184 Gedanken zu „Tag 3

  1. Es wurden gestern wohl Schreiben versendet an die betroffenen.

    Zu dem von oben was es einem bringt wenn die Beraterkammer so etwas offener kommunizieren würde?
    Es kann natürlich sein das du damit sehr gut umgehen kannst weil du weißt es wird wohl gereicht haben und alles ausblenden kannst und davon ausgehst das alles bei dir gut gelaufen ist.
    Aber so ein Vorfall wie mit den Klausuren das die verschwinden da hat man doch Angst betroffen zu sein und möchte wissen was los ist. Mir hatte das mit den Klausuren am Samstag ein Kumpel geschrieben gehabt der aus der Großstadt kommt. Bei uns braucht die Post aber meistens mindestens einen Tag länger. Das heißt bis Montag hat mich das dann schon beschäftigt weil man nicht wusste welches ausmaß das ganze hat. Es scheinen ja tatsächlich am Ende im Verhältnis zu allen Kandidaten wirklich nur Einzelfälle gewesen zu sein aber das wäre schon nett gewesen es zu wissen ob man betroffen ist.
    Nur darum ging es mir mit dem das ich mir von der Kammer ne offenere Kommunikation wünschen würde.
    Natürlich kann man am Ende an keinem der Vorfälle was ändern aber es wäre zumindest schön als Kanidat nicht nur über Gerüchte von Kollegen oder Freunden zu erfahren und im trüben zu fischen, denn das bringt am Ende keinen weiter sondern hält eher vom lernen für die mündliche Prüfung ab.

  2. Liebe Mitstreiter,
    aller Kommentare von Nicht-Teilnehmern oder Leuten, die sich lieber auf die Mündliche vorbereiten und trotzdem in den Blog schauen und posten, zum Trotz:

    Liegt die Chancengleichheit nicht bei der Art der Prüfung, einmal jährlich die vorgegebenen Themengebiete an einem Termin abzufragen? Und nicht einen Teil separat? Dabei geht es doch gar nicht um die Klausuraufgaben, oder ob man sie als „schwer“ empfindet. Ist es ein Vorteil, jetzt explizit nur ein Teilgebiet intensiv zu wiederholen, dass man ja sowieso für die Mündliche Prüfung benötigt?

    Diejenigen, die direkt betroffen sind, haben doch auch ein ganz anderes Problem. Ihre Klausuren sind eben nicht durch höhere Gewalt verloren gegangen. Sie sind nicht verbrannt oder in den Fluss gefallen und jetzt unleserlich. Sie könnten theoretisch jederzeit öffentlich ins Netz gestellt werden oder sonstiges…. Das macht einem kein gutes Gefühl. Wie wäre das denn in einem Mandatsverhältnis so mit dem Datenschutz, diese Frage geht an insbesondere an StBIn aus MUC?

    Die hohen Anforderungen, die an die Prüflinge gestellt werden, widersprechen schon dem, dass dann Prüfungen falsch kopiert werden oder nicht vorab durchgegangen werden und der Datenschutz nicht eingehalten werden kann und dann auch immer der Rücktritt im Raum steht. Den eigenen Rücktritt kann man ja nicht anfechten, oder doch?

    Die Aufsichten während unserer Prüfung waren übrigens wirklich toll. Mir persönlich hat das viel gegeben, weil es den ganzen Trubel und die Anspannung nicht noch mehr der verschärft hat, im Gegenteil. Sie haben auch ordnungsgemäß jede Seite durchgesehen, sich nach einem störenden Geräusch erkundigt, für Wärme und Lüftung gesorgt usw. Alle müssen nun tragen (z.B. Ersatzklausur??), dass andere Aufsichten das zum Teil nicht getan haben. Das liegt nicht in der Verantwortung eines Prüflings, der jetzt „nicht über Klage nachdenken soll“.

    und
    @StBIn aus MUC, „….Und an alle die klagen wollen: Denkt ihr wirklich, dass ihr durch eine Klage StB werdet? Was … Denkt ihr nicht, dass das eher einen Nachteil als Vorteil darstellt?“

    Du behauptest, wenn jemand klagt, wird ihn ein Prüfer benachteiligen und somit ungleich behandeln und man soll deswegen nicht klagen, ist das so zu verstehen? Wow, in welchem Land gibt es das heute noch?

    Das hat Definitiv nichts damit zu tun, dass man demütig in so eine mündliche Prüfung geht, weil die Damen und Herren dort, alle schon viel mehr geschafft haben als ein Prüfling, zumindest diese schwere Prüfung, die man selbst noch nicht bestanden hat.

    Die meisten haben alle verfügbare Zeit über Monate in die Vorbereitung gesteckt, auf Gehalt verzichtet und Vorbereitungskurse finanziert. Also @steuer: Was bedeutet denn Klage, geht es nur darum die Prüfung anzufechten? Oder geht es um Schadensersatz wegen Verdienstausfall etc. pp.? Das ist nämlich für viele Prüflinge kein Pille Palle und für viele Firmen, die das ja auch indirekt mittragen und finanzieren müssen auch nicht. Das ist nämlich bei einer Wiederholung nächstes Jahr weg, den Verlust erkennt das Finanzamt auch an.

    p.s.: hoffentlich hat Niemand meinen Nickname, ich schreibe sonst nicht gern öffentlich, aber das musste jetzt mal raus.

