105 Gedanken zu „Tag 1

  1. Ich muss sagen, ich fand es heute absolut machbar. Bin selbst im Zweitversuch (letztes Jahr aber nicht abgegeben) und finde es war die fairste Klausur der letzten fünf Jahre.
    Heute sollte jeder, der sich ordentlich in der Vorbereitung reingehängt hat, mit 4,0 durchkommen. Viel Erfolg allen, in zwei Tagen ist es geschafft! Hoffentlich werden die nächsten beiden Tage auch so „leicht“, aber das bleibt wohl nur Wunschdenken.

  2. Stimme dir voll und ganz zu! Stoßgebete während der Klausur genauso wie danach, haben noch nie etwas gebracht. Es gilt einen kühlen Kopf zu bewahren und dem Gehirn viel Sauerstoff zu gönnen. Bin im Drittversuch, drückt mir die Daumen!!!

  3. Seriously? Land- und Forstwirtschaft?
    Schön dich heute zum ersten Mal kennengelernt zu haben § 24 UStG 🙂

  4. Aus meiner Sicht machbar. Wie immer zu wenig Zeit, aber nix neues.
    AO viele Standardsachen ( Einspruch, Erbengemeinschaft, Wiedereinsetzung etc)
    USt: Ja das ganze war in einem LuF Fall verpackt. Und auf die Spezifika gibts sicher auch ein paar Punkte. Aber generell waren auch viele Standardthemen enthalten ( 15a, Reihengeschäft etc.). Da kann man die Punkte holen.
    ErbSt: Einmal SchSt berechnen, einmal ErbSt. SP war ( denk ich 😉 ) Ermittlung des Substanzwerts bei dem Bew Stichtag und Bilanz auseinanderfallen, sowie 13a/b

  5. Wir hatten in München wegen eines Fehlers in der Aufgabenstellung in AO +10 min Bearbeitungszeit.
    Leider für AO fast keine Zeit mehr gehabt

  6. Vorab ich habe letztes Jahr geschrieben.
    Für letztes Jahr habe ich § 24 UStG mega vorbereitet, dafür konnte ich bzgl. Differenzbesteuerung nichts (außer den Standardfall)… was soll ich sagen, ich hab trotzdem bestanden.
    Also Leute nicht den Kopf in den Sand stecken und alles was heute „passiert“ ist direkt reset‘n, damit ihr morgen völlig frei in die Klausur gehen könnt. Viel Erfolg allen 🙂

  7. An unserem Standort wurde die Prüfung unterbrochen, damit wir Daten der AO anpassen. Als Wiederholer hat man da ein sehr unschönen Déjà-Vu zum letzten Jahr.

    Bekommt jemand die Punkteverteilung zusammen?

  8. Fand es auch machbar. Grade als absolute AO-Niete, gab es hoffentlich mit Prüfung Zulässigkeit Einspruch und 152 AO abschreiben, die ersehnten 5-10p

  9. Welche Ausführungen habt ihr denn bei AO zu dem Verspätungszuschlag gemacht? Konnte zwar bisschen was dazu schreiben, weiß aber nicht, was der Ersteller da genau alles hören wollte. Gab ja doch einige Punkte..

  10. @Amira: Ja wirklich, mit reihenweise 15a.

    Ich habe auch in München geschrieben und fand die Unterbrechung schrecklich…Da konnte die verlängerte Bearbeitungszeit auch nicht viel wettmachen

  11. @AO:
    Substanzwert? Hatte ich am Anfang auch gedacht wegen den ganzen Angaben aber irgendwie waren doch gar nicht alle Werte angegeben?
    Ich hab dann den angegeben Ertragswert genommen plus nicht notwendiges BV…

  12. Was? Ihr bekommt 10 Minuten extra und wir „nur“ 5 Minuten und war auch mittendrin die Korrektur. Da hatten viele schon angefangen mit AO und gefühlt dauerte die Korrektur schon 3-4 Minuten.

