184 Gedanken zu „Tag 3

  1. @dlld
    dein Beispiel enthält m.E. einen Denkfehler;
    die Schuldübernahme gehört zu den Anschaffungskosten:
    R 6.2
    Schuldübernahmen rechnen zu den Anschaffungskosten (>BFH vom 31.5.1972 – BStBl II S. 696 und vom 2.10.1984 – BStBl 1985 II S. 320).
    A hat demzufolge die Maschine zu 49999/50000 entgeltlich erworben.

  2. @ dlld

    Der BFH sagt allerdings, dass 5,95% schlichtweg falsch sind:

    https://www.steuernetz.de/urteile/bfh/1991-12-10-viii-r-69_86

    Siehe sowohl Leitsatz als auch Randnummer 24 und 25.

    Die Finanzverwaltung löst den Sachverhalt nämlich anders als der BFH, sodass beide Quoten als richtig gewertet werden sollten. Jedoch hat die Finanzverwaltung die Urteile des BFH fälschlicherweise im BStBl II veröffentlicht, also akzeptiert.

    Dieser Streit wird in allen Kommentaren auch dargestellt.

  3. Hat nochmal jemand genaueres gehört was da am zweiten Tag passiert ist?

    Im Endriss samstagskurs sagte ein Dozent, dass es erst das zweite mal in der Geschichte des Steuerberaterexamens gewesen sei, dass die Ersatzklausur geschrieben werden musste. Und dass die vorher nicht probegeschrieben oder noch mal geprüft wird.
    Das wäre doch Klagegrundlage wenn es knapp sein sollte…

  4. Ich habe gehört, dass es nicht die Ersatzklausur gewesen sein soll.
    Zudem habe ich das (ggf. Gerücht?) gehört, dass die Teilnehmerin nach der Prüfung am dritten Tag gebeten wurde, von der Prüfung zurückzutreten… Das finde ich auch nicht in Ordnung. Wieso sollte sie für einen Fehler geradestehen, den andere gemacht haben? Bin auch sehr gespannt wie das ausgeht und wäre für weitere Infos/updates dankbar.

  5. Wenn das wahr sein sollte und die Teilnehmerin tatsächlich gebeten wurden zurückzutreten dann hoffe ich, dass sie klagt…

    Ich kann nur von dem Dozenten bei Endriss berichten, der uns sagte, dass das tatsächlich die Ersatzklausur war, die nie probegeschrieben wurde. Er sagte, dass er in engen Kontakt mit der Finanzverwaltung steht und das daher weiß.

  6. Ok, wenn er da in Kontakt mit der Finanzverwaltung steht ist es auf jeden Fall schon mal ein Anhaltspunkt.
    Wenn es die Ersatzklausur war, wäre es tatsächlich interessant zu wissen welche formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Aufgabenstellungen gestellt werden. Aber solang diese inhaltlich einwandfrei ist denke ich nicht, dass sie anfechtbar ist.
    Eine offizielle Stellungnahme seitens des Prüfungsausschusses wäre wünschenswert, damit wir alle wissen, woran wir sind.

  7. Ich wurde heute von Haas angerufen, weil ein Vorbereitungskurs für die mündliche ausfällt.
    Ich habe mich ein bisschen mit der Dame unterhalten und sie sagt mir, dass haas natürlich seine Kontakte in der Finanzverwaltung hat und dass man sich bei Haas einig sei, dass das definitiv anfechtbar sei, wenn man knapp durchfällt.

  8. Hi Jacky,

    mir ist unklar warum ein Kurs für die Vorbereitung auf die Mündliche ausfällt, weil es anscheinend im schriftlichen Steuerberaterexamen 2022 an einem Tag eine Ersatzklausur gab …?

  9. Ich befürchte im Zweifel wird es die Fälle des Knapp Durchfallens nicht geben sondern man wird den Kandidaten wenn es wirklich knapp ist versuchen im Rahmen der Korrektur die 4,5 zu geben um gerade so eine Welle an Einsprüchen zu vermeiden.

