GESCHAFFT! Hier kann man über den dritten Tag der Steuerberater-Prüfung 2023 berichten und diskutieren.
134 Gedanken zu „Tag 3“
Wahnsinn heute. Bei uns waren heute die meisten nach knapp 5/3:30 Stunden schon durch? Mir ging es zwar nicht so, ich fand die Klausur aber alles in allem sehr fair und vor allem mit vielen Standardthemen. Ich drücke allen die Daumen und hoffe, dass es euch ähnlich ging.
Wird jetzt seit 2022 an zwei Tagen Ertragsteuern geschrieben??????
Was soll sowas bitte?????!
Können die Kommentierenden bitte am Ende noch ein Gesamtfazit zur diesjährigen Prüfung ziehen? Danke
Respekt vor eurer Leistung.
Fands echt entspannt.. viel bilanzieren halt.. sollte aber gereicht haben.
Hab das Gefühl die Kollegen mit mir im Saal waren nicht so begeistert.
Aufgabe 1 (ca. 51 Pkt.)
– EU viele Standardthemen enthalten, Gebäude, Aktien, Forderungen, PKW
Aufgabe 2:
– Gründung einer GmbH Co KG
– GmbH bringt Grundstück ein
– Nat. Pers. Bareinlage
– Bilanzen erstellen
– Bei GmbH JÜ etc. stl Einlagekonto
Aufgabe 3: 17 Pkte
– EA gegen Ausgleichszahlung
Insgesamt nicht unbedingt einfach. Gerade Teil 2 und Teil 3. Teil 1 muss laufen sonst wird es eng.
GESAMT:
Wie wahrscheinlich immer höhen und tiefen. Vom Gefühl war ESt ok, dagegen war Tag 1 und 2 etwas komischer. Es muss sich halt ausgleichen
Ok. Ehrlich? War ganz gut machbar, dieses Jahr. Das Hotel für die Mündliche kann gebucht werden…
Was ist mit euch los ?
Warum seid ihr nicht saufen?
Bei mir läuft das Fäschen Kölsch schon ne drei viertel Stunde.
Macht euch keine Gedanken mehr als durchgefallen sein können wir nicht!
Also insbesondere Aufgabe 1 und Aufgabe 2 läuft doch in den Probeklausuren rauf und runter…
Aufgabe 1 war typisches ABBA-Schema, wo man viele Punkte abgreifen konnte.
Ebenso hatte ich das perfekte Schema für 24 UmwStG – das habe ich einfach runtergebrettert, da sollte auch einiges bei rumgekommen sein.
Fall 3 fand ich tricky, aber hatte noch genug Zeit, um den Erlass zu studieren und abzuschreiben.
Mein Fazit ist: Tag 1 war komisch, insbesondere musste man viele Hop oder Top Entscheidungen treffen
Tag 2 fand ich den KSt/GewSt Teil totaler Standard, Internationales war hart, man konnte durch sauberes Prüfen des DBA trotzdem bisschen was rausholen
Tag 3 fand ich ehrlich gesagt easy, insbesondere zeitlich lief das super.
Sachverhalt 1 war fair und relativ klassische Bilanzklausur. Woher die 49pkt kamen weiß ich aber nicht.
Sachverhalt 2 hat erstmal 4 Gänge hochgeschaltet und war meines Erachtens auch nicht auf 34 Punkte ausgelegt. Relativ komplex und schwer.
Sachverhalt 3 Erbauseinandersetzung im Spezialfall. Das war übel, eigentlich nur Erlass abgeschrieben.
40pkt sollte drin sein, aber die anderen Tage ausgleichen wird schwer.
Man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass wieder „bessere“ Jahre kommen. Das ist der Kammer sowas von scheiss egal.
Habt ihr bei dem EU beim Elektro Fahrzeug den 7c abgeschrieben?
Aufgabe 1 war mit 51 Punkten heute einfach mal paar Alltagsthemen abspulen. Jeder mit guter Vorbereitung sollte das hinbekommen haben. Wenn mal mal von dem LuF Mist an tag 1 absieht (ein joke das dran zu bringen), war’s ein machbares Jahr
@ Marc, wo war denn ein 24 UmwstG ?
Ich fand die erste Aufgabe grds gut, aber viele Kleinigkeiten- 7b EStG usw.
Aber machbar.
