48 Gedanken zu „Tag 1

  1. Also der Verfasser von Umsatzsteuer hatte wohl einen Fetisch für differenzbesteuerung

  2. Erbst fand ich viel zu viel,
    Ust war assi und Ao war ganz ok.
    Nirgends waren Fußgängerpunkte wie zb Bewertung Bankguthaben zu holen.

  3. Ganz schrecklich. Differenzbesteuerung das letzte mal vor Monaten gesehen.

    Es war zu erwarten, dass ein Sonderfall kommt. Man hoffte es ist 1-2 Textziffern. Stattdessen war es die ganze Klausur. Den 25a ustg zu lesen und anzuwenden war abartig. Keine Gebäudesachverhalte, keine normalen Lieferungen, sondern nur Kunstgegenstände I.V.m. Differenzbesteuerung.

    AO – war insgesamt fair und lehnte an die letzten Jahre an. Langer Sachverhalt, ein Einspruch zu prüfen, Bekanntgabe Problematik und als zusätzliche Aufgabe wie die letzten Jahren ein sonderthema – Haftung und Vollstreckung.

    Erbst – BV bei KG – Anteilen. Wer nicht explizit KG Anteil gelernt hat, sondern allgemein Personengesellschaft war auch auf den Erlass angewiesen. In allen 3 teilen am ersten Tag auf den Erlass angewiesen zu sein ist zeitlich katastrophal.

    Man würde meinen es geht angenehm weiter, aber dann liest man Finanzmittel und erkennt junges Verwaltungsvermögen…naja schlimmer kann’s nicht werden ? Warum nicht Erbbau bei dem man auch Gebäudewert ermitteln muss.

    Das war auch der Großteil der Klausur, nach hinten hin gab es keine Geschenkten Punkte. Hausrat und das war’s. Standardfälle bei denen man mal 40-50 % der Aufgaben bearbeitet gab es nicht.

    Fazit:
    Im Vergleich zu 2020 und 2021 tanzten die Klausuren Erbst und USt aus der Reihe. Ust sogar sehr. AO blieb sich seinen Themen und Problemen treu.

    Abhaken und auf den nächsten Tag fokussieren

  4. Kann mich Come on nur anschließen. Habe leider den Fehler gemacht mit Umsatzsteuer anzufangen und dann für AO zu wenig Zeit zu haben.
    Alles in allem wirklich nicht so prickelnd 😅

  5. War das alles in AO?

    Rechtsnachfolger legt Einspruch ein ohne zu sagen das er RNF ist. Für ihn gilt die Frist des Vorgängers. Die Vorgängerin hätte 110 bekommen. Somit Hindernis Wegfall bei Kenntnis des BH über das Fristversäumnis. Erstes Schreiben gilt als Einspruch und Antrag nach 110 weil Kernaussage, Sie ist Tod enthalten und Handlung nachgeholt. Zweites Schreiben genaue Erläuterung.

    Zweite Aufgabe einfach allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

  6. Anonymus:
    Das würde mich auch interessieren. Hatte bedenken eine Seite übersehen zu haben? Aber war nicht mehr und nicht weniger ohne eine Korrekturnorm prüfen zu müssen?

  7. Stimmt, die Ware gelangt ja direkt vom ersten (Kommittent) an den Kunden, der mittlere (Kommissionär) befördert. Und ich habe RG abgelehnt und einfache Kommission angenommen, weil mich das „im eigenen Namen“ verwirrt hat und ich deswegen
    verneint habe, dass mehrere Unternehmer ein Umsatzgeschäft über die selbe Ware abschließen.

  8. Leider geht ein Reihengeschäft im Kommissionsgeschäft, wusste ich in der Klausur auch nicht.

    USt war schon sehr viel und auch ätzend wegen dieser verschiedenen Steuersätze bei Gemälden. Relativ gemein da alle Sonderfälle einmal abzudecken. Differenzbesteuerung ist halt ungewohnt aber machbar.

    ErbStG: Ich hatte kein Verwaltungsvermögen. Die Beteiligung war betriebsnotwendig. Da aber auch irgendwie wenige Korrekturen bei Ertragswertverfahren. Das Gebäude musste m.E. nicht bewertet werden, da eine Entschädigung zum Ende der Laufzeit vereinbart. Somit nur abgezinste Erbbauzinsen und abgezinster Bodenwert in Summe.

