Nachschreibe-Klausur BilSt in NRW

Die gestohlenen BilSt-Klausuren in NRW waren hier im Campus-Blog auch schon Thema. Betroffene haben die Möglichkeit, die BilSt-Klausur im Dezember nachzuschreiben. „Steuer und Studium“ unterstützt alle Betroffenen in dieser besonderen Situation und stellt die „Steuer und Studium“ für vier Wochen kostenlos digital zur Verfügung. Melden Sie sich gern über dieses Formular mit dem Betreff „LKW“.

Bitte halten Sie als Nachweis das Schreiben der StBK bereit.

Wir wünschen allen Betroffenen starke Nerven und viel Erfolg bei der Nachschreibe-Klausur!

135 Gedanken zu „Nachschreibe-Klausur BilSt in NRW

  1. Oha…

    Das heißt also:

    Ich bereite mich jetzt nochmal auf Bilanzen vor, während ich die Klausur schon geschrieben habe (vielleicht sogar ganz gut?!). Schreibe dann diese Klausur und falle durch … ziemlich blöd…

    Ich schreibe die Klausur einfach nicht und falle durch… ziemlich blöd

    Ich trete zurück – das müsste doch eigentlich gehen – und habe den ganzen Mist im nächsten Jahr wieder mit ungewissem Ausgang und neuen Kosten des Wiederantretens … auch ziemlich blöd

    Müssten aufgrund der Gleichberechtigung denn nicht alle Prüflinge sämtlicher Bundesländer nachschreiben? Dann wäre die Chancengleichheit zumindest etwas wiederhergestellt…

  2. Warum sollten alle nochmal schreiben müssen? Es existieren ja nur die Klausuren von ein paar einzelnen Prüflingen nicht mehr. Die Klausuren der anderen sind noch vorhanden. Die Bewertung der Klausuren ist damit bei diesen noch möglich, bei den anderen nicht mehr.

    Das sind zwei völlig unterschiedliche Umstände.

  3. @Maria: In meinen Augen ist das Ganze für ALLE unfair!? Wer sagt mir, dass die Klausuren, die die Betroffen jetzt bekommen nicht „einfacher“ sind als die von uns?

  4. @ Attila+ Maria,

    wie dem es auch sei, mit der Ungerechtigkeit bzgl. des Tag 3 + dem Phänomen, dass eine Teilnehmerin des StB-Examens 2022 am 2. Tag die Bilanzklausur schreiben durfte..

    Es wird spannend, bzgl. der vorhersehbaren Klagen, ODER ..?

    Und jeder der um diesen Titel kämpft, für den ist es allein relevant ob er es schafft und nicht wann…

  5. Ich versteh nicht wo das Problem ist.

    Diese Klausur wird nicht schwieriger sein als die am dritten Tag. Da die Kammer keinen Rechtsstreit haben will (deren Verschulden) und Fairness halber wird die Klausur sehr viel einfacher sein als die originale.

    Ihr habt kein Marathon und und das übel von Verfahrensrecht und Ertragssteuern in den Knochen.

    Man ist erholt und hat jetzt 3 ganze Wochen Zeit nur für Bilanzen und für eine Klausur die wahrscheinlich viel einfacher sein wird. Kein AO, UST, GewSt, Astg, Est, Kst, ErbStG. Maximal ein Bruchteil USt und Kst für Bilanzen.

    Ich wünschte ehrlicherweise meine Klausur wäre drunter. Klar ist es kurzfristig, man muss wieder Urlaub nehmen, aber es ist auch ne verdammt geile und ich finde auch unfaire Chance.

    Erst das Chaos mit dem austeilen der Bilanzenklausur am zweiten Tag und jetzt das. Organisationsversagen der Steuerberaterkammer, aber Hauptsache mal Differenzbesteuerung in USt und BAS in Bilanzen abgefragt.

  6. Wie wäre es eigentlich in der heutigen Zeit, wenn die Klausuren nach Abgabe kurz durch einen Scanner laufen würden? Dann ist der Wasserrohrbruch, der Gebäudebrand, der Diebstahl, der umgekippte Kaffee, der Hund der die Klausur frisst… künftig völlig unerheblich, man zieht die digitale Kopie für die Korrektur heran und man spart sich solche Diskussionen…

  7. @Pessimisten: Danke! Genauso sieht’s aus. Wo bleibt da die Fairness? Die bereiten sich jetzt nur noch auf diese eine Klausur vor und haben kein AO, USt, etc. Abgesehen davon, wird die Klausur niemals schwieriger sein, als die im Oktober. Ich frage mich wirklich, was für Menschen die Klausurersteller sind. Die Klausuren allgemein dieses Jahr waren unter aller Sau. Ich hoffe, dass so viele Klagen reinflattern werden und die Kammern zurück zur Realität geholt werden.

    Der Ablauf allgemein ist doch lächerlich. Kein Wunder, dass es nicht mehr so viele machen. Mal im Ernst? Wer gibt sich sowas denn noch? Vorbereitung 1 1/2 Jahre für exotische Themen, die in der Praxis selten dran kommen. Fliegt man durch die Prüfung durch, kann man fast ein Jahr lang warten, bis man wieder schreiben darf. Warum dürfen es diejenigen nicht nochmal im Frühjahr versuchen? Jeder der die Vorbereitung durch gemacht hat, weiß, wie viel Freizeit einem während der Vorbereitung bleibt – nämlich gar keine! Meinen Kindern kann ich nur raten – Augen auf bei der Berufswahl !!!!

    An die anderen Teilnehmern: Wünsche uns allen weiterhin viel Erfolg und ganz viel Durchhaltevermögen! 🙂

  8. Gibt es eigentlich irgendeine offizielle Nachricht, dass tatsächlich Klausuren abhandengekommen sind? Ich lese nur von angeblich Betroffenen in Foren und Leute die gehörte Informationen weitergeben.

    Kein Nachrichtenartikel eines gestohlenen Transporters in der Zeitung (Sollte bei Raubüberfall mMn der Fall sein), kein offizielles Statement, nichts. Bitte belehrt mich eines besseren, aber für mich klingt das alles sehr faul.

    VG

  9. Zuallererst: Die Betroffenen Personen tun mir einfach sehr leid. Es war schon ein absoluter Höllenritt, ohne von falschen oder gestohlenen Klausuren betroffen zu sein. Nicht wenige halten den Weg zur Prüfung psychisch schlichtweg nicht aus und das ist meines Erachtens absolut nachvollziehbar. Insofern schafft das natürlich aktuell eine absolute Ausnahmesituation, aber ich könnte nicht sicher von mir behaupten, dass ich in knapp 2,5 Wochen einen gigantischen Vorteil hätte, selbst wenn ich jetzt nur BilStR lernen muss. Wenn man nach dem ganzen Kram überhaupt einen Vorteil hat.