  10. Eine Bekannte/Kollegin aus der Vorbereitung schrieb in Castrop. Sie hatten sich an Tag 3 unterhalten, als es jeder schon wusste bzw mitbekommen hatte:

    Es fiel dem Mädel erst auf, als sie wegen des DBA stutzig wurde. Dieses wurde ja auch an sie ausgeteilt. Sie fragte, was sie damit anfangen soll, da es nirgendwo passt.

    Es wurde direkt die stbk angerufen und geschildert.

    Und es war weder an Tag 3 für uns, noch für sie für Tag 2 die Ersatzklausur.

    Es wurde jedoch vermerkt, dass ihre Bilanzklausur unter anderen Gesichtspunkten benotet wird (da keine Buchungen etc).
    Ob sie damit bevorteilt wird, ist mir ehrlich gesagt egal. Ihr wird es schon schlecht genug gehen. Dann gönne ich ihr von ganzem Herzen diesen „Vorteil“!

    Das mit dem Rücktrittswunsch/-drängen stimmt ebenfalls nicht.

    Leider sind die Reaktionen, wie auch hier teilweise, sehr unfair. Bei examio in der WA-Gruppe fand eine richtige Hexenjagd statt und man will/(wollte?) eine Petition auf Wiederholung stellen seitens verschiedener Teilnehmer (nicht offiziell von examio!)

    Es hieß, dass es in Erfurt auch passiert sei? Mehr weiß ich dazu jedoch nicht.

    PS:

    In Hofheim (Hessen) wurde auch nichts vorgelesen an Worten.

    Das Papier und das Deckblatt lag bereits auf dem Tisch bereit.
    Einlass war ca. 8:15, somit wusste bzw. ahnte man bei der Seitenzahl an Tag 2 (1 Anlage, 24 Seiten doppelseitig), dass ein DBA kommen wird.
    Das mag für manche auch nicht fair sein denke ich. Man konte sich somit ca. 45 Minuten seelisch und körperlich darauf vorbereiten (und nochmal die Schemata am Handy nachlesen).

    Jetzt ist es sowieso egal und man sollte seine Kraft auf die Vorbereitung der mündlichen Prüfung fokussieren.

  11. Also ich weiß ja nicht was die Allgemeinheit sagt, aber ich persönlich finde es ganz und gar nicht egal was da passiert ist.
    Die Teilnehmerin kann nichts dafür und sollte auch nicht benachteiligt werden, das ist klar.
    Aber ich finde wenn man ein solches Examen geschrieben hat und über ein Jahr seiner Lebenszeit investiert hat (zzgl. der nicht ganz unerhebliche finanzielle Aufwand) kann man faire Examensbedingungen verlangen. Sollte dies aus menschlichen Gründen (klar, wir alle machen einmal Fehler) nicht gewährleistet sein, muss man dafür Sorge tragen, den Fehler wieder gut zu machen/auszubessern.
    Deshalb wäre zumindest eine offizielle Stellungnahme und eine gewisse Transparenz notwendig, damit jeder sehen kann woran er ist.
    Ist meine ganz persönliche Meinung.

  12. Ich finde ebenfalls, dass man den Fall Castrop durchaus hinterfragen darf.
    Es gibt viele Spekulationen und ich würde mir ebenfalls eine offizielle Stellungnahme wünschen.

    Ist es mMn so, dass die Prüfung Tag 3 für einige Teilnehmer bereits an Tag 2 bekannt wurde (wenn auch nur in Grundzügen), bestünde für diese durchaus ein Wettbewerbsvorteil.

  13. M. E. Wird eine Klage wegen dieses Vorfalls der nicht betroffenen Personen (also alle bis auf die Ünglückliche) keine all zu großen Erfolgsaussichten haben.
    Mit welcher Begründung sollte sie das auch? Mangelnde Chancengleichheit?
    Unsere Chancen wurden durch diesen Vorfall nicht geschmälert, egal ob es jetzt die Erst- oder Zweitlösung war.
    Es gibt bestimmte Vorgaben für die Erstellung solcher Aufgaben und diese wurden sicherlich auch bei der Ersatzklausur eingehalten, egal ob diese jemals geschrieben wird.