    @AO to GO
    Ich war nach knapp über eine Stunde fertig mit AO. Das war noch nie der Fall. Aber wüsste auch nicht was die hätten noch wissen wollen….

  9. In USt war ne ganze Menge was man schnell mal übersehen konnte.

    Differenzbesteuerung mit 15a. Habe einmal korrigiert, einmal nicht korrigiert was sie auf die Option nach 25a bei einem Verkauf verzichtet hat.

    Hat das jemand auch so? War mir da sehr unsicher. Aber 2x dsrselbe Sachverhalt kam mir komisch vor.

  10. War hier in USt ein Seeling-Fall wegen voller Zuordnung und Nutzung zu eigenen Wohnzwecken? Deshalb laut Vorspann keine BMG ermitteln – aber – dennoch die uWa?

    USt – überall 25a? Oder nicht? Lösung wäre mal interessant.

  11. Sorry Seeling habe ich nicht gesehen. Bin auf das Gebäude nicht eingegangen. Da waren doch keine Angaben dazu.
    Es war überall 25a wo von privat eingekauft wurde. Also nicht in TZ 3

  12. Ja, war nur der Vorspann, der das mit der BMG gesagt hat & grundsätzlich alles zugeordnet werden sollte. Unklar, weil die Infos auch vor tz1 standen.

  13. Hoffentlich war es das letzte mal, dass der USt gemacht hat.
    Außer er wurde beauftragt dieses Jahr den Teil für die Quote zu stellen 🤔
    Ich werde mir sofort am Freitag die Differenzbesteuerung und die Steuersätze bei Kunstgegenständen in allen Kombinationen anschauen.. . .. Nieeeeeecht. Schaue ich nie wieder an. So was nutzloses 🙃

  14. war das zu 25a nicht genau anders herum @anonymus wegen 25a (2)?
    Da steht doch „Kunstgegenstände, wenn die Lieferung an ihn steuerpflichtig war. (nr.2) oder er diese „selbst eingeführt“ hat (Nr.1.)

  15. Hallo Zusammen,

    Weiß jemand, ob es schlimm ist, dass Seite 1 bei mir mit Ust anfängt?
    Ich habe die Reihenfolge komplett anders ich habe nicht dran gedacht.
    Nicht das ich am Schluss ne 6,0 bekomme weil AO nicht oben aufliegt.

  16. Konnte die nicht nach 25a (8) S2 optieren – hat sie in TZ 3.1 gemacht(da mit ust on top verkauft) – somit VSt abziehbar aus 2018

    In Tz 3.2. hat sie differenzbesteuert verkauft, somit VSt 2018 korrigieren – nach 15a (2), aber unter 1000€, keine Korrektur (44 (1) UStDv)

    Tz3.3 – igL- nicht stfr bei 25a (5) S2 -> wieder Option 25a(8) s2 – damit stfr, Vst abziehbar aus igE in 05

    Tz4 – 25a (5) s2 begünstigt Ausfuhr (anders wie igL), somit keine Option nach 25a(8), bleibt bei 25a (2).

    Oder?!?!

    War eine katastrophale Klausur.. morgen und übermorgen muss sitzen, um das auszubügeln.

  17. Hallo! Es ist bestimmt nicht schlimm, dass du die Umsatzsteuer als erstes hingelegt und beziffert hast. Das habe ich nämlich auch gemacht, da ich die Umsatzsteuer als erstes gelöst habe. Ich hatte ja noch die Hoffnung, dass es doch noch was kommt, man sichere Punkte sammeln kann. Aber das war heute Irrglaube im Fall Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer übrigens auch nicht viel besser. Die Korrekturen werden sich das schon zurecht legen.

  18. @ falsche Seitennummerierung
    Es ist egal wie du die zu bearbeitenden Seiten zusammenfügst. Ich habe im letzten Jahr auch mit USt auf Seite 1 begonnen, dann kam irgendwann ErbSt…

    Tag II genauso. S1 war bei mir KSt, auf den letzten Seiten fand sich die Aufgabe der Seite 1 vom Tag II
    …hab bestanden. Relax und schlafen gehen.

    Wichtig ist eine fortlaufende Nummerierung DEINER eigenen Reihenfolge.