    Zum Glück muss ich das nicht beurteilen und kann weiterhin „in Ruhe“ auf meinen Brief warten. Ob hier an der Chancengleichheit gedreht wird, muss man hinterher beurteilen und sich dann auf Basis von Fakten einen Plan zurechtlegen.

    Was der ganze Vorgang, oder besser die Vorgänge, erneut zeigt: Das Prüfungssystem ist völlig überholt. Eine Prüfung nur einmal im Jahr öffnet so viele Lücken und ist systematisch einfach schlecht. Wenn durch eine einigermaßen ordentliche Erkältung oder Virus XY das berufliche Vorankommen auf Jahre torpediert werden mag und man sowieso an Beratermangel leidet, kann da etwas nicht stimmen. Freistellung, Finanzierung, Familiensituation, Gesundheit, das sind so viele entscheidende Faktoren, die zum Zeitpunkt X einfach passen müssen. Jetzt rächt es sich auf sehr kuriose Art und Weise, dass es keinen „Nachholtermin“ gibt. Plötzlich muss dieser nämlich künstlich geschaffen werden und das ganze System wird potentiell angreifbar.

    Natürlich ist eine Prüfungsreform holprig und muss gewissen Kriterien entsprechen, aber „da mussten alle durch“ kann mMn kein Argument sein, wenn das bloße Durchkommen als Leistungsnachweis ohnehin so fraglich und offenkundig fragil ist.

  10. @ Markus
    Bei twitter wurde ein teilweise geschwärztes Foto des Anschreibens der Prüfungsstelle hochgeladen. Der Link dazu wurde hier irgendwo bereits eingestellt. Ob das nun als Informationsquelle gilt oder nicht bleibt dahingestellt…….

  11. Ich bin geschockt von Menschen, die sich hier ungerecht behandelt fühlen. Ich vermute, dass hier eine Person hinter vielen Posts steht.
    Jeder sollte auf seine eigene Prüfung schauen und sich glücklich schätzen, dass man nicht zu den wenigen Personen gehören, die sich diese Druck nochmal geben sollen. Diejenigen könnten eine Klage überdenken. Aber wieso sollten andere, regulär geschriebene Klausuren, hinterfragt werden? Weil man den anderen nichts gönnt?
    Oder sucht man einfach Gründe, andere für das eigene Scheitern verantwortlich gemacht?

    Jeder wusste doch auf was er sich einlässt. Ist man gut vorbereitet und hat ein wenig Glück, schafft man die Klausur. Das ist schon seit mehr als 30 Jahren so.
    Aber wie gesagt, ich vermute eher, dass hier Personen dahinterstecken, die nicht an der Prüfung teilgenommen haben und jetzt hier (unnötig) Stimmung machen.
    Aus diesem Grund rate ich jedem, (wie auch alle Anbieter sagen): Niemals das Forum im Jahr der Prüfung nutzen, aufgrund von Falschinformationen und Stimmungsmache.

  12. Ich finde es unmöglich, dass im Zeitalter der Digitalisierung die Klausuren nicht gescannt werden.
    Ich weiß, Jura Staatsexamen werden auch nicht gescannt aber das wird alle drei Monate geschrieben zusätzlich gibt es das erste und zweite Examen und es treten viel mehr Leute an, als bei uns. Warum wird es bei uns nicht gescannt wenn es einmal jährlich stattfindet…

    Ich muss auch gestehen, ich finde es unfair für alle. Ich denke die Klausur wird einfacher werden als die, die wir hatten. Alle die Angst hatten durchgefallen zu sein, haben nun eine erneute Chance zurückzutreten. Wie man es dreht und wendet, ich finde es auf verschiedene Arten für alle unfair. Ich finde die Kammern sollten sich alle damit auseinander setzen und versuchen eine faire Lösung zu finden. Ich habe bei der Kammer Hessen angerufen da hieß es nur „das war ja nicht in Hessen. Das betrifft uns ja nicht“.

  13. @STB2020 ich kann dein Kommentar überhaupt nicht nachvollziehen. Was hat das denn Bitte mit „jmd nichts zu gönnen“ zu tun?

    Im Endeffekt sitzen alle im selben Boot. Meiner Meinung nach, wäre die fairste Lösung, dass alle die Bilz Klausur nochmal schreiben, somit würde sich niemand unfair behandelt fühlen.

    Ich bin auch am Überlegen zu klagen.

  14. @sina

    Absolut richtig. Jeder hätte die Aufforderung bekommen sollen die Klausur noch mal zu schreiben oder eben nächstes Jahr.

    Die Nachschreibeklausur wird definitiv nicht schwieriger als die Originale, um Klagen zu vermeiden und der fairnesshalber. Aber genau da wird es unfair gegenüber den anderen Teilnehmern.

    Selbst bei einer Klausur auf dem selben Niveau ist es wesentlich einfach sich 3 Wochen nur auf Bilanzen vorzubereiten. Wenn man in der Vorbereitung 45 Klausuren schreibt, sind 1/3 davon Bilanzen also 15. ein Großteil der Vorbereitung geht dadrauf um wissenstechnisch soweit zu sein um Klausuren zu schreiben.

    Das alles können sich die nachschreiber schenken. Die sind Klausurready können 3 Wochen nur Bilanzklausuren schreiben und haben mit 21 mehr Klausuren gehabt als andere in der gesamten Vorbereitung. Das was sie vorher hatten kommt noch on top. Zzgl. kein Stress mit anderen Rechtsgebieten, keine psychische und körperliche Belastung aus Vorbereitung, Tag1 und Tag2.

    Naja je mehr ich drüber nachdenke…

    Am interessantesten wird der notenspiegel von Bilanzen sein. Einmal von denen die regular geschrieben haven und einmal von denen die nachschreiben durften. Sollte die der Nachschreiber besser sein, gibt es schon ein Problem

  15. sina ich hab die prüfung vor einem jahr geschrieben und bestanden. muss ich dann auch nochmal schreiben nach deinem empfinden? haha alter du übertreibst komplett. die leute wo die klausur gemobbst wurde sollen schreiben und fertig. ich bin mir sicher ab nächstem jahr werden die klausuren entweder digitalisiert oder ein SEK eskortiert die Klausuren vom erst- zum zweitkorrektor.

  16. Mir leuchtet es komplett nicht ein, warum alle nochmal schreiben müssen. Auch wenn Tag 3 in diesen Jahr aus der Reihe lief, kann man nicht mit Sicherheit sagen, dass dieser Teil von allen nicht gemocht wurde und vielleicht lief es schlussendlich nicht so schlecht .