  3. @Carsonusa1: Google mal „Höhere Gewalt“, dann wirst du sehen, dass auch Diebstahl zu einem Fall höherer Gewalt zählt. 😉

    Und ich hab nicht gesagt, dass keiner klagen darf oder soll – ich habe lediglich in Frage gestellt, welchen Mehrwert das bringt. Und niemand kann in die Köpfe der Prüfer schauen. Selbstverständlich werden alle möglichst objektiv prüfen, aber den menschlichen Aspekt/eigenen gedanklichen Einfluss auf Entscheidungen kann man nie ganz ausschließen.
    Aber jeder Prüfling entscheidet natürlich selbst, ob er den Rechtsweg beschreiten möchte oder nicht.

    Du sprichst von Chancengleichheit, erkennst aber im gleichen Zug die Chancengleichheit der direkt vom Diebstahl Betroffenen Prüflinge ab. Es kann ja auch sein, dass sich die Nachschreiber jetzt im Vergleich zum Oktober-Versuch verschlechtern bzw. sogar komplett durchfallen.

    Die Situation ist für alle Beteiligten eine Katastrophe, aber willst du jetzt die Prüflinge aus ganz Deutschland nachschreiben lassen, oder nur die die nochmal schreiben möchten? Warum sollte das fairer für alle sein?

    Diese Nachschreibe-Situation ist das Resultat einer Straftat! Und es wird keine faire oder optimale Lösung für ALLE Beteiligten geben. Weil es sie einfach nicht gibt!

    Denkst du nicht, dass die Kammern alle möglichen Szenarien durchdacht haben? Das scheint wohl aus deren Sicht die „beste“ Lösungen zu sein.

  4. Welcher Teil/ welche Kammer von NRW ist denn bei den entwendeten Klausuren betroffen? Ich dachte ich habe wo gelesen, dass das auch Castrop oder so war, wo auch der Fall mit dem angebl. „Vertauschen“ der Prüfungsaufgaben war. Zufall? Eher nicht… das ist sooooo merkwürdig alles.
    Ich würde mir Transparenz wünschen.

  5. Ich denke mal sollte das Ganze hier auch etwas differenzierter betrachten. Ich kann durchaus verstehen, dass hier Leute an den Klageweg denken schließlich sin hier nicht alle im Erstversuch.
    Ich bin das beste Beispiel dafür. Ich wurde 2020 vom Arbeitgeber gedrängt ins Examen zu gehen. Ich war nicht ansatzweise weit genug (wie ich nun weiß) und bin mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Letztes Jahr bin ich mit 4,6 durchgefallen und nun bin ich im Drittversuch.
    Ja alle ist klar, dass das Examen schwer ist und das es schon immer schwer war. Aber dieses Jahr war es schwerer und dann kamen noch die ganzen Patzer hinzu. Es sind Fehler von Seiten der Kammer passiert, die eine einheitliche Bewertung nicht möglich machen.
    Wie wird auf die Quote geachtet, wenn manche Bundeländer schon die Ergebnisse bekommen, während in NRW welche erst schreiben?

    Ich möchte definitiv nicht mit den Betroffenen tauschen und es tut mir auch sehr Leid für sie.
    Aber bevor ich den Titel an den Nagel hängen kann wegen zwei Faux pas von Seiten der Kammer, schlage ich definitiv den Klageweg ein.
    Ich persönlich kenne übrigens zwei, die sich eingeklagt haben und auch gewonnen haben. Die eine nach der schriftlichen im Drittversuch und die andere nach der mündlichen, damit der Versuch nicht zählt.

  6. @TaxMax: Was willst du denn mit deiner Klage erreichen? Dass dein 3. Versuch nicht zählt? Dass du in 2,5 Wochen die „vermeintlich einfachere“ Ersatzklausur schreiben darfst? Dass deine Bewertung (die noch gar nicht klar ist) erneut geprüft wird?

    Inwieweit bist du denn direkt von den beiden Faux pas betroffen? Begründest du deine Betroffenheit lediglich mit der „Quote“, die sich dadurch gegebenenfalls ändert?
    Denkst du denn, dass die Kammern in 2021 entschieden haben genau 58,4%, in 2020 genau 48,4%, in 2019 genau 57,2% usw. der Prüflinge bestehen zu lassen?
    Ich könnte deine Argumentation mit der Quote nachvollziehen, wenn tatsächlich jedes Jahr exakt die selbe Prozentzahl und/oder die exakte Anzahl (auch exakt gleich über die Kammern verteilt) an Prüflingen besteht.
    Aber in Anbetracht der Statistik der vergangenen Jahre wirkt dieses Argument haltlos.

    Ich drücke dir natürlich trotzdem die Daumen, dass es für dich im 3. Anlauf gereicht hat. Und falls du den Klageweg beschreitest, wünsche ich dir natürlich auch dabei viel Erfolg!

  7. @ taxqueen und Mr.X: danke für die Info. Ich habe in Castrop geschrieben und unsere post kommt leider nur sehr unzuverlässig, weshalb ich immer noch Sorge hatte, dass ich auch noch ein Schreiben von der Prüfungsstelle erhalten könnte (die hatten ja das Datum 18.11. ……)
    Alles Gute für die Betroffenen! Drücke am 15.12. die Daumen!