  13. AO gab 35 Punkte für 4 Tz. Wenn ich mich recht erinnere: 10, 3, 9 und 13 Punkte für die einzelnen Textziffern. In HH wurde auch wg. AO unterbrochen, 2 Daten waren falsch (1 x Datum der Erbauseinandersetzung). In der UST gab es auch 35 Punkte, in der ErbSt 5 für die Schenkung und 25 für die Erbschaftsteuer.

  14. Ich bin momentan noch in Schockstarre.
    Ich fand die Klausur heute schwieriger als letztes Jahr.
    Ich hab letztes Jahr geschrieben und Tag 1 bestanden.
    Die heutige Klausur fand ich unfassbar lang und daher nicht machbar. Ja, man weiß im Vorfeld, dass Tag 1 zeitlich knapp ist. Aber das heute fand ich übertrieben schlimm.
    Hoffe die nächsten Tage werden besser.
    Weiß nicht wie ich diese noch überstehen soll. Bin grad so down. Ich war top vorbereitet und mega motiviert. Alles verschwunden.

  15. Für mich ErbSt ziemlich außer der Reihe. Man bereitet sich auf Bewertung von Grundvermögen hoch und runter vor und dann dieser Mist.
    Frage mich was für eine unfassbare sch*** in den Köpfen dieser Klausurverfasser vorgeht.
    Und das solche Fehler im AO Teil sind ist unvorstellbar.
    Was ist das für ein Riesen Saftladen?

  16. Was zur Hölle war denn bei AO Tz 4? Wofür gab es da 13 Punkte? Eine Freundin meinte, dass sie FGO geprüft hat…

  17. @123, weshalb sollten beim Substanzwert nicht alle Angaben vorhanden gewesen sein? Hätte man den Ertragswert genommen wäre man beim 90% Test gescheitert (wären dann me 93% gewesen) und dann wär die Klausur ja vorbei gewesen. Es war klar, dass der Substanzwert zu berechnen sein musste und auch größer war, sonst hätten wir das begünstigte Vermögen nicht berechnen können. Und dann wäre die Klausur viel zu schnell zu Ende gewesen, da ja sonst nichts zu berechnen war…

    Wir hatten nicht mal 2 Minuten mehr Zeit.
    Ich werde das definitiv an die Kammer melden. Es kann nicht angehen, dass Fehler in der Klausur sind und dann jeder unterschiedlich mehr Zeit bekommt.

  18. @123
    Welche Werte waren denn nicht gegeben für Substanzwertverfahren?
    Substanzwert und Buchwerte als Ausgangsgröße waren da, Gewinn 2022 war gegeben und die AfA um den der Gewinn bereinigt werden muss war auch gegeben. Ebenso Entnahmen angegeben.

    Hab quasi RB 109.3 EStR abgeschrieben: Buchwerte raus, Grundbesitzwerte / gemeine Werte rein, anteiliger bereinigter Gewinn rein und Entnahmen raus.

    Kein Plan ob’s stimmt.

  19. Das zum Thema bundeseinheitliche klausur. Wir haben wegen der Unterbrechung zur Korrektur der AO gerade mal 3 min bekommen…. Ein unfassbarer Saftladen…

  20. @Franziska.

    So hab ich es auch allerdings hab ich übersehen dass neben dem Ertragswert ja nach §202(2) BewG auch das nicht betriebsnogwendige BV noch on top kommt für den BV-Wert. Damit ist dann eventuell doch der Ertragswert relevant und nicht der Substanzwert.

    Wie dem auch sei gabs die Punkte fürs substanzwertverfahren. Wenn man dann mit dem falschen Wert rechnet, verliert man maximal 1P.