    Ich sehe für die unfreiwilligen Wiederholer weniger ein Geschenk, mehr eine Belastung. Auch das Organisatorische ist nicht zu unterschätzen. Zwei Monate nach der Prüfung haut man Tag 3 nicht einfach mal so raus. Das heißt für alle/ viele Urlaub, Freistellung….,manche haben Familie. Das Spektakel kurz vor Weihnachten. Danke!

    Diese Belastung sollte man nicht unnötig auf ca 4000 Prüflinge ausweiten!

    Ich wünsche allen die nochmal ran müssen ganz viel Erfolg und gute Nerven. Das ist keine einfache Situation. Vor dem Hintergrund der ZUSÄTZLICHEN nervlich Belastung, habt ihr eine faire Klausur verdient . Und ja, die Belastung ist enorm. Mitte/ Ende Dezember, eine Zeit in der man eigentlich auf die Noten der schriftlichen wartet, für die mündliche lernt, Simulation gebucht sind….
    Das schlaucht nach hinten raus enorm. Auf euch kommt ja schließlich noch was zu.

    Zum schrägen Inhalt der Prüfung muss ich sagen, dass es nicht so weit her ist. Nach 15 Jahren in verschiedenen Bereichen (Big4 , WP, Industrie, klassischer Stb), habe ich schon sehr viel der Themen gesehen, die einen so in Übungsklausuren begegnen.
    Mich würde mal die Anzahl der Arbeitsjahre und die verschiedenen Arbeitsbereiche der Person interessieren, die meinen, dass die Themen alle so weldfremd sind. Eigentlich sind es alles Standards mit i-Tüpfelchen.

    Der Vergleich mit den Juristen hingt. Die Anzahl der Teilnehmer, die Struktur, das ganze System Staatsexamen, ist mit der Steuerberaterprüfung überhaupt nicht vergleichbar. Die Weite, der Inhalt ist viel brutaler, die Themen schwieriger.
    Das Eine ist halt ein Vollzeitstudium und das Andere eine nebenberufliche Fortbildung die sehr anspruchsvoll ist. Man sollte die Kiche im Dorf lassen. Ich habe diese Prüfung auch bestanden und ich weiß, wie es bei den Juristen läuft. Nicht vergleichbar!

    Wer was ändern will, sollte die Prüfung bestehen, sich in der Kammer engagieren und etwas ändern.

    Viel Glück nach NRW!!!!!! Das wird gut, weil ihr echt ein schweres Los zu tragen habt und eine schöne Klausur verdient.

  17. Und wenn alle entweder nochmal schreiben oder zurück treten müssten, wäre das nicht unfair für diejenigen, sie entweder zufrieden mit Tag 3 waren oder einfach fro sind, dass es vorbei ist? Die schon mitten im Lernstress für die mündliche sind, weil sie davon nicht betroffen waren? Ich kenne einige, die froh sind, dass sie nicht vor der Entscheidung stehen.

  18. @stb2021 Vor einem Jahr wurden auch keine Klausuren gestohlen, deshalb kann ich dich beruhigen, dass du diese auch nicht nochmal schreiben musst😅 Verstehe deinen Vergleich in diesem Kontext überhaupt nicht!

    Außerdem bin ich mir auch sicher, dass wenn – worst case – die Klausur vergleichsweise anspruchsvoller werden sollte, dass auch einige Nachschreiber gegen diese vorgehen werden, weil sie es dann aus ihrer Sicht ebenfalls als unfair betrachten werden. Wobei auch bereits jetzt einige es so empfinden.

    Dh Fakt ist, dass die Kammer nicht davon wegkommen wird, alle nochmal nachschreiben zu lassen bzw allen die Option anbieten muss, die Klausur freiwillig zu schreiben.

    Hätte die Kammer die Option jedoch allen bereits jetzt angeboten, hätte man gegen zukünftige Klagen besser vorbeugen können, weil so müsste ein Prüfling – ohne die Ergebnisse gesehen zu haben – eine Entscheidung treffen und alle anderen, die gegen das Nachschreiben sind, wären ebenfalls happy.

    Klausur insgesamt sehr kompliziert.

  19. Hallo Zusammen,
    und wie sieht es dabei mit der aktuellen Fachkräfte- und Prüfungssituation aus. Spannend finde ich die Argumentation, die man ja noch einigermaßen nachvollziehen könnte, wenn die Nachfrage zu groß wäre. Aber wieviel treten schon gar nicht an? Wieviele treten zurück? Wieviele wiederholen die Prüfung nicht noch einmal. Wollt ihr denen auch attestieren, dass es an ihren mangelnden Fähigkeiten liegt (oder wohl eher am gesunden Menschenverstand.)

    Was ich aber noch interessanter finde, aus welchem Grund bezieht man sofort eine subjektive, einseitige Stellung in einer Sache, an der man selbst nicht beteiligt war und zwar gegen jemanden, der damit seine Erfahrungen gemacht hat und die Konsequenzen daraus ziehen möchte. Ihr seid doch Steuerberater und sogar eine Juristin. Beratet ihr Eure Mandanten auch so?

    Wo kommen dann die ganzen Verfahren her? Was passiert bei euch in einer BP? Das Finanzamt weiß schon, warum es das so gemacht hat, läuft schon seit 30 Jahren so usw. Zahlt mal….Sorry for that, Ich kann es mir nur nicht vorstellen, wie man mit dieser Grundhaltung in ein Gespräch geht, gerade in diesem Beruf.

  20. Ich frage mich ja wirklich, warum hier irgendwelche Leute mitmischen, die dieses Jahr gar nicht geschrieben haben, teilweise ganze Romane schreiben, wieso man bloß nicht klagen soll und das würde ja gaaaar nichts bringen und dann nennen sie sich schon „Steuerberater 2020“ / „Steuerberater 2021“ oder geben irgendwann im Text preis, dass sie 2016 geschrieben haben.
    Was geht euch dieses Jahr an?
    Ich schreibe doch auch nicht in irgendwelche Abitur Blogs, dass alles super fair und toll war dieses Jahr und erwähne dann nebenbei, dass ich 2014 Abi gemacht habe.
    Ich habe mich ja schon gefragt, ob ihr vielleicht von den Kammern seid. 😀

  21. In unserem angestrebten Berufsbild und als Organ der Rechtspflege lernen wir ja alle, dass es für fast alles in Deutschland Gesetze gibt. Da wir uns derzeit in der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung befinden, habe ich mir mal das StBerG dazu angesehen… und siehe da, es gibt eine gesetzliche Regelung in § 37 ff. StBerG. Nun stellt sich die Frage, gegen welchen Paragraph, Absatz, Satz oder Halbsatz bei der eigentlichen Prüfung oder der nun anstehenden Nachprüfung verstoßen werden soll. Dies ist mir nicht ersichtlich.

