So langsam kommt der Stein wieder ins Rollen ……….

Hallo liebe Blog-Leser,


Ich melde mich mal wieder zu Wort, wie denn mein aktueller Lernplan so verläuft …………


Gestern durfte ich im Folgejahrgang in Münster beim Studienwerk eine Präsenzklausur mitschreiben, die ich gerade schon mal ohne mein Ergebnis nacharbeite.

Irgendwie hat man das Gefühl jetzt beim zweiten Anlauf kommt man bei noch humaneren Klausuren zeitlich irgendwie viel besser voran ………. hart ist Klausuren-Schreiben doch immer, aber plötzlich findet man so viel in den Richtlinien und in den Erlassen, was man vorher unter dem Zeitdruck nie geschafft hat.

Hat mir denn doch nur noch mehr Klausurroutine gefehlt? Und hätte ich einfach auf der Arbeit mal mehr Kram liegen lassen müssen ???? Jetzt lässt sich das alles gut in Frage stellen ………

Nächstes Wochenende genieße ich dann noch ein letztes Mal ein Wochenende mit „nur ein wenig Klausuren nachzuarbeiten und Stoff zu wiederholen“ und ein wenig Freizeit mehr 🙂 ……………

……….. und dann geht aber wirklich der Marathon los, dass jedes Wochenende mindestens eine Klausur zu Hause geschrieben werden muss (bevor im Sommer die Crash- und Intensivkurse folgen)!

Laut dem Rat einer guten Lernkameradin (Gruß an Tina) ist das mehrmalige Nacharbeiten der Klausuren so lange bis man sie „intus“ hat ja neben dem ständigen Klausuren-Schreiben auch sehr wichtig.

So wurde es ihr im KNOLL-Klausurentechnik-Kursus beigebracht.

Ich fahre am 14. März übrigens mal zur Kammer und sehe meine Klausuren ein.

Nicht, dass Ihr jetzt glaubt, dass ich bei so einem bescheidenen Ergebnis noch versuchen will Punkte rauszuschlagen …………. (Um Gottes Willen ….keine Angst!!!) 🙂

Nein, es interessiert mich einfach, warum ich vom Gefühl her doch weit daneben lag und ob ich einfach zu langsam bin oder mich vielleicht zu viel an Aufgaben festhalte, die mir nicht gut liegen.

Vielleicht finde ich da noch den einen oder anderen Tip der nur mich selbst weiter bringt!

Eine Anekdote noch kurz zum Ende, die mich doch zum Schmunzeln gebracht hat: letzte Tage erzählte mir eine Berufskollegin, die auch tapfer weiter kämpft, weil der erste Anlauf nicht wollte, das es doch manchmal ungünstig ist, immer die gleichen Anbieter zu wiederholen. Es klingt sehr blöd, aber es wiederholt sich beim einen oder anderen Lehrgangswerk doch zu viel Klausurstoff. Ihr sagte man bei einem Anbieter, lernen sie bitte nicht die Klausuren von vor zwei Jahren, dann wissen sie leider immer schon die Lösung! 🙂 (Warum das Rad also immer neu erfinden! 😉 )

Allen Gleichgesinnten weiterhin starke Nerven und frohes Schaffen!

Wir schaffen das!

Liebe Grüße Martin 🙂

Zurück zur Normalität

13 Tage nach meiner mündlichen Prüfung fühlt es sich genauso normal und verrückt an, wie jedes Jahr im Februar. Der 28.02. steht vor der Tür, die Hälfte der Mandanten ist im Urlaub (Sachsen hat bis 23.02. Ferien) und bringt die restlichen Unterlagen für die Steuererklärungen 2018 dann danach. Ach, das schaffen wir doch locker… Wer kennt das nicht? Da durch meine Freistellung eh schon viel liegen geblieben ist, gehe ich brav auf Arbeit und denke aber nur „Ich will auch Urlaub!!!“ Ich trau mir kaum, es laut zu sagen, denn ich hatte ja schon so viel „frei“ ?. Wenigstens konnte mein Mann für 3 Tage mit den Kids in den Schnee fahren. Zwar wieder ohne Mama, aber besser als gar nix. Ich vertröste mich auf Ostern, denn das wird definitiv mein nächster Urlaub werden.