  8. Lieber TaxMax,
    du bist wirklich nicht zu beneiden im Drittversuch im Prüfungs-Chaos 2022. Ich drück dir die Daumen für einen guten Ausgang, egal wie.

    Liebe StBin aus MUC,
    mich würde interessieren, woher du die Informationen über den rechtssicheren Vorgang der betroffenen Kammer nimmst und dass eine Klage für die Mündliche Prüfung eher von „Nachteil“ wäre und keine Mehrwert bringt oder dass man aufgrund des gestohlenen Fahrzeugs einfach ein Unrecht in Kauf nehmen muss. Das meine ich ernst, vielleicht kannst du uns, die wir den Titel noch nicht mit dir teilen, ja einen ehrlichen Rat geben. Welche Infos hast du tatsächlich auch über die diesjährige Prüfung und woher?

    Zumindest scheinst du dir ja ziemlich sicher, dass TaxMax mit einer Klage einen fragwürdigen Weg geht.

    Vielleicht habe ich auch ein falsches Rechtsverständnis, denn ich denke, wer den Schaden verursacht hat, muss auch die Konsequenzen tragen und den Aufwand für die Folgen in Kauf nehmen. Es liegt mir allerdings schon fern hier pauschal irgendwelche „vermeintlichen“ Lösungsansätze zu bringen. Das steht mir gar nicht zu. Außerdem bin ich kein Jurist und auch kein Insider bei den Vorfällen in Castrop, du?

    Und vielleicht kannst du ja beantworten, ob „höhere Gewalt“ – wie schon gesagt – das Datenschutzproblem vernachlässigt. Ich habe ja dazu schon geschrieben, dass die Prüfungen ja noch vorhanden sind….Auch hier dachte ich ja bisher immer, dass die Sicherheit auch dementsprechend gewährleistet werden muss. (Geld legst du auch nicht offen in ein einfach-verglastes Schaufenster, …Es gibt Dokumenten-Safes usw.) Es geht zwar nicht um einen geldmäßig hohen Wert, jedoch sind Klausuren nun mal einmalig und nicht ersetzbar, denke das würde eine hohe Sicherheitsstufe schon rechtfertigen. Mich würde wirklich interessieren, wie du das dann beruflich regelst. Ist es dir dann egal, wenn dir jemand den Steuerordner klaut, war ja höhere Gewalt?

    Bei einem überfallenen Geldtransporter müssen im übrigen auch nicht die Bankkunden die Zeche zahlen, das dachte ich bisher zumindest immer.

    Ich würde es ja eigentlich gern darauf reduzieren: Was Recht ist, muss Recht bleiben.

    Ich weiß auch nicht was es bringt, diesjährige Teilnehmer so zu verunsichern, die den Blog hier nutzen um sich irgendwie zu informieren oder auszutauschen. So ganz easy war die Prüfung ja dieses Jahr nicht und dass Tag 3 wie so oft eben gerade heuer zum Ausgleichen für viele Teilnehmer nicht möglich ist, hast du ja bestimmt schon herauslesen können. Dementsprechend wäre eine „zweite Chance“ für viele wohl nicht ganz egal oder sogar willkommen. Besonders wenn man bedenkt, dass viele an Tag 1 schon nicht so glücklich waren.

    Einen schönen Abend noch. (P.S. mein Lieblingstag war übrigens Tag 1, bin ich wenigstens fertig geworden ***lach***)

  9. Guten Abend,
    Endriss bietet eine kostenlose Übungsklausur für die Betroffenen am 8.12. in Düsseldorf inkl. Besprechung mit Herrn Schmidt an.

  10. Knoll bietet wohl auch kostenlose Vorbereitung, für alle Betroffenen, egal ob man da vorher war

  11. An alle, die jetzt laut über eine Klage nachdenken: Warum solltet Ihr vor Gericht recht bekommen? Habt ihr auch geklagt als das Abitur in Norddeutschland vermeintlich leichter war als in Süddeutschland? Oder als euer Nebenmann bei der theoretischen Führerscheinprüfung „einfachere und nicht vergleichbare“ Fragen hatte? Leute, das nennt man Leben… hart und ungerecht.

    Also ich wollte nicht mit denen tauschen wollen, die jetzt nochmals schreiben müssen…

  12. Mein Gott was soll denn das ewige „warum solltet ihr recht bekommen?“ blabla? Wenn ihr nicht klagen oder dagegen vorgehen wollt, dann ist das eure Entscheidung genau wie es unsere Entscheidung ist, wenn man überlegt etwas dagegen zu tun.
    Ich bin im Drittversuch, da ich letztes Jahr nichts gegen eine 4,6 gemacht habe. Mein Mann ist Anwalt und ich habe mit ihm dem Sachverhalt durchgesprochen. Er wird an mir kein Geld verdienen und er würde mir keine angreifbaren Punkte nennen, die es nicht gibt, nur damit ich sein Mandant werde.
    Es kann doch jeder das machen, was er für das Beste hält.

  13. @Carsonusa1: Vielleicht solltest du dir meine Posts nochmal gründlich durchlesen, du scheinst einige meiner Ausführung falsch verstanden zu haben.

    Nur weil ich in Frage stelle, welchen Mehrwert eine Klage bietet, heißt es nicht, dass ich jemandem verbiete oder abrate zu klagen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen: Ist deiner Meinung nach die Kammer Schuld am Diebstahl eines Transporters des Kurierdienstes? Du schreibst ja, dass die Kammer den Schaden verursacht hat und jetzt die Konsequenzen tragen muss… Wie hat sie den Schaden verursacht?