    Korrigiert mich gern, aber ich habe im Gesetz nichts gelesen, davon, dass es Sonderregelungen gibt für Prüflinge, die sich entsprechend ihrem persönlichen Empfingen benachteiligt vorkommen. Auch nichts davon, dass die Aufgabenstellung bundeseinheitlich gleich sein muss. Selbst der Termin und die Hilfsmittel SOLLEN nur gleich sein.

    Worauf wolltet ihr Eure Klage stützen? Subjektive Ungerechtigkeit? Kommt klar darauf, dass in eurem Leben nicht alles 100% gerecht ablaufen wird. Wenn ihr nächstes Jahr wieder antreten solltet, dann erwischt euch eventuell auch wieder ein vergleichsweise leichtes Examen, oder vielleicht ein sehr viel schwereres. Soll einer, der dieses Jahr im Dritten Versuch scheitert, klagen können, weil es im nächsten Jahr einfacher gewesen wäre? Konzentriert euch auch endlich auf die Mündliche, das macht 50% aus und ihr könnt dort noch vieles umbiegen.

  22. Ich denke viele die jetzt klagen wollen lassen sich etwas zu sehr von dem subjektivem Empfinden der Ungleichbehandlung leiten.

    Dabei ist es bereits hinreichend durch die Rechtsprechung abgehandelt, wann überhaupt eine solche vorliegt.
    Es müssen nicht in jedem Fall alle Prüflinge exakt gleich behandelt werden, es soll u. A. nur soweit möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Prüfungsbewertungen für alle Prüflinge gelten.

    Die Kammer musste im konkreten Fall sehr schnell eine Lösung finden, damit der weitere Ablauf nicht noch zusätzlich gestört wird (Ergebnisbekanntgsbe, mündliche Prüfungen etc.).

    Ein Nachschreiben der begrenzten Anzahl der Prüflinge ist wahrscheinlich vom Organisationsaufwand noch organisierter.
    Aber wenn jetzt alle paar tausend Prüflinge nochmal den 3. Tag schreiben müssten sieht die Situation schon wieder gänzlich anders aus.
    Vermutlich kein Gericht würde es als vertretbaren Aufwand zur exakten Gleichbehandlung aller sehen, wenn nochmal der ganze Organisationsapparat aktiviert werden müsste (Einladungen, finden von Prüfungsvorbereitung für gemeinsamen Termin, Aufsichten, zusätzliche Korrektur etc.).

    Und wie bereits früher ausgeführt fällt der Diebstahl nach Rechtsprechung auch unter höhere Gewalt.

    Allein durch diese beiden Verteidigungspunkte seitens der Kammer sehe ich geringe Erfolgsaussichten einer Klage.
    Im Hinblick der Kosten, des Zeitrahmens und der belastenden Ungewissheit der Situation würde ich persönlich von einer Klage absehen.

    Aber wie bereits zutreffend ausgeführt wurde, steht diese Entscheidung in einem Rechtsstaat jedem selbst zu. Würde mir nur aus o. g. Gründen keine all zu große Hoffnung machen.

  23. @STB2020:

    Was hat das denn bitteschön mit nichts gönnen zu tun? Natürlich wusste jeder worauf man sich einlässt. Die Klausuren haben auch nicht immer was mit einer guten Vorbereitung zu tun. Es gehört auch die perfekte Tages-Performance dazu und die Lust und Laune von dem Klausurersteller.

    Es ist mir auch klar, dass sich jetzt diejenigen beschweren, bei denen der Tag 3 gut gelaufen ist. Ich bin trotzdem der Meinung und dabei bleibe ich, dass es unfair ist. Druck hin oder her, man hat jetzt zwei Wochen Zeit, sich für eine nicht so schwere Klausur vorzubereiten.

    @Lorenz:

    Was ist denn das bitteschön für eine Aussage „…, dass in eurem Leben nicht alles 100% gerecht ablaufen wird“? Wenn du einen schlechten Tag 3 erwischt hättest, dann würdest du dich hier genauso beschweren 😉

    Es ist wie es ist. Der Ablauf der Beraterprüfung ist einfach nur lächerlich.

    Am Ende des Tages will doch einfach nur jeder für die harte Arbeit belohnt werden .. und wenn es uns jemand absolut nicht gönnt, dann die Klausurersteller 😉

    VG

  24. Es ist wirklich witzig. Sowohl in dem Tag 3 Blog als auch in diesem schreiben Leute, dass sie sich bereits beim Anwalt für Prüfungsrecht informiert haben, die Freunde oder Partner im juristischen Bereich haben, die ihnen eine ehrliche Einschätzung der Situation gegeben haben. Ich selbst habe mit den Anwälten in unserer Kanzlei gesprochen.
    Und trotzdem kommen immer wieder Beiträge „also iiiich kann mir ja gaaar nicht vorstellen, dass das Erfolg hat! Wegen den Gründen … !!111!!!!“

    Mein Gott, die Leute die sich dafür interessieren, haben sich informiert. Es gibt Angriffspunkte.
    Kann man es nicht dabei belassen? Muss man jetzt noch 100x schreiben, dass man selbst das ja völlig unnötig findet?
    Ich frage mich wirklich, ob hinter den ganzen Beiträgen nicht dieselbe Person steckt.

  25. Wo kommt den die, meiner Meinung nach völlig fehlgeleitete, Annahme her, dass die Klausur am 15. Dezember „nicht so schwer“ sein soll?

    Alle Steuerberater, Steuerberateranwäter und eine Horde Rechtsanwälte usw. schauen jetzt gerade nach NRW und beobachten alles ganz genau. Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, dass die Kammer da Geschenke verteilt und sich mit einer offensichtlich zu leichten Klausur wirklich angreifbar macht.

    Dazu kommt: eventuell wird der Schnitt der regulären Tag 3 Klausur angehoben, die Nachschreibklausur nicht. Wer soll das wissen oder beurteilen? Hier werden echt abenteuerliche Thesen aufgestellt, weil ein paar Leute sich etwas vergaloppieren. Wartet Eure Ergebnisse ab und lernt! So werde ich es jedenfalls machen und Gott dafür danken, dass ich für die mündliche und nicht noch mal für eine schriftliche Prüfung lernen kann.

  26. @Lorenz:

    Genau, es hat ja niemand behauptet, dass die Prüfung dieselben Aufgaben enthalten muss….Das tun sie ja bei der betroffenen Teilnehmerin mit der vertauschten Klausur eh nicht. Das würde ja allerdings auch bedeuten, um die Chancengleichheit (die nicht im StBerG legal definiert ist) der EINEN Teilnehmerin zu wahren, deren Klausur vertauscht wurde, wäre es laut deiner Aussage folglich nicht notwendig gewesen, das komplette Land eine Ersatzklausur schreiben zu lassen. Nur um jetzt zu sagen, die Chancengleichheit ist trotzdem gewahrt und alle anderen Teilnehmer seien nicht betroffen davon, dass genau diese Klausur bei einigen nachträglich gecancelt wird. Betroffen waren sie durch die Ersatzklausur – die jetzt von nur einigen unter nicht gleichen Bedingungen wiederholt werden kann und welche auch – nochmal – eine Möglichkeit zum Rücktritt bekommen. Nicht um einen normalen Klausurtag auszugleichen, bei dem jetzt nachträglich Klausuren verschütt gegangen sind.