Ich wollte allen, die noch in die mündliche Prüfung gehen, die NWB’s ans Herz legen, die wahrscheinlich auch bei euch auf Arbeit herum schwirren. Nach meiner Rückkehr habe ich mir den Stapel ungelesener NWB’s vorgeknöpft und festgestellt, dass da einiges an Themen drin war, was die Prüfer in der mündlichen angesprochen hatten. Hätte ich mal vorher lesen sollen, die Prüfer haben es getan.

Ich habe übrigens ganz am Anfang (könnte es in einem Lehrbrief von Knoll gewesen sein? ?) gelesen, dass man ein Ziel braucht, eine Motivation. Schon Lehrer Müller in Fack Ju Göhte hat seine Schüler ein Zielfoto mitbringen lassen. Ich habe mir mit Word eine Ziel-Collage gemacht und sie hängt bis heute an der Schlafzimmerwand. Ich habe sie also über ein Jahr mindestens 1x täglich unbewusst beim Zubettgehen gesehen:


Ich habe „das Steuer“ in die Hand genommen. Das Glück in der Prüfung hatte ich, gekrönt und mit Gold beworfen wurde ich von meiner lieben Kollegin auch :

Das klappt also wirklich mit der Kraft des Unterbewusstseins ? Am Koffer voll Geld arbeite ich noch und der Urlaub kommt garantiert!

Viele Grüße und bleibt am Ball, lasst euch nicht entmutigen.

Start frei für Versuch 2

Hallo liebe Blog-Leser,

Ich möchte mich hier mal wieder einfach aussprechen und erzählen …….. 🙂

gerade noch letzte Woche hatte ich den Brief in der Hand, dass mein Ergebnis nicht gereicht hat,

und

gestern hatte ich dann doch schon wieder die Möglichkeit in meinem Nachfolge-Samstagskursus (Studienwerk (Münster))

nur die Probe-Präsenz-Klausur mitzuschreiben.

Den Präsenz-Unterricht schenke ich mir dann (siehe letzter Kommentar) und mache lieber ein paar Heimklausuren.

Manchmal ist das mit den Heimklausuren kompliziert, soviel sei nur erzählt, wir haben eine Gaststätte zu Hause und es wartet immer andere Arbeit auf einen …….

Sicher bin ich nicht durchgefallen, weil ich zu Hause noch mit anpacken musste (Lernen geht bei mir immer vor und einen ruhigen Raum in dem ich nichts mitbekomme habe ich schon), aber ein bisschen verführerisch ist die Arbeit zu Hause doch hin- und wieder und weiterer Stress kommt vielleicht doch in der Familie mal auf


……….. (habe das mit dem kleinen Betrieb zu Hause bisher selten erwähnt).

Das Meiste macht aber bei uns der Rest der Familie – ich bin nur der nette Typ, der die Rechnungen schreibt, alle Überweisungen eingibt und sich um den sonstigen Papierkram kümmert …… (mal eben so „nebenbei“ – Ihr kennt das! 🙂 )

Hätte ich mich doch dazu entschlossen, jeden Samstag zur Schule zu gehen, hätte ich natürlich schon einen festen zwingenden Termin gehabt – aber leider viel Zeit und Geld verplant und viel zu wenig Klausuren geschrieben …… (siehe letzter Kommentar dazu!)

Somit hoffe ich jetzt schon, dass mein jetziger Lernplan (siehe unten) doch perfekt ist!

