Nachschreibe-Klausur BilSt in NRW

Die gestohlenen BilSt-Klausuren in NRW waren hier im Campus-Blog auch schon Thema. Betroffene haben die Möglichkeit, die BilSt-Klausur im Dezember nachzuschreiben. „Steuer und Studium“ unterstützt alle Betroffenen in dieser besonderen Situation und stellt die „Steuer und Studium“ für vier Wochen kostenlos digital zur Verfügung. Melden Sie sich gern über dieses Formular mit dem Betreff „LKW“.

Bitte halten Sie als Nachweis das Schreiben der StBK bereit.

Wir wünschen allen Betroffenen starke Nerven und viel Erfolg bei der Nachschreibe-Klausur!

135 Gedanken zu „Nachschreibe-Klausur BilSt in NRW

  1. @Pessimisten:
    genau, ich glaube, dass das wirklich gut zusammenfasst, um was es den betroffenen Teilnehmern eigentlich geht. Die Lebenszeit ist eh verloren, warum man das noch macht, kann man einem normal Sterblichen sowieso nicht erklären.

    @Ela: Guter Vorschlag (Blogs für die Bekanntgabe).

    Und nochmal @Sven: Das ist nicht lächerlich! Probier es in deinem Umfeld aus – face to face mit einem Kollegen – mal sehen wie das so ankommt und wie lange du noch ein geschätzter Gesprächspartner bleibt. Niemand bekommt den Titel einfach so.

    Kannst auch gerne mich als lächerlich bezeichnen – habe ich ja angeboten, wenn es dein Ego aufbaut! Lass die Leute in Ruhe! Zusatz: sollte dein „Ironie off“ Kommentar lustig sein?

  2. Ich habe jetzt in einer Gruppe gelesen, dass die Nachholklausur am 19.1.23 geschrieben wird. Damit haben sie mehr als 1,5 Monate Zeit sich für eine einzige Klausur vorzubereiten. Und dann wollen hier mir einige erzählen, dass wir uns nicht hier aufzuregen brauchen!

  3. @Pessimisten:
    Wo gab es denn „das komplette Organisationsversagen“? Was kann denn die Kammer dafür dass die Klausuren weg sind?

  4. @Tax: Und wieder einmal: Dir fallen keine Sicherungsmöglichkeiten ein (nicht mal in der heutigen Zeit weit verbreitete und übliche bzw. ggf. vorgeschriebene)? Besonders bei Unterlagen, die Unikate sind? Und wer sollte deiner Meinung nach für die unzureichende Sicherung verantwortlich sein, wenn nicht die zuständige Stelle? Die Prüflinge? Wo oder wie sollten Sie ihre geschriebene Klausur nochmal schnell kopieren oder scannen oder abfotografieren, damit die Klausuren im Falle eines Verlusts der Kammer nochmal vorgelegt werden können? (Ob Sie wirklich weg sind, kann ja offenbar gar keiner richtig beantworten)

    Und immer nochmal praktisch gesehen: Wie sicherst du Unterlagen im Berufsalltag?

  5. @carsonusa1 ich weiß es nicht. Ich habe jedenfalls bei mir im Büro mit paar Anwälten gesprochen und diese werden für mich ein Schreiben rausschicken, bevor die Ergebnisse angekündigt werden. Aus organisatorischen Gründen wurde der Nachschreibetermin wohl auf den 19.01.23 verschoben. Damit haben die Wiederholer mind. 2 Monate Zeit um sich auf die Prüfung vorzubereiten.

  6. @Sina: Dies sollte man eindeutig klar kommunizieren seitens der StB-Kammer vor dem Hintergrund, dass dies gravierende Folgen für den weiteren Organisationsprozess hat.
    Was hat das für Auswirkungen für die Bekanntgabe der regulären Ergebnisse? Wann beginnen die mündliche Prüfungen?
    Viele Prüflinge befinden sehr derzeit in einer Ausnahmesituation, es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass dies so intransparent gehandhabt wird…

    Fehler können passieren, wir sind alles nur Menschen, aber diese Kommunikationsstrategie seitens der Stb-Kammer ist für mich desaströs!!!

  7. @Sven: Du kannst ja die Kanzleien für Anfechtung des Steuerberaterexamens mal googlen. Die sind meist auch Steuerberater.
    Was daran generell lächerlich sein soll weiß ich nicht. Ich persönlich kenne zwei, bei denen das klagen geklappt hat. Klar ist die Klage nicht die non plus ultra Lösung aber ich denke jeder von uns hat letzten Endes nur ein Ziel – in die Mündliche zu kommen,

  8. Ich finde dieses ganze Verhalten von der Kammer einfach unverschämt. Diese Intransparenz ist einfach unglaublich. Nur weil sie zu faul sind allen Prüflingen die Chance auf eine zweiten Klausur zu ermöglichen (die Interesse haben), ist das so ein Gemauschel hinten rum.
    Die Kammer hat es verbockt und anstatt dass die dafür grade stehen und eine faire Lösung für alle finden, suchen sie sich den Weg, bei dem sie die wenigste Arbeit haben.
    Dass wir alle jahrelange Vorbereitung in das Examen gesteckt haben, dann auf die Willkür des Aufgabenstellers angewiesen sind und dann noch so ein Fiasko erleben, ist wirklich unfassbar.

  9. @Sina: Und was erhoffst du dir durch das Schreiben, dass die Anwälte für dich noch VOR Bekanntgabe der Ergebnisse rausschicken werden? Was soll denn als Forderung im Schreiben enthalten sein?

    @Martin: Die einzige terminliche Auswirkung wird sich wahrscheinlich in NRW ergeben, die anderen Bundesländer haben sowieso auch bisher immer unterschiedlichen Bekanntgabezeiträume (Dezember bis ca. März) und Zeiträume für die mündliche Prüfung gehabt… Bist du denn direkt aus NRW und ist einer betroffenen Kammern für dich zuständig?

  10. @ Sina: Was wird denn in dem Schreiben stehen? Willst du auch mitschreiben oder was möchtest du erreichen?
    Weil ich finde wenn man jetzt sagt, man möchte auch mitschreiben, ist das ganze schon wieder nicht mehr fair, weil die anderen sich schon seit gut 2 Wochen vorbereiten.

  11. Wurde der Nachschreibetermin wirklich auf den 19.01.2022 verschoben? Dann finde ich es echt einen ziemlichen Vorteil für die Betroffenen. Die werden dann ja bei den Mündlichen wahrscheinlich ganz nach Hinten gestellt, da bleibt also auch noch genug Zeit für die Vorbereitung.

