Zur Auflockerung

Nachfolgend zur Auflockerung noch eine letzte Aufgabe aus unserem neuen Geschenkbuch „Ich war Hals über Kopf erleichtert“. Diesmal aus dem Gebiet „Verfahrensrecht“.

Viel Spaß beim Le(ö)sen!
Ihr NWB Blog Team

Sachverhalt
In einer traumhaften Sommernacht im Jahr 01 beschlossen A und B, den Bund der Ehe einzugehen. Da A sich jedoch aus moralischen Gründen nicht entschließen konnte, die am nächsten Morgen angesetzte standesamtliche Hochzeit mit D abzusagen, der er auch schon die Ehe versprochen hatte, gab er an diesem Tag D sein Ja-Wort. Nachdem A an der Hochzeitstafel der D dieser sein Versprechen der vorangegangenen Nacht, welches er gegenüber B gab, erläuterte, starb D trotz Wiederbelebungsversuche durch C und E (Eltern der D) an gebrochenem Herzen. Die ebenfalls zur Hilfe geeilte F, tröstete A in derart beeindruckender Weise über den Verlust hinweg, dass beide schon zwei Wochen später im selben Standesamt heirateten.
Verwandt und verschwägert
Dieser Umstand machte B (siehe oben), die Schwester des Vaters der F (G) stutzig, so dass diese den A auf offener Straße zur Rede stellte und an sein Versprechen (s. o.) erinnerte. H, Ehefrau des G (Vater der F und Bruder der B) wurde Zeugin dieses Gesprächs und war von der Redegewandtheit und Überzeugungskraft des A so erbaut, dass sie ihn als Geschäftsführer ihres Unternehmens engagierte und ihn schon am nächsten Tag nach Damaskus schickte, um dort geschäftliche Verhandlungen mit I zu führen.

I (Ehemann der Tochter J des Bruders K der E) vertraute A am selben Abend seine hübscheste Tochter L für einen kurzen Abendspaziergang an. A war so von ihr betört, dass er sie am folgenden Tag (nach arabischem Recht zulässigerweise) zu seiner zweiten Ehefrau nahm. A wurde 9 Monate später der Vater der Zwillinge M und N, die ihrerseits Enkel der Eltern des G sind.

Abschließend ist anzumerken, dass F nicht die Tochter der H, sondern der E ist, dass der Vater des C ein Sohn des Bruders des Vaters der B ist, und dass J nach ihrer Scheidung von I Ehefrau des Vaters des G (O) wurde, der wiederum kurz vor der Hochzeit mit J seine Ehefrau P (Mutter von G und B) erdrosselte.

Aufgabe
Bestimmen Sie alle sich aus dem Sachverhalt ergebenden Angehörigenverhältnisse i. S. d. § 15 AO.

2 Gedanken zu „Zur Auflockerung

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