…und weiter geht der wilde Ritt. Wer sich gerne austauschen mag, kann dies unter diesem Post tun; wer lieber seine Ruhe möchte, kann ihn wie gestern einfach ignorieren.
…und weiter geht der wilde Ritt. Wer sich gerne austauschen mag, kann dies unter diesem Post tun; wer lieber seine Ruhe möchte, kann ihn wie gestern einfach ignorieren.
Organschaft in Kst, erweiterte Grundstückskürzung GewSt und in Est u.a. BAS und 3c (2) S.6.
@ StB Pro: Weißt du jetzt schon woher?
heute war es wirklich einfach
Bin heute während der Klausur zurückgetreten
@stb pro
Also es war so einfach und su trittst zurück? Warum?
Ich habe nicht gesagt, dass es einfach war, das hat ein anderer Teilnehmer hier geschrieben, lieber Jürgen.
@Jürgen kloppo, die drei Kommentar Schreiber haben sich alle StB pro 1-3 genannt
nicht der Zurückgetretener fand es einfach, sondern Nr3, der offensichtlich ein Troll ist
Es bewahrheitet sich, nach einem schwierigen Jahr 2022/2023, werden die Klausuren einfacher…Super!
Es ist wirklich furchtbar, dieses Bashing nach der Prüfung.
„Wenn es so einfach war, warum bist du dann zurückgetreten?“
„Woher weißt du das schon jetzt?“
Das ist also die soziale Kompetenz zukünftiger Steuerberater.
Statt sich nett auszutauschen, zu unterstützen und zu verstehen, dass alle im selben Boot sitzen.
@ stb pro
Warum bist du zurückgetreten?
Muss aber auch sagen, heute war easy. Wer Steuerberater werden will, muss das drauf haben.
Bisschen BASP mit Beendigung, vorweggenommene Erbfolge mit Anteilsübertragung. Alles Standard und leicht mit dem Erlass abzuarbeiten.
IStR mit Chile war auch nicht so wild, wie es nach dem ersten lesen aussah. Das musste man nicht Mals verstehen, einfach Schema runter schreiben. Von der PV-Anlage darf man sich nicht verunsichern lassen.
Leider KSt mit nur 22 Punkten, dafür aber Organschaft. Dass die irgendwann dran kommt, war klar. Und auch hier gab es viele Fußgängerpunkte geschenkt.
Für wen das heute zu viel war, es gibt auch noch andere schöne Berufe!
@Hans
Aus Spaß an der Freude :)……
Kann mir jemand mal verraten, weshalb die Klausur 2022/2023 so schwer und die danach so einfach waren.
Hätte auch gerne einfachere Klausuren geschrieben.
Das Problem ist, dass hier häufig irgendein Blödsinn kommentiert wird.
Daher die Frage, weshalb man das schon vor 15 Uhr sagen kann. Wenn es falsche Infos sind, werden andere nach 15 Uhr nur in die Irre geführt – gab es leider schon oft genug
Sv1: glaube 48 Punkte. Ermittlung der Gesamtbetrag der Einkünfte. Waren meine ich alle Einkunftsarten dran außer 18. BAS ebenfalls mit betriebsaufgabe, vorweggenommene Erbfolge mit Sohn im Ausland 6 AstG?
Sv2: beschränkt Steuerpflichtiger mit Einkünften im Inland, kein 2 astg, da 10 Jahre verstrichen.
Sv3: Ermittlung Gewerbesteuermessbetrag mit erweiterter Kürzung, zunächst VVG gbr durch 1200 Peak solaranlage gewerbliche infiziert dennoch erweiterte Kürzung anwendbar.
Sv: Ermittlung zve bei beiden Kapitalgesellschaften, da Organschaft vorlag. Vororaganschaftliche mehrabführung meine ich, ve, vga, mindestbesteuerng 10d, 27 KStG feststellen
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG hat mal wieder keiner von euch gesehen? War versteckt…
Ich hab die erweiterte Grdst Kürzung verneint, weil meiner Meinung nach die Einnahmen aus Photovoltaikanlage mehr als 20% der einnahmen aus der Grdst Überlassung ausgemacht haben. Hat das noch jemand so?
Bei all der Aufregung frage ich mich was ich tun muss um so viel Zeit zu haben um hier zu trollen. Ich würde meinen eigenen Lebensentwurf in Frage stellen, wenn ich so etwas brauche um mich gut zu fühlen.
Meiner Meinung nach auch keine erweiterte Kürzung, weil die schädlichen Einkünfte zu hoch waren
Warum habt ihr überhaupt eine Kürzung nach 9 abs. 1 Nr.1? Das Grundstück war zum 01.01 doch gar nicht im Betriebe.
Musste man bei dem Sv1 den Betrieb bereits zum 30.09 beenden oder musste man eine betriebsverpachtung im ganzen machen? Und dann schließend eine Betriebsaufgabe erklären?