    Wenn man sich 2 Monate jetzt voll auf Bilanz konzentrieren kann… Ich würde freiwillig sofort tauschen mit den Betroffenen

  12. @Martin Klar können Fehler passieren, aber die Kammer hätte dagegen vorbeugen können, wenn sie die Klausuren vorher eingescannt oder kopiert hätten, deshalb bin ich der Auffassung, dass die Kammer auch ein Teilverschulden hat. Und ja. warum werden nur die unmittelbar Betroffenen hierüber informiert. Meiner Meinung nach, hätten sie alle in Kenntnis setzen müssen. Es betrifft indirekt alle, die dieses Jahr die Prüfung geschrieben haben. Bezüglich der mündlichen Prüfungen bin ich überfragt. Ich weiß es nicht, welche Folgen es haben wird. Wir werden jedenfalls bevor die Ergebnisse angekündigt werden, ein Schreiben (zunächst anonym durch meinen Anwalt. Mein Name wird nicht angegeben) rausschicken. Ich möchte hier nicht so viele Details geben. Bitte informiert euch alle sehr gut. Im Endeffekt haben wir alle viele Opfer gebracht in der Vorbereitungszeit.

  13. @Maria: Ja, eine betroffene Kammer ist für mich zuständig. Da NRW mit ca. 25% Prüflingen am stärksten betroffen ist, erwarte ich einfach eine eindeutige Kommunikation. Auch wir müssen dahingehend planen mit unbezahlter Freistellung, Urlaub, Online-Vorbereitungskurse etc…
    Auch mein Anruf blieb unbeantwortet. Vielleicht hilft es, wenn möglich viele es versuchen.

    @Sina: Das sehe ich absolut genauso. Insbesondere ist die Prüfung bereits durch einen Erstkorrektor abgenommen worden. Dass sich dieser auch keine digitale Notenliste bzw. anderweitigen Dokumentation vornimmt, ist eine Farce!

    Und ganz ehrlich, eine Bilanzklausur mit 2 Monaten Vorbereitung ohne körperlichen Strapazen der übrigen beiden Tage zu schreiben, ist definitiv ein Vorteil, vor allem wenn man bedenkt, wie diese Bilanzklausur dieses Jahr war (Umlegungsverfahren, BAB, Realteilung etc.)…

  14. @Steuer2022:
    Deine Aussage…Nur weil sie zu faul sind allen Prüflingen die Chance auf eine zweiten Klausur zu ermöglichen (die Interesse haben), ist das so ein Gemauschel hinten rum…
    Meine Frage an Dich / meine Gedanken:
    Gibt man der Gruppe eine Chance oder versucht man nur etwas Bewertbares zu erlangen?
    Mal folgendes Gedankenspiel: Dich ruft die Kammer an und sagt: Entscheide Dich jetzt: Du lässt die alte Klausur werten oder du erfährst nie deine Note und schreibst Tag 3 nochmal (alles auf Anfang). Ich vermute Du schreibst nochmal, richtig? DU hast die WAHL, oder?
    Was ist mit dem Kreis der nochmal schreiben MUSS? Hat der Kreis eine Wahl die erste Klausur gelten zu lassen? Ich denke nicht. Jetzt würde hier automatisch eine Gruppe benachteiligt werden, die eigentlich sowieso die A-Karte hat und im Fokus der ganze Miesere steht?
    Machst du als Kammer hier einen großen Rundumschlag und schaffst die ein Problem, das DEFINOITIV eine Gruppe benachteiligt oder versucht du einfach eine neue bewertbare Klausur nach den gesetzlich vorgeschriebenen Korrekturreglungen zu erlangen?
    Wie löst du das im Interesse ALLER?! Und jetzt bitte mal ganz objektiv!

    Ich vertrete die Ansicht, dass viele Aussagen hier sehr von subjektiver Angst getriggert sind. Vollkommen verständlich. Tag 3 was in diesem Jahr unerwartet anders. Aber wir sollten uns um Objektivität bemühen. Diese Gruppe hat keine Chance bekommen. Diese Gruppe ist belastet, mit einer zusätzlichen Klausur. Jetzt zum Inhalt, den IHR hier ständig bewertet: DEN INHALT GIBT ES NOCH NICHT. Die Klausur ist noch nicht geschrieben.

    Zur Anfechtung (von der ich kein Freund bin, aber das tut nichts zur Sache).
    Ich habe mich in einen privaten Rahen mal mit jemanden von der Bundessteuerberaterkammer unterhalten. Damals hatte ich die Prüfung noch vor mir. Die Person meinte, wenn nicht gereicht hat, melde Dich, man könnte klagen. Ich habe die Person etwas irritiert angesehen und es kann folgende Aussage:
    Die Erfolgsquote sei enorm hoch, da die Lösung oftmals nicht alle Seiten berücksichtigt und es nicht zulässig ist, nur die eine Seite einer Lösung gelten zu lassen, wenn es keine klare Entscheidung gibt. Steuerrecht ist dynamisch und nicht alles ist so klar wie die Höhe eines Pauschbetrags. ABER, der Prozess dauert und am Ende muss man nochmal für die Mündliche lernen. Die Person empfahl den Schritt erst für spätere Versuche oder wenn wirklich nur an ganz wenigen Punkten (Höhe nicht benannt) fehlen.

    In dieser Angelegenheit ist sich jeder selbst der Nächste und man sollte hier kein Vorgehen oder denken verurteilen.

    @PaulE. : Vielleicht hast Du am 19.1 schon alles erfolgreich bestanden! Lass es uns wissen, wen es soweit ist. Viel Erfolg.

  15. Ich bin in einer Gruppe der steuerexaminio (Steuerkurse.de). Dort hat der Gruppenadmin geschrieben, dass sie den Crashkurs auf den 05.01.23 verlegt haben, da die Nachholklausur erst am 19.01.23 geschrieben wird. Nur für die, die sich fragen, woher ich die Information habe.

  16. Warum sollten die Kammern andere anschreiben als die, die Betroffen sind? Es handelt sich doch um höhere Gewalt (Diebstahl mit anschließendem Brand).
    Da es sich bei den gestohlenen Klausuren der Betroffenen nur um 1/6 der Bestehensgrundlagen handelt, hat dies nur minimale prozentuale Auswirkung auf alle anderen, somit weicht nur ein ziemlich kleiner Prozentsatz von der Prüfungsgrundlage der anderen ab und dies aus höherer Gewalt. Nehmen wir mal an es wären 30 Betroffenene von ca. 5.000 Prüflingen, macht somit 0,1%. Und deswegen soll es für die Nicht-Betroffenen unfair sein? Unfair wäre es doch einzig für die Betroffenen, wenn diese Ihre Noten gewürfelt bekämen oder deren Versuch dieses Jahr weg wäre o.ä.. Aber so ermöglicht ihnen die Kammer doch alles in ihrer Macht stehende, um die durch höhere Gewalt verursachte Notlage zu meistern. In NRW wird eh immer erst spät bekanntgegeben, in der Regel ab dem 25.01.. Und für die Mündliche Prüfung lernen die Betroffenen jetzt garantiert genauso, wie alle Nicht-Betroffenen, nur dass sie zusätzlich verunsichert sind, da sie ja schließlich noch nicht alle drei Klausuren absolviert haben.