    Und was hast du eigentlich mit deinem Datenschutzproblem? Es ist ja nicht so, dass die Kammer den Packen Klausuren einfach auf einer Parkbank liegen lassen hat. Sie haben die Klausuren in einem beauftragten Kurierfahrzeug transportieren lassen. Hättest du jetzt einen Polizeikorso erwartet für den Transport vom Erst- zum Zweitkorrektor? Oder wie hätte man deiner Meinung nach den Transport noch sicherer gestalten können, als in einem Fahrzeug, bei dem von außen nicht erkennbar ist, dass er die diesjährigen StB-Klausuren enthält?

    Dafür, dass du selbst keine Lösungsansätze bringen möchtest, wie es in Zukunft besser laufen kann oder wie man diese konkrete Situation am besten löst, ist deine Kritik leider nicht mehr als eine leere Aneinanderreihung von Wortketten.

    Versteh mich nicht falsch: Ich verstehe deinen Unmut und den aller Beteiligten nur zu gut! Ich kann mir vorstellen, dass es eine bereits ohnehin zehrende Situation nur noch schlimmer macht, wenn solche unvorhergesehenen Ereignisse einen nervlich wirklich an die Grenze des Ertragbaren bringen.

    ABER: Manchmal passieren Dinge im Leben, die kann man einfach nicht vorhersehen! Manchmal ist die Lösung für ein Problem nicht immer hundertprozentig fair für alle Beteiligten. Aber wenn niemandem eine bessere Lösung einfällt, dann bleibt halt nur dieser Weg.

    Und man sollte immer darauf achten, über den eigenen Tellerrand zu schauen: Die Betroffenen bekommen nicht einfach einen „Verbesserungsversuch“ weil sie gerne einen wollten. Sie haben die Wahl zurückzutreten (was die bisherige Leistung komplett zunichtemacht) oder sie schreiben mit 2,5 Wochen Vorbereitung nochmal eine Klausur, von der sie nicht wissen, was sie erwarten wird und ob diese nicht doch zu ihrem Nachteil ausfällt!

    Wie auch die Lehrgangsleiterin von KNOLL gestern erst gesagt hat: Haltet euch nicht mit Debatten um vermeintliche Chancenungleichheiten auf! Diejenigen, die jetzt nochmal schreiben müssen sollten sich auf die bevorstehende Klausur konzentrieren (was sie ohnehin wahrscheinlich bereits machen) und alle anderen: Konzentriert euch auf die Vorbereitung für die Mündliche!

    In der Mündlichen können gerade die Wackelkandidaten noch sehr viel bewirken! Das sollte gerade die oberste Priorität sein! Noch ist nichts verloren! Auch wenn man jetzt denkt, dass es vielleicht nicht gereicht hat, so kann man sich erst sicher sein, wenn man den Brief in den Händen hält! Gebt euch noch nicht auf!

    Viel Erfolg euch allen!

  14. Hallo Felice,
    an welchem Gericht bist die für die Urteile Richter/in?

    Aber so anonym fällt es natürlich leicht, sich über Menschen in einer Situation, in der man selbst nicht steckt, lustig zu machen und die Steuerberaterprüfung mit der theoretischen Führerscheinprüfung zu vergleichen. Wo hast du dein Abi gemacht? Die Dinger nennt übrigens man nicht Nord- oder Süddeutschland, sondern Bundesländer. Die Steuerberaterprüfung ist bundeseinheitlich, hast du sie geschrieben?

    Aber auch nochmal für dich, es geht nicht um leicht oder schwer, sondern um fair und gleich.

    Am dritten Tag wurde eine Klausur geschrieben, die höchstwahrscheinlich keine Original Bilanzsteuerklausur war, WEIL offenbar irgendwo jemand seinen Job nicht richtig gemacht hat (nicht wegen höherer Gewalt und nicht weil ein Prüfling Mist gebaut hat). Und das war jetzt zufällig örtlich genau dort, wo auch ein Kurierfahrzeug gestohlen wurde. Und angeblich wäre auch zufällig die Teilnehmerin betroffen, deren Prüfung vertauscht wurde. Wenige Teilnehmer bekommen nun die Chance, diese Prüfung zu wiederholen, ohne die anderen Teile mit lernen zu müssen. Sie haben sich genauso vorbereitet wie alle, und sind nun in der unbequemen Situation „nochmal“ zu lernen (was sie ja eh müssten).

    Sie bekommen wenigstens die Chance, die andere nicht bekommen, obwohl diese unverschuldet wegen der ganzen Geschichte so eine Prüfung lösen mussten. Was regst du dich auf, wenn ein Drittversuchler nun laut über Klage nachdenkt, weil das keine Gleichbehandlung ist. Schließlich wurden ja bei der Ersatzklausur auch alle gleichermaßen in Deutschland mit ins Boot genommen.

    Mal ein paar Beispiele: die Paragraphenketten für Ansatz d.G. und d.H. nach, Bewertung etc. etc., die man sonst so 100 mal in dieser Klausur runterbetet, konnte man an 10 Fingern abzählen. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich irgendwo einen Buchungssatz gemacht habe. BAP, schön eine isolierte Aufgabe, die in dem Ausmaß alle 100 Jahre mal dran kommt, ja ja muss man alles können. Klar ist aber auch, dass auf sowas niemand vorbereitet war.

