ich zumindest weiß nicht mehr, wlas ich im Detail wo angeführt habe. Ob das Gesetzeszitat auf den Satz/Halbsatz richtig ist, könnte ich nicht mehr mit Sicherheit sagen, selbst wenn ich die Musterlösung zur Hand HÄTTE.

    Was mich interessieren würde, wäre, wieviel von den 36 von PersGes am Tag 2 entfiel dann auf die Spiegelbildmethode.
    Und wieviel gabs an Tag 1 für die Berechnung des Mindestwertes in der ErbSt.

    Nerven behalten & abwarten.

    An alle, die leider nicht weiterkamen: Abschütteln (so schwer das ist) und trotzdem schöne Weihnachten etc. verleben.

  21. Liebe Steuerfee,

    es tut mir wirklich sehr leid, dass es bei dir dieses Jahr nicht geklappt hat. Nun heißt zähne zusammenbeißen und langsam probieren wieder loszulegen. Es gibt aber so viele, die beim 2. Anlauf sicher bestehen. Es ist wirklich doof, wegen 5 Punkten durchzufallen. Ich drücke dir ganz fest die Daumen!!!!

    2 Fragen interessieren mich zur USt:
    1. Der Innergemeinschaftliche Erwerb mit dem Jahreswechsel (erst § 19 und dann Regelbesteuerer) was musste man dort genau schreiben?
    2. Leistung als Kleinunternehmer ausgeführt, aber Zahlung im nächsten Jahr erhalten. Mit oder Ohne Ust?

    Kopf hoch und weiter besinnliche Vorweihnachstage

  22. PS: genauer gesagt, was es für HR und StR-liche Einordnung beim Erwerber gibt. Spiegelbild wäre ja nur steuerlich. 😉

  23. @Charles und @Jules – genau das handhabt jedes Bundesland anders. So viel zum Thema bundeseinheitlich. Die benötigen ja immer eine bestimmte Quote, die wieder ins Versorgungswerk einzahlt usw. MV sagt aber klar: wer die Punkte nicht erreicht, der hat auch nicht verdient mit dabei zu sein. Auch irgendwie verständlich.

    Ja, der BAB an sich nicht 20 Punkte, aber alles was unter dieser Tz. stand. Circa 6-7 Punkte davon für die vGa mit Wertermittlung und usw.

    @EsSchneit – danke für deine Ausführung! Das war sehr hilfreich.

  24. @Steuerfee: Vielen Dank für die Infos! Sehr schade, dass es nicht geklappt hat. Ich drücke Dir die Daumen für den nächsten Versuch!

    1. Aufgabe AO nur 4 Punkte? Hier habe ich glaube ich viel zu viel geschrieben. Die Aufgabenstellung hat mich total verwirrt.

    Die Punkteverteilung 60/40 am 2. Prüfungstage hat mich doch etwas überrascht. Aber nun gut. Abwarten 🙂

  25. Hallo zusammen!

    War das bei der Umsatzsteuer am Ende nicht ein § 3c UStG?
    Er war doch noch Kleinunternehmer und somit greift kein IGE?

    Ich bin mir aber eher unsicher 🙂

    @Steuerfee: Vielen Dank für deine Informationen! Sehr schade, dass es es nicht geschafft hast. Es lag mit Sicherheit nicht an dir, sondern an der unfairen Prüfung! Du wirst es schaffen!

  26. Dass es in der ErbSt-Aufgabe 30 Punkte gab, hätte ich nicht gedacht. Bis auf Substanzwertverfahren gab es doch kaum was zählbares dort. Interessant ist, wie viele Punkte denn auf Substandwertverfahren gab… dummerweise habe ich so viel Zeit im AO-Teil verloren, dass ich den Substanzwert nicht mehr geschafft habe zu berechnen. Die Chancen schwinden Tag für Tag… und das ist mein zweiter Versuch. Aber es nützt nicht, versuche mich nicht verrückt zu machen, was mir zugegebenermaßen immer schwerer fällt. In paar Wochen wissen wir alle mehr.
    In diesem Sinne wünsche ich allen starke Nerven und viel Glück!!!

  27. Bei ErbSt war ja neben dem Substanzwert auch der Wert weiter auf dem Todestag (30.06 ?!) fortzuberechnen… ich glaube da gab es auch nochmal ordentlich Punkte.