    Hört mal auf mit dieser schrecklicher Panikmache. Wer was am Prüfungssystem verändern will, muss sich im weiteren Berufsverlauf bei den Kammern engagieren und nicht jetzt meckern, während man doch wusste worauf man sich eingelassen hat und auch nicht, trotz komischem dritten Tag, zurückgetreten ist. Nämlich auf eine harte Prüfug mit relativ langer Wartezeit aufs Ergebnis während der man starke Nerven behalten muss…..

    Und eine gescannte oder kopierte Klausur oder eine Liste des Erstkorrektors wäre doch für eine Bewertung gar nicht aussagekräftig, da kein Original. Ich würde somit eher gescannte oder abfotografierte Klausuren anzweifeln, als das jetzige Vorgehen mittels Nachschreibetermin.

  17. Hallo Zusammen,
    @Charlotte:
    Ich verstehe Deine Aufregung nicht ganz, besonders:

    „…Mal folgendes Gedankenspiel: Dich ruft die Kammer an und sagt: Entscheide Dich jetzt: usw. in deinem Text….Jetzt würde hier automatisch eine Gruppe benachteiligt werden,…?…“

    Warum? Diese Wahl hat doch niemand, das ist doch eine Hypothese nur von Dir. Welche Kammer sollte das auch so tun? Gleiche Handhabe für alle – wo ist das Problem, das hat doch nichts mit Deinen hypothetischen Vorstellung zu tun, die eh nicht durchgeführt wird.

    Es hatte im Übrigen auch niemand die Wahl, als die Klausur vertauscht wurde. Was willst du uns damit sagen?

    Warum fingierst du jetzt, dass und wie alle anderen bevorteilt werden würden.

    Abgesehen davon, könnte man sich unvoreingenommen ja mal mit den unterschiedlichen Tagen 1/2/3 der Steuerberaterprüfung an sich beschäftigen und den Inhalten und Einzelquoten pro Tag. Dann wird meiner Meinung nach auch ersichtlich, wo eigentlich der Knackpunkt der diesjährigen untypischen Bilanzsteuer-Klausur Tag 3 wirklich liegt. Man könnte dann auch mal einen Vergleich zu Tag 2 starten und warum der regelmäßig schlechter ausfällt als Tag 3….und zwar durchschnittlich. Wie wird sich das nun auswirken, wenn Tag 3 eigentlich eher wie Tag 2 aufgestellt ist??? pure Logik and der halt für viele Teilnehmer unverschuldet ein enormer Kosten und Aufwandsfaktor hängt.
    – da braucht man auch niemandem was von Angst-Trigger zu erzählen.

    Fakt ist, dass mit diesem Tag 3 Wahnsinn niemand gerechnet hat, auch kein Anbieter. Wie soll man denn auch noch auf so ein Chaos vorbereiten…. die Fülle sprengt doch eh schon den Rahmen.

    @Maria
    Angeblich verschieben schon erste Kammern Ihre Bekanntgabetermine nach hinten, wegen Notenfindungsproblemen und so. (Zeitraum Bekanntgabe 01-03, stimmt definitiv nicht, die meisten Bundesländern haben ihre Ergebnisses in der Vergangenheit vor oder zwischen Weihnachten und Sylvester bekannt gegeneben).

    @alle
    Mich und andere würde tatsächlich interessieren, was ist da dran? Welche Auswirkungen hat das auf die Termine für die Mündliche?

  18. @Sina: Vielen Dank für die Info! Du scheinst tatsächlich Recht zu haben, insbesondere der Dozent (Herr Nöthen) verfügt über hervorragende Beziehungen zur StB-Kammer, sodass die Klausur tatsächlich verschoben wurde…Jetzt wird es langsam willkürlich!

  19. @Martin: Wie kommst Du darauf, dass es keine Notenliste vom Erstkorrektor gibt?

    Es MÜSSEN zwei Korrektoren bewerten, siehe § 24 DVStB Abs. 2 :
    „Jede Aufsichtsarbeit ist von mindestens zwei Prüfern (Erst- und Zweitprüfer) persönlich zu bewerten.“

    Somit darf die Note des ersten Korrektors nicht einfach übernommen werden.

  20. Auch die Seite Steuerextra.de führt den 19.01.2023 als neuen Termin auf. Das scheint offiziell.

    Langsam habe auch ich die Schnauze voll. Habe immer versucht, gegenübern den Nachschreibern empathisch zu sein und da keinen außergebührlichen Vorteil zu erkennen. Natürlich ändert das nichts an meiner eigenen Leistung, aber eine einzelne Klausur mit 2,5 Monaten Vorbereitungszeit ist eine Frechheit.

    So viel Zeit haben nicht wenige sich mühsam für das gesamte Examen erkaufen können. Kann und darf ja nicht sein, dass so etwas zur goldene Eintrittskarte wird.

  21. @benito: Klar ändert das nichts an deiner eigenen Leistung aber mal ehrlich – unsere Klausur war maximal scheiße am dritten Tag und ich bin mir sicher, so wird auch die Durchfallquote am dritten Tag sein. Und nun dürfen sich einige 2 Monate lang auf eine einzige Klausur vorbereiten und diese schreiben, ohne bereits im Eimer zu sein wegen den zwei vorherigen Tagen.
    Die Klausur wird auch sicherlich nicht so beschissen wie unsere. Unter den Umständen kann man wirklich eine 2 holen.
    Wie hier manche so stur sein können und nicht erkennen wollen, dass das Willkür und unfair ist, ist mir wirklich ein Rätsel.

  22. @carsonusa: so langsam zweifle ich ernsthaft an dir!? Natürlich war das eine Hypothese, daher auch meine Einleitung „…folgendes Gedankenspiel…“

    Ich habe versucht die Situationen der Kammer darzulegen. Wenn alle die Möglichkeit haben, Tag 3 erneut zu schreiben und Tag 3 aus Oktober hinter sich zu lassen, denn dann würde es eine Gruppe geben, die diese Chance nicht hat, nämlich jene, die keine bewertbare Klausur von Tag 3 hat.