    Im übrigen offenbar auch kein Lehrgangsanbieter…..Wenn das doch irgendwo zutrifft, entschuldige ich mich für dies all umfassende Aussage, aber das wäre ja mal eine Werbung….

    Unter den Teilnehmern wurde nun unabhängig von Tag 3 bei einigen schon nach Tag 1 diskutiert, warum Anbieter einen auf sowas nicht vorbereiten. Da hat man bei guten Lehrgangsanbietern für Tag 1 sämtliche 15a-Fälle rauf- und runter geübt, natürlich nur diesen Sonderfall nicht usw.

    Und da hilft es auch nicht zu sagen, man hätte ja nicht abgeben müsse. Das ist schon sehr müßig für das, was es für eine Prüfling bedeutet, und was er durch die Nichtabgabe in den Sand setzt. Leben wir nicht in einem Rechtstaat? Und kann man eigentlich alles bewerten und beurteilen, nur weil es online und anonym ist?

  15. Ja, dass Leben ist hart und ungerecht.
    Ob es für die Betroffenen nun gut oder schlecht ist, dass sie nachschreiben müssen bzw. dürfen wissen sie nur selbst.
    Ich würde gerne mit ihnen tauschen wollen und es sind sicherlich auch Kandidaten dabei, die sich freuen eine zweite Chance zu erhalten.
    Ich glaube auch, dass eine Klage nur wenig Chancen hätte, wenn man nicht unmittelbar betroffen ist.
    Was mich an der ganzen Sache aufregt, ist die fehlende Transparenz der Kammern. Ich bin der Meinung, es hätten alle Teilnehmer über die Umstände informiert werden müssen. Auch wird teilweise noch immer verleugnet, dass es am 3. Tag eine Ersatzklausur gab. Komisch, dass StB, die aktiv in den Kammern tätig sind, über die Ersatzklausur informiert sind … Angeblich gab es diese doch nicht.
    Meiner Meinung nach hätten die Kammern allen Prüflingen die gleiche Wahl lassen sollen …. Nachschreiben oder von der Prüfung zurücktreten.

  16. Na dann mach ich mal Werbung:

    WLW hatte von den vorgekommenen Themen der diesjährigen 3 Tage in den Probeklausuren, Lehrbriefen und Karteikarten, mit Ausnahme des ersten Sachverhalts der Bilanzklausur (dieses Umlegungsverfahren – vielleicht war aber auch das dabei und ich kann mich nur nicht erinnern), auf alles vorbereitet. Da gibt es überhaupt nix zu meckern. Und das Umlegungsverfahren hatte 11 von den insgesamt 300 Punkten……..
    Also: Differenzbesteuerung, Bew OHG, Erbbaurecht, AO, IStR, MuBAS, BAS, 8b, Einbr.gew., Verein, GewSt, vorweg.Erbfolge, BAB, Erzeugnisse, Realteilung, steuerliches Einlagekonto, vGA……(mehr fällt mir nicht mehr ein)…. war alles Teil des Sommer- und Klausurenkurses.

    Ich bin zwar auch der Meinung, dass die diesjährige Bilanzklausur eher an eine Ertragsklausur erinnerte, aber Buchungssätze wurden gefordert. Ebenso die üblichen Fußgängerpunkte und die Aufstellung von Bilanzen.

    WLW hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch KSt am dritten Tag abgefragt werden kann……

    Ich fühlte mich demnach an allen drei Tagen vom Anbieter top vorbereitet.

    Dazu kamen noch diverse Artikel aus Steuer und Studium aus diesem Sommer, die ebenfalls exakt die Themen behandelt haben.

    Trotzdem bin ich natürlich auch unsicher, ob meine Punkte reichen. Aber falls nicht , liegt es nur an mir und nicht an einer evtl. Ersatzklausur oder Chancenungleichheit durch die Nachschreibeklausur.

    Aber man sagt ja, dass Dreistigkeit siegt und vielleicht kann sich ja der ein oder andere dadurch einklagen, dass es einigen unter uns dieses Jahr noch schlechter geht als es üblicherweise schon der Fall ist, weil ihnen eine falsche Klausur ausgeteilt wurde oder diese gestohlen wurde. Richtig ist das, meiner Meinung nach nicht. Am Ende zählt doch die vollbrachte Leistung eines jeden Prüflings. Und die Themen dieses Jahr waren alle vollkommen in Ordnung…..leider……

  17. Hallo zusammen,

    als Prüfling dieses Jahres (der Gott sei Dank nicht vom Diebstahl betroffen ist), kann ich die Gedanken hier sehr gut nachvollziehen. Zufällig bin ich auch Rechtsanwalt und kenne die Situation, dass jemand sich gegen behördlicher Unrecht oder vermeintliches Unrecht wehren will (mache kein Prüfungsrecht, reines Steuerrecht und Annex).

    So schwer es auch ist für die Betroffenen, muss man jetzt erstmal cool bleiben, darf NICHT über eine Klage nachdenken und muss sich 100 % auf die Nachschreibeklausur konzentrieren und hierfür (unbezahlten) Urlaub nehmen.