Teil 2 war mE auch sehr knapp bemessen mit 34 Punkten.. da bin ich nicht fertig geworden.
Bei Teil 3, war der Erlass hilfreich. Allerdings war ich mir unsicher mit der Entgeltlichkeitsquote.
Hoffentlich hat’s zum Ausgleich von Tag 1 gereicht
…24 UmwStG hab ich auch, aber nur negativ abgegrenzt 😉
aber wie auch immer. Alles ist geschrieben, ändern kann man nichts mehr.
Go Forward…
@Dieter so arroganten Leuten wie dir wünsche ich, dass die Klausur in die Hose ging. Anschreiben vom 24er war zwar schon gutes Training für die Hand, nur leider nicht gefordert:
Teil 1:
– Gebäude mit 7b
– Aktien mit Bezugsrechten
– Berichtigung von Forderungen
– E-Fahrzeug
Teil 2:
GmbH und Privatperson gründen KG; GmbH mit Einlage Grundstück gegen Übernahme Darlehen – 6 (5); zudem aufstellen vieler Bilanzen
Teil: Erbauseinandesetzung. Vater verstirbt und zwei Töchter sind erben. Eine als Nachfolgerin eingesetzt, dann Auseinandersetzung. War das eine qualifizierte Nachfokgeklausel? Dann Entnahme SBV für Teil der einen Tochter und Gewinn des Erblassers.
Insgesamt kein einfaches Jahr, aber wohl angemessen; Tag 1 extrem lang und Bauer mit Durschnitssaetzen ein weiter Joke aus Bayern. ; Tag 2 war in Ordnung, aber 40 Punkte internationales bisschen to much. ; Tag 3 Siehe oben
@alle hoffe auf gutes bestehen. LG
@ Clara
Was hattest du für eine entgeltlichkeitsquote bei Teil 3?
Ich hab 500.000/1.600.000= 31,25% auf den Anteil der Gesellschaft also keine AK
Fand es vom Umfang her übertrieben. Bei uns sind 1/5 zurückgetreten.
Insgesamt nicht so ein Mist wie letztes Jahr, aber fair finde ich anders, vor allem der erste Tag.
Aber was erwartet man bei der Klausur.
Die Verfasser sind halt meistens keine Menschen.
Freuen sich mit Sicherheit einen Ast ab, wenn die die Quoten sehen.
Wieso 24 umwst? Er hat doch ein grdstk und kein Betrieb tb oder mu- Anteil eingebracht.
War 6(5) mit neg ergänzungsbilanz?
Teil III
Qualifizierte Nachfolgeklausel mit Zwangsentnahme des anteiligen SBV, keine neuen AK an der PersGes? Meinungen?
Erste Aufgabe fand ich soweit auch ganz ok,
Zweite war für mich eine Katastrophe. Hatte auch zuerst an 24 UmwStG gedacht, hab das aber dann doch über 6 (5) EStG mit der Trennungstheorie gelöst, da ja ein Darlehen von der GmbH übernommen wurde. Habt ihr das auch so?
Meiner Meinung nach war es einfach zu viel, 8! Bilanzen aufzustellen, zwei Gesellschaften zu beurteilen, zvE, 27 kstg, Gewinnverteilung KG (die Gewinnverteilung war laut Sachverhalt auch noch unangemessen) und gewinnauswirkung sowie Einlagen und Entnahmen darzustellen
Ich hab ewig überlegt, ob die GmbH Anteile dann SBV sind. Wie habt ihr das denn gelöst?
Insbesondere die Pensionsrückstellung die anteilig von der KG ausgeglichen wird hat noch eins drauf gesetzt.
Dadurch fast keine Zeit mehr für Sachverhalt 3
Insgesamtes Fazit:
Leichter als letztes Jahr (2.Versuch), aber Zeitdruck war dieses Jahr größer.
Tag 1 ähnlich zu letztem Jahr, AO nett, dafür USt&ErbSt anspruchsvoller
Tag 2 keine Besonderheiten außer AStG
Tag 3 Teil 2&3 echt anspruchsvoll, vor allem viel inkl. Ertragsteuer, dafür 50Pkt EU mit Standardthemen, irgendwo also ausgeglichen denke ich.