    Lies Dir den Beitrag durch, auf den ich mich beziehe, dann kommt möglicherweise der Zusammenhang.

    Mich würde grundlegend interessieren, wie ihr die Situation lösen wollt. Ihr seid hier nur am meckern. Aber Vorschläge!? Ist ja wie Wahlkampf der Linken

  23. Ich persönlich frage mich ja, warum wir nicht eher alle zusammenarbeiten anstatt uns hier zu bekriegen und die ganzen, die dieses Jahr gar nicht geschrieben haben, mal den Thread verlassen und wir dann gemeinsam gegen die Kammern vorgehen.
    Im Endeffekt sitzen wir alle im selben Boot. Wir haben uns ewig auf das Examen vorbereitet, das Ganze hat Geld und Zeit ohne Ende gekostet und alles andere stand hinten an.
    Ich würde mal behaupten 80% von uns sind top vorbereitet und wäre super Steuerberater.
    Aber wir sind der Willkür der Aufgabensteller ausgesetzt und haben dieses Jahr erst mit 25a UStG kassiert und anschließend auch noch diesen dritten Tag bekommen.
    Und zu guter Letzt wurden nun auch noch Klausuren gestohlen und einige haben 2 Monate Zeit um sich auf eine Klausur vorzubereiten, die definitiv nicht so beschissen wird wie unsere.

    Wo genau ist das noch fair? Anstatt uns hier im Forum gegenseitig anzumachen, sollten sich die Prüflinge lieber zusammenschließen und gegen die Kammern und diese Handhabung vorgehen. Sonst erleichtern wir es nur den Prüflingen von nächstem Jahr weil unsere niedrige Bestehensquote wieder kompensiert werden muss.

  24. Mein Vorschlag wäre gewesen, dass ein Wahlrecht besteht, dass entweder die Erstkorrektur gewertet wird (es hat ja nicht der Hausmeister diese kontrolliert und unabhängig von § 24 (2) DVStB) oder JEDEM zumindest die Chance auf einen zweiten Termin eingeräumt wird. Dieser Termin dürfte dann natürlich nicht am 19. Januar sein, sondern innerhalb von 2-3 Wochen nach dem Vorfall, da ansonsten ein zu großer Vorteil m.E. besteht.

    Sofern die Chance eines zweiten Termins der Prüflinge ergriffen wird, entfällt die Wertung der ursprüngliche Bilanzsteuerklausur vollständig mit einer möglichen Verböserung.

    Dies hätte dann auch den Charme gehabt, dass das „Problem“ der Ersatzklausur (m. E. im Gegensatz zu vieler hier im Forum völlig unproblematisch, dass wir eine Ersatzklausur geschrieben habe) aus der Welt geschaffen wird.
    Das Wahlrecht muss innerhalb 3 Tagen ausgeübt werden.

    Als Klausurersteller hätte ich die Klausur dann sehr klassisch an Bilanz angelehnt, aber brutal schwierig gestaltet (z.B. BP über mehrere Jahre)…

  25. @Charlotte:
    dein Post vom 05.12.22 11:44: Nicht vom Diebstahl Betroffene haben die Wahl, ihre ursprüngliche Note gelten zu lassen oder neu zu schreiben würde diese Personen bevorteilen, weil ja die anderen diese Wahl nicht haben. Das, denke ich mal, hat jeder verstanden. Warum sollten dann die nicht direkt vom Diebstahl Betroffenen diese Wahl bekommen? Weil du es dir so ausgedacht hast?

    Hätte, hätte, Fahrradkette, würde uns noch 1.000 andere mögliche Szenarien bieten. Warum wurden sie nicht einfach genauso behandelt? Man kann hier ja nur vermuten, um Aufwand zu sparen und zwar nicht den der Prüflinge… Um Chancengleichheit gings jedenfalls nicht.

    Was soll denn das? Ablenkung vom Ursprungsthema und -Problem?
    Und wieso sollen andere hier irgendwelche vermeintlichen Lösungsvorschläge machen, was bringt das denn? Ist das deren Job? Haben Sie dafür den nötigen Background und irgendeine Befugnis? Wenn nein, wieso soll sich hier jemand als „Besserwisser“ aufspielen? Und wem würde das denn was nutzen?

    Zweifel ruhig an mir. Aber ein Tipp, mit politischen Stammtisch-Parolen, egal aus welcher bestimmten Ecke, würde ich anders umgehen. Aber gut, ich habe da auch ein plattitüdes Sprüchlein für dich:

    Wer andere beschwichtigt, nimmt sie nicht ernst und sich zu wichtig!

    @alle
    Infos wären mir lieber. Was ist an der späteren Notenbekanntgabe dran? Was ist mit der Mündlichen?

  26. Verstehe die Leute nicht, die sagen, dass es unfair wäre, wenn die Nachholklausur besser bewertet wird. Woher wisst ihr, ob sie tatsächlich besser oder schlechter ist? Subjektive Wahrnehmung? Die Kammer veröffentlicht erst im Mai/Juni die Prüfungsstatistik. Und da werden die garantiert nicht unterscheiden zwischen Standart und Nachholklausur.

  27. Glücklicherweise gibt es für die Durchführung dieser sehr anspruchsvollen Prüfung genaue Vorschriften. Und diese wurden auch in diesem Jahr für ca. 99,5% (Stand jetzt) eingehalten.
    Dass es (noch) nicht 100% sind, hat nichts mit Organisationsversagen, fehlender Digitalisierung der Klausuren und und und zu tun, sondern mit einem unkontrollierbaren Ereignis = höheren Gewalt.
    Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Für die 99,5 % nicht direkt Betroffenen gibt es m.M.n. keine gesetzliche Grundlage, eine Klausur nachschreiben zu können.
    Die Prüfung ist unfair genug, was Schwierigkeitsgrad der Aufgaben betrifft. Vergleiche die Bestehensquoten schriftliche Prüfung 2020 und 2021. Dass es bei der Durchführung der Prüfung nur in einem Ausnahmefall Ausnahmen zugelassen werden, ist m.E. die einzig korrekte Lösung.

  28. @carsonusa:
    Es tatsächlich meine Art in alle Richtungen abzuwägen und eine mögliche Aktion einer Reaktion gegenüber zu stellen, bevor ich über großes Unrecht klage. Es gilt sämtliche Seiten zu berücksichtigen. Und selbstverständlich halte ich meine Meinung für wichtig, anderenfalls würde ich hier nicht schreiben. Ich denke du kommst damit zurecht.

