216 Gedanken zu „Tag 3

  1. Also eine gute Quote kann man dieses Jahr ausschließen.

    Wir zahlen die Zeche für letztes Jahr. Danke

  2. Ich sah nur immaterielle VG/WG und 6b 😉 und den tollen Leasing – nun heißt es warten!! Drücke allem die Daumen!!

  3. Teil I: Einzelunternehmen:
    – 6b(10) mit Übertragung auf bewgl. WG und Beteiligung. Mit Bilanzberichtigungen und Kapitalanpassung.
    -Leasing Maschine
    Teil II: EU und KG
    -Überführungen zwischen SBV und EU etc.
    -Veräußerung KG-Beteiligung gegen Zahlung + Minderung KapKo II und „Gegenleistung“ Darlehensforderung und stille Beteiligung (typisch)
    Teil III: GmbH
    – 6b mit Grst
    -Immaterielle WG selbst geschaffen und entgeltlich erworben

    Zeitlich sehr gut machbar.

  4. @ Thomas: was fandest du denn genau schwer? schade, viel erfolg für dich beim nächsten versuch

  5. Ich habe auch zurückgezogen. Musste nach den ersten beiden Tagen was gutmachen. Der erste und dritte Sachverhalt waren auch echt fair und so kam ich frohen Mutes zum zweiten Sachverhalt, und wusste, dass das heute nichts wird. Letztendlich haben die ganzen Probeklausuren bei Endriss und Haas diesmal eine eher niedrige Trefferquote gehabt für den Ernstfall.

  6. Ich fand es eigentlich viiiel zu leicht und frag mich was ich nicht gesehen hab…

  7. hab’s ähnlich wie Schlaubi. Wobei ich in SV II noch die Betriebsaufspaltung erstmal negativ abgegrenzt habe , die Bewässerungsanlage war meiner Meinung nach eine Betriebsvorrichtung, welche sodann im SBV der KG landete(steuerneutrale Übertragun 6(5) EStG. Allerdings war der Sachverhalt 2 echt krank. Naja, ich glaube die wollen einfach sehen wie man sich da durchkämpft.

    Die Leasing Sonderzahlung in SV 1 war aktiv abzugrenzen. Die Erfindervergütung war bissl tricky am ende. Habt ihr in SV 3 bei der tschechischen 100% Tochtergesellschaft auch die verdeckte Einlage geprüft?

  8. @Hazuna.
    Es ist wirklich schlecht, wenn ständig auf dem letzten Jahr rumgeritten wird. In diesem Blog lesen auch Leute die es letztes Jahr nicht bestanden haben. Was war deines Erachtens letztes Jahr so easy???

  9. war das nicht auch ne betriebsverpachtung vom EU an die KG, da er ja alle wesentlichen Wirtschaftsgüter verpachtet hat? Man sollte das ja auch ertragssteuerlich würdigen …

  10. Liest sich eigentlich wie ein typischer Tag 3, an dem man vieles wieder gut machen kann.
    Hätte mich aber auch gewundert, wenn es anders gewesen wäre. Die letzten 10 Jahre war der Tag 3 das Versöhnungsangebot.

  11. vielem Dank @Stb

    Man findet immer die Klausuren die man selber nicht geschrieben hat am einfachsten und eigenes Versagen wird dann darauf geschrieben weil es angeblich so schwer war (@Hazuna).

    Ich fand die heute ehrlich gesagt nicht so schwer. Aber ist natürlich auch eine Frage der Vorbereitung/ Vorkenntnis.

  12. @Steuerfreak: Es war m. E. eine VE und daher nachträgliche AK auf die Beteiligung, während es handelsrechtlich keine nachträgliche AK waren. Somit latente Steuern, aber nur in Höhe von 5% des Unterschiedsbetrags wegen 8b KStG.

  13. Jeder Jahre wird erzählt, dass es die schwierigste Prüfung ever war. Lohnsteuer & Co. waren in Vorjahren auch nicht leichter. Glück mit den Themen gehört eben dazu. Es bleibt halt eines der schwierigsten Examen in Deutschland. Glückwunsch an alle, die es durchgehalten haben!

  14. Hey Leute ich fand es heute verblüffend machbar.

    Ich habe eine Frage zu Teil 3 Sachverhalt 1.
    Deutsche GmbH verkauft Waren zu Buchwerten (unter Preis) an tschechische 100%ige Tochtergesellschaft. (so grob)

    Handelt es sich hier um einen Fall des 1 ASTG und evtl. Bildung eines Ausgleichsposten nach 4g ESTG?