    Warum? Jetzt geht es noch einmal um alles und man benötigt seine ganze Energie für die Klausur und kann es sich nicht leisten über Ungerechtigkeiten nachzudenken. Zudem könnt ihr (abgesehen von vorläufigem Rechtsschutz) eh erst den Bescheid über das Nichtbestehen (=Verwaltungsakt) mit einem Widerspruch angreifen und anschließend klagen (in manchen Bundesländern muss man direkt klagen vor dem Verwaltungsgericht). Bis dahin sind es aber noch mind. 4 – 8 Wochen bzw. erst, wenn eure Nachholklausur korrigiert wird. Die Frage ob die Klage aussichtsreich ist, würde ich dann einem erfahrenen Prüfungsrechtsexperten anvertrauen und sicher nicht von der Meinung des Forums hier abhängig machen.

    Bestimmt sprechen gute Gründe dafür, dass die Kammer nicht rechtmäßig gehandelt hat. Aber ihr wisst ja: „Vor Gericht und auf hoher See…“ – man hat es nicht in der Hand. Was ihr in der Hand habt ist der Nachholtermin. Konzentriert euch darauf, ihr packt das! Und wenn ihr das Examen damit besteht, dann kann euch die Frage der Rechtmäßigkeit des Ablaufs eh egal sein und mit Fug und Recht könnt ihr behaupten, das schwerste Examen in der schwierigsten Variante gemeistert zu haben 🙂

    Viel Erfolg allen Betroffenen!

  18. Hallo,
    ja es ist so wie Attila sagt im neuen Blog.

    Liebe StBin aus MUC,
    kennst du alle von den Kammern, mündlichen Prüfungen und jetzt auch noch KNOLL persönlich?

    Ich freue mich aber, dass du deine Post noch einmal überdacht hast.

    Wie du schon richtig an meinen von dir bezeichneten „leeren Aneinanderkettungen von Wortreihen“ erkannt haben dürfest, ist das einzige dem ich hier öffentlich etwas entgegenstelle, die – besonders in deinen Posts- destruktiven, respektlosen und unhöflichen Kommentare, vielleicht solltest du sie selbst noch einmal lesen. (Und zusätzlich bitte die Bedingungen für die Blogs).

    Und weil du fragtest: ja, wir nehmen Datenschutz beruflich sehr ernst.

    Wenn du jetzt Frau Jost im Video zitierst, hätte ich auch eine Fragen an dich: Genau, und was machst du dann hier in dem Blog?

    Erzähl doch mal von deiner Prüfung, wenn es dir ein Bedürfnis ist, den Leuten hier etwas mitzugeben. Das wäre ein Mehrwert.

  19. Sorry, aber keine einzige Klage wird gewonnen werden. Einfach mal bei Juris recherchieren, wie diese Klagen reihenweise abgeschmettert werden. Zurecht!

    Es sind vielleicht 20 Personen von 5000? in Deutschland betroffen, die nochmal schreiben müssen.

    Alle anderen 4980 Personen inklusive mir haben ein identisches Examen geschrieben. Das soll also gegen die Chancengleichheit verstoßen für die 4980, wenn bei 20 Personen eine andere Klausur gewertet wird als bei den 4980?

    Sorry, aber das ist doch auf den ersten Blick schon lächerlich.

    Die Bilanzklausur macht 1/6 vom Endergebnis aus und wie gesagt, 20, vielleicht 30 Leute schreiben nochmal… und das soll dann ein Verstoß gegen die Chancengleichheit sein? Oh man

  20. @SteuerBAR: Natürlich bezog ich in meine Überlegungen nur die Betroffenen ein, deren Klausuren weg sind. Als Nicht-Betroffener sehe ich gar keine Chance ehrlicherweise haben diese doch alle Chancen. Da braucht man über Klage gar nicht nachdenken (und finde ich auch etwas fernliegend).

    Das mit der Chancengleichheit kann man als Nicht-Nachschreiber vergessen. Gab im 1. jur. Staatsexamen in BW in Heidelberg 2020 mal einen ähnlichen Fall. Im Übrigen aber ggf. schon.

    Für alle die sich für die rechtlichen Hintergründe interessieren empfehle ich folgenden Artikel zum Heidelberger Fall (m.w.N. inkl. Urteilen; für alle die sich nicht auf Hobby-Experten im Prüfungsrecht verlassen wollen):

    https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/examen-klausuren-verloren-pruefungsamt-hilfe-loesung-jura-staatsexamen

  21. Ja, Nietsnie, mir ging es nicht darum, ob die Lehrgangsanbieter die Themen alle durchgenommen hatten. Du hast vollkommen Recht, weder an Tag 2 noch an Tag 3 waren die Themen exotisch.
    Ich glaube nur nicht, dass das Problem der Meisten war, sondern, dass einfach Tag 3 eine Ertragssteuerklausur war. Und WLW hat den Teilnehmern gesagt, an Tag 3 könnte nochmal eine Ertragssteuerklausur ums Eck kommen? Habe ich zwar auch anders gehört, aber das ist ja Wahnsinn.
    Tag 3 ist (in der Regel) der beste, das liegt einfach an Bilanz (und ehrlich heuer: das waren keine Bilanz FP….das Umlageverfahren war doch nicht das Ding, oder?) und viele waren schon beim Lösen verunsichert, was sie tatsächlich wissen wollen, „soll man so lösen wie ESt“ usw. Und Tag 2 fällt ja (in der Regel) nicht so gut aus wie Tag 3.
    Aber gut, sollen halt wieder ein paar (mehr) rausfallen. Aber bitte offenbar nicht so laut denken, dass sie, nachdem sie alles mögliche in Ihre Ausbildung gesteckt haben, vielleicht irgendein Recht haben, nachdem was so passiert ist. Ich bin mehr so für leben und leben lassen. Steckt keiner in der Haut des anderen und man könnte mehr voneinander profitieren, wenn man anders miteinander umgehen würde.
    So Blogs sind schon lustig.

