In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung bereits mitgeteilt. Wer hat Infos? Gibt es schon Erfolgs-Meldungen? Wie geht es den anderen Wartenden?
Wir drücken die Daumen!
Viele Grüße vom NWB Blog-Team
In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung bereits mitgeteilt. Wer hat Infos? Gibt es schon Erfolgs-Meldungen? Wie geht es den anderen Wartenden?
Wir drücken die Daumen!
Viele Grüße vom NWB Blog-Team
Hallöchen!
Von meinen Bekannten aus Mecklenburg Vorpommern habe 100% den schriftlichen Teil bestanden!
Glückwunsch an dieser Stelle nochmal an „den Langen aus der ersten Reihe“!
100% !?
Für den Fall, dass ich nochmal in die Prüfung muss, werde ich mich als wohnhaft in MVP melden. Diese nervenzerreißende Wartezeit in NRW ist nicht auszuhalten. Herzrasen und Bluthochdruck würde ich mir einfach mal spontan selbst attestieren. Wäre doch lustig, wenn Robert Rundlich in der der nächsten Examensprüfung aufgrund eines Herzkaspers während der Wartezeit auf die schriftlichen Ergebnisse aus dem Leben scheidet, oder? 🙂
@Basti – Von meinen Bekannten aus Mecklenburg Vorpommern habe 100% den schriftlichen Teil bestanden!
Was willst du uns damit sagen?
Vielleicht hat er nur 1 Bekannten!
Hmmm… – also wenn man bedenkt, dass letztes Jahr in MVP 35 Prüflinge tatsächlich mitgeschrieben haben (Quelle: Steuerextra) und bei den Umfragen (Quelle: Steuerextra, aktuelle Umfragen) von 11 Leuten welche Angaben gemacht haben bisher 9 durchgefallen sind (vorausgesetzt es sind keine Fakeeintragungen) … gute Nacht…
Auf die Umfragen in Steuerextra würde ich mich nicht annährend verlassen.
…möchte diese ja auch nicht essen… 😉 – abgesehen davon – wie gesagt, Fakeeintragungen sind natürlich nicht nachvollziehbar…
Es lebe die Autokorrektur 😉
Ich habe leider nur einen Bekannten in Mecklenburg-Vorpommern…
Sonst jemand aus Mecklenburg Vorpommern der berichten kann?
Hey,
ich lern gerade für die Mündl. – sofern ich dann dran teilnehmen darf^^
Dabei ist mir die folgende Frage eingefallen:
Wie besteuert man das Gesellschafterdarlehn beim beherrschenden Gesellschafter einer GmbH? Ich weiß, dass da der § 32d Abs. 2 Buchst. c Doppelbuchst. cc EStG einschlägig ist – also Tarif statt Abgeltungssteuersatz. Muss die Kapitalertragsteuer einbehalten werden von der GmbH?
LG und lieben Dank im Voraus!
Kurti
Hallo Kurti,
G’ter Ebene: tariflich besteuert, wie du schon richtig sagst -> § 32d Abs. 2 c) cc) EStG (vss. 10%)
GmbH: kein Steuereinbehalt, da die GmbH kein Kreditinstitut -> § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Gruß