    Es gibt immer einen Pool an Examensaufgaben und aus diesem wird ausgewählt. Die Aufgabensteller wissen normalerweise selbst nicht, ob ihre Aufgabe tatsächlich verwendet werden wird. Sie werden nur regelmäßig gebeten eine Aktualisierung abzugeben Ihrer Aufgaben, wenn diese aus einem vergangenen Jahr stammt.

    Persönlich sehe ich ehrlicherweise auch kein Problem mit einer Bilanzklausur die weite Teile einer Ertragsteuerklausur aufweist, da das Thema für den 2. Tag auch beherrscht werden musste.

  14. Machen wir uns nichts vor, der tatsächlich stattgefundene Vorfall (mehrfach von vertrauenswürdigen Dozenten bei Endriss bestätigt) wird bei der intransparenten Kammer ähnlich laufen wie die WM-Vergabe nach Katar durch die FIFA.

    Nicht fair und nachvollziehbar, dennoch keine Erfolgsaussichten!

    Nach der kuriosen und teilweise grenzwertigen Klausur (inhaltlich + zeitlich) müssen wir nun einfach auf eine milde Bewertung hoffen.

  15. Hey zusammen,

    meine Bekannte, die auch in Castrop schrieb, hat sich gemeldet mit einer neuen Wendung 😅:

    „Bekomme gerade Post von der Gemeinsamen Prüfungsstelle…
    Das Kurierfahrzeug, das u.a. meine Klausur von Tag drei vom Erstkorrektor zum Zweitkorrektor bringen sollte, wurde gestohlen.
    Ermittlungsverfahren ist eingeleitet, voraussichtlich nächste Woche soll es weitere Informationen geben.
    Was ist das bitte für ein Prüfungsjahr?!?! 😂😂😂“

    Jetzt bin ich echt gespannt.

  16. Hi,
    Der Brief ist kein Einzelfall und betrifft nicht nur Castrop. Ein Kollege der in Münster geschrieben hat hat diesen ebenfalls erhalten.

  17. Oh man, ich wünsche den Betroffenen starke Nerven und dass eine gute Lösung gefunden wird oder bestenfalls die Unterlagen wieder auftauchen.

    Dann dürften sich die NRW-Ergebnisse evtl. auch nach hinten verschieben. So ein Mist.

    Haltet uns gerne auf dem Laufenden.

  18. Unglaublich was dieses Jahr alles los ist… Bzgl. der „gestohlenen“ Klausuren sind aber, wie es aussieht, nur einzelne betroffen? Habe auch in Castrop geschrieben und keinen Brief bekommen, bisher kenne ich niemaden der einen bekommen hat

  19. Hallo zusammen,

    hoffe die StB-Klausuren waren bei euch trotz aller Widrigkeiten in Ordnung.

    Hat hier jemand verlässliche Infos zur 1. Korrektur? Mir hat jemand berichtet der bereits am 3. Tag wusste dass es die Ersatzklausur war, dass in Hamburg wohl nach der 1. Korrektur der Bilanzsteuerklausur 7% bestanden haben. (Klar wird hochkorrigiert also keine Panik)

    Man macht sich natürlich schon seine Gedanken.. VG

  20. Hallo,

    ich kenne auch niemanden den es betrifft. Habe es anfangs für fake gehalten. Aber offenbar wurde das Thema auch von Dozenten aufgegriffen, sodass die Informationen zu stimmen scheinen.

    Mich würde aber interessieren wie man an die Info bezüglich der 7 % kommt. Nico, kannst Du da mehr zu berichten? Mich beruhigt die Tatsache, dass es offenbar 93% ähnlich ging wie mir… Trotzdem kann ich das nicht ganz glauben.

  21. Ich nehme mal an, dass nicht alle Klausuren von Castrop oder Münster von demselben Korrektor korrigiert werden.
    Ich habe aber mittlerweile von einer Bekannten auch diesen Brief gesehen. Das ist echt unglaublich. Ich bin wirklich gespannt, wie die das lösen wollen.