    Lieben Gruß

  15. @stB: ich hab letztes Jahr geschrieben, bin durchgefallen und hab dieses Jahr wieder geschrieben und kann sagen: ja im Vergleich zu diesem Jahr war das letztes Jahr ein kindergeburtstag. Hatte letztes Jahr einfach nicht genug gelernt.. und war mit einfachen Sachverhalten und offenen Aufgabenstellungen schnell überfordert.

    Bleibt spannend bis zum Schluss …

  16. War das bei der ausländ. GmbH anstatt vE ein selbst. WiG „Beteiligung an der Kapitalrücklage“ H17(5) „Kapitalrücklage“ EStH?

  17. @Stefan: Habe 2016 auch am 3. Tag vergessen zu unterschreiben. Wurde zumindest in Niedersachsen trotzdem gewertet 😉 Hat trotzdem nicht gereicht, lag aber nicht an der Unterschrift, sondern an Tag 2 😉

  18. Wegen fehlender Unterschrift: Laut Prüfungsstelle „sollte“ das kein Problem sein wenn die anderen unterschrieben sind (ohne Gewähr).
    War die Bewässerungsanlage dem G überhaupt zuzurechnen? Zivilrechtliches Eigentum der Betriebsvorrichtung wegen 946 BGB beim Gründstückseigentümer und wirtschaftliches auch da Mietvertrag kürzer BND?

  19. Weiß jemand, was es mit der Pacht von 3000€ auf sich hatte? Er hat ja das Grundstück unterverpachtet, darin enthalten war die Bewässerungsanlage, Betriebsvorrichrung – lt Aufgabe aber keine wesentliche Betriebsgrundlage. Also Pacht einfach BE bei ihm und BA bei der KG?! Das wäre doch zu einfach.

  20. Hali Gali, wie soll das denn im Sachverhalt 2 bitte eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung sein? Dafür müssten beide Gesellschafter jeweils in beiden Gesellschaften beteiligt sein. Im EU war das nicht der Fall. Somit liegt keine Betriebsaufspaltung vor, gleichwenn eine sachliche Verpflechtung aufgrund der Überlassen des Grundstücks vorliegt (Ist nicht nötig dass das EU Eigentümer ist). Da hast du aber ordentlich ins Klo gegriffen.

  21. @ Boss: zum „Aufwandsverteilungsposten“; geht das bei Betriebsvorrichtungen auf fremdem GruBo?

  22. MU Betriebsaufspaltung?
    Wo hab ich denn die zweite Personengesellschaft?

    Ich habe Kapitalkonto II 60.000 gegen Darlehen 30.000 und Verbindlichkeit stiller Gesellschafter 30.000 gebucht

    Und Kapitalkonto I alter Gesellschafter 100 gegen Kapitalkonto I 100 neuer Gesellschafter.

    Und für den neuen Gesellschafter positive Ergänzungsbilanz mit 30.000€ firmenwert, 20% von 150.000€ stillen Reserven die nur auf den firmenwert entfielen

  23. Über welche Unterschrift redet ihr? Ich habe in Nürnberg (Bayern) nichts unterschrieben :/

  24. Und die bvo wurde zu Buchwerten nach 6 5 EStG übertragen und nach 6 5 EStG wieder zurück übertragen.

    Es handelte sich dabei um eine bvo nach dem Mietereinbauten Erlass, die beim einbauer zu aktivieren ist.

    Beim ausscheidenden Gesellschafter dann im Anschluss Einkünfte aus 20 1 Nr 4 als stiller Gesellschafter, für die die kg noch 5% des jü als Aufwand buchen musste

  25. Mietereinbauten als immaterielles WG statt Aufwandsverteilungsposten.

    Pachteinnahmen und pachtausgaben als sonder BE und Sonder BA

  26. Im Sachverhalt 2 stand doch sogar ausdrücklich drin, dass er es ZUTREFFEND in seinem EZU als BVO aktiviert hatte.

  27. exakt so hab ich’s auch hansi

    Ein Aufwandsverteilungsposten liegt doch grundsätzlich nur bei Ehegattengrundstücken bzw. sodann gebäuden vor? Hier war es ja eine Betriebsvorrichtung mMn

  28. Durch die Unterverpachtung hast du SBE.
    BAS negativ abgegrenzt, man weiß ja nie.
    MU-BAS? Sehr kreativ.

    In RLP darfst du NUR deine Kennzahl drauf schreiben. Kein Namen, keine Unterschrift.