    Das akute Problem im Chat, ist das Unvermögen auf ein Ergebnis zu warten. Es gibt noch keine Noten und ihr dreht schon mal pro forma frei.
    Haut mit der großen Keule der Ungerechtigkeit auf eine Prüfung, an der ihr freiwillig teilnehmt. Die Bedingungen sind im Vorfeld geklärt.

    Einen Refombedarf gibt es selbstverständlich, denn die Klausuren sind nachhaltig nicht bewertbar. Aber diese Schritte werden vermutlich eigenständig von der Kammer erhoben. Wie beispielsweise eine zukünftige Digitalisierung der Klausuren.

    Nur gegen das große Unrecht der ‚glücklichen‘ Gruppe mit den gestohlenen Klausuren, werdet ihr meiner Meinung nach nur sehr schwer vorgehen können. In meiner Vorstellung zumindest. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

    Gibt es dich als Prüfling 2022/2023 wirklich oder bist du nur hier unterwegs um Stimmung zu machen? Du hast ja angeblich bereits einen Kollegen, der Jurist ist, zu dieser Thematik befragt. Die Juristen die ich als Kollegen habe, könnten keine valide Auskunft zu dieser Thematik geben. Deren Arbeitsbereiche lassen keine tiefgreifenden Kenntnisse in diesem Bereich zu. So deren Aussage, ich war mal so frei die Thematik gestern kurz anzusprechen.

  29. @Carsonusa1:
    Du verstehst den Beitrag von Charlotte einfach nicht. Sie hat damit nahe gelegt, dass die beiden Gruppen Betroffene und Nicht-Betroffene durch die höhere Gewalt einfach nicht mehr gleichzubehandeln sind, weil bei den einen die Klausuren weg sind und bei den anderen nicht. Wenn dann also den Nicht-Betroffenen eine Wahl angeboten werden würde, wäre das eine Bevorteilung der wesentlich größeren Gruppe und dadurch eine weitere Benachteiligung der deutlich kleineren Gruppe. Das ist nicht so schwer nachzuvollziehen. Man kann sie nicht gleichbehandeln. Das hat sich niemand ausgedacht. Mittlerweile kriegt man den Eindruck, dass du das gar nicht verstehen willst. Und dann noch so nen Spruch bringen……. Meine Güte. Ist ja wie im Kindergarten hier. Unfassbar. Der Sinn für Gerechtigkeit ist bei einigen hier eher doch nur sehr egoistisch geprägt.

    Ich jedenfalls drücke allen Betroffenen die Daumen, dass sie eine tolle Klausur bekommen, die den Stress hoffentlich ausgleicht. Diese müssen sich hier nämlich auch noch anhören, dass sie ein goldenes Ticket hätten und dass man keine Empathie mehr mit ihnen hat.

  30. Um noch mal ein andere Würze in das Thema zu bringen: In Hamburg sind diese Woche die Ausschusssitzungen und in SH nächste Woche. MV sollte daher normalerweise auch demnächst so weit sein – sind ja traditionell die Ersten.

    Ab nächster Woche bekommen wir also erste Ergebnisse und wissen, wie gut/schlecht es wirklich gelaufen ist.

  31. @Einstein:
    Was soll das? Niemand muss den nicht direkt vom Klau betroffenen DIESE Wahl anbieten. Das habt ihr euch ausgedacht.
    Es haben alle die Ersatzklausur bekommen.
    Würde genau das jetzt auch der Fall sein, ohne ein Wahlrecht, was die anderen hätten, wäre es definitiv Gleichbehandlung. (Ich weiß, dir ging es gut, also wäre das für dich eher ein Aufreger).

    Und der politische Spruch kam von @Charlotte!

    Es hilft dir nichts, mich hier als minderbemittelt zu behandeln. Wie kommst du überhaupt zu deiner 1/6 Behauptung (Ich weiß hatte auch vorher schon jemand anderes geschrieben und du hast es abgetippselt) aber mit der Realität und Mathematik haben weder die 1/6 zu tun noch deine 0,1%.

  32. @Nietsnie, tatsächlich rudere ich gerne zurück, bezüglich dem goldenen Ticket-Spruch und der Empathie. Je mehr ich in die mündliche Vorbereitung eintauche, desto mehr bin ich erleichtert, dass ich mit allem durch bin und nur auf die Ergebnisse warten kann. Mein Frust über die Undurchsichtigkeit der Situation hat kurz Überhand gewonnen. Nicht auszudenken, was das für eine angespannte Situation sein muss. Gefühlt ist man durch, dann kommt der Brief, dass die Klausuren weg sind, Ungewissheit, dann Panik und wieder von neuem der Vorbereitungsstress und das Gefühl es noch nicht hinter sich zu haben.

    Ich schließe mich Dir an und drücke den Teilnehmer*innen die Daumen. Schlussendlich liegt die Mehrbelastung bei denen, deren Klausuren verschwunden sind und der Stress wird durch eine sehr faire zeitliche Komponente ausgeglichen.

  33. @Carsonusa1:
    Schon wieder dein mangelnder Respekt.
    Zudem weißt du nicht, ob mein Tag 3 gut gelaufen ist oder nicht. Ich habe im anderen Chat lediglich geschrieben, dass ich mich vom Anbieter gut vorbereitet gefühlt habe, aber nicht, wie es für mich gelaufen ist. Ich habe auch geschrieben, dass ich auch hoffe, dass meine Punkte reichen und es darauf ankommt, was man daraus macht und nicht, ob es eine Ersatzklausur war oder nicht.
    Es wäre keine Gleichbehandlung, weil die Ersatzklausur (wenn es überhaupt eine war) eine ordnungsgemäße Klausur war.
    Ich behandele dich nicht als minderbemittelt.
    1/6 sind nicht abgetippt, sondern berechnet:
    100% (6/6) =
    50% (3/6) schriftliche Prüfung (=Tag1 (1/6) +Tag2 (1/6) +Tag3 (1/6) )
    + 50% (3/6) mündliche Prüfung (=6 Fragerunden (je 1/14 (=3/6 x 1/7); zusammen also 6/14) + 1 Kurzvortrag (1/14) )

  34. @Einstein
    Der mangende Respekt liegt auf deiner Seite.