  21. @franziska: Ja hast wohl Recht. Es stand auch ein Hinweis dass das vereinfachte Ertragswertverfahren keinen höheren Wert gibt. Hat mich durcheinander gebracht mit diesem komischen Ertragswert und Hinweis. Dachte ich muss deshalb Ertragswert + nicht notwendiges BV lt Schema Richtlinie nehmen. Aber jetzt verstehe ich den Hinweis :). Ist mir komisch vorgekommen aber gut, wohl ne Blockade gehabt.

  22. FGO habe ich auch geprüft. Zulässigkeit der Klage als Rechtsmittel gegen die Einspruchsentscheidung. Bin dann aber bei der Frist rausgeflogen. Somit Klage laut meiner Lösung unzulässig und weitere Prüfung, ob mit Korrekturnormen gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlages vorgegangen werden konnte.

  23. kurze Frage in die Runde:
    soweit ich mich recht erinnere stand im Sachverhalt, dass sich die beiden Erben nicht rückwirkend auseinandersetzen.
    War für das Jahr 2021 eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung zu erstellen?

  24. Ich wünsche Allen Prüflingen viel Erfolg! Jedes Jahr ist irgendetwas. Das ist und war schon immer so.

    Liebe Franziska, lass die Kirche bitte im Dorf. Am Ende führen 3 oder 5 Minuten nicht zur 4,0, das dürfte klar sein. Es geht um so viele Faktoren. Bitte erspar unserer Berufskammer unnötig Arbeit. An der Bewertung ändern Sie sowieso nichts. Wie denn auch….Weiterhin viel Erfolg!

  25. Ich schreibe dieses Jahr zum ersten Mal mit und komme auch nicht aus dem Steuerbereich, sondern arbeite im Audit. Mein Fazit: Die Klausur war für mich sehr anspruchsvoll. Vor allem in der ErbSt habe ich leichtfertig Punkte liegen lassen. In USt hat mich die Durchschnittssatzbesteuerung etwas aus der Fassung gebracht und bei AO habe ich vor allem mit der letzten Aufgabe gekämpft?

    Was war hier für 13 Punkte gefordert?
    Rechne mit einer 5,0…

  26. AO: Einspruch,
    AdV, Säumniszuschlag
    KN prüfen, insb 173 grobe Fahrlässigkeit, Erbengemeinschaft GLB iSd 175 (meine ich)

    Ust: Kommission +ig Verbringen
    3c Fernverkauf, kein Reihengeschäft
    15a, GiG negativ abgrenzen bei Schweinen (?)
    ,Schadenersatz
    4./5. Tz nicht bearbeitet

    ErbSt: Schenkung, Vorerwerb 14
    Bewertung EU, hpts Substanzwert, 13b 90%

  27. Hallo Franziska,
    das StB-Examen ist lediglich hinsichtlich der Aufgaben in allen Bundesländern identisch …. wenn nichts schief geht und unterschiedliche Aufgaben verteilt werden.
    Der organisatorische Ablauf des Examens liegt in den Händen der einzelnen Kammern. Hierbei interessiert es die einzelne Kammer nicht was die andere Kammer macht.
    Du kannst dich über die unterschiedliche Dauer der Verlängerung bei deiner Kammer beschweren. Das wird aber keinen interessieren. Mach einen Haken an den heutigen Tag und starte morgen neu.
    Weiterhin viel Erfolg!

  28. Gab es bei AO Aufgabe 1 tatsächlich für nur einen Einspruch+ Fristprüfung 10 P? Oder hab ich da was übersehen? Hatte fast keine Zeit mehr für AO deshalb kann das gut sein

  29. Hallo Erstversuch96,
    erst einmal die Ergebnisse abwarten. Es ist alles möglich und am Ende oftmals besser als man denkt. 😉
    Nicht mehr an heute denken, sondern auf morgen fokussieren.
    Weiterhin viel Erfolg!