  29. So habe ich es auch gemacht Hansi.. war schon knackig alles.. !

    SV3 @ mak21
    Die grenzüberschreitende Lieferung war eine v.E. (Teilwert, d.h. Erhöhung AK 6 Abs 6 S. 2), aber über 1 AStG auf 200 k hoch auf den Fremdvergleichspreis korrigieren. Und ggf. noch EuGH Urteil Hornbach aus 2018 und BMF v. 06.12.2018 erwähnen. Danach keine Korrektur im Sanierungsfall..hier nicht einschlägig.. und ggf. BFH v. 27.02.19 vlt gibts extra Punkte .. 😀

    So, aber wenigstens ist jetzt alles geschafft! Also erstmal feiern, egal aus welchem Anlass… ;p Wird schon! PROST!

    LG und genießt das WE!

  30. Der Einstieg mit Bilanzberichtigung und Kapitalanpassung war schon richtig unverschämt heftig dieses Jahr. In der Mitte eine verkorkste PersGes und zum krönenden Abschluss noch AStG. Der Aufgabensteller hat dieses Jahr wieder tief in die Trickkiste gegriffen. Die Quote vom letzten Jahr sollte dieses Jahr korrigiert werden!

  31. Warum BVO und kein immaterielles Wirtschaftsgut dem Vermieter wollte doch selber die Bewässerungsanlage errichten?

  32. Wie wird das Ganze eigentlich bewertet? Wenn man nie so exakt die Zahlen in der Lösung hat, bekommt man dann dennoch Punkte für den Weg oder wie strikt sind die da?

    Liebe Grüße

  33. Kurz Frage. Hieß die Tschechische Tochtergesellschaft D-r.s.c.? Stand irgendwo im Sachverhalt, dass es eine GmbH ist? Oder stand dort nur, dass Einlagen nach tschechischem Recht als Kapitalrücklage gebucht werden können?

  34. fehlende Unterschrift egal § 357 AO.

    was für BASP der hatte doch keine pers Verflechtung mit 20 Prozent.

    sind hier nur Steuerfaxhangestellte und leute aus dee WP?

    @ Hansi, hab ich genau so.

    verdeckte einlage war es definitiv keine. was für einlagefähiger Veemögensvoeteil amk?

  35. und Aufwandsverteiljngsposten brauxht man nur, wenns keine BVO wäre, die ists aber nach 200 68/1.
    und im Mieterrinbautenerlass ist bvo immer dem typ zuzurechnen..nur wenns keine bvo ist muss man auf Ausgleichszahlung oder wirtschaftlicher verbrauch achten.

    2 lehrjahr Steurfschangestellter amk

  36. wieso Kapitalanpassung?

    der Fehler ist doch in 2017 erfolgswirksam in der Schlussbilanz zu korrigieren.

  37. Ich habe auch letztes Jahr geschrieben und muss sagen mit dem Wissen jetzt wäre letztes Jahr easy gewesen. Dieses Jahr lag es einfach an Tag 1 das ich zurück gezogen habe. Sachverhalt 1 und 3 waren fair nicht leicht aber immerhin zu 80 % machbar und davon vielleicht. 60 % korrekt würde reichen aber Sachverhalt 2 hab ich keinen Anfang gefunden und hatte nicht mehr genug Zeit.
    Allerdings sollte sich wirklich keiner von den Kommentaren abschrecken lassen die Klausuren sind immer schwer mal weniger mal mehr. Letztes Jahr lag es einfach ab der ungenügenden Vorbereitung. Dieses Jahr war’s einfach extrem schwer an Tag 1 wenn man das nicht wieder raus holt lieber noch nen Jahr ran hängen.

  38. der einlagefähige Vermögensvorteil ergibt sich durch eine Erhöhung des Aktivpostens, was ja hier gegeben war. Bei der allerletzten Aufgabe hinsichtlich der Erfindervergütung an den Mitarbeiter bin ich mir unsicher. Manch einer sagt Rechnungsabgrenzungsposten, manch einer Immaterieller. Muss man nicht grundsätzlich unterscheiden zwischen während der Arbeitszeit erfunden bzw. außerhalb der Arbeitszeit? Daraus ergibt sich dann meine ich folglich ein entgeltlicher oder unentgeltlicher. Glaube dazu war im SV auch was geschrieben. Naja gibt eh nur paar extra points.

  39. wieso habt ihr nach AStG korrigiert? da stand doch, dass im Großhandel 100k gezahlt werden und dies wird imho über die vE abgebildet. und die 200k werden im Einzelhandel gezahlt, aber die Tochtergesellschaft kauft doch selbst im Großhandel ein.

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