    Es wäre Gleichbehandlung, wenn alle das gleiche Schreiben bekommen hätten: „Sie haben die Möglichkeit Tag 3 nochmal zu schreiben oder zurückzutreten.“ (wie bei der „normalen“ Ersatzklausur)

    Ich habe auch verstanden, dass du von der Gesamtnote ausgeht. Der Anteil an deiner Gesamtnote ist aber nicht deine Chance bzw. Wahrscheinlichkeit. Um in die Mündliche zu kommen musst du erst mal die Schriftliche bestehen. Somit ist die Aussage, ist ja nicht so schlimm, es macht ja nur 1/6 aus, einfach falsch. Um 100 % erreichen zu können (Zonk oder nicht) brauchst du also nicht nur 1/6. Selbst wenn du dich mit den Prüfungstagen beschäftigst und dir die unterschiedlichen Ergebnisse ansiehst, erkennst du, dass zwar die Note 1/3 ausmacht, der Schwierigkeitsgrad aber regelmäßig nicht!

    Warum fällt es dir so schwer, den anderen Respekt zu zollen, die nicht deiner Meinung sind und zuzugeben, dass nicht alles richtig gelaufen ist und ihnen zuzugestehen, dass sie über weitere Schritte nachdenken, ohne dass dies was mit Ihren Fähigkeiten zu tun hat. Ich denke, jeder hat deinen Standpunkt erfasst. Warum erfasst du nicht den Standpunkt anderer?

    Fast jeder der betroffenen Kandidaten hat sich dazu entschieden, nochmal zu schreiben. Warum? Weil sie es für so ungerecht und ausweglos halten?

    Warum ist es dir so wichtig, dass nur deine/euere eine Meinung zählt, die darin besteht allen anderen zuzusprechen, dass sie einfach Unrecht haben, wenn sie sich hier laut darüber äußern, dass keine Chancengleichheit bestand. Ich habe deine vorherigen Posts gelesen, übrigens, ich mag das mit deiner Vorbereitung usw. wirklich gern. Das spricht dir niemand ab, auch wenn er sagt es war ungerecht (es lag eben nicht an der Vorbereitung). Ich kann für mich allerdings stehen lassen, dass Du keine Ungerechtigkeit siehst. Kannst du das umgekehrt auch? Gleichzeitig schreibst du allerdings, du fühltest dich super vorbereitet, bist dir aber nicht sicher, ob du es schaffst. Widerspricht sich das nicht?

    @benito: ja, dann warten wir mal auf die Ergebnisse…Ich bin auch schon gespannt (worst case Szenario. Warten bis Ostern tritt also offenbar nicht ein 🙂 für die Lernplanung wäre das schon besser)

  35. @Carsonusa1:
    Achso, und die 0,1% der Bewertungsgrundlagen hatte ich vergessen:
    geschätzte 30 Betroffene von geschätzten 5.000 Prüflingen und von diesen 1/6 der Bewertungsgrundlagen = 30/5.000 x 1/6 = 30/30.000 = 0,001 = 0,1%
    Da in dieser Zahl geschätzte Werte als Grundlage dienen, da die tatsächlichen Zahlen ja unbekannt sind (wie ich in meinem Beitrag dazu ja auch zum Ausdruck gebracht hatte mit „nehmen wir mal an…..“), handelt es sich um eine geschätzte Zahl – so viel zur „Realtität“. Aber das ist von mir auch nicht anders behauptet worden. Diese Zahl lässt sich sehr schnell verändern, in dem man die Bedingungen ändert und sich zum Beispiel nur auf die bereits vorhandenen Bewertungsgrundlagen bezieht. Spielt aber im Endeffekt alles keine Rolle, weil die Zahl einfach klein bleibt.
    Das mit dem mangelnden Bezug zur Mathematik würde ich jetzt anzweifeln.
    Ich bin mir aber schon wieder unsicher, ob deine Aufforderung zum Vorrechnen nicht ironisch gemeint war.

  36. @Carsonusa1: Ich hoffe, du lernst genauso eifrig für die Mündliche, wie eifrig du hier die Leute angreifst, die nicht deine Meinung teilen…

    Du scheinst nicht zu verstehen, dass auf einer Plattform wie dieser zu einem Meinungsaustausch kommt und dass beide Seiten ihre Daseinsberechtigung haben. Alle schaffen es, in dieser hitzigen Diskussion Sachlichkeit zu wahren – außer dir.

    Dafür, dass du allen Andersdenkenden durch deine Ausführungen (mehr oder minder) indirekt Anmaßung und Überheblichkeit vorwirfst oder sogar die Daseinsberechtigung von Prüflingen der Vorjahre in diesem Forum absprichst, bist du letztendlich derjenige, der eine Unsachlichkeit in dieses Forum bringt.

    Das Forum dient zum Austausch von Meinungen von allen, die diese Prüfung schreiben oder geschrieben haben. Jeder darf hier seine Meinung niederschreiben. Aber bitte halte du dich doch auch an die Regeln des Forums, wie du es ja mehrfach auch von anderen eingefordert hast.

  37. @Einstein: Nein, es war keine Aufforderung zum Vorrechnen und es war nicht ironisch. Ich habe auch verstanden, wie du auf diese Zahlen gekommen bist. Die Frage bezog sich darauf, dass es sich nicht auf die Berechnung für die von euch vorgebrachte Begründung von Chance und Wahrscheinlichkeit handelt.

    Die Berechnungen sollen den Lesern vermitteln, dass es hier nur um eine verschwindende und unbedeutende Zahl geht, diesen Kontext hast du gut rübergebracht. (warum möchtest du das eigentlich?)

    Deine Zahlen geben jedoch nicht die Wahrscheinlichkeit wieder, diese hast du definitiv nicht berechnet. Um wieder zur Realität zu kommen und wie du die Aussagen deiner Blogpartner wertest.

  38. @carsonusa
    Dieser Schlagabtausch hier ist beachtlich und Du bist auch bei jeden Post mit einer Antwort zur Stelle

    Für mich ergibt dein Handeln keinen Sinn, du kannst doch theoretisch überhaupt keine Motivation für diesen Chat haben!? Zumindest nicht in diesen Rahmen. Du kennst Deine Note nicht! Woher kommt deine Passion?

    Du müsstest doch voll aufs lernen für die mündliche Prüfung fixiert sein.

    Oder hast du an Tag 3 ein weißes Blatt abgegeben und kennt daher dein Ergebnis?

  39. @Nietsnie: Immer von den 5000 Prüflingen auszugehen ist aber auch einfach falsch. Letztes Jahr waren es am 4300 aber ansonsten sind es in den meisten Jahren weniger als 4000.

  40. @Nietsnie: Du kannst nicht immer von 1/6 ausgehen, wenn die Schriftliche schon alleine die Grundlage für die Mündliche ist. Du machst ja so, als würden wir schriftliche und mündliche ablegen und dann käme erst der Schnitt raus aber wir legen die Schriftliche ab und die muss schon einen gewissen Schnitt aufweisen, um zur Mündlichen zugelassen zu werden. Du musst also von 1/3 ausgehen.
    Es haben ja schließlich alle Angst, dass die Betroffenen mit der neuen Klausur (zu) gute Schnitte bei der Schriftlichen erzielen – also der Schnitt der drei Tage.
    Wie wir letzten Endes nach der Mündlichen bestehen – also nach den 6 Teilen – ist ja jedem egal.

  41. @Carsonusa1:
    „Der mangende Respekt liegt auf deiner Seite.“
    -> Von meiner Seite aus handelt es sich um Kritik und nicht um respektlose Namenverdreherei.

    „Es wäre Gleichbehandlung, wenn alle das gleiche Schreiben bekommen hätten: „Sie haben die Möglichkeit Tag 3 nochmal zu schreiben oder zurückzutreten.“ (wie bei der „normalen“ Ersatzklausur)“ -> Durch die höhere Gewalt wurde die Gleichbehandlung aller Prüflinge zunichte gemacht. Also wäre es keine Gleichbehandlung, wenn alle angeschrieben würden, da alle keine gemeinsame Grundlage mehr haben. Wie oft willst du das hier noch lesen?

    „Ich habe auch verstanden, dass du von der Gesamtnote ausgeht. Der Anteil an deiner Gesamtnote ist aber nicht deine Chance bzw. Wahrscheinlichkeit. Um in die Mündliche zu kommen musst du erst mal die Schriftliche bestehen. Somit ist die Aussage, ist ja nicht so schlimm, es macht ja nur 1/6 aus, einfach falsch. Um 100 % erreichen zu können (Zonk oder nicht) brauchst du also nicht nur 1/6. Selbst wenn du dich mit den Prüfungstagen beschäftigst und dir die unterschiedlichen Ergebnisse ansiehst, erkennst du, dass zwar die Note 1/3 ausmacht, der Schwierigkeitsgrad aber regelmäßig nicht!“
    -> Da der Schwierigkeitsgrad für alle derselbe ist und das Schwierigkeitsempfinden bzgl. der drei Tage subjektiv ist, kann beides nicht mit einberechnet werden und als Grundlage dienen. Wie ich bereits geschrieben habe, bringt selbst die Änderung von 1/6 auf 1/3 nur, dass es sich um 0,2% handelt. Und selbst, wenn du jetzt noch Tag 3 umgewichtest z.B. auf 1/2, erhöht sich die Zahl nur auf 0,3%.

    „Warum fällt es dir so schwer, den anderen Respekt zu zollen, die nicht deiner Meinung sind und zuzugeben, dass nicht alles richtig gelaufen ist und ihnen zuzugestehen, dass sie über weitere Schritte nachdenken, ohne dass dies was mit Ihren Fähigkeiten zu tun hat. Ich denke, jeder hat deinen Standpunkt erfasst. Warum erfasst du nicht den Standpunkt anderer?“
    -> hast du gelesen, was du da geschrieben hast? Willst du jetzt ernsthaft sagen, dass es gerecht ist, wenn etwas anderes als die Fähigkeiten der Prüflinge aussagekräftig ist?

    „Fast jeder der betroffenen Kandidaten hat sich dazu entschieden, nochmal zu schreiben. Warum? Weil sie es für so ungerecht und ausweglos halten?“
    -> Was trägt das denn zur Diskussion bei? Und woher weißt du das?

    „Warum ist es dir so wichtig, dass nur deine/euere eine Meinung zählt, die darin besteht allen anderen zuzusprechen, dass sie einfach Unrecht haben, wenn sie sich hier laut darüber äußern, dass keine Chancengleichheit bestand. Ich habe deine vorherigen Posts gelesen, übrigens, ich mag das mit deiner Vorbereitung usw. wirklich gern. Das spricht dir niemand ab, auch wenn er sagt es war ungerecht (es lag eben nicht an der Vorbereitung). Ich kann für mich allerdings stehen lassen, dass Du keine Ungerechtigkeit siehst. Kannst du das umgekehrt auch? Gleichzeitig schreibst du allerdings, du fühltest dich super vorbereitet, bist dir aber nicht sicher, ob du es schaffst. Widerspricht sich das nicht?“
    -> siehe oben und nein, es widerspricht sich nicht. Ich habe damit die Anbieter in Schutz genommen und nichts anderes.

    Von mir war das jetzt meine letzte Antwort an dich, da du dir eh alles weiterhin so verdrehst, wie du es willst. Ich bin bis jetzt so hartnäckig geblieben, weil ich es, wie bereits gesagt, persönlich unmöglich finde, dass zu Lasten der Betroffenen so Stimmung gemacht und Verunsicherung bei den Nicht-Betroffenen gestiftet wird.

  42. @Carsonusa1
    Eigentlich wollte ich hier nichts schreiben, da es mich nicht betrifft (habe letztes Jahr geschrieben) und ich den Frust durchaus nachvollziehen kann.
    Der Argumentation kann ich aber nicht mehr wirklich folgen. Klar haben die Nachschreiber jetzt längere Vorbereitungszeit. Da der Prüfungstermin zwischenzeitlich aber so spät gesetzt ist, dass nahezu alle Kammern ihre Ergebnisse mit endgültigen Noten bekannt gegeben haben, kann es da ja auch kein „nachkorrigieren“ mehr geben, um die Schnitt anzupassen. Schließlich stehen die Noten dann ja schon. Also letztendlich ist das doch eher ein Nichtgönnen für die Nachschreiber, dass aber keinerlei Einfluss auf die Note der übrigen Prüflinge hat. Oder was übersehe ich?

  43. @Carsonusa1

    Er hat schon Recht, durch die entwendeten Klausuren ist eine „Gleichbehandlung“ nicht mehr möglich. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, um einer Gleichbehandlung so nah wie möglich zu kommen. Die Kammer(n) hat/haben sich für die Lösung mit dem geringsten Verwaltungsaufwand entschieden.

    Absolut vertsändlich, dass Du Dir eine Lösung wünschst, die auch Dich mit einschließt. Allerdings entspricht weder das Eine noch das Andere „mehr“ einer Gleichbehandlung. Lediglich einem Aspekt hätten die Kammern mit deinem Vorschlag eventuell vorgegriffen, nämlich der Anzahl von möglichen Klagen. Jetzt sind es nun Leute, die keine Wahl hatten (also fast alle). Andersherum hätten möglicherweise die Bestohlenen geklagt.

    Ich bin mir aber über eine Sache sicher. Auch die Kammer wird Prüfungsrechtler konsultiert oder sogar in den eigenen Reihen haben und da nahezu alle Teilnehmer ein reguläres, wenn auch mutmaßlich gemeines/untypisches, Steuerberaterexamen geschrieben haben, hat man die Notwendigkeit nicht gesehen. Die Vergleichbarkeit innerhalb des Jahrgangs ist ja zu beinahe 100 % gegeben.

  44. @benito
    Falls du mich mit „Er“ meintest: Ich bin eine Frau

    @Steuer2022
    Ob du mit 4.300 oder 5.000 oder 4.000 Prüflingen rechnest, hat doch kaum Auswirkung, wenn du mal nachrechnest.

    @Jacky
    siehe oben

  45. Liebe @Nietsnie….ich dachte das heißt „einsteiN“, und
    das hast du komplett falsch aufgefasst. Ich bin ehrlich gesagt, davon ausgegangen, dass du dich mit Absicht so genannt hast – nicht so wie ich mit Name und so. Warum nennst du dich dann so, wenn es dir unangenehm ist? Im Gegenteil und nochmal wie bereits geschrieben, ich habe großen Respekt vor dir und auch wie du von dir erzählt hast und offenbar, dass du dich so gut und super vorbereitet hast. Ich würde mir nur wünschen, du hättest das bei den anderen auch. Auch wenn es sich um jemanden handelt, der mit den Vorgängen heuer bei der Prüfung nicht einverstanden war (und sich vielleicht auch super vorbereitet hat, kommt das für dich denn nicht in Frage?) Punkt 1

    Punkt 2: Du übst „nur“ Kritik daran, dass sich Leute die Prüfung als Ungleichbehandlung sehen, indem du sie mit Zahlen und Worten klein sprichst, chancenlos und ihre Posts immer versuchst als unrichtig darzustellen oder die Leute als minderbemittelt wie mich in obigen Posts („du verstehst den Beitrag einfach nicht,….Kindergarten usw). Und nun auch noch behauptest, alle anderen würden bevorteilt, wenn die Kammer anders gehandelt hätte? Das sehe ich anders. Oder war das mit der Kritik auch nur Ironie von dir?

    @(bisher) stiller Mitleser:
    ich bin mir nicht sicher, ob du die Posts vertauscht oder nicht richtig gelesen hast. Ich hatte nichts dazu gesagt, dass die Notenvergabe irgendeinen Schnitt verändert oder dass die längere Vorbereitungszeit einen Schnitt verändert.
    Und auch nicht, dass ich mir eine andere Lösung wünsche, die mich mit einschließt: Ich bin persönlich mit Tag drei zufrieden. Ich muss mich deshalb hier nur nicht aufspielen, weil andere Leute das ggf. nicht sind. Und vielleicht im Gegensatz zu den Anderen, ich hätte kein Problem gehabt, der Gerechtigkeit halber nochmal zu schreiben. Mich stört die Kommunikation gegen Leute, die sich hier geäußert haben zu der diesjährigen Prüfung. Ich würde mir wünschen, ihr geht damit anders um. Und sorry, aber einer muss mal was gegen diese billige Art zu Mobben sagen.

    Warum ist die deutschlandweite (normale) „Nachschreibeklausur“ aufgrund des Problems bei einer Person an Tag 3 für Euch absolut in Ordnung. Aber eine deutschlandweite „Nachschreibeklausur“ (die genauso normal ist), die zur gleichen Zeit angesagt hätte werden können, mit derselben Termin- und Rücktrittsbedingung für alle ist – nun aufgrund des Problems bei 20 Personen – nicht in Ordnung. Das hätte alle Kandidaten in dieselbe Ausgangslage versetzen.

    Um das zu widerlegen müsst ihr nicht irgendwelche nicht vorhandenen Wahlrechte fingieren, weil bei dem einen die Alt-Klausur da ist und bei dem anderen nicht. Das würde ja keine Rolle spielen. Fast alle Betroffenen haben sich wohl entschieden, nochmal zu schreiben…. äh…. bevor der Termin nach hinten verlegt wurde. Korrigiert mich gern, aber ich verstehe, was die anderen nicht in Ordnung finden. Darum geht es euch aber gar nicht, andere zu verstehen, nicht wahr?

    @Marie: Ich habe niemandem was abgesprochen, im Gegenteil, ich habe es dir ja angeboten….geht es dir nun besser? .. weißes Blatt usw. Leute was ist mit Euch bloß los? Denkt doch mal darüber nach, ihr habt die Prüfung entweder bereits hinter euch oder ihr habt ein besseres Gefühl wie Eure Kollegen, was bringt euch das hier, andere so anzugehen? Geht das nicht gegen Euer Ehrgefühl? Sind euch die anderen egal? Es tut mir ehrlich leid, dass ich das nicht nachvollziehen kann.

  46. @Nietsnie, mea culpa. Entschuldige bitte!

    @Carsonusa1 „Warum ist die deutschlandweite (normale) „Nachschreibeklausur“ aufgrund des Problems bei einer Person an Tag 3 für Euch absolut in Ordnung. Aber eine deutschlandweite „Nachschreibeklausur“ (die genauso normal ist), die zur gleichen Zeit angesagt hätte werden können, mit derselben Termin- und Rücktrittsbedingung für alle ist – nun aufgrund des Problems bei 20 Personen – nicht in Ordnung. Das hätte alle Kandidaten in dieselbe Ausgangslage versetzen.“

    Weil es nicht notwendig ist, eine deutschlandweite Nachschreibklausur zu initiieren. Annährungsweise 100 % haben eine ordentliche und vergleichbare Klausur geschrieben, die durch 1. und 2. Korrektoren bewertet wird und wo alles seines normalen Gang gehen kann. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine „Nachschreibklausur“, sondern um eine alternative Klausur, die genau für solche Fälle schon vorher bereitgestellt wird. Die wird niemand in der Nacht von Tag 2 auf Tag 3 zusammengeschustert haben und die wird auch die gleichen Kriterien etc. erfüllen, die an eine ordentliche Klausur gestellt wird. Manchmal ist halt Mist dabei.

    Du wünschst dir aus verständlichen Gründen, aber ohne tatsächliche Veranlassung oder Notwendigkeit, einen deutschlandweiten Ausnahmezustand.

    Und es hätte auch nicht alle in die selbe Ausgangslage versetzt, sondern die 20 betroffenen Personen nicht.

  47. Wie viele Leute und welche Steuerberaterkammern sind von der BilSt-Nachschreibeklausur im Januar betroffen?

    Meine letzte Info ist, dass die NRW-Ergebnisse der Nicht-Betroffenen regulär am 19.01.2022 verschickt werden sollen und die NRW-Ergebnisse der Betroffenen Ende Februar folgen sollen.

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