  30. War das tatsächlich 3c und kein Reihengeschäft?
    Bewegte Lieferung war doch die erste, zweite Lieferung daher ruhend -> 3c scheidet aus (A. 3.14 (18) S. 3 UStAE)

  31. War in der Umsatzsteuer Kleinunternehmer drin oder habe ich mich da vertan? Reihengeschäft mit 3c an den letzten. Erste Lieferung die bewegte. Speditionsleistung 13b weil tschechien

    Kommisionsgeschäft mit Österreich

    GIG vom Vater übernommener Betrieb 15a Berichtigungszeitraum Übernahme Vater
    Änderung Verhältnisse

    Echter Schadensersatz kein Leistungsaustausch ?

    Werklieferung 13b Österreich ans. Untern. mit Anzahlungen 13b.

    Vermietung Campingplätze stand im USTAE als Beispiel bei 24 das es sich dabei nicht um eine Leistung des Landforstwirtschaftlichen Betrieb handelt daher keine Durchschnittsbesteuerung.

    AO Einspruchsentscheidung kam ich zum Ergebnis rechtmäßig und kein Frist verstrichen ich habe nicht gesehen worauf es soviel Punkte gab. Vielleicht kann jemand der sich sicher ist berichten.

    Erbschaftsteuer 19a ErbStG ? Regelverschonung? bei mir war das Verwaltungsvermögen über 20% daher keine Optionsverschonung. Die Lebensversicherung an den Sohn abziehbar? Substanzwert höher als der Etragswert. Schuldenüberhang.

    Im Großen und Ganzen kein gutes Gefühl.

  32. In Umsatzsteuer war kein 3c UStG, die bewegte Lieferung war die vordere im Reihengeschäft, da der mittlere Unternehmer den Transport veranlasst hat und nicht die USt ID des Ursprungslands verwendet hat.

    Ein Kleinunternehmer war ebenfalls nicht enthalten, der Landwirt hatte zwischen 400/500k Umsatz und auch die Landwirtschaftsumsätze werden bei 19 UStG für die Umsatzgrenze berücksichtigt.

    Insgesamt eine anspruchsvolle Klausur, insbesondere zeitlich, aber nicht unlösbar.

  33. War kein Kleinunternehmer, da die landwirtschaftlichen Umsätze jährlich bei 400-500k lagen und mit einbezogen werden bei Prüfung der Umsatzgrenze von 19 UStG. Steht so im Anwendungserlass zu 24 UStG.

    Ebenfalls kein 3c UStG, da die bewegte Lieferung im Reihengeschäft vorne war, denn der mittlere Unternehmer hat den Transport veranlasst und nicht die USt ID des Ursprungslands (CZ) verwendet.

    Ansonsten einiges zu §§ 15, 15a UStG, Kommission im Binnenmarkt mit Vereinfachung Abschnitt 1a.2 Abs. 7 UStAE, echter Schadensersatz, Anzahlungen, 13b UStG bei Werklieferung und Transportleistung.

    In ErbSt hat es mE am 90%-Test gescheitert, auch war unabhängig davon nur junges Verwaltungsvermögen vorhanden, da die Finanzmittel erloschen waren nach Schuldenabzug. Insofern die ganzen Berechnungen mit 10% Unschädlichkeit etc mit Ergebnis Null bei hilfsweiser Prüfung.

    Dazu 14 ErbStG wegen der vorherigen Schenkung, Leibrente an die Mitarbeiter nur anteilig abziehen über 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG, da mit keinem Gegenstand im direkten Zusammenhang. 13d ErbStG für die ETW..

    AO gemischte Gefühle, vor allem die Aufgabe mit der Korrektur des Einkommensteuerbescheids wegen den Verlusten der Erbengemeinschaft. War hier eine gesonderte und einheitliche Feststellung erforderlich oder lag ein Fall geringer Bedeutung vor?

  34. Wieso kein Reihengeschäft?
    – Reihengeschäft – 1 Lieferung: bewegt, 2. Lieferung unbewegt (Ort in Ö) – nicht steuerbar in DE? Kein Vorsteuerausschluss, da in Österreich steuerpflichtig?