    Viel Erfolg morgen

  19. Ja ich hoffe das die Korrekture so denken
    Wäre anders auch leicht unfair
    Ich habe ja auch immer die richtige Überschrift.
    Aber irgendwie habe ich schon Angst.
    Nachdem ich sehr liebevoll im März in München im mündlichen aussortiert wurde, glaube ich nicht mehr an das Gute …

  20. Danke, dass beruhigt mich jetzt sehr
    Ich wünsche euch allen für die nächsten Tage viel Erfolg 🙂
    Kann nur besser werden 😅

  21. Mir tut es von Herzen leid, dass USt so unsympathisch verlief. Aber bitte denkt nicht zu viel darüber nach.
    Ihr habt die Art der Leistung erkannt, viele richtige qualifizierte Aussagen getätigt.
    Ihr braucht keine 30 Punkte plus in USt.

    AO soll doch relativ harmonisch gewesen sein. Es besteht die Möglichkeit die Punkte hier zu kompensieren.
    Nicht den Kopf in den Sand stecken!

    Ich habe im letzten Jahr Tag 1 bestanden, ohne einen Strich in AO geschrieben zu haben. War auch kein gutes Gefühl. Die Gedanken an die Situation, haben mich echt gequält. Lasst das nicht zu.

    Schaut auf das was ihr konntet und ruft euch in Erinnerung, wie oft ihr blöde Klausuren geschrieben habt und die Benotung dann doch nicht so schlimm war, wie vermutet. Es ist in der Echtklausur nicht anders! Und Tag I läuft immer bescheiden! Eigentlich aufgrund von AO, diesmal halt aufgrund von USt. Macht nix, da ist man als Prüfling flexibel.

    Haken dran und nach vorne schauen. Nicht die innere Einstellung versauen lassen.

  22. Bin total unsicher wie ich Ao einschätzen soll, kann doch nicht wahr sein dass da 30 Punkte nur für die Zulässigkeit, Bekanntgabe Problem und Wiedereinsetzung gegeben werden ? Hat da jemand was erkannt was da die meisten übersehen haben ? Die rechtsbehelfsbelehrung hat unsicher gemacht ob da der Hund begraben hängt aber da hab ich auch nix ungewöhnliches gefunden … lg und Daumen drücken für morgen ( vor allem an alle die auch schon 2. mal schreiben und auch so in der Luft hängen 😫)

  23. Umsatzsteuer war echt unfair. Differenzbesteuerung und nur Kunsthändler, Künstler, Kunstsammler aims Kunstgegenstände.

    Werden die Klausuren der Prüfer vorher überhaupt vorher gegengelesen ?

  24. Leute Kopf hoch! Wer bei AO sauber gearbeitet hat dem wird der Punktegott auch gnädig sein. Es kommt halt darauf an die Fußgängerpunkte gesehen und eingesammelt zu haben (VA, Frist, Stpfl, RNF…)

    USt war nach dem ersten Schock auch zu schaffen, sauber am Gesetz arbeiten war gefragt und da bekommt auch derjenige der abschreibt eben Punkte.

    Lasst uns heute vergessen und voll auf morgen fokussieren. In KSt bringt jede vGA locke Punkte, und die BAS in EST bringt nochmal 15-20 Punkte, Beim Gebäude sind locker 10 zu holen also durchatmen!!!

    Falls der kleine Fall mit der unbeschränkten Steuerpflicht kommt bitte an den Antrag denken und bei jeder Einkommensart bei 0 anfangen und „selbstverständlichkeinten“ niederschreiben dann wird das schon.
    Good Luck !!!!

  25. Moin Leutz, macht Euch keinen Kopf. Tag 1 hatte ich auch nur eine 3,0! Die dicken Fische kommen morgen und am Donnerstag! Alles easy, taman tamam. Cheers

  26. @Kieler Tornado
    Morgen wird safe schwerer. Die letzten drei Jahre waren die Prüfungen schon quasi geschenkt. Jetzt ist es mit Punkteangaben noch einfacher. Da müssen einfach die Sachverhalte komplexer werden.

    Morgen kommt bestimmt ein BGA und der § 1a KStG.

    Nichtsdestotrotz, einfach rein husteln morgen und Highscore getten.

  27. Kann mir einer nochmal sagen, was bei Tz1 und Tz2 dran war und ob hier 25a (2) auch eine Rolle gespielt hat?

    Wie wird Tz3 wohl bewertet, wenn man den 25a (2) nicht hat?