    Ansonsten würde mich auch interessieren, was an diesen 7% aus Hamburg dran ist. Ich fand aber die „Bilanz“klausur so super umfangreich und bin auch nicht ansatzweise fertig geworden. Da kann ich mir gut vorstellen, dass es dann schwer wird, genügend Punkte zusammen zu bekommen.

    Ich frage mich echt, was dieses Jahr eigentlich los ist. Erst diese Ersatzklausur was ich persönlich schon eine Frechheit finde. Man hat sich ewig auf das vorbereitet und ich persönlich hatte auf eine richtige Bilanzklausur gesetzt, weil ich da immer gut Punkte holen konnte. Und dann kommt sowas…
    Man könnte echt meinen, wir haben einen totalen Überschuss an Steuerberatern.

  22. Am Sonntag hatten wir für die mündliche Prüfung ein Webinar bei Markus Nöthen. Sein Vater ist ebenfalls Korrektor und teilte mit, dass es nach Erstkorrektur eine Durchfallquote von knapp 90% an Tag 3 waren (NRW).
    Er hat das Thema auch nochmal aufgegriffen mit dem Diebstahl, dass es stimmt und auch schon vor einigen Jahren beim STFW passiert war.
    @Nico und er hat auch nochmals klar gemacht, dass es nicht die Ersatzklausur war.

  23. Lasst Euch doch nicht von solchen dummen Kommentaren wie dem von Nico Schmidt verrückt machen. Ganz sicher wird ihm niemand sagen können, das nach der 1. Korrektur von Tag 3 nur 7% bestanden haben.

    Zuerst versucht man mit einer solchen Aussage:“…Mir hat jemand berichtet der bereits am 3. Tag wusste dass es die Ersatzklausur war..“ das absolut sichere Insiderwissen der Quelle hervorzuheben.

    Dann kommt eine völlig haltlose Behauptung, die niemand überprüfen kann, aber für entsprechende Verunsicherung sorgt. (dass in Hamburg wohl nach der 1. Korrektur der Bilanzsteuerklausur 7% bestanden haben)

    Zum Abschluss tut man besorgt und versucht den netten Kerl zu spielen, der ja nur der Bote der Nachricht ist, aber schon weiß das bestimmt hochkorrigiert wird.

    Solche Menschen die mit den Ängsten und Sorgen der Anderen spielen wird es leider immer geben. Eigentlich kann man nur Mitleid mit ihnen haben, wahrscheinlich haben sie nicht viel Erfolg im Leben, und ziehen ihre eigene Genugtuung aus den Sorgen der Anderen.

  24. @ Janine:
    Das hat Herr Nöthen so nicht gesagt!!!!!
    Er hat gesagt, dass die Bestehensquote dieses Jahr nicht so hoch sein wird, weil die Klausuren schwieriger als letztes Jahr gewesen sind.
    Das ist aber auch keine verwunderliche Aussage und dürfte jeder bestätigen, der in beiden Jahren geschrieben hat. Er hat keine Zahl genannt!

  25. Ein Partner bei mir aus der Kanzlei korrigiert auch das Examen und er wusste anfangs auch nichts von der Ersatzklausur. Nachdem ich ihn gefragt hatte, hat er bei den Kammern rumtelefoniert und kam dann irgendwann, dass er nach ewigen Telefonieren und hartnäckig bleiben erfahren hat, dass es eine Ersatzklausur gewesen sei.
    Ich glaube das wird den Korrektoren maximal bei der Notenkonferenz mitgeteilt.

  26. Ok, dann hab ich es falsch verstanden. Wollte damit kein Gerücht in die Welt setzen. Ich hatte nur die 90% aufgeschnappt in dem Zusammenhang.

  27. Ergänzend zu @Thuvara muss ich noch erwähnen, dass Herr Nöthen auch nicht gesagt hat, dass das in Bilanz nicht die Ersatzklausur war!! Das war lediglich eine offene Diskussion in der Runde. Deine Aussagen @ Janine sind insofern alle falsch – bitte nicht verunsichern lassen.