Die Klausur gestern brachte für mich wirklich viel – ich wünschte fast, ich könnte noch mehr Probe – Klausuren als Präsenz-Klausur schreiben. Natürlich ist da der innere Schweinehund noch einfacher überwunden, schon mal was getan zu haben ………… IS KLAR ……. 🙂

Mein neuer Lernplan sieht jetzt übrigens wie folgt aus:

Zunächst mache ich jetzt von Haas einen Klausurenkursus mit 18 Klausuren von März bis August ……

Dann schreibe ich zwischenzeitlich die Klausuren des Samstagskursuses beim Studienwerk doch wieder mit (dazu kommen weitere Heimklausuren von KNOLL).

Dadurch erhalte ich dann auch wieder einige weitere KNOLL-Klausuren zum Zu-Hause-Schreiben, die man extra bucht – wie viele man sich dann noch von KNOLL nachbestellt – wird noch entschieden …….(halte Euch aber gerne auf dem Laufenden!) 🙂

Im August heißt es dann drei Wochen Intensivlehrgang Studienwerk in Münster, ein paar Tage Klausurenpräsenzkurs von Haas in Oldenburg und dann doch nach Dortmund zum Klausurenpräsenzkursus des Studienwerkes (wenn die Warteliste in Münster sich nicht ändert!).

Dann auch vielleicht doch mal mit einem Zimmer vor Ort ……… vielleicht dann doch wieder Netter! 🙂 Wir werden sehen!

Kurz vor August sind dann auch schon ein paar WLW-Heim-Klausuren gebucht ….. (Schafft man das alles? Denke eigentlich schon ………… )

Soweit also mein aktueller Plan ……….

dann kümmere ich mich heute schon mal um die nächste Anmeldung (was weg ist, ist weg – die Kammer hätte noch gerne einen aktuellen Lebenslauf beim Zweitversuch)!

Das Gefühl jetzt auf eigene Faust mehr zu Hause zu lernen fühlt sich noch irgendwie komisch an – sollte aber kein Problem sein. Die Zeit ist da und die Motivation habe ich!

Drückt mir die Daumen, liebe Leser, dass bei mir alles gut läuf

– ich halte Euch auch auf dem Laufenden, wie meine Klausuren und das Nacharbeiten funktionieren!

Auf geht’s: Start frei für Versuch 2!

Gruß Euer Blogger Martin

Meine mündliche Prüfung

Ich hab es überstanden! So richtig ist das Freiheitsgefühl noch nicht angekommen. Wir haben zwar ein wenig gefeiert und waren essen, aber ich bin 22 Uhr (was für eine Überraschung) todmüde ins Bett gefallen. Nachts hab ich bei jedem kleinsten Erwachen gedacht „es ist vorbei“. Eigentlich wollte ich heute morgen bis 10 Uhr mindestens schlafen. Aber ich war 8 Uhr putzmunter mit Kopfschmerzen und Schniefnase. Naja, ich hatte wirklich die Nase voll vom Lernen. Da darf das jetzt auch sein. Es gibt noch einiges zu tun. Das Protokoll hab ich geschrieben, die Bestellung und das polizeiliche Führungszeugnis muss beantragt werden. Als ich das meinem Mann gestern Abend sagte, meinte er: „Oh! Am polizeilichen Führungszeugnis wird’s wohl dann doch noch scheitern. Bei deinen vielen Blitzern!“ Meine Kinder waren total erleichtert, die erste Glückwunsch-Nachricht kam von meinem Sohn. Er sagt ja immer nicht viel, aber er hat schon sehr mitgelitten und in den letzten Tagen meine Nähe gesucht, um mich zu trösten. Er freut sich darauf, dass Mama jetzt abends auch mal wieder mit ihm fernsehen und seinen Rücken kraulen kann. Dabei hat er doch Weihnachten extra einen Rückenkratzer bekommen 😉 Meine Tochter meinte dann, als ich zu Hause war: „Jetzt kann ich erst richtig mit Bamberg abschließen.“ Das hat mich schon ein wenig geschockt. Sie fragte dann später noch: „Wenn du nicht bestanden hättest, wärst du dann nochmal nach Bamberg gegangen?“ Das hat sie doch mehr mitgenommen, als erwartet. Mein tapferes kleines Äffchen. Heute morgen beim Frühstück fragte mich mein Mann nach dem ersten Brötchen: „Noch eins?“ und ich so „Och ja.“ Da strahlte mich meine Tochter von der Seite an und sagte: „Das ist so schön. Jetzt springst du nicht gleich vom Tisch auf und rennst wieder hoch an den Schreibtisch“ Das letzte Jahr hat uns allen schon ganz viel abverlangt. Während ich das schreibe steigt nun doch der Pegel bis in meine Augen. Deshalb genug davon und zurück zu den sachlichen Dingen:

Mein Fazit zur mündlichen Prüfung:
Teilnehmer 2x 3,66, einmal 4,33 und einmal 4,5. Es wurde auf Bestehen geprüft. Ich habe viel schwierigere Sachverhalte erwartet, mehr Aktuelles, mehr zum Brexit am Tag des Brexit, komplizierte Sachen. Am Ende ging es viel um Grundlagen, Systematik, wie gehen wir vor. Nur in BerufsR und BGB sollte man etwas auswendig lernen. Es kam kein VWL dran, kein InsO, dafür fehlte zum Glück die Zeit. Insgesamt gingen die Runden dann doch relativ schnell herum. Am aufregendsten war der Vortrag, ich hatte Thema 1 zum Glück schon mal vorbereitet und es lief m.E. gut, bis auf dass ich den Schluss etwas abgewürgt hatte.Die erste Runde war schrecklich, der Prüfer schlecht einzuschätzen, eher kritisch. Ab der zweiten Runde fühlte ich mich sicherer, da konnte ich glänzen und in der Mittagspause war für mich gefühlt das Schlimmste überstanden und ich konnte mich schon etwas entspannen. Am Ende wurden dann auch (wie erhofft) die beide 4er Kandidaten etwas intensiver und öfter gefragt. Aber nicht wegen der Vornote, sondern weil wir beide 3er doch in den ersten Runden mehr wussten. Nachdem wir alle unsere Urkunden erhalten hatten, kam die AO-Prüferin nochmal zu uns und meinte insbes. zum 4,5er, dass sie ihm mit ihren (z.T. bohrenden) Fragen weiterhelfen und Punkte geben wollte. Also, lasst euch nicht verunsichern, wenn ihr etwas nicht wisst. Niemand weiß alles! Teilt den Prüfern all eure Gedankengänge mit, auch wenn ihr nicht genau wisst, worauf sie hinaus wollen. Die schieben einen dann schon in die richtige Richtung. Bis auf Prüfer Nr. 1.Der fand uns gar nicht gut 🙂 Ich kopiere euch hier einfach mal mein Protokoll rein. Rechtschreibungs-, Grammatik- und inhaltliche Fehler schenk ich euch 🙂

Vortragsthemen:

1. Verbindliche Auskunft, Voraussetzungen und Rechtsfolgen (3x)

2. Eigenkapitalausweismöglichkeiten im Handelsrecht, Vergleich Gesellschaftsformen, Möglichkeiten, eigene Anteile

3. Unterhalt nach § 33a (1x)

Prüfung in den Fachgebieten:

BerufsR: Machte einen relativ strengen Eindruck, gab die Fragen sehr schnell weiter, so dass man wenig Gelegenheit hatte, ins Gesetz zu schauen. Ziemlich untypische Fragen, sehr viel StBVV, kaum StBerG oder Berufsordnung. Er machte einen deutlich unzufriedenen Eindruck…