Tag 3 Teil2: Inwiefern 24UmwStG? Habe BAS negativ abgegrenzt da SBV Vorrang, dort dann Grdst und Anteile KapG rein, dadurch Einlage und 23EStG? 🙂
@steuer123
Bei Teil 2 habe ich auch Trennungstheorie 6(5)s3 nr 1 gemacht
Kein 24er weil ja nur ein grdst
Hab die GmbH Anteile aus dem sobv raus weil die GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb hat, oder?
Servus zusammen,
Teil 1 war relativ in Ordnung mit dem 7b EStG, anschließend die Aufgabe mit den Bezugsrechten, die schon im Vorjahr unverhältnismäßig viele Punkte gegeben hat.
Forderungsbewertung und Tausch mit Baraufgabe waren m. E. in Ordnung, da konnte man auch nochmal paar Punkte mitnehmen.
Teil 2 dann wurden die Einlagen in Form von Bareinlagen und 50% Verkauf 50% Buchwert nach § 6 V finanziert.
Ggf. negative Ergänzungsbilanz für die GmbH aufgrund der nur teilweisen Veräußerung des Grundstücks
Einlage des vermieteten Grundstücks in das Sonderbetriebsvermögen des R. zum Teilwert
Geschäftsführergehalt ca. 10k von der GmbH an R. und dann nochmal 5k als SBE/SBA bei der GmbH + 5k SBE für R.
Der restliche Aufgabenteil war ein wenig dünn. Pensionszusage + VE VGA? aufgrund der Ausschüttung + Erstattung -> manchmal hilft nur beten/hoffen
Unklar wie man da noch mit den Gewinnverteilung umgehen sollte
Teil 3
Fraglich wie die Ausgleichszahlung aufzuteilen war. Anspruch lag bei 1,2 Mio pro Kind;
Anteil + SBV war 1,6 Mio wert also 200k Ausgleichszahlung
500k Kapitalkonto + 1,1 Mio Grundstück + Gebäude
900k Firmenwert
Gewinn lag bei 300k davon 1/3 wobei auf den Vater bis zum Tod wohl 3/4 also 75k + SBA/SBA entfallen dürften
Die nachfolgende Tochter hat dann den anteiligen Gewinn + SBA/SBE sowie eine anteilige Anschaffung aufgrund der Ausgleichszahlung.
Mein Verständnis war bisher, dass Ausgleichszahlungen bei diesen Nachfolgeklauseln nie wie AK/VP behandelt werden. Das hat aber irgendwie hier auch keinen Sinn gemacht, da das KK allein schon bei 500k stand, somit hätte man theoretisch schon 250k absondern müssen und die Ausgleichszahlung lag lediglich bei 200k.
Teil 1: eig ein Geschenk, einfach Punkte.
Teil 2: war mE 6 abs 5 ohne trennugstheorie. GmbH gibt Grundstück für 600.000 und Darlehen (-300.000) hin und erhält 300.000 Anteile. Ist für mich bw Fortführung. Viel Einlagenrückgewähr aufgrund der ogas und viele ve. Sehr knapp bemessen die Zeit und die Punkte.
Teil 3: mE ent quote 12,5 %. 200.000 zu 1.600.000. wieso Zwangsentnahme sbv? Blieb das nicht vermietet ab die kg von L? Mir ging da die Zeit aus
Hab auch 12,5 Prozent. Man musste um 200.000 aufstocken oder? Also stille Reserven GH und SB aufsummieren und dann quotal die 200.000 aufteilen. Im GH war nur der FW, den man dann in einer Ergänzungsbilanz abbilden und abschreiben musste (glaube waren 30.000). Hatte dann 500 FW AfA. Im SBV die restlichen 170.000 aufdecken und neue AfA BMG..
Aufgabe 2 hatte ich Grundstück zu Hälfte BW-Fortführung nach 6 Abs. 5 und andere Hälfte Veräußerung mit Gewinn, die die GmbH dann in 6b RL in ihrem SBV bei der KG einstellen konnte.
Hab auch mit 12,25% und in der Höhe GuFw in positiver Ergänzungsbilanz aufgedeckt. Aber ist wahrscheinlich egal mit was man rechnet, alles andere ist ohnehin dann Folgefehler. GmbH-Beteiligung hab ich auf gut Glück ins SBV von R eingelegt und bei den Ausschüttungen TEV dann.
Bei der GmbH dann Spiegelbildmethode angesprochen.
Hoffe einfach ich hab aus SV2-3 irgendwie 50% gezogen, dann kann’s mit SV1 was gutes geworden sein.