  28. Der Stand wegen den gestohlenen Klausuren ist ja jetzt so, dass die betroffenen Leute Mitte Dezember die Bilanzklausur erneut ablegen müssen.
    Das lässt absolut keine faire Bewertung mehr zu.
    Aus meinem Sommervorbereitungskurs möchten die Leute nun Widerspruch einlegen.
    Falls hier also jemand überlegt gegen das diesjährige Examen vorzugehen – ihr seid nicht alleine.
    Ich habe auch beschlossen mich mit einem Prüfungsrechtler in Verbindung zu setzen.

  29. Joa gebe dir zum Teil Recht. Finde es aber gut, dass sie noch eine Chance bekommen und nicht bis nächstes Jahr warten müssen oder alles nochmal machen müssen…

    Versetz dich mal in die Lage von Jemandem, der solche Post bekommen hat. Das ist selbst mit der Möglichkeit schon echt nicht schön.

    Deswegen jetzt gleich das ganze Examen anfechten.. ich weiß ja nicht. Aber tut was ihr nicht lassen könnt der Rechtsweg steht jedem offen 🙂

  30. Das mag vielleicht zunächst mal ein Schock sein. Nach der Klausur ist das aber meiner Meinung nach doch ein Vorteil!

    Die entsprechenden Personen haben jetzt noch mal knapp 2 1/2 Wochen Zeit sich vorzubereiten, da kann man schon noch einiges rausholen. Außerdem muss ja „nur“ Bilanz nachgeschrieben werden. Das heißt man ist ja auch nicht schon von den ersten beiden Tagen erschöpft!

    Da wir ja auch eher ne zweite Ertragsklausur hatten ist auch das ein Vorteil, wenn jetzt eine richtige Bilanzklausur geprüft wird.

    Das hat ja auch auf den Schnitt in NRW ne Auswirkung, also so unproblematisch wie Anonymus finde ich das nicht.

    Ich werde mich auch juristisch beraten lassen und das werden jetzt einige tun. Es bestand/besteht absolut keine Prüfungsgleichheit.

  31. Ich denke schon das wir davon ausgehen können, dass es 2 Bewertungs-„Töpfe“ gibt. Die StB Kammer wird ja auch mal nen Prüfungsrechtler gefragt haben. Als ob die sich freiwillig die ganze Prüfung anfechtbar machen😅 da hätten sie auch einfach sagen können, Höhere Gewalt – Pech gehabt.

    Dem Argument mit den 3 Klausuren hintereinander stimme ich zu. Wenn aber die „Nachschreiber“ in einem separaten Topf bewertet werden (was logisch wäre), sehe ich für uns nicht wirklich einen Nachteil..

  32. Finde es gut, dass die betroffenen Personen jetzt noch relativ zeitnah nur die Bilst Prüfung nochmal schreiben dürfen.

    Bezüglich Chancengleichheit und Anfechtung sehe ich vor Gericht wenig Chancen. Die Kammer kann die eröffnete Möglichkeit mit höherer Gewalt begründen. Was es m. E. rechtfertigt.

    Persönlich lebe ich lieber mit dem von mir produzierten Ergebnis der Prüfung aus dem Oktober als jetzt nochmal in die Vorbereitung starten zu müssen.

  33. Klar, ist es fair gegenüber den Betroffenen und ich finde die Entscheidung richtig. Trotzdem ist es m. E. ein Vorteil, ich würde freiwillig sehr gerne nochmal die Bilanzklausur schreiben.

    1. Kann es kaum schwerer werden, als die erste Klausur. Man hat außerdem Zeit, sich auf die spezielle Art des Klausurerstellers einzustellen (wenn es der gleiche Ersteller wird)
    2. Man ist nicht erschöpt von den beiden Klausuren an den Vortagen
    3. Für mich war es eine der größten Herausforderungen, für alle 3 Tage gleichzeitig zu lernen, jeden Tag ein anderes Fach. Wenn man nun 2 Wochen nur Bilanz lernt, kann man sich da sehr vielen ins Kurzzeitgedächtnis rufen. Die große Herausforderung bei diesem Examen ist eben, dass alle Fächer innerhalb von 3 Tagen abgefragt wird.

  34. @Paul
    Nachvollziehbare Argumentation.
    Allerdings waren die betroffenen einem gewissen psychischen Druck aufgrund der Ungewissheit ausgesetzt.

    Bezüglich des Schwierigkeitsgrades kann es durchaus anspruchsvoller gestaltet werden und ist auch in Vorjahren teilweise m. E. dran gekommen.

    Die Schwierigkeit der diesjährigen Aufgabe lag m. E. eher in der atypischen Aufgabenstellung (Realteilung, BAB etc.).
    Allerdings sind die Aufgabensteller sehr frei bezüglich der Auswahl ihrer Themen.
    Es hat sich lediglich eine gewisse „herrschende“ Meinung bei den meisten Erstellern durchgesetzt was wie gefragt wird. Anfechtbar bei Abweichung ist dies allerdings mangels o.g. Vorgaben nicht.

    Die Nachholer werden auch zu 99,9% einen anderen Aufgabensteller haben, da wie hier bereits mal ausgeführt, ein Aufgabenpool existiert aus dem die Aufgaben entnommen werden und der Ersteller selbst nicht weiß, ob seine Aufgabe dran kommt.
    Dies wird bezüglich der meisten staatlichen Prüfungen, die ich kenne, aus nachvollziehbaren Gründen so gehandhabt.

  35. Ich finde es insgesamt wirklich Schade das von den Steuerberaterkammern so wenig Infos insgesamt kommen. Es würde doch keinem ein Zacken aus der Krone brechen wenn man über den Vorfall mit der Ersatzklausur und jetzt den Diebstahl einfach mal nen allgemeines Statement raushaut wo Klartext gesprochen wird. Die Prüfung ist schwer genug da braucht man es nicht, dass man sich am Ende noch wegen allen möglichen anderen Sachen Sorgen muss weil es von den Kammern möglichst undurchsichtig gestaltet wird was los ist.

  36. @Hans Werner und was hast du davon? (Ist nicht böse gemeint)

    Ich bin froh um jeden, der sich jetzt darüber Gedanken macht, denn der steckt seine Energie NICHT in die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.

    Ich bin davon weder betroffen, noch kann ich irgendwas daran ändern. Wenn ich durchgefallen bin, mache ich bestimmt nicht andere dafür verantwortlich, sondern bin selbst dran schuld. Also lerne ich jetzt lieber für die mündliche Prüfung.

  37. Ich finde es auch eine Frechheit von dem Kammern. Wir haben eine riesigen Nachwuchsmangel, kaum jemand will den Job mehr wegen des Examens machen und dann bringen die so ein beschissenes Examen, bauen dann noch zusätzlich Mist und können sich dann nicht mal eine Lösung überlegen, die allen zugutekommt.

  38. „Gerade mit einer Prüfungsrechtlerin telefoniert, das ist definitiv anfechtbar.“

    Das war nicht von mir. Hier hat jetzt nur einer mit meinem Nickname geschrieben.

    Solche Aussagen wie die oben helfen niemanden, da sie nicht zu verifizieren sind. Letztlich versucht da jemand nur, die Stimmung weiter anzufachen. Dafür sind solche Bröckchen immer gut geeignet.
    Es werden schon genug Prüflinge, die eh unter mentalem Druck stehen, auf den Zug aufspringen.

    Ein solches Verhalten ist zutiefst abstoßend.

    Ich werde jetzt meinen Nicknamen ändern, auf einen, den niemand aus Versehen auch nehmen könnte.

  39. @Steuer

    Na da würde mich die Begründung mal interessieren.

    Die Aufgaben waren exotisch, aber nicht unlösbar bzw. fehlerhaft. Oder geht es dir wegen dem Nachschreiben?
    Auch da würde mich echt mal die Begründung interessieren, da ich hier keine wüsste?

  40. An alle: ja, es werden hier gerade heftig die Nicknames verändert. Das macht die Beiträge weder übersichtlich noch glaubwürdig. Bitte haltet euch an die Regeln!
    Viele Grüße vom NWB Blog-Team

  41. Sorry ich wusste nicht, dass „Steuer“ als Nickname hier schon vergeben ist. 😀

    Also sie sagte mir, dass aufgrund des Nachschreibens keine Chancengleichheit mehr besteht weil unterschiedliche Examen abgelegt wurden.
    Sie sagte, dass eine Möglichkeit wäre an die Kammern zu schreiben, dass man auch noch mal schreiben will und dass sie einem das eigentlich nicht verwehren können.
    Sie macht sich heute mal schlau, welche Möglichkeiten es noch gäbe und morgen habe ich einen weiteren Termin mit ihr.

  42. Leute, jetzt bei aller Liebe und Vernunft. Das Examen ist einfach sauschwer, so war es schon immer und wird auch so bleiben. Da müssen wir alle durch, und einige halt leider auch mehrmals… Aber das ist das Berufsziel, das wir uns selbst ausgesucht haben!

    Nur weil die Klausur dieses Jahr halt wieder besonders schwer gewesen ist (und solche Jahre gibt es regelmäßig immer wieder – ist auch keine Neuigkeit), heißt es nicht, dass ihr euch bis zum Ende einfach durchklagen könnt… Ihr wisst doch noch gar nicht, ob es für euch gereicht hat oder nicht! Jetzt schon so ein Fass mit Klage, etc. aufzumachen zeigt doch nur, dass ihr euch selbst eigentlich schon aufgegeben habt…

    Und wenn ihr jetzt mal tief Luft holt und wieder die Vernunft walten lasst, dann sollte euch auffallen, dass die Betroffenen der gestohlenen Klausuren keinen „massiven“ Vorteil haben, sondern eigentlich ganz arme Schweine sind. Die müssen jetzt in 2 Wochen ihr Leben einmal komplett auf den Kopf stellen und sofort wieder in den Examens-Modus reinkommen!
    Sie müssen alles wieder auffrischen, was sie jetzt schon durch fast 2 Monate Pause/Erholung/Vorbereitung auf die Mündliche an Examensstoff vergessen haben. Den Höhepunkt eures Wissens aus der langwierigen Vorbereitung hattet ihr alle am Tag vor dem ersten Examenstag erreicht. Danach ging es nur noch bergab und euer Wissen ist nach und nach wieder vergessen worden.
    Wer sieht sich von euch denn gerade in der Lage, ab morgen alle 3 Tage nochmal Examen schreiben zu können? Wahrscheinlich nahezu niemand, wenn ihr ehrlich zu euch seid…

    Und die Betroffenen haben keine Garantie, dass diese Klausur einfacher wird, insbesondere, da bestimmt sichergestellt wird, dass der Schwierigkeitsgrad nahezu identisch bleibt – damit eben KEINE Anfechtung möglich ist. Das heißt, sie müssen sich mit anderen oder ähnlichen Schweinereien in den Prüfungsaufgaben auseinander setzen und sind bestimmt noch völlig verunsichert von der Klausur im Oktober!

    Deren Situation ist alles andere als beneidenswert! Und schon gar kein „Vorteil“ den anderen gegenüber!

    Und an alle die klagen wollen: Denkt ihr wirklich, dass ihr durch eine Klage StB werdet? Was wenn ihr tatsächlich nochmal schreiben dürft, denkt ihr nicht, dass die Prüfer in der Mündlichen (falls ihr es überhaupt bis dahin schafft) dann schon ganz genau wissen, wer sich quasi in die Mündliche geklagt hat? Denkt ihr nicht, dass das eher einen Nachteil als Vorteil darstellt?
    Wie viele Leute sind den bisher in den letzten Jahren mit einer Klage Steuerberater geworden? Es gibt einen guten Grund, dass den Forenlesern/-besuchern kein solcher Fall bekannt ist. Weil es wahrscheinlich keinen geben wird…

    Und natürlich wird euch jeder Prozessrechtler sagen, dass man unbedingt klagen sollte! Was sollen sie denn sonst sagen? Sie wollen den Auftrag und die Vergütung, die damit einhergeht… Das ist deren Job! Und vielleicht vergisst der ein oder andere, dass Prozesse durchaus mehrere Monate dauern können. Da könnt ihr auch gleich schon regulär in die Vorbereitung fürs nächste Jahr gehen… Denn bis in 2,5 Wochen werdet ihr ohnehin kein Urteil bekommen und damit diese Alternativklausur schreiben können.

    Und denkt ihr nicht, dass die Kammern gerade aufgrund des Vorfalls massiv unter Druck stehen?? Denen ist schon bewusst, wie schlimm die Situation für alle Beteiligten ist!
    Und wirklich: Dass ein Kuriertransporter gestohlen wird, kann man der Kammer wirklich nicht zum Vorwurf machen! Wer hätte denn sowas erahnen können? Sie haben die Klausuren ja nicht selber verloren/verschlampt, sondern ein Transporter eines Dienstleisters wurde gestohlen!

    Ich verstehe euren Ärger, aber versucht doch auch mal die Situation subjektiv zu betrachten:
    – Manchmal passieren einfach Dinge, die nicht in unserem Machtbereich liegen.
    – Das StB-Examen gilt nicht umsonst als schwerste Prüfung Deutschlands. Und das wird sie wahrscheinlich auch immer bleiben.
    – Und nicht immer ist die einfachste Lösung (hier Klage) auch die beste Lösung!
    – Konzentriert euch nicht auf irgendein Drama, das euch nicht einmal direkt betrifft, sondern nutzt die Energie für die Vorbereitung auf die Mündliche!

    Ich wünsche euch allen viel Erfolg auf dem Weg zum StB, auch wenn der Weg wie jedes Jahr steinig und schwer ist!

    Glaubt an euch und eure Fähigkeiten und gebt euch nicht zu schnell auf! Noch habt ihr keinen Brief mit dem Ergebnis im Briefkasten und könnt noch gar nicht wissen, ob es nicht vielleicht doch gereicht hat!

  43. Also ich kann verstehen, dass man an Klage denkt. Wer hier einen Vorteil oder Nachteil hat, lässt sich schwer beurteilen. Es gibt hier auf jeder Seite Vor- und Nachteile.

    Allerdings ist es unter Anbetracht der Chancengleichheit einfach echt ziemlich schief gelaufen.

    Ich würde Tag drei auch gerne noch mal schreiben und habe ich bisher gehofft, dass kein Brief kommt, würde ich mittlerweile eine zweite Chance Tag 3 zu wiederholen, begrüßen. Wie man als Betroffener in der Situation entscheidet kann man wohl nur sagen, wenn man in betroffen ist.

    Fakt ist, treten nun noch mal mehr Leute zurück, wirkt sich das auf die Quote aus. Das ist definitiv für alle, die abgegeben haben von Nachteil. Werden die Betroffenen aus dieser Quote heraus genommen, wäre ich persönlich zufrieden und ich denke das wäre nur gerecht. Leider gibt die Kammer hierzu einfach kein Feedback und das macht das Warten noch unerträglicher.

    Klar können wir es nicht ändern und es bleibt nichts anderes als abzuwarten, aber ein paar Infos von Seiten der Kammer wären schon nett. Genau genommen sind nämlich alle Teilnehmer des Examens betroffen.

  44. @StBIn aus MUC Ich kann Dir da nur zustimmen. Am Ende ist es ein Dilemma aus der es keine wirklich faire Lösung für alle geben wird.

    Das einzige was ich mir vorstellen könnte ist, dass man bei Wackelkandidaten vielleicht nochmal ein Auge mehr zudrückt – m. a. W. man hat an Tag 1 und 2 eine 5 und man braucht daher eine 3,5 für das Bestehen und es liegen zwischen 4,0 und 3,5 2-3 Punkte. Vielleicht kratzen sich dann doch noch die paar Punkte zusammen. Als Beispielrechnung.

    Ob das am Ende gerechtfertigt ist durch diesen Vorfall … naja kann man so und so sehen. Aber einen anderen Weg sehe ich nicht bzw. hat das @StBIn aus MUC treffend beschrieben.

    Nun heißt es wieder Fokus auf die Mündliche.

  45. @Nietsnien Wurde den Betroffenen bereits telefonisch mitgeteilt, dass am 15.12.22 eine neue 6-stündige Klausur zu schreiben ist.

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