Haftnotizen, Verweise etc.

Heute hab ich mal ne Frage… Ich benutze kein fertiges Griffregister, sondern klebe und beschrifte selbst. Die Vorschrift besagt:

„Die Textausgaben dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig“

Die Richtlinien dürfen doch auch Griffregister mit Angabe der Richtlinie enthalten, oder?

Für verschiedene Gesetze nehme ich verschiedene Farben. Ich frage mich nur, ob das Benutzen unterschiedlich farbiger Haftis innerhalb eines Gesetzes zu verschiedenen Themen schon als Verweis zählt. Wenn ich z.B. normalerweise gelb für die ESt-Richtlinie benutze, wäre es dann problematisch, wenn ich zwischendrin pink für alle Richtlinien zum Grundstück benutze? Und blau für Entn./Einlagen? In ErbStG bzw. BewG habe ich die §§ für Bewertung BV in grün und für Grundvermögen in lila. Ist das schon ein Verweis?

Und wie beschriftet ihr die Richtlinien-Klebis? Nur die RL selbst (z.B. R 4.2 BV) oder auch den Absatz z.B. R 4.2 (2) BV PersG)? bzw. wie sieht das bei den gekauften Haftis z..B von WLW aus?

Hatte schon jemand Probleme damit, dass die Haftis einer §§-Kette direkt untereinander bzw. hintereinander auf einer Höhe geklebt waren?

Ich danke euch schon mal für eure Meinungen und Erfahrungen !