Was ist eine Rahmengebühr? → § 11 StBVV Kriterien, wann anzuwenden? Was ist der Rahmen für den Jahresabschluss (10-40/10) § 35 StBVV Darf StB Existenzgründungsberatung machen? Wie abzurechnen? → Ja, keine Vorbehaltsaufgabe, deshalb nicht nach StBVV, sondern nach BGB weil Dienstleistungsvertrag → Wo steht das? Da wollte er die § 611ff BGB Einrichtung Kostenrechnung, darf er? Wie abrechnen? → Nebenleistung zur BF, wie Einrichtung BF abrechnen, Stundensatz § 32 StBVV Mdt. Kommt mit Schuhkarton voller Belege, wir sollen Belege sortieren, wie abrechnen? (M.E Keine reguläre Nebenleistung zur BF, nach vorheriger Vereinbarung gesondert abzurechnen nach Stundensatz ) Vertretung vor Finanzgericht, wie abrechnen? Nach RA-Gebührentabelle Vertretung vor Sozialgericht, darf er das? Da gab es wohl ein Urteil dazu, inwieweit und in welchem Fall… Prüfung eines Finanzanlagenvermittlers – darf er das? Darf er mit Unternehmensberater zusammenarbeiten? In welcher Form? Darf er für Mdt. einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH entwerfen? Nein, Rechtsberatung Notar Darf er für Mdt GF-Anstellungsvertrag entwerfen? Ja, Rechtsdienstleistungsgesetz, einfache Vertrag darf er. Darf er für Mandanten Anstellungsverträge für einfache Angestellte entwerfen? Nein Darf er Rangrücktrittserklärung entwerfen? Darf er Darlehensvertrag für Gesellschafter entwerfen? Darf StB eine Hausverwaltung betreiben? Ist StB Auftragsdatenverarbeiter lt. DSVGO? Fazit: Schrecklichste Runde gleich am Anfang, zum Glück waren wir hier alle gleich schlecht. ErBSt: Fall: Ein guter Freund verstirbt und vermacht Ihnen 30.000 € Bargeld und Antiquitäten 100.000 €. Wie berechnen Sie die ErbSt? Stkl, Freibeträge etc. Ich war sehr froh, als seine Zeit endlich rum war…

AO: Sie machte Anfangs einen strengen Eindruck, das täuschte aber. Nette Prüferin. Prüfte allerdings schon verstärkt 4,33 und 4,5, wahrscheinlich wegen der schlechten Vorrunde.Am Ende der Runde prüfte sie verstärkt den, von dem sie die wenigsten befriedigenden Antworten bekam. Aber nicht aus Bosheit, sondern um ihm noch Punkte geben zu können.