Erstaunlich wenn Leute im Drittversuch von einfach reden, selbst wenn ihr die Endergebnisse richtig habt und den Weg dahin komplett falsch, habt ihr wieder nicht bestanden… Unglaublich diese Trolle wenn es so einfach ist hättet ihr schon die Male davor bestanden 🤭 statt jeden zu respektieren und Mut zu machen
@Necati
Ich hab eine Betriebsaufgabe erklärt und keine Betriebsverpachtung für 2 Monate.
War mir aber auch nicht zu 100% sicher.
Meine Argumentation war, dass der Betrieb nicht wieder aufgenommen werden kann und er auch sowieso verkaufen wollte.
Daher für 2 Monate V+V und danach 23 EStG
Ich wollte mit meinem Post von heute morgen niemanden verwirren oder trollen, ich bin gegen 11.30 Uhr ausgestiegen und habe nur das wiedergegeben, was ich beim Überfliegen noch gesehen habe.
Ich gönne es jedem, das Examen zu bestehen und wünsche für morgen allen ausnahmslos eine faire Klausur 🙂
@Anton Danke, dass es mal einer sagt. Ich wiederhole auch und muss sagen, dass letztes Jahr auch viele (mich eingeschlossen) nach der Klausur strahlend gesagt haben, dass es eine dankbare Klausur war. Trotzdem haben in Hessen nur 47,8% die schriftliche Prüfung bestanden.
Insgesamt inhaltlich heute sehr fair und zeitlich auch deutlich besser machbar als gestern.
@Wiederholer
Wie man aus deinem Name vermuten kann, scheinst du da selber mindestens im Zweitversuch zu sein. Anderen Leuten, dann einen anderen Versuch zu empfehlen, wenn man es heute nicht hinbekommen hat – genau mein Humor. Vielleicht solltest du nach dem Examen mal an deiner Sozialkompetenz arbeiten.
Habe die Grundstückskürzung verneint, weil das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres (im Falle von Grundstückskürzung ja relevant, da fällt verkürzter Erhebungszeitraum zu sonstiger GewSt auseinander) nicht im BV war (da dieses ja noch gar nicht existierte). Es sei denn, es gibt für Photovoltaik irgendeine kranke Ausnahme.
Hinzurechnungsbesteuerung habe ich auch so gemacht bei dem unentgeltlichen Teil, der durch 7/3 auf den Sohn entfällt. Der andere Teil der Mutter war ja eine reguläre Veräußerung (??).
Bin mit wenig Hoffnung in die Klausur gegangen und jetzt doch ganz zufrieden, schauen wir mal.
Fachlich anspruchsvoll, aber fair.
Teil I 45 Punkte ESt
BAS ab 2011, Ermittlung AfA BMG nach Überschusseinkünften, verbilligte Grundstücksüberlassung mit § 3c II S. 6 EStG, vorweggenommene Erbfolge aus BV und PV mit teilweise Entnahmegewinn (Mann) und teilweise § 6 AStG (Frau), unterjähriger Wegfall der BAS somit § 16 III, § 21 mit fehlender Einkunftserzielungsabsicht
Teil I.215 Punkte IStR
Ausführlicher Fall zur beschränkten Steuerpflicht
Teil II 18 Punkte GewSt
Unterjährige gewerbliche Infizierung somit gewerbesteuerpflichtig mitten im Jahr, Ermittlung Gewinn aus Gewerbebetrieb u.a. Mit § 3 Nr 40, diverse hinzurechnungen (u.a. Der steuerfreie Anteil nach 3 Nr 40) und Kürzungen
Teil III 22 Punkte KSt
Organschaft ohne Klassiker bzgl. 8b bei OG o.ä., (vor)organschaftliche Mehrabführung aus Auflösung DrohverlustRSt, Einlagenrückgewähr, Mindestbesteuerung, Steuerliches Einlagekonto
Ich habe den 6 AStG für den unentgeltlichen Teil berechnet..
Wie war das beim Gewerbesteuerteil, von Jan-März Vermögensverwaltend und dann ab April durch Photovoltaikanlage gewerblich infiziert?
Zeitlich war sie übrigens sehr sehr sportlich. Ich habe in den rund 50 Vorbereitungsklausuren seltenst Zeitprobleme gehabt und tatsächlich über 90% der Klausuren bestanden. Heute wiederum musste ich die letzte halbe Stunde mit Strichpunkten arbeiten und bin damit so gerade auf Kante fertig geworden. Sehr viele meiner engeren Mitstreiter sind heute nicht fertig geworden.
Wer die Klausur heute „zeitlich gut machbar“ fand wird entweder schon immer ein absolutes Schreibwunder gewesen sein oder hat leider nicht alle Problematiken erkannt.
Wie habt ihr die Renten besteuert? Nach Ertragstabelle? Oder mit dem Rentenfreibetrag?