  22. @StbIn aus MUC, dem ist nichts hinzuzufügen.

    Leute, bündelt jetzt Eure ganze Kraft und Energie der Mündlichen! Viele von Euch werden noch gar nicht wissen, ob es überhaupt bis dahin gereicht hat. Aber wenn die Einladung dann im Kasten liegt, werdet Ihr Euch ärgern, viel Kopfarbeit damit verschwendet zu haben, die Kammer, Klausurenverteiler, Klausurenschreiber, Diebe von Kurierfahrzeugen oder sonst wen für die Schwierigkeit der Prüfung verantwortlich gemacht und irgendwelche Hintertürchen gesucht zu haben, um an diesem schriftlichen Versuch im Nachhinein noch etwas durch Klage, etc. zu ändern. Also Situation hinnehmen, hinsetzen, lernen, jeden Tag nutzen, um sich auf das – wie jedes Jahr schwierige – Finale vorzubereiten.

  23. WLW hat nicht gesagt, dass am dritten Tag eine Ertragsklausur kommt. Was n Quatsch. Nur dass KSt auch mal in den dritten Tag rutscht. Na da werden einem die Worte aber ganz schön verdreht…..

  24. @Nietsnie

    Deinem Beitrag von gestern Abend (Nietsnie sagte am 25. November 2022 um 17:56) würde ich am liebsten 5 Sterne geben. Deine Einstellung finde ich klasse.

  25. ja, Einstein, genau das sagte ich ja, kein Anbieter war darauf vorbereitet, dass so eine Klausur kommt,
    ich habe nicht gesagt, die Anbieter haben nicht die Themen durchgenommen. (siehe deinen Post oben, deshalb habe ich nochmal nachgefragt, ob wir schon vom demselben reden)
    Aber das passt doch dann für dich, musst du ja nicht daran zweifeln, wenns so gut war.

    Noch eine gute weitere Vorbereitung und lasst doch die Leut‘ in Ruhe, wenn bei Euch alles so passt, es gibt noch andere Menschen mit anderem Hintergrund und andere Erfahrungen und Meinungen.

  26. @Carsonusa1:
    Zunächst will ich dir Respekt entgegenbringen, dass du das Examen offenbar das dritte Mal angegangen bist. Das hätte ich nicht gekonnt, denn dazu wäre es mir das Verhältnis zwischen Einsatz und Ertrag nicht wert gewesen. Es gibt so viele andere schöne Berufe und wenn man es bei dreimal nicht schafft, dann ist das eventuell dann auch der geeignetere Karriereweg.

    Ich bin aber auch der Meinung, dass man auch mal Respekt gegenüber Menschen mit anderer Meinung haben darf und in dem Blog nicht gegen jeden mit anderer Meinung mit nicht sachdienlichen Hinweisen belegen sollte.

    Also klagt ruhig, dann haben am Ende des Prozesses klare Verhältnisse – auch wenn ich es aussichtslos halte.

    Btw. habe 2016 geschrieben, da konnte man die bekannten Paragraphenketten auch nicht einfach runterbeten. Wie gesagt, das Leben ist hart aber ungerecht.

  27. @Felice: Ich finde es um ehrlich zu sein ziemlich respektlos jemanden, der (eventuell) im Drittversuch ist zu sagen, ein anderer Job wäre wohl die geeignetere Karrierewahl. Ich denke jeder der das Examen schon mal geschrieben hat weiß, dass das Bestehen lang nicht nur vom Wissen abhängt.
    Ich hatte es selbst schon mal geschrieben, ich bin selbst im Drittversuch. 2020 wurde ich von meinem damaligen Arbeitgeber (Big4) gedrängt ins Examen zu gehen. Ich war damals dumm und habe mich bequatschen lassen und konnte im Erstversuch erst im August in Freistellung, weil ich sonst nicht genug Arbeitszeit hatte. Letztes Jahr war ich sehr gut vorbereitet und bin mit 4,6 durchgefallen.
    Ich fände es ziemlich anmaßend mir zu sagen, dass ich einen anderen Job wählen sollte.

    Ich denke die ganze Diskussion bringt hier eh nichts. Wer nicht klagen will soll nicht klagen und wer klagen will, der soll es halt versuchen. Das den Leuten ausreden zu wollen, bringt nichts.
    Und an die ganzen Leute, die hier großmütig erklären, wenn sie durchfallen, dass ist das ganz alleine ihr Fehler und ihr Versagen: ja so habe ich im Erstversuch auch gesprochen und so habe ich auch letztes Jahr gesprochen. 2020 war ich dumm, 2021 habe ich mich an einem Tag aus der Ruhe bringen lassen und das hat mir das Genick gebrochen. Aber 2022 bin ich nicht der Meinung, dass wenn man durchfällt, das nur der Fehler der Prüflinge ist. Da spielt diesmal mehr mit rein.