Also ich habe für die GmbH nach 6 V BW und dann aber nach 6V5 50% aufgedeckt, weil eine GmbH (sie selbst) beteiligt war. 😂 sic, dass die vermögensmäßig beteiligt war, hat mich total aus der Bahn geworfen.
Für mich ging deshalb auch GF Vergütung als 19 klar soweit das nicht von der kg durchgereicht wurde.
Also ich war im Drittversuch, habe nun einfach abgegeben komme was wolle…aber ich fand die Klausur im Vergleich zum
Letzten Jahr einfacher, also die Bilanz klausur. Man konnte heute mit viel Fleiß eine 3,0 erreichen. Daher habe ich auch abgegeben.
Buche schon mein Hotel für die mündliche.
Ich habe bei SV 2 gesagt, dass das Grundstück 600.000 € gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übergegangen ist. Somit grds zu BW, aber die Übernahme der 300.000 € Verbindlichkeit ein Entgelt darstellt, also insoweit (50 %) die stillen Reserven aufgedeckt werden müssen.
6 5 5 war irrelevant, weil Grundstück vorher schon im Eigentum der GmbH und sich Anteil dadurch nicht erhöht hat am WG.
GmbH habe ich auch ins SBV getan, aber da bin ich mir nicht mehr so sicher.
Für den dritten Teil hatte ich dann aber auch quasi keine Zeit mehr..
hab noch 12.5 % als Entgeltlichkeitsquote berechnet und dann war’s quasi vorbei
Sachverhalt 1 fand ich sehr fair, absolute Standardthemen. Hier konnten ordentlich Punkte gesammelt werden.
Sachverhalt 2 war dagegen extrem anspruchsvoll und vom Umfang gefühlt wesentlich mehr als Sachverhalt 1, obwohl letzterer 15 (!) Punkte mehr zu bieten hatte. Insbesondere das Viele hin und her zwischen den Auswirkungen bei der KG, der GmbH und dem R sowie das jeweilige Aufstellen der Bilanzen bei allen 3 Beteiligten hat sehr viel Zeit gekostet. Dazu anspruchsvolle Inhalte mit Trennungstheorie bei 6 Abs. 5 EStG durch GmbH, Bildung 6b Rücklage anteilig erkennen, Beteiligung an Komplementär GmbH im PV, Aufteilung von Gehalt der GmbH an ihren GF und gleichzeitigen Kommenditisten, Pensionszusage, vGA, vE, steuerliches Einlagekonto, Gewinnverteilung, SBV und, und, und. Das alles in 2 Stunden meines Erachtens nicht zu schaffen.
Sachverhalt 3 habe ich wie viele andere wie den klassischen Erwerb eines Mitunternehmeranteils gelöst und Entgeltsquote 12,5 %. Ist aber wohl leider falsch, da Besonderheit aufgrund qualifizierter Eintrittsklausel im Erbfall wohl erfüllt und daher komplett andere Lösung. Hier hoffe ich zumindest auf ein paar Folgefehlerpunkte beim Ermitteln der AfA.
Teil III steh ich leider auf dem Schlauch. Bei qualifizierter Nachfolgeklausel (wenn das eine war…), gibt es da eine entgeltlichkeitsquote, oder ist das voll unentgeltlich? Hatte leider keine Aufgabe dahingehend im Kurs.
Im Sachverhalt 2 musste man beim 6 (5) S.3 Nr.1 den Buchwert vollständig fortführen, da im Tatbestand steht „unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten“. Vorliegend werden ausschliesslich Gesellschaftsrechte gewährt, sodass in voller Höhe ein entgeltlicher Vorgang besteht und der BW zu 100% fortgeführt wird. Man kommt gar nicht erst in die Trennungstheorie rein. Siehe auch Erlass an den entsprechenden Stellen
300.000 gg. Gewährung von Gesellschaftsrechten und 300.00ü Übernahme Verbindlichkeit, d.h 50 % entgeltlich / 50 % BW-Fortführung.
Wenn ins Teil 3 voll unentgeltlich war , wofür gab es dann die 17 Punkte, wenn die BW nur fortgeführt werden?
Warum habt ihr beim SV II den 6 (5)? Vom BV GmbH auf GHV der PersGes geht das doch nicht? Bei gmbh geht nur 6 (5) s 2, aber nicht s 3, oder?