  28. Hab eigentlich auch die ganze Zeit gedacht, dass da ein 3c vorliegt. Würde ja auch aus klausurtaktischen Gründen Sinn machen. Wegen vereinnahmten Entgelten aber evtl. eine nur teilweise vertretene Auffassung

  29. Die Bewerber machen sich hier systematisch kaputt durch irgendwelche Spekulationen. Hört auf damit!

  30. Ich habe eine Info für die Bremer:
    Voraussichtlich können die Ergebnisse am Donnerstag den 14. in der Kammer abgeholt werden. Man soll aber morgens nochmal anrufen, um die Uhrzeit zu erfragen (oder zu erfahren, dass es doch erst Freitag so weit ist). Alle nicht abgeholten Bescheide gehen dann nachmittags in die Post.

  31. Moin,

    es ist interessant, wie sich die Kandidaten hier verrückt machen, wobei die Prüfung gelaufen und nichts mehr zu ändern ist.
    In den nächsten Tagen/ Wochen werden die Ergebnisse kommen und gut.

    „Sicher“ bestehen wird man die Steuerberaterprüfung nie, nicht beim ersten Versuch, nicht beim zweiten und nicht beim dritten.

    Niemals wird man nach diesen drei Tagen sagen können, daß man bestanden hat; man wird auf die Ergebnisse warten und dann mit dem Ergebnis leben müssen… Mehr kann man nicht machen…

  32. @steuerfee,

    mich würde interessieren wie am 3. Tag die Lösung für die Stille Beteiligung aussieht…

    Könntest Du bitte einen Blick auf den begehrten Bogen werfen…

  33. @ Steuerfee: Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, von deiner Einsicht zu berichten.
    Ich weiß, dass es nichts bringt und mich nur verrückt(er) macht, aber sowieso denke ich nur daran… Deshalb stelle ich meine Frage: Wer von Euch hatte bei der AO eine Klage geprüft?
    @ Patrick: Habe ich von deinem Bericht kurz nach der Klausur (Tag 1) richtig verstanden, dass Du diesen Lösungsansatz hattest?
    Wahrscheinlich war das falsch, weil kein Tenor in der Antwort des FA vorhanden war… Ich hätte aber gerne zu wissen, ob ich da ein „isolierter Fall“ bin oder doch nicht…

  34. Bitte habt Verständnis dafür, dass ich nichts zur Lösung sagen kann, da ich nicht weiß wie weit diese Urheberrechtschutz-Klausel geht.

    Nicht böse sein!

  35. @StBAnwärter

    Meinst du mich?
    Ha, du bist witzig. Schön wärs. Ich bin mit 5-7 Punkten in AO mehr als glücklich.

    Ich habe eine Klage durchgeprüft und als Rechtsvorschrift das rückwirkende Ereignis statt der neuen Tatsache genommen.

  36. @StBAnwärter

    ich habe auch die Klage geprüft. War wohl lt. Fragestellung nicht gefordert, da ausdrücklich nur AO gefragt war und nicht FGO..
    Kann mich zwar nicht mehr genau an die Fragestellung erinnern, aber meine das hier irgendwo hier gelesen zu haben.

  37. @ Patrik (Sorry für den c): Ja ich meinte dich 😉
    Ok, die Klage habe ich auch durchgeprüft, weil ich davon ausgegangen bin, dass die Entscheidung des FA eigentlich eine Einspruchsentscheidung war und ein Einspruch deswegen nicht mehr möglich sei…

  38. Jep, war sogar fett markiert „nach Vorschriften der Abgabenordnung“. Hoffentlich gehen die Briefe Anfang kommender Woche zur Post #BaWü.

  39. @ fk: ok danke für dein Feedback… Dann habe ich das wohl in der Fragestellung leider übersehen…

  40. Tja da hat mich die Vorbereitung in Bamberg bei WLW wohl Tag eins gekostet, dort war in den Vorbereitungsklausuren nur FGO dran.
    Daher wollte mein Unterbewusstsein wohl auch was zu FGO los werden. Wirklich ärgerlich..

  41. Das finde ich dann aber von WLW sehr komisch … die letzten 15 Jahre war fast überhaupt gar nix in Richtung FGO dran.

  42. @ abwarten wir müssen: ausdrücklich ausgeschlossen wäre für mich gewesen: „auf die Vorschriften der FGO ist nicht einzugehen“
    Stand das so drin??

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