  28. @ JEH
    Vielen Dank für dein Verständnis

    @ Carsonusa1
    Jemand der vor hat aus Gründen, die nicht auf seiner eigenen Leistung beruhen, zu klagen, sollte sich die sachliche Meinung der Dreistigkeit schon anhören können und nicht gleich die Namen und Wörter verdrehen. So viel zu Respekt vor anderen.

  29. Hallo Zusammen,
    @Nietsnie:
    ich habe klar gesagt, dass auf die Situation am dritten Tag kein Anbieter vorbereitet hat, du hast es leider verdreht. Ich habe nicht behauptet, dass die Anbieter nicht auf die Themen des Tag 3 vorbereitet haben, dein Text. Wirf mir also nicht irgendwas vor.

    Und

    @Felice:
    Dankeschön, :-), vielleicht bin ich sogar im 25. Versuch und trete immer wieder zurück, nur aus Neugierde… Warst du das nicht mit der Führerscheinprüfung und dem Abi?

    Du möchtest also ein persönliches Statement, also gut…
    Ich bin zwar kein „Einstein“, aber für mich spielt es keine Rolle, ob Tag 3 bleibt oder nicht. Deswegen muss ich aber nicht leugnen, dass dieses Jahr nicht alles richtig gelaufen ist und normal war. Nein, kein Anbieter hat auf dieses Szenario vorbereitet und nein, Gleichbehandlung war es auch nicht und zwar in dem Sinne, wie es sein sollte… (Wir sind hier in Deutschland).

    Ich habe mir auch nicht nur einmal an Tag 3 gedacht:“Was ist das für eine Aufgabe, was für eine Frage – sind wir in Bilanz? Egal, einfach immer weiterschreiben!“ Ich kann jeden verstehen, der an Klage denkt, aufgrund dieser Vorkommnisse. Ich verurteile nur, wie ihr eure Kollegen hier kleinreden möchtet im Deckmantel der Anonymität, weil sie in euren Augen nicht euere Leistung gebracht haben , natürlich nur selbst verschuldet….

    Es fühlt sich für mich eher so an, als wollten die, die eben gefühlt an Tag 3 gut durchgekommen sind und sich safe fühlen, nicht jetzt nochmal loslegen, so vor Weihnachten.

    Damit hätte ich allerdings kein Problem. Das wäre wenigstens Gleichbehandlung. Für mich macht es also keinen Unterschied, ob Tag 3 bleibt oder nochmal zu schreiben ist. Wäre unbequem, muss man seinen Zeitplan ändern, wäre aber für mein Empfinden mehr Gleichbehandlung.

    Im übrigen was soll das Ganze….“Konzentriert euch lieber auf die Mündliche Prüfung“ getexte? Als würden die hier über sich geschrieben haben und an Klage denken, nicht lernen und nur ihr dürftet posten. Mann, wo leben wir denn? Es hat sich ja nicht viel getan hier am Wochenende, es scheint ja fast so, als wäre der Blog für die Querredner nur interessant, wenn die Arbeit langweilig wird. Oder wo wart ihr, ich für meinen Teil saß vor meinem PC.

    Und wenn du schon persönlich wirst, ich kann auch nicht verstehen, warum jemand, der schon 2016 den Berater gemacht hat, hier im Campus-Blog Leute anschreibt, weil diese über Klage denken. Wie kommt man da überhaupt drauf, das interessiert mich doch nicht die Bohne, wenn ich nicht betroffen bin. Machst du das dann in Fahrschulblogs und Abi-Blogs auch?

    Ehrlich, ob jemand im Erst-, Zweit-, oder Drittversuch Steuerberater wird, sagt über die Qualität seiner Arbeit und über alle weiteren (Soft-)Skills eines Menschen nichts aus. Im Gegenteil, wer es schwerer hatte (warum auch immer), verträgt oft mehr und ist besser….

    Also, pamp nicht mich stellvertretend für Drittversuchler an, wenn du dich besser fühlen möchtest. Nimm einfach nur mich persönlich. Du kannst dich also gern weiter auf mich einschießen, wenn dir wieder langweilig wird. Und wenn du ein Bild von mir möchtest, denk an eine Eiche.

    Allen Anderen, lasst euch nicht entmutigen und Kopf hoch.

  30. Ich habe mich am Samstag länger im Rahmen des mündlichen Vorbereitungskurses mit einem Dozenten unterhalten, dessen Vater unsere Prüfungsarbeiten korrigiert hat:

    Der Tag 1 und der Tag 2 sind im Rahmen der Korrektur unauffällig geblieben (also vergleichbar mit anderen Jahrgängen), Tag 3 war aber in diesem Jahr völlig atypisch und ist dementsprechend auch „historisch“ schlecht ausgefallen.

  31. @Martin, es gab in Hamburg das Gerücht, dass nach Erstkorrektur 7 % Tag 3 bestanden haben. Vielleicht ist da mehr dran, als man glauben wollte. Bald wissen wir es.

  32. Immer cool bleiben Leute, guckt euch die letzten 20 Jahre an. 50% kommen immer durch im Schnitt. Egal wie atypisch oder unfair die Klausuren waren. Daran immer denken!

  33. Weiß man mittlerweile eigentlich ob es ein Scheinbestandteil oder Sonstige Mietereinbauten war?

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