Ich habe SV3 wie folgt gelöst:
Der Anteil ist unentgeltlich übergegangen. Nur das SBV wurde zu 50 % entnommen (Veräußerungsgewinn 50 % beim Vater) und dann bei der Tochter entsprechend fortgeführt (50 % BW und 50 % neu).
@LX 6 (5) geht, da GmbH Mitunternehmerin der KG und Übertragung gg. Gesellschaftsrechte ins Gesamthandsvermögen. 6 (5) S. 2 geht nur, wenn ins SBV überführt.
@2023
Rechtsgrundlage von der Aufteilung 50/50 ist was?
Ich kenn nur Erl. 6/16, 6/15, 4/15 zusammen mit § 6 (6) S4 EStG und 6 (5) S3 Nr.1. Gelernt hatte ich, dass es für die Buchwertfortführung in der Theorie ausreichend ist, wenn nur 1 einziger Cent gegen KapKonto I gebucht wird.
Also ich würde euch ja mit den verb. und dem trennungsprinzip recht geben, wenn die GmbH eine Verb. Bei der kg kriegen würde. Die Verb ist aber gegen ne Bank. Im Endeffekt legt die GmbH 600.000-300.000=300.000 ein, was genau der Gegenwert der Anteile ist.
Und 6 abs 5 s3 geht auch für ne GmbH
Nach 6 Abs. 5 S.3 Nr. 1 vom BV der GmbH in das Gesamthandsvermögen ihrer Mitunterneherschaft SOWEIT unentgeltlich oder Gewährung von Gesellschaftsrechten. Gesellschaftsrechte hat die GmbH 50 % erhalten. Deswegen kann sie auch nur zu 50 % die Buchwerte fortführen. Die anderen 50 % hat sie veräußert, weil ihr 50 % der stillen Reserven durch die gesamthänderische Bindung nicht mehr gehören. Ist doch klar, dass der Verfasser da irgendwo ne Ergänzungungsbilanz sehen möchte.
Die GmbH hat 600.000 Grundstück in die GmbH eingebracht und dafür 300.000 € Anteile erhalten sowie 300.000 € Geld.
Ist doch nur abgekürzt, ob die KG der GmbH 300.000 € überweist oder sagt “hey, gib mir das Darlehen, ich mach das schon” ist doch eigentlich egal oder ?
Ist doch quasi das Beispiel im Erlass zu 6 abs 5 RZ 15, oder ?
Erlass: 6/15 : „Die Übernahme von Verbindlichkeiten stellt wirtschaftlich gesehen ein (sonstiges) Entgelt dar. Ob eine teilentgeltliche Übertragung vorliegt, ist nach den Grundsätzen der sog. „Trennungstheorie“ anhand der erbrachten Gegenleistung im Verhältnis zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts zu prüfen.“
Die KG übernimmt die Verbindlichkeit, d.h. teilentgeltlich. 600.000 EUR Wert wurde eingebracht, 300.000 Gesellschaftsrechte und 300.000 gg. Übernahme der Verbindlichkeit, folglich 50 % / 50 % unter Anwendung 6/15.
Das ist doch egal dass die Verbindlichkeit gegen eine Bank ist, die KG übernimmt eine Schuld was mE ziemlich eindeutige teilentgeltlichkeit verursacht.
Und klar kommt man bei der GmbH in 6(5) S.3
Steht erstens im Erlass und zweitens ist nach 8 (1) KStG die Einkommensteuer vorbehaltlich der KSt anzuwenden. Du bewertest ja bei der GmbH auch alles nach 5 und 6 EStG
Trennungstheorie ist gemäß Erlass 6/15 Tz. 15 ganz eindeutig anzuwenden. Dort ist auch ein Beispiel abgedruckt. Ob die Verbindlichkeit gegenüber der Bank oder dem Mitunternehmer selbst besteht, spielt keine Rolle.
Ja ihr habt Recht glaub ich!