  28. Hi zusammen, Differenzbesteuerung hat mich aus der Reserve gelockt. Hat zufällig noch jemand die Organsxhafr bejaht?

  29. Tz 1 – Verkaufskommission – sie war Kommittent
    TZ2 – Verkaufskommission mit Reihengeschäft nach Österreich – sie war Kommissionär

    ———-

    Viel Erfolg heute

  30. Da alle nur über Ust reden hier mal meine Lösung für ErbSt

    Anteil an PersG mit SBV – Korrekturen im Ertragswert nur Ausschüttung KapG und Steuern- Substanzwert dann höher als Wert BV – Anteil KapG als junges VV, FM und Schulden gegeben – 13a/b rauf und runter

    Grundstück als Sachleistungsanspruch da GB Eintragung nach Todeszeitpunkt

    Erbbaurecht mit Gebäude dass zu Verkehrswert zu erwerben ist

    Lebens-Versicherung bei Eheuten

    Hausrat

    Nur Bereicherung ermitteln

    Unterm Strich gut machbar.

  31. Erbbaurecht? War nicht Erbbaugrundstück zu bewerten?

    Er war ja Eigentümer und der andere hat das Erbbaurecht „erworben“. Somit ist sein Grundstück ja mit dem Recht belastet, er selber hatte also kein Erbbaurecht.

    Oder?

  32. Erbbaurecht? War nicht Erbbaugrundstück zu bewerten?

    Er war ja Eigentümer und der andere hat das Erbbaurecht „erworben“. Somit ist sein Grundstück ja mit dem Recht belastet, er selber hatte also kein Erbbaurecht.

    Oder?

  33. Genau, Erbbaugrundstück war zu bewerten. Das hatte ich auch gemeint.
    Schwierigkeit da war nur die Umrechnung des Bodenrichtwertes mit der GFZ.

  34. Aber ging das Grundstück nicht am Ende an ihn über, sodass auch das Grundstück bewertet werden muss, da er ja zivilrechtlicher Eigentümer des Grundstücks ist und der erbbauberechtigte nur wirtschaftlicher Eigentümer ist, obwohl er es selbst errichtet hatte. Oder irre ich mich da ?

  35. Ich habe auch Erbbaurecht statt Erbbaugrundstück geprüft. Kann es hier Folgefehler geben oder sind das direkt 0 Pkt?

  36. Da es wahrscheinlich vielen von euch interessiert, hab ich mal so eine grobe Zusammenfassung der heutigen Klausur erstellt. Gefühlt alle Prüflinge haben abgekotzt wegen USt. AO war dafür “geschenkt“, ErbSt/Bew war so lala.

    AO
    Zulässigkeit des Einspruchs prüfen. Bescheid bekanntgegeben aber nicht gesehen, dann tot. Erbe hat Einspruch zu spät eingelegt aber § 110 AO. (30 Pkt)
    Vollstreckung zum vorigen Fall. (5 Pkt)
    USt
    Antiquitäten-/Kunsthändler (Wiederverkäufer)
    Kauf Gemälde von Privatmann aus AUT und Verkauf über Auktion (im eigenen Namen, keine Kommission) an ein niederländischen Unternehmer. Versand durch Speditionsunternehmen aus NL.
    Evtl. §25a mit Kunstbesonderheit (2),(5) (9 Pkt)
    Kommissionsgeschäft. Unser Mdt ist Kommissionär und wir sollten auch den Kommittenten beurteilen. Verkauf nach AUT. (evtl. Reihengeschäft).
    Evtl. §25a mit Kunstbesonderheit (2),(5) (10 Pkt)
    2 Erwerbe von Gemälden in 2018 von einem UN, einmal von DE (mit USt) und einmal aus seiner Betriebsstätte aus NL (ohne USt). Ein Erwerb in 2022 vom selben UN. Auch der Verkäufer sollte beurteilt werden.
    Verkauf an Privat: 2 mal Inland, 1 mal aus der Schweiz.
    Evtl. §25a mit Kunstbesonderheit (2),(5) (11 Pkt)
    PKW Kauf 2022 60% für stpfl., 30% für stfr. (Vermietung an Privat) und 10% Privat.
    Privatnutzung Fahrtenbuch. (5 Pkt)
    ErbSt/Bew (30 Pkt)
    Erbanfall von Todes wegen. EF Alleinerbin.
    KG Anteil 60%,
    vereinfachtes Ertragswertverfahren, Angaben 2018-2020 des JÜ + außerbilanziellen Korrekuren, ErgB (mit 0) und nachrichtlich GewSt Aufwand.
    Betriebsnotwendige Beteiligung an einer GmbH mit 15%. gW wurde angegeben.
    oGA der GmbH in 2021.
    Entnahmen 2021 wurden angegeben
    KapKto wurde zum Todestag angegeben.
    Substanzwert wurde angegeben.
    Negatives ErgB eines anderen MU zum Todestag.
    SBV PKW mit Angabe vom BW und gW.
    Erbbaugrundstück. Erbbaurechtler hat ein Gebäude drauf gebaut und dieser war voll zu entschädigen nach Ablauf des Erbbaurechts.
    Grundstück mit schwebenden Geschäft für Hausbau. KV für schlüsselfertiges Haus 150.000€. 1/3 wurde bereits gezahlt.
    LV 2.000.000 €, Versicherungsnehmer waren beide Ehegatten.
    Hausrat 51.000 € von beiden.
    Nur bis Bereicherung berechnen, evtl doch bis Erbschaftsteuer (missverständliche Formulierung)