@ TaxCat schau noch mal auf die genaue Schreibweise der User, denn du vermischt gerade zwei. Der eine lautet Wiederholer (nett und respektvoll) und Wiederhohler (der wohl mit seinem Kommentar deinen Zorn hier geweckt hat.
@ Seb
Top Zusammenfassung, ich glaube, du hast so ziemlich alle Probleme erkannt.
Vieles davon habe ich auch, aber nicht alles. Bin zwischendurch von der Struktur etwas ins Schwimmen geraten, dadurch dass die GmbH-Anteile während der vorweggenommenen Erbfolge im BV des Besitzunternehmens war und dann entnommen wurden usw. usf.
Naja, hoffentlich reichts bei mir.
@ Theresa
Genau so habe ich es zumindest gelöst …
@Taxcat
Sorry wenn’s bei dir gestern nicht so gut gelaufen ist, dann musst du deine schlechte Laune aber nicht hier rauslassen, kann halt nicht jeder das Examen schaffen und das ist auch garnicht schlimm.
@Theresa: Ich habe den SV auch so verstanden, dass die Mutter und er Vatter jeweils 5% KapG-Anteil an den Sohn für 400k statt 500k übertragen haben.
Hab daher für den unentgeltlichen Teil JEWEILS für Mutter und Vatter ein 6Astg gemacht und für den entgeltlichen Teil einen 17er.
Ich muss leider sagen, dass Knoll keine gute Trefferquote hatte! Weder bei den Probeexamen noch im IK bei derErtragsteuerklausur…
Habt ihr nach der Bas erst eine betriebsverpachtung oder direkt betriebsaufgabe gemacht?
@ StB2024‘
Sehe ich anders. Im IK von Knoll kam die gewerblich infizierte GbR dran, Organschaft war dran, GewSt in ähnlicher Form ebenfalls, vorweggenommene Erbfolge gegen Ausgleichszahlung war 1:1 so dran, hier eben erweitert durch die Facette der Wegzugsbesteuerung bei unentgeltlicher Übertragung. Also eigentlich war die Trefferquote ziemlich hoch …
Ich habe auch die Knoll Klausuren gemacht und muss sagen, sie haben mich super vorbereitet. Auch das mit Beginn Gewerbesteuerpflicht war in einer der letzten Klausuren sehr ähnlich.
Ich habe bei dem PKW tatsächlich noch teilw. Pauschal Besteuerung nach 40 Abs 2 gemacht, weiß aber nicht, ob das übers Ziel hinausgeschossen ist 😅 dachte Anträge sind gestellt + günstigstes Ergebnis.
@Seb ging mir genauso
Hatte auch so gut wie nie Zeitprobleme, aber gestern und heute jeweils 5 min vor Schluss gerade fertig geworden (und ich schreibe schnell)
Auch bei uns haben viele nicht geschafft fertig zu werden.
Mit 1-2 kleinen Abweichungen, hab ich aber ne ähnliche Lösung wie du.
@Wiederhohler
Scheinbar bist du selbst kein Steuerberater und weißt nicht wie praxisfern so eine Klausur ist. Deine Aussagen während dieser Ausnahmezeit sind echt unangenehm. Geh mal raus in die Welt, such dir ein paar Freunde und finde mehr Glück im Leben.
Wieso denn eigentlich § 6 AStG? Der Sohn ist doch erst vor 5 Jahren nach Brasilien gezogen und gilt deswegen als unbeschränkt steuerpflichtig, dachte ich 🙁
@Caro es geht doch beim 6 Abs. 2 nicht um den Sohn, sondern um denjenigen, der die Anteile hält, der muss unbeschränkt stpfl. sein und in denl letzten Jahren in DE gewohnt haben. So zumindest mein Vertständnis..
@Theresa ja von der Logik her macht das Sinn, in Abs. 2 steht ja aber „unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Abs. 1“ Und da zählt ja nunmal die Nr. 2 ja auch zu :/
Aber danke für die Antwort, ich hab gedacht ich hab was überlesen, aber dann habe ich einfach das Gesetz anders ausgelegt 😀
@Theresa: Danke für die Antwort 🙂
Meines Erachtens steht halt im Abs.2 ja unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Abs. 1 und da gehört ja die Nummer 2 im Abs. 1 auch dazu.
Dachte ich habe etwas überlesen, aber dann habe ich das Gesetz nur anders ausgelegt 😀
Funktioniert bei euch Kommentieren am Handy auch nicht? Ich hab immer Angst mein Kommentar erscheint doppelt, aber ich habe vor 20 Minuten kommentiert und er ist immer noch nicht da..
Hat jemand über WLW gemacht und kann dazu etwas sagen ? Wie haben die dieses Jahr „getroffen“?
Hallo zusammen,
War das mit der Ablöse ein 4f bei der GmbH?
@Antonia
MMn schon, ich habe es auch über 4f EStG gelöst.