59 Gedanken zu „Tag 1

  1. Ich habe auch keine Organschaft gesehen..

    Zu AO noch: dort stand doch, dass die zweite Prüfungsanordnung identisch mit der ersten war. In dieser war doch eine Rechtsbehelfsbelehrung drin, im Umkehrschluss hieß das für
    Mich, dass auch der Einspruch gegen die 2. PA verfristet und somit unzulässig war.

  2. Ich hab nicht wirklich ein gutes Gefühl bei Tag 1. Aber ich hatte AO so gelöst, dass der erste Einspruch zulässig war, da mangels wirksamer Bekanntgabe die Frist nicht zu laufen begonnen hatte. Und der zweite Einspruch vom StB war unzulässig, weil die Beschwer fehlt, weil der erste Einspruch bereits zulässig ist. Aber letztlich hab ich auch keine Ahnung.

  3. Kam es bei dem Kran nicht zu einer UStAE 15a.11 Neuberechnung der 15a Korrektur der Vorjahre?

  4. @Kim,
    ich meine auch, dass die Rechtsbehelfsbelehrung, die einmal auf Extrablatt abgedruckt war, für beide Anrodnungen galt.

  5. Bei der zweiten Anordnung stand unten (ich meine als Anmerkung des Klausurerstellers), dass dieselbe Rechtsbehelfsbelehrung wie bei der ersten Anordnung enthalten war.

  6. Hallo,
    bei der Erbschaftsteuer hatte ich begünstigungsfähiges Vermögen raus. Hier meine Berechnung des 90% Test (bin mir aber nicht sicher):
    Berechnung: VV: 1.100.000,00€ (1.000.000,00 € + 110.000,00 €) + Finanzmittel: 153.500,00€ (300.000 – 80.000,00 € – 66.500,00€ (Sockelbetrag 15 % v. 450.000,00€( gem. §13b (4) Nr.5 Estg)) 30% = 379.050,00 € somit kam ich auf 84 % (379.050,00 € / 450000,00 €).

    Viel Erfolg euch allen 🙂

  7. Die Pfandbriefe stellen auch VV dar, das habt ihr offenbar alle in euren Rechnungen vernachlässigt.

    MMn gab es kein begünstigungsfähiges Vermögen, da die Quote über 90% lag.

    Offenbar haben ja aber auch einige nur das vereinfachte Ertragsertverfahren angewendet und den substanzwert gar nicht erst ermittelt. Bei mir zumindest war der substanzwert höher und kam somit zum Ansatz.

  8. Die GmbH hatte im BV ja eine 15 % -Beteiligung an einer anderen KapG. Deren gemeiner Wert wurde lt. SV mit 1 Mio festgestellt. Habt ihr diesen Anteil im Ertrags- und Substanzwertverfahren mit 1 Mio oder TEUR 150 angesetzt? Dies ist mE der Knackpunkt, ob man zum begünstigten Vermögen kommt oder nicht.

  9. @anonym

    Habs mit 150.000 angesetzt. Weißt du noch ob da stand 100% sind 1 Mio. wert oder hat sich der Wert auf die 15% bezogen?

    VG

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