    Und weil die für die EINE Teilnehmerin zuständige Kammer und zuständigen Personen sich ja so rechtssicher waren, sollte die Teilnehmerin ja auch an Tag 2 „freiwillig“ zurücktreten….Und das alles muss man auch erst mal stehen können.

    Wobei das organistorische Problem doch das geringste wäre, was passiert eigentlich mit der Prüfungsgebühr, wenn sowas nicht mal diesen Aufwand rechtfertigt. Das wäre auch für die Kandidaten gerecht, die jetzt nochmal schreiben möchten. Dann müssten die zuständigen Stellen terminlich planen (wie du sagstest „sollen… gemeinsam“ …einen besseren Termin finden, ergo etwas nach hinten rausschieben + mündliche Termine, das ging doch mit Corona auch ohne Probleme). Na gut und auch nochmal 1/3 korrigieren. Sicher ist es für die zuständigen Stellen angenehmer, wenn der Aufwand für dieses Durcheinander bei den Prüflingen hängen bleibt, wenn da mehr durchfallen und evtl. wiederholen, was solls, muss ja keiner nochmal antreten, nicht wahr?…Deren Geld, deren Zeit, deren Gehaltsverlust…. Der steuerberatende Beruf kann es sich ja leisten.

    Egal für welchen Prüfling man es bedenkt, es passt nicht. Es wird nur der Aufwand von einer Seite so gering wie möglich gehalten, nämlich der, die dieses Kuddelmuddel mit der vertauschten Klausur eigentlich verursacht hat.

  27. @Benito: Aber du glaubst doch wohl selber nicht, dass jemand der eine Klausur in zwei Wochen nachschreiben muss, vom Schwierigkeitsgrad her die gleiche bekommt, wie die im Oktober? 😀
    Da würden die sich doch genauso angreifbar machen? Egal von welcher Perspektive man das sieht – es bleibt unfair! 🙂

    Schönen Abend euch.

  28. Die Ersatzklausur am 3. Tag ist eine rechtmäßige Klausur gewesen @Carsonusa1! Ob als vorgesehene Erst-Option oder als „Ersatz“-Option ist völlig unerheblich!

    Man kann die Klausur als solche nicht anfechten, nur weil sie anstatt der „Original-Klausur“ ausgeteilt wurde. Sie ist genauso als Original-Klausur anzusehen, wie die andere!

    Es wurde über die Jahre wahrscheinlich unglaublich häufig eine Ersatz-Klausur ausgeteilt und die Teilnehmer haben es nicht einmal mitbekommen…
    Aber jetzt tummelt sich in solchen Foren und anderen Diskussionskreisen der Verdacht, dass dieses Jahr eine Ersatz-Klausur ausgeteilt wurde und plötzlich ist der Aufschrei groß… Dabei ist die Ersatz-Klausur als Konstrukt vollkommen legitim!

    Fehler sind menschlich und dass dem Prüfling am 2. Tag eine falsche Klausur ausgeteilt wurde ist zwar unglücklich, aber auch kein Weltuntergang. Genau dafür gibt es ja die „Ersatz-Klausur“. Und das genau diese halt in der Aufgabenstellung schwieriger war ist halt doof, aber es gibt immer wieder Jahre, die subjektiv „besonders schwer“ oder einfach nur unerwartet waren (siehe 2016, 2020 u.v.m.)

    Die Hürde für diesen Berufstand war schon immer hoch und wird es wahrscheinlich auch immer bleiben, aber auch aus gutem Grund. Auch Rechtsanwälten, Richtern, Notare, Wirtschaftsprüfern wird die Prüfung nicht geschenkt und so ist es bei uns halt auch!

    Und um die 50-60% schaffen es ja jedes Jahr doch immer wieder aufs Neue, die Prüfung zu bestehen. Es ist also nicht unmöglich…

    Und sowohl bei der Schriftlichen und Mündlichen kommt es nicht nur auf die Aufgaben-/Fragestellungen an, sondern auch auf die persönliche Vorbereitung der Prüflinge, die Tagesform und das bekannte Quäntchen Glück.

    Wäre der Aufschrei über den dritten Tag genauso groß, wenn die Klausur nicht gestohlen worden wäre? Ich glaube nicht. Dann hätten sich alle maximal 1-2 Wochen darüber geärgert und dann das Ganze wieder verarbeitet, aber so hegen wohl noch ein paar arme Seelen die Hoffnung, noch irgendwas zu ihren Gunsten reißen zu können.
    Aber nachschreiben werden jetzt ohnehin nur die Eingeladenen am 15.12. Selbst wenn jetzt andere klagen, werden sie an diesem Termin nicht nachschreiben können, da ein Gerichtsverfahren mehrere Monate dauern kann. Bis dahin ist das Thema dann doch sowieso schon durch…

    Aber klagt ruhig, was das Zeug hält und wenn es euch das Gefühl gibt, irgendwas beeinflussen zu können: Go for it! Es hält euch keiner davon ab.

  29. Hallo zusammen,

    welche Steuerberaterkammer in NRW ist denn überhaupt direkt von diesem Vorfall betroffen, Düsseldorf oder doch Westfalen-Lippe (Castrop)?

  30. so what, @Marie, wer möchte die Klausur denn anfechten, weil diese anstatt der Originalklausur geschrieben wurde? Das habe ich bei keinem gelesen, wie kommst du darauf? Vielleicht sollte man Posts auch lesen und nicht nur zwei Worte quer.
    Und wie war dein Text zu den Prüflingen:“….aber so hegen wohl noch ein paar arme Seelen die Hoffnung, noch irgendwas zu ihren Gunsten reißen.“ Nett, so der Umgang hier. Fühlt man sich nach solchen Kommentare dann besser? Dann los, hau noch einen raus. Wenn man was für das Seelenheil anderer tun kann, immer gern.

  31. Wie soll eigentlich festgestellt werden, ob die Nachschreibklausur leichter war? Die Kammer wird doch am Ende einen Gesamtschnitt rausgeben von allen Prüflingen, oder? Niemand kann statistisch nachweisen, dass die Klausur leichter oder schwerer ist. Zudem kann man beim korrigieren das Ergebnis extrem beeinflussen. Die Kammer wird das am Ende so drehen, dass sie nicht angreifbar sind. Klagen werden niemals erfolgreich sein.