  37. Was kam bei euch in AO bei der Wiedereinsetzung raus? War sie möglich?

    Ich habe es so gelöst, dass die Wiedereinsetzungsgründe erst nach der monatsfrist kamen und daher Wiedereinsetzung nicht möglich ist.

    Fristverlängerung war auch nicht möglich da keine unbilligen rechtsfolgen für Erben ?!

  38. §110 AO war möglich, da er innerhalb 1 Monats nach Wegfall der Gründe mit seinem ersten Schreiben Einspruch eingelegt hat…

  39. USt war unerwartet, aber da der §25a UStG recht kompakt ist, konnte man hier sicher auch noch ein paar Punkte mit etwas Grundwissen rausholen. Aber der Punktebringer war das sicher nicht ansatzweise, hier war nur Schadensbegrenzung möglich.

    Erbschaftsteuer unter dem Zeitdruck auch kompliziert mit Personengesellschaftsanteil und Minderkapital in Ergänzungsbilanzen, SBV etc. und Erbbaugrundstück. Auch hier sind viele Punkte liegen geblieben.

    Der Punktebringer war tatsächlich AO! Zum Glück habe ich hiermit angefangen und volle 2 Stunden genutzt. 30 Punkte für Zulässigkeit des Einspruchs (Auslegung Widerspruch als Einspruch, Beschwer als Rechtsnachfolgerin und Wiedereinsetzung nach §110 AO. Für AO-Verhältnisse echt fast schon geschenkt, wenn man das so sagen kann. Dann noch ein paar Punkte für Vollstreckung. Hier konnte man auch wenigstens kurz erwähnen, dass ich März natürlich nicht vollstreckt werden darf, wenn die Zahlung erst im April fällig ist.

  40. @KK Rückwirkende Fristverlängerung nicht möglich, da es sich nicht um eine vom FA gesetzte Frist handelt AEAO zu § 110.

  41. 109 und 110 stehen meines Erachtens im Konkurrenzverhältnis. 109 kann nur behördliche Fristen rückwirkend verlängern, 110 bietet RS bei unverschuldetem Verstreichenlassen gesetzlicher Fristen. Deswegen spielt 110 bei Einspruch immer eine Rolle, 109 nicht.

    Auslegung Widerspruch als Einspruch nicht erforderlich, da offensichtlich ein Einspruch vorlag, Falschbezeichnung unschädlich.

    Bei der Rechtsnachfolge gab es die Besonderheit, dass der Rechtsnachfolger sich die Frist zurechnen lassen muss, wenn Erblasser „zwischendurch“ verstirbt.

    AO war sicher nicht leicht. Aber Korrekturnormen spielen keine Rolle mehr. Die Kursanbieter erzählen das Gegenteil.

  42. @Mopli stimme zu. Außer dass natürlich das vorliegen eines Einspruchs geprüft werden muss. Das „offensichtliche“ vorliegen genügt als Begründung bei falscher Bezeichnung des Schreibens mMn sicher nicht. Wird sich aber hier auch nur um einen Punkt drehen und man grenzt es einmal kurz ab

  43. Ich fand den 1 Tag auch schrecklich. Hatte mich auf ust gefreut und dann so ein Exoten Thema 😬

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