Fall: Mitte Januar 2020 kommt neuer Mandant, Gewerbetreibender. Hat ein Schreiben des FA bekommen, datiert vom 30.12.2019, er sei aufgrund seines Gewinns 2018 (StE in 2019 abgegeben) i.H.v. 82.000 € ab 01.01.2020 zur Buchführung verpflichtet. Was können Sie ihm raten? Lösung: BF-Pflicht nach § 141 AO, grds. Grenze Gewinn überschritten. ABER § 141 (2) S. AO: „vom Beginn des Wj an zu erfüllen, das auf die BEKANNTGABE der Mitteilung folgt“ Bekanntgabe war erst 02.01.2020, Mitteilung ist SONSTIGER Verwaltungsakt, also Einspruchsmöglichkeit bis 02.02.2020, danach §130/131 AO weitere Fragen: Was ist denn eigentlich das neue Kassengesetz? Anforderungen an elektronische Kassensysteme, Bonpflicht sowie die Verlängerung der Frist für die Sicherheitszertifizierung Bis wann wurde die Frist verlängert? Muss man den Bon mitnehmen? (nein, aber Verkäufer/in muss ausdrucken und fragen) Wem ist ein Verstoß gegen Belegausgabepflicht anzulasten, Unternehmer oder Verkäuferin? (Unternehmer, AG haftet für AN, soweit nicht grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich) Ausnahmen zur Bonpflicht? Antrag möglich bei erheblicher Härte Wo steht das denn mit dem Kassengesetz → gemeint war natürlich § 146a AO Muss jetzt jeder Händler eine elektronische Kasse haben? Nein, offene Ladenkasse /Handkasse ist auch noch möglich Was hat offene Ladenkasse für Vorteile? Wann zu empfehlen? Bei vielen kleinen Umsätzen, vielen Kunden, Marktstand z.B. Anforderungen auch an offene Kassen: Kassensturzpflicht – Was ist das? Zählprotokoll, tägliches Aufzeichnen Was sind Säumniszuschläge, wo stehts, wie entstehen sie? Kraft Gesetz, Verschulden Fall: Ust-VA 12/2019 Einreichung Montag 6.1.2020, Scheck Abgabe 06.01.2020 Wann gezahlt? Entstehen Sz? → Scheck Abgabe + 3 Tage, noch innerhalb Frist § 224 AO Dann Überweisung, wann geleistet? Bei GS auf Konto Finanzamt Üw. mit Gutschrift am 13.01.2020 → entsteht Säumnis? Achtung: nicht bis 3 Tage Verzug § 240 (3) S. 1 Was gibt es für Klagearten der FGO? Welche ohne Vorverfahren? Frist Anfechtungsklage? Wann Anfechtungsklage? Nach dieser Runde war ich wieder etwas beruhigt. Zum „Kassengesetz“, hier wusste ich erst nicht, dass sie 146a AO meint. Aber letztendlich lohnt es sich, einfach drauf los zu reden, was einem zu dem Thema einfällt.

BilSt/HGB: angenehmer Prüfer. Ich hatte den Eindruck, er hatte Mitleid und hat auch vorsichtig weitergeholfen.

Was beinhaltet Rechnungslegung? Bilanz, GuV, Anhang Wer muss Anhang erstellen? Muss OHG Anhang erstellen? § 242 HGB, § 264 HGB, Kleinstkapg. Nicht, kleine KapG ja Lagebericht, wer muss, wer nicht Grenzen Kleinst, kleine, mittlere KapG GmbH ist bestandsgefährdet/Fortführung gefährdet, zahlungsschwierigkeiten: Muss das irgendwo dokumentiert werden? Im Anhang? Im Lagebericht? Auflösung war, im HGB steht es nicht als Pflichtangabe für den Anhang, aber es soll wohl nach herrschender Meinung in den Anhang aufzunehmen sein Aufstellungsfristen für die Bilanz? § 242 PersG, § 264 KapG 3 bzw. 6 Monate JA erstellt, wann wirksam? Unterschrift Bilanz, Feststellung JA bei KapGes, wie wird festgestellt? Gesellschafterversammlung, was wird alles beschlossen in Ges.versammlung? Feststellung JA, Entlastung GF, Verwendung Ergebnis Was bedeutet Entlastung GF: keine offensichtliche Fehler, insoweit keine Ansprüche an GF Versagung Entlastung GF?: wird offengehalten, ob ggf noch Ansprüche an GF wg. Fehlern trotz Entlastung GF noch Inanspruchnahme möglich?: Ja bei willentlich versteckten Fehlern, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen waren. Fall: M-GmbH beteiligt zu 100% an Tochter T-GmbH, die hat im Jahr 01 100.000 € Gewinn, Beschlussfassung ist in 02, wann ist der bei M-GmbH zu bilanzieren? Normalerweise bei Beschlussfassung, Ausnahme Gewinnabführungsvertrag und 100%ige Tochter, phasengleiche Vereinnahmung, schon bei Gewinnvorschlag Was ist der Unterschied zwischen Bilanzgewinn und Jahresüberschuss? § 268 (1) HGB Wie ist es bei einer PersG als Tochter? Phasenverschobene Gewinnerf., Transparenzprinzip § 121 HGB Fall: Maschinenbauunternehmnen Bewertung unfertige Aufträge, wie geht das? Umlaufvermögen § 253 (1) S. 1 HGB, AK/HK 255 (2) HGB, was gehört dazu, Mindestwert, Wahlrecht, Wie Ermittlung der HK: Kostenrechnung, BAB, Kostenstellen, Kostenträger, Kostenarten Unterschied Gesamt- und Umsatzkostenverfahren (Bestandsveränderungen) Warum ist das so? FAZIT: angenehme Runde, Prüfer war nett, hat bestätigt und weitergeholfen

ErtrSt: sehr netter junger Prüfer. Hat schon bei der Vorstellung gesagt, er wird uns nicht quälen, nur prüfen. Und wir sollten unbedingt die Gesetze benutzen, das fließt mit in die Bewertung ein.

Fall: Internationales StR: Österreich Wohnsitz, verheiratet und Kinder, IT Fachmann, angestellt in dt. Softwarfirma, arbeitet vom Homeoffice aus, sein Gehalt 60 T€ und EF in Österreich 40 T€, kommt zu Ihnen und will wissen, ob er eine StE abgeben muss. Hr. Dr. Tietze ging es um die Systematik, wie gehe ich vor, wie fange ich an zu prüfen, also genau wie in der Klausur: Prüfg. § 1 alle Absätze → Fazit beschränkt, § 49 welche Nr. genau, „im Inland verwirklicht“, wann Wahlrecht zur unbeschränkten möglich? Prüfg. 90%-Grenze, nur sein oder zusammengerechnet mit EF? Prüfung § 1a , dann Einkünfte zusammen zu rechnen, warum, wann Zusammenveranlagung möglich? Warum günstiger? SA, agB, Grundfreibetrag, Splittingtarif etc., Fall: Übungsleiter, ehrenamtl. Mitglied Fußballverein, kauft Fußbälle und spendet die. Kann er das geltend machen? → Spenden § 10b, Sachspende, welcher Wert ist anzusetzen, kann er seinen Vereinsbeitrag absetzen? Kann er seinen Aufwendungsersatz als Übungsleiter spenden? § 10b (3) S. 5 EStG Fall: Mdt. Hat Doppelhaus gekauft 100.000 €, V+V, im Folgejahr Sturmschaden 20.000 €, wie ist das anzusetzen? Mein Mitstreiter kam relativ schnell auf § 6 (1) Nr. 1a EStG anschaffungsnahe Herstellungsaufw, grds. sind es ja auch Instands.maßnahmen, heute nachgeschaut: es gibt ein Urteil vom BFH, dass nach der Anschaffung verursachte Schäden sofort WK abziehbar sind …

Recht: Netter Prüfer, lächelte auch mal und half

Rechtsordnung in D? Zivilrecht / Öffentl. Recht, wichtigstes Gesetz für Zivilrecht? BGB, wieviele Bücher und welche? rechtsfähige Gesellschaften? Stiftung, Verein, KapGes, wie entstehen sie? Eintragung HR, Vereinsregister, was ist Rechtsfähigkeit? Urform d. Gesellschaft? GbR, wo geregelt § 705 ff BGB Wem gehört Vermögen der GbR, wer kann darüber verfügen? Abgrenzung zur Gemeinschaft? Zweck des einzelnen Grundform der KapGes: Verein, wo geregelt? was gibt es für Vereine: rechtsfähige / nicht rechtsfähige Nennen Sie PersG: OHG, KG, Unterschiede, was ist eine GmbH & Co. KG, Unterschied zur KG, wo geregelt GmbHG, HGB was ist eine KGaA? Wo geregelt Genossenschaft? Ziele des einzelnen Kennen Sie eine Genossenschaft? DATEV eG Was ist Gesamthandsvermögen? Was gibt es noch? SBV erklären Abstraktionsprinzip? Rechtsgeschäft hat immer 1 Verpflichtungs- und 2 Verfügungsgeschäfte Schuldverhältnisse: Beendigung? Erfüllung, Verjährung, Erlass, Hinterlegung, Aufrechnung Vorauss. Aufrechnung? Gegenseitigkeit, Fälligkeit, Aufrechnugnserklärung/-Vertrag Unterschied Miete, Pacht, Leihe anhand Streuobstwiese Leasing, Franchise, Sachdarlehen, Gelddarlehen vertretbare Sachen was ist eine atyp. Stille Gesellschaft, wo geregelt Sicherung, Eigentum bewegl. WiG? Besitzkonstitut Sicherungsübereignung, Abtretung, Herausgabe unbewegliche WiG: Eintragung Auflassung, was ist Auflassung Kreditsicherheiten? Rentenschuld, Grundschuld, Hypothek, Unterschied Hypothek Akzessorität Sicherheiten bewegl. WiG: Sicherungsübereignung Bürgschaften, welche gibt es? Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft Fazit: reine Abfrag von Standardbegriffen, netter Prüfer, hat auch weitergeholfen