    Klagefrist nicht verstrichen, da nur an Ehefrau Einspruchsentscheidung? – nichtiger VA?

    Ist im Ertragswert nach IDW nicht auch das nicht notw. BV enthalten? RB 200 ErbstR

  35. Bei dem AO Teil, habe es auch nicht so gelöst, aber alles andere fände ich seltsam, liegt eine Bruchteilsgemeinschaft vor, da die Erbauseinandersetzung nicht innerhalb von 6 Monaten war und daher nicht rückwirkend möglich ist. Daher 173 AO.

  36. Erbst

    Erstens Schenkung EFH

    2) Ermittlung Substanzwert da alle Werte zu korrigieren – GBW und nicht BW
    Mit Argumentation

    Danach die ganzen hinzurechnungen / Kürzungen mit AfA etc.

    Jahresüberschuss etc

    13b (10)

    Ermittlung VV, hier war mE nur das Grundstück 500k drin

    Rest war vorgegeben

    90% Test mE gescheitert da VV vorliegt und Vermietung an dritte

    Ertragswert war nicht zu berechnen da Gutachterwert nach IDW vorliegt. Hier me zutreffender Wert ohne Korrektur

    Weiteres Grundstück

    Vorerwerb

    So sollte es eigentlich sein, gibt es eine Quelle das man bei einem zutreffenden gutachterwerr dennoch nicht notwendiges BiV hinzurechnet ? Da bin ich mir nicht sicher

    Grundstück 500k sollte VV sein oder gibt es hier Quellen die was anderes sagen?

    Der Rest Standard mit Nachlass etc. und Berechnung der Steuer

    AO war ok mit Einspruch jedoch zeitlich kaum geschafft

    USt sollte verwirren jedoch fraglich wie es mit der Vorsteuer ist bei dem 24 er iVm 13b war mir neu

    Der Rest sollte wie oben passen iiG Komission , zwei mal 15a , GiH prüfen etc

  37. In der Aufgabe war ein 3c drin. Seit wann kann ein Reihengeschäft mit einer Privatperson in Österreich zu einem Reihengeschäft werden?

  38. Mehrere Unternehmer schließen Umsatzgeschäfte ab und dabei gelangt der Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer. Vorliegend gegeben. Erste Lieferung bewegt -> kein 3c für die nachfolgende.

  39. Wie habt ihr das mit der Pauschalwerberichtung gemacht? Ich hatte bisher nur Fälle mit Erfahrungswerten aus Vorjahren. Hatte irgendwie noch im Gedächtnis, dass auch ohne Erfahrungswerte und Nachweise 1 % oder 2% möglich sind und da die gesamten Forderungen angegeben waren, dachte ich das der Ersteller eine Pauschalwerberichtung haben möchte.

    Online steht aber, dass 1% ohne Nachweise früher anerkannt wurden aber inzwischen wurden aber inzwischen nicht mehr.

    Hab hier mehrmals was von Elektroauto gelesen. Der PKW war doch zu 100 % betrieblich genutzt. Inwiefern ist es relevant, dass es ein E-Auto war?

  40. @RA10Bayer

    Falscher thread 🙂

    Beim E-Auto könnte der Ersteller 7c EStG Sonder AfA im Kopf gehabt haben, obwohl der derzeit unter Prüfung der Kommission steht.

  41. Ahh danke, den 7c kannte ich bisher gar nicht. Wäre aber echt krass wenn der Verfasser eine Vorschrift geprüft haben möchte, die anscheinend EU-rechtswidrig ist und daher sogar im kursiv steht.

  42. Aber war das ein Elektronutzfahrzeug?
    Haufe schreibt dazu:
    „Begünstigt sind Elektronutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3. Die Klasse N bezeichnet Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern, die für die Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Dabei bezeichnet N1: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, N2: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen und N3: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.“
    Das war doch ein PKW zur Personenbeförderung?

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