Ergänzungsbilanz gibts aber so oder so in beiden Fällen, da in der GHB ja der Teilwert ausgewiesen wird und in der negativen Ergänzungsbilanz dann eben 100 oder 50% des BW realisiert wird. Dass der Klausurersteller eine sehen will, ist also kein Argument 😉
„Sachverhalt 3 habe ich wie viele andere wie den klassischen Erwerb eines Mitunternehmeranteils gelöst und Entgeltsquote 12,5 %. Ist aber wohl leider falsch, da Besonderheit aufgrund qualifizierter Eintrittsklausel im Erbfall wohl erfüllt und daher komplett andere Lösung. Hier hoffe ich zumindest auf ein paar Folgefehlerpunkte beim Ermitteln der AfA.“
Wie war nun SV 3 zu behandeln? Voll unentgeltlich oder teilentgeltlich?
Hm ja ich verstehe euren Punkt und glaube kann echt sein. Aber in dem bsp von Erlass wird der pkw ohne Gewährung von ges rechten übertragen (was hier aber ja der Fall war). Da die trennungstheorie vom bfh nicht anerkannt wurde, dachte ich der Klausur Ersteller traut sich da nicht dran.
Ich hab einfach eine neg erg biil nur insoweit gebildet, wie der bw die 300.000 unterschritten hat. In der vorl. Eröfff bill hatte der Buchhalter ja die Kap Konten 1 nicht bei GmbH und r auf 300.000
Aber kann auch falsch sein.
Ich habe beim SV 3 einen falschen Prozentsatz genommen durch einen Leichtsinnfehler (habe nicht 12,5%, sondern 8,75% wegen 87,5, hatte wenig Zeit, total blöd). Angenommen die Aufgabe wird tatsächlich so gemacht und ich habe die ganze Zeit mit falschem Prozentwert gerechnet. Sind das dann Folgefehler oder wird das alles komplett als falsch angesehen? Was meint ihr? Kommt wahrscheinlich auf den Korrektor an, oder?
Wahnsinn heute. Bei uns waren heute die meisten nach knapp 5/3:30 Stunden schon durch? Mir ging es zwar nicht so, ich fand die Klausur aber alles in allem sehr fair und vor allem mit vielen Standardthemen. Ich drücke allen die Daumen und hoffe, dass es euch ähnlich ging.
Wird jetzt seit 2022 an zwei Tagen Ertragsteuern geschrieben??????
Was soll sowas bitte?????!
Können die Kommentierenden bitte am Ende noch ein Gesamtfazit zur diesjährigen Prüfung ziehen? Danke
Respekt vor eurer Leistung.
Fands echt entspannt.. viel bilanzieren halt.. sollte aber gereicht haben.
Hab das Gefühl die Kollegen mit mir im Saal waren nicht so begeistert.
Aufgabe 1 (ca. 51 Pkt.)
– EU viele Standardthemen enthalten, Gebäude, Aktien, Forderungen, PKW
Aufgabe 2:
– Gründung einer GmbH Co KG
– GmbH bringt Grundstück ein
– Nat. Pers. Bareinlage
– Bilanzen erstellen
– Bei GmbH JÜ etc. stl Einlagekonto
Aufgabe 3: 17 Pkte
– EA gegen Ausgleichszahlung
Insgesamt nicht unbedingt einfach. Gerade Teil 2 und Teil 3. Teil 1 muss laufen sonst wird es eng.
GESAMT:
Wie wahrscheinlich immer höhen und tiefen. Vom Gefühl war ESt ok, dagegen war Tag 1 und 2 etwas komischer. Es muss sich halt ausgleichen
Ok. Ehrlich? War ganz gut machbar, dieses Jahr. Das Hotel für die Mündliche kann gebucht werden…
Was ist mit euch los ?
Warum seid ihr nicht saufen?
Bei mir läuft das Fäschen Kölsch schon ne drei viertel Stunde.
Macht euch keine Gedanken mehr als durchgefallen sein können wir nicht!
Also insbesondere Aufgabe 1 und Aufgabe 2 läuft doch in den Probeklausuren rauf und runter…
Aufgabe 1 war typisches ABBA-Schema, wo man viele Punkte abgreifen konnte.
Ebenso hatte ich das perfekte Schema für 24 UmwStG – das habe ich einfach runtergebrettert, da sollte auch einiges bei rumgekommen sein.
Fall 3 fand ich tricky, aber hatte noch genug Zeit, um den Erlass zu studieren und abzuschreiben.
Mein Fazit ist: Tag 1 war komisch, insbesondere musste man viele Hop oder Top Entscheidungen treffen
Tag 2 fand ich den KSt/GewSt Teil totaler Standard, Internationales war hart, man konnte durch sauberes Prüfen