USt: auch sehr angenehm, allerdings wusste man manchmal nicht worauf er hinaus wollte

Tag des Brexit: Was hat der für Auswirkungen? GB wird zu Drittland, allerdings Übergangsfrist bis 31.12.2020 weiterhin wie EU; Einfuhr, was ändert sich dann ab 2021? EUSt, Was kennen Sie für Gesetzesänderungen ab 2020? Jeder nur 1 nennen (Steuersatz 7% eBooks, Bahntickets, §3f fält weg, Reihengeschäft Regelung im Gesetz Zwischenhändler; Wo steht das mit den Bahntickets: § 12 (2) Nr. 10, Flixbusse/Fernverkehr ausgenommen, was könnte das für Folgen haben? Klage durch Flixbus, EU-Unionsrecht, Gleichbehandlung, Ist der Gesetzgeber frei in seiner unterschiedlichen Behandlung? Unternehmer U hat erstmals eine Ust-VA abgegeben, was hat das FA für Möglichkeiten, die angemeldeten Beträge zu überprüfen? Belege anfordern, Ust-Nachschau, USt-Sonderprüfung Was ist der Zweck dieser Maßnahmen? Vorbeugung Steuerhinterziehung, Abschreckungswirkung, etc. FA erscheint bei U zur Ust-Nachschau, dieser ist nicht einverstanden, was hat er für Möglichkeiten? Wird nicht angekündigt, dann ist das Erscheinen des Prüfers ein Verwaltungsakt, damit bei Erscheinen Einspruch und AdV möglich, Wird das Erfolg haben? Wahrscheinlich nicht, wenn ernsthafte Gründe/Anhaltspunkte für Nachschau oder Ermessensfehlerhaft Feststellungen oder keine bei Nachschau – wie verfährt FA weiter? Übergang zur Außenprüfung, Schätzung etc. Fall: Gemeinde hat eigenes Gebäude, nutzt davon 1 Etage selbst als Büro, 1 als Touristinfo, 1 vermietet an Reisebüro, 1 an Mieter für Wohnzwecke → Ist Gemeinde Unternehmer? Muss sie USt abführen? Hier ging es um die Vorgehensweise bei der Prüfung der Unternehmereigenschaft, § 2 UStG Einnahmenerzielung, nachhaltige Tätigkeit, erst dann § 2a UStG, ging noch auf früheren § 2(3) UStG ein, nach dem jurPdÖR nur mit ihrem BgA Unternehmer sein konnte. UN Autohandel kauft Fahrzeuge in Leipzig, unter welchen Voraussetzungen kann er VoSt geltend machen? § 15 UStG, § 14 UStG, Angaben in der Rechnung? Postfach auch ok? (Urteil ja, Unternehmer muss ERREICHBAR sein) Wo ist die Organschaft im UstR geregelt? § 2 (2) Nr. 2 UStG , wer kann Organträger, wer Organgesellschaft sein (welche Gesellschaftsformen) kann Gemeinde Organträger sein?

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