  32. @carsonusa1…Ich vermute du beziehst Dich auf Marias Kommentar, fühle mich nicht so angesprochen.

    Ich habe mir den Inhalt von Tag 3 nochmal durchgelesen, der war aus der Reihe, aber ich behaupte mal, dass hier nicht so viele Teilnehmer schlecht waren. Denn eigentlich muss man Tag 2 „nur“ buchen können. Das können mehr Teilnehmer, als man vielleicht denkt.

    Angenommen Tag 3 fällt überhaupt nicht so bescheiden aus, was wäre dann? Tatsächlich hat die Kammer die Notenvergabe in der Hand, möglich wäre eine Anpassung. Vielleicht gab es hierzu bereits entsprechende Anweisungen, um eine Bewegung in eure Richtung zu vermeiden.

    Würdest Du für Chancengleichheit kämpfen, wenn Du eine Einladung zur mündlichen Prüfung hast?
    Selbst wenn es mit einer 4,3 wäre? Bist du ein Mensch der Prinzipien oder hast du einfach nur Angst und bist maximal angespannt (was ich verstanden kann)?
    Lieber den Spatz in der Hand als dieTaube auf dem Dach oder gehst du mit dem Kopf durch die Wand (…letzteres hoffentlich nicht kopflos)?

    Ich finde de Deinen Ansatz sehr spannend. Denn ich sehe die fehlende Chancengleichheit mehr bei den nachschreiben Personen. Denn diese sind zusätzlich belastet und aus dem Rhythmus gebracht.
    Aber das liegt vermutlich daran, dass ich dem Mytos von der einfachen und der schweren Klausur nicht glaube. Alle Klausuren sind in der Regel gleich schwer.

    Ich schließe mich vom Gefühl her, auch der Argumentation zur höhere Gewalt an. Gut, ein Diebstahl ist keine höhere Gewalt. Aber angekönommen Hamburg kann nicht an der regulären Prüfung im Oktober teilnehmen, weil genau an diesem Tagen ein Orkan die Stadt lahm legt. Kommt vor!
    In einen solchen Fall würde HH nachschreiben. Niemand würde von den Teilnehmern in München verlangen, aufgrund der Wetterbedingungen in HH, die Prüfung zu verschieben. Der Aufschrei wäre anderenfalls vermutlich gigantisch.

    Die Situation ist doch jetzt nur so, weil einige Tag 3 beschissen fanden. Ich hoffe, wir erfahren eure Noten und ihr kämpft noch genauso couragiert für die Chancengleichheit, wenn ihr aufgrund des Ergrnnisses der schriftlichen Prüfung, eine sehr große Chance habt, in wenigen Wochen Steuerberater zu werden. Alles Andere wäre vor dem Hintergrund der großen Worte hier, sehr heuchlerisch.

    Weniger Pathos, mehr Ehrlichkeit. Du/ einige habt ein sch… Gefühl für Tag 3 und sucht nach Lösungen, um doch noch durchzukommen. Die gegenwärtige Situation ist für euch eine super Chance. Eine Chance die nur dann relevant/ notwendig wird, wenn Tag 3 nicht gut war.

    Insofern ist diese fehlende Chancengleichheit, immer eine individuelle Wertung, abhängig von Ergrnnis der Bilanzklausur und nicht eine grusmndsätzliche, im Vorfeld existierende fehlende Chancengleichheit für alle.

    Du spricht von mathematischen Wahrscheinlichkeit?!
    Wenn ich eine bestimmte Note benötige, wird die WAHRSCHEINLICHKEIT, diese zu erlangen bei zwei Anläufen höher. Da hast du vollkommen recht.

  33. @Steuerente
    Objektive Gründe zur Einschätzung von Erfolgsaussichten einer Klage sind hier leider unerwünscht. Halte dich doch bitte mit sodas zurück.
    Hier wurden schließlich schon Juristen in der Arbeit, Freundes(-partner)kreis und Prüfungsrechtler befragt und diese haben wohl alle unisono erhebliche Anfechtungspunkte genannt und wenn man es so liest den Sieg quasi schon garantiert.

  34. Mahlzeit zusammen,
    warum macht ihr das hier mit eueren Kollegen und Mitmenschen?

    ein Erklärungsversuch für Mitleser
    Was können Gründe für Hetze im Netz sein?

    Von Unwissenheit können sich Nutzer/innen von Vorurteilen und Falschaussagen im Netz beeinflussen lassen und selbst zu Hetzern werden.

    Langeweile, Neid oder ein falsches Verständnis von Spaß für Hetz-Posts animieren manche Nutzer/innen zum Mitmachen.

    Außerdem kann durch die Hetze auch Macht demonstriert werden. Durch die Abwertung einer anderen Gruppe kann man sich selbst besser fühlen.

    Der Gegenüber und seine Empfindungen werden nicht so präsent und wahrgenommen, was die Hemmschwelle enorm sinken lässt. Die eigene Anonymität kann dazu führen, dass Grenzen leicht überschritten werden.

    Einen schönen Arbeitstag noch.

  35. Welche Steuerberaterkammer betrifft der Nachschreibetermin, Düsseldorf oder Westfalen-Lippe?
    Im Nachgang können die veröffentlichten Prüfungsergebnisse, gegliedert nach Kammern, Aufschluss über evtl. Ausreißer bei der Bestehensquote der schriftlichen Prüfung geben.

  36. @Carsonusa1: Ich muss sagen, ich bin auch überrascht über das Verhalten hier und frage mich wirklich, wer hier eigentlich schreibt. Sind das Prüflinge, die hier die anderen verunsichern wollen, irgendwelche Leute die hetzen wollen? Keine Ahnung…
    Es gibt Leute die denken über eine Klage nach und es gibt Leute die denken nicht darüber nach. Gut, das kann man doch einfach so stehen lassen? Oder warum versuchen hier mache wie verrückt anderen auszureden über eine Klage nachzudenken? Habt ihr keine Rechtsschutzversicherung und kein Geld für eine Klage? Wollte ihr nicht dass manche diesen Weg gehen, weil ihr denkt, dass ihr dann selbst weniger Erfolg habt?
    Wieso bezeichnet man andere Prüflinge als „paar arme Seelen“ oder empfiehlt Leuten im Drittversuch einen anderen Job zu wählen?

  37. Carsonusa, du musst unbedingt runter kommen. Ich verzichte darauf darzulegen, warum nicht jeder der eine Andere Sicht vertritt, die Dir nicht gefällt, ein Herzer ist.

    Ich finde auch, dass hier niemand unter dem Deckmantel der Anonymität auf Dich drauf haut. Oder Zumindest nur in dem Maße wie Du dazu aufforderst. Die zweite und dritte Passage deines Kommentars am 30.11 war sehr übergriffig und auffordernd.

    Ich mag deine Art, für sein Recht kämpfen zu wollen und alles mal zu hinterfragen. Man sollte sich nicht zu viel gefallen lassen. Aber manche Dinge haben ihre Ordnung und diese ist nicht immer schlecht.

    Mit der Frage, ob die Kammer hier rational und im kleinen Kreis vertretbar gehandelt hat, um den regionalen Schaden zu begrenzen oder ob der unfreiwillige Kreis der Nachschreiber einen Vorteil erlangt hat, der allen Prüflingen zugesprochen werden sollte, kannst Du dich noch befassen, wenn Du deine Note kennst.

    Du versaust Dir und anderen gerade richtig viel, denn die Gedanken sind bei vielen gerade nicht dort, wo sie eigentlich sein sollen.

    Vielleicht sollte dieser Chat im Interesse der Prüflinge geschlossen werden. Zumindest so lange bis alle ihre Noten haben. Ungelege Eier bringen nur Kaos.

    Beste Grüße

  38. @carsonusa1: bislang war ich stiller Mitleser aber ich finde ich die Diskussion bislang nicht wirklich herablassend sondern als das was es sein sollte: ein Meinungsaustausch. Im Wesentlichen gibt es eine Person die persönlich und herablassend reagiert und sich dazu noch hinter einem anonymen Pseudonym versteckt… Du!

  39. Hetzte kann auch ich nicht erkennen. Dafür sehr viele Gerüchte, persönliche Meinungen, Hörensagen etc. und all diese Dinge werde als Tatsachen verbreitet. Quellen werden nicht oder unzureichend genannt.

    Wir haben es doch gerade oder in der Vergangenheit gelernt, um vielleicht noch mal den Bogen zum Steuerrecht zu bekommen: Um Einspruch einzulegen muss der Steuerpflichtige beschwert sein und auch um eine Klage anzustreben, muss ein Steuerpflichtiger durch einen VA beschwert sein. Klar ist das hier ein Zivilrechtliches Problem und lässt sich nicht 1:1 übertragen, da doch ein paar andere Aspekte eine Rolle spielen. Aber weshalb rennen gerade gefühlte Horden von Prüflingen zum Anwalt für Prüfungsrecht und wie soll der eine Einschätzung abgeben, ohne dass die Ergebnisse da sind? Natürlich wird er auf eine Frage antworten und in einem durchaus chaotischen Jahr mag sich da sogar eine gewisse Angriffsfläche bieten. Aber was nützt es JETZT?

    Ich denke das ist der Punkt, an dem sich hier gerade viel Unverständnis entlädt. Wenn jemand besteht = kein Beschwer. Wenn jemand krachend durchfällt, darf man zumindest mal hinterfragen, ob der Rechtsweg der Weg zum Titel sein sollte und sein darf (subjektives Gerechtigkeitsempfinden und ehrlicherweise auch Schutz des Berufstandes und der Mandanten). Wenn jetzt jemand ganz knapp durchfällt oder meinetwegen auch schlecht benotet wird und das an der Tag 3 Note liegt, dann kann man meinetwegen mal einen Gedanken auf das Zustandekommen verschwenden, aber bis dahin, sind das doch alles ungelegt Eier. Es drängt sich der Eindruck auf, dass ein paar Leute gerade Nervenflattern bekommen, was völlig in Ordnung ist, aber dieses Nervenflattern und die eigene Unzufriedenheit auf einen absolut nicht kontollierbaren Vorgang (Diebstahl von Klausuren) projezieren.

    Eine Vorredner*in hat es schon gesagt: Mal sehen, ob die Motivation zu Klagen noch da ist, sollte es am Ende ganz ohne den Rechtsweg gereicht haben (was ich im Übrigen jedem Einzelnen wünsche). Ich plädiere für einen eigenen Blogbeitrag, auch im Sinne zukünftiger Prüfungsgenerationen.

  40. @ Peter sagte am 1. Dezember 2022 um 11:10:
    Darf ich aus Neugierde fragen, ob das ironisch gemeint war? Ich bin Autistin und mir fällt es schwer, das zu erkennen. Sorry für die Nachfrage.

  41. @Nietsnie
    Alles gut. Ja das war in der Tat Ironie.

    Finde hier den Austausch mit Argumenten wichtig, aber ich nehme hier Tendenzen von Diskussionsteilnehmern wahr, die in ihrer Meinung anscheinend lieber bestärkt werden würden, als sich sachlich damit auseinanderzusetzen.
    Wahrscheinlich spielt aber die angespannte Situation vor Notenbekanntgabe eine wesentliche Rolle.

    Bezüglich Fundstellen würde ich u.a gerne auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1991 bzgl. Prüfungsrecht verweisen.

  42. Hallo Zusammen,
    ich freue mich, wie die Diskussion weiterging und möchte mich nochmal zu Wort melden, weil @Charlotte (ein andere) mich persönlich angesprochen haben.

    Danke Charlotte, wenigstens hast du ein paar letzte Posts wirklich gelesen. @Charlotte und andere: Es ist tatsächlich so, dass ich dazu aufgefordert habe, mich weiter anzugehen (statt die anderen Teilnehmer/innen).

    Wer die älteren Posts auch schon gelesen hat, hat ggf. mitbekommen, dass ich hier weder meine Prüfungssituation diskutiere noch „meinen“ Standpunkt festnageln will oder für „mein“ Recht kämpfe. ICH finde den herablassenden, herabwürdigenden und herabsetzenden Tonfall gegenüber Kandidaten nicht in Ordnung. Das ist eben keine Diskussion. Posts wie:“…Klage als Nachteil für die Mündliche, Führscheinprüfung und Abi, arme Seelen, du hast ja bestimmt schon das 3. Mal geschrieben – und wenn?, es gibt noch andere schöne Jobs….“ würdet ihr doch nie im direkten Gespräch euerm Kollegen sagen…

    Und wie schon gesagt: Es ist für mich persönlich egal, ob Tag 3 bleibt oder nicht. Ich würde ihn aber auch nochmal schreiben und hätte damit kein Problem. Ergo lasse ich getrost hier stehen: „Geht mit Eueren Posts nicht andere an, sondern mich!“ Wem es hilft, ich steh zur Verfügung. Das ist mir sowas von…

    Ja, ich habe auch meine eigene Meinung kundgetan, indem ich zugegeben habe: Es lief heuer nicht nach Schema F und garantiert hat die Klausur an sich an Tag 3 die Leute schon aus dem Konzept gebracht. Und außerdem: Es widerspricht den hohen Anforderungen, dem Aufwand und der Bewertung, wenn es dann auf der andere Seite heißen kann: „Ach na ja, ist halt mal ’n Lapsus passiert – oder zwei, oder drei – was solls, regt euch bloß nicht auf und lebt damit, sh** happens“ Das wird der Diskussion nicht gerecht. War klar als persönlich Meinung deklariert.

    Und andere abkanzeln, weil sie an Klage denken? Das würde an meinem Ehrgefühl kratzen, wenn ich sowas nötige hätte. Mein Blog-Gesprächspartner hat NICHT pauschal einfach mal zu wenig getan und nölt hier rum, weil er – wie auch schon geschrieben wurde: “ durch diese Situation irgendwas retten möchte, weil es bei ihm an Tag 3 persönlich schlecht gelaufen ist…“ Wisst ihr denn alle, wer die Prüfung aufs 1. – 2. – 3. oder 4. Mal geschafft hat und was dahinter steckte?

    Das hat auch nichts mit „Berufsstand wahren“ zu tun. Ob und wie und wann ich die Beraterprüfung geschafft hat, sagt nicht unbedingt was über mein Können im Job aus, sondern darüber, dass ich mit dieser besonderen Prüfung gut zurecht kam, die Aufgaben für mich passten und ich auch etwas Glück hatte. Ich muss hier mal einen guten Dozenten zitiere:“…Das sind 10 % eueres beruflichen Wegs, das ist NUR Euere Eintrittskarte….“ Also kein Grund dafür, Prüfungsbesteher überheblich werden zu lassen.

    Daher ja, dass jetzt viele Kandidaten ihren Unmut kundtun, könnte zumindest zum Nachdenken anregen, anstatt diese pauschal vorzuverurteilen. Denn (!) es ist nicht so wie vor 30 Jahren – weiß nicht mehr wer das geschrieben hatte. Aber man könnte ja mal spaßeshalber den Stoff und den Umfang vergleichen. Und weil jemand postet, dem/der es nicht so gut ging, heißt das auch nicht, er/sie konzentriert sich nicht aufs lernen. Warum postet dann jemand, dem/der es gut ging? (ach genau zu den Posts, am Wochenende sitze ich wieder hier, für alle die nur während der Arbeit Zeit haben, andere im Blog anzugrummeln, ich bin da, schreibt ruhig).

    So hoffentlich geht es hier auf diesem Weg so nett weiter. Denn ich habe heute mein „Black-Friday-Dezember-Paket“ bekommen. Schön weihnachtlich dekoriert, vielleicht sind die LB usw. ja als Adventskalender drin….ich schaus mir noch eine Weile an, bevor Ichs aufmache, das macht mir ja richtig gute Laune (Leute, die nichts mit Steuern zu tun haben, würden einen jetzt für völlig abgedreht halten, schon mal darüber nachgedacht?).

  43. @ Peter: Ich finde, dass es von beiden Seiten keine Diskussionen sind, die wirkliche Gründe liefern.
    Die, die gegen eine Klage sind bringen häufig nur Aussagen wie „ich kann mir nicht vorstellen, dass das was bringt/ das war doch alles total fair/ …“
    Ich habe mich selbst eingehend informiert, was man daran anfechten könnte und was nicht, was Angriffspunkte sind und bei was man keine Chance hat. Aber ich sehe nicht ein, die Punkte hier groß und breit zu erörtern, weil ich selbstverständlich Geld für diese Beratung bezahlt habe.
    Ich kann mir vorstellen, dass es einigen genauso geht.

  44. @Steuer2022
    Kann ich gut nachvollziehen.
    Wäre nett, wenn du, falls es denn überhaupt nach Notenbekanntgabe nötig sein sollte, was ich nicht hoffe, über deine Erfahrung bzgl. der Klage berichten würdest.

    Das würde einerseits vermutlich künftigen Teilnehmern sehr helfen, da es anscheinend dazu recht wenig erste Hand Informationen zu geben scheint und andererseits hier auch vermutlich viele interessieren.
    Die meisten, mich eingeschlossen, werden nur anhand der einsehbaren Urteile im Prüfungsrecht und die dadurch aufgestellten Grundsätzen den Fall versuchen können einzuordnen.

    Am Ende hängt m. E. viel vom RichterIn ab, der/die das zu entscheiden hat und wie er/sie das dann (subjektiv) beurteilt.

  45. @Peter: also was ich zumindest mal vorneweg sagen kann, mir wurde durch den Anwalt, der sich auf die Prüfungsanfechtung des Steuerberaterexamens spezialisiert hat gesagt, dass es ein leichtes sei, dieses Examen anzufechten.
    Klar, wenn du es mit 5,5 versuchst, wird es schwierig. Ansonsten ist es aber wohl sehr erfolgreich, da zb die Prüfer nur stumpf nach der Punktetabelle korrigieren und meistens überhaupt nicht Alternativlösungen prüfen.
    Er betreut auch die Anfechtung von Jura Staatsexamen und er sagte, die anzufechten sei viel schwerer, weil das viel häufiger und viel öfter geschrieben würde und daher schon optimiert wäre.
    Ich selbst kenne zwei die es erfolgreich angefochten haben. Eine in der schriftlichen und eine in der mündlichen.
    Ich hoffe mal nicht, dass es soweit kommt aber wenn doch, sage ich Bescheid.

  46. Lächerlich!
    Klar, man greift die Prüfung an und kriegt dann den Titel einfach so verliehen.., logisch!
    Das einzige, was es vielleicht bringt, ist kein Fehlversuch

    Und ob Alternative Lösungen möglich sind, weiß natürlich der Anwalt, der sich auf Prüfungsrecht spezialisiert sicherlich! Der kann auch Steuerrecht und kennt die alternativen Lösungen, weil Steuerrecht eine sehr einfache Materie ist und im Examen auch nicht drin steht: folgen Sie der Auffassung der Finanzverwaltung

    Ironie off!

  47. Anderes Thema: wird es dieses Jahr wieder Blogs für die Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse für die jeweiligen Bundesländer geben?

  48. All diese „Klage hat kein Erfolg worauf wollt ihr klagen“.

    Ich persönlich habe geschrieben und werde nicht klagen. Wenn ich aber nicht bestehen sollte und der Schnitt des dritten Tages schlechter als der Schnitt der Klausur der nachschreiber ist werde ich es rechtlich prüfen lassen.

    Ich glaube nicht, dass ich dann den StB Titel bekomme, aber die Prüfungsgebühr und den die Zurücksetzung des „Versuchs“ würde ich schon ins Auge fassen.

    Argumente wurden dargelegt. Es war nicht fair und dass der versuch nicht zählt und man die Prüfungsgebühr zurückerhält ist nur fair. Für das komplette Organisationsversagen konnten die Prüflinge nichts. Dass man mit Monaten des Lernens, Verzicht und den Kursen auf seinen Kosten sitzen bleibt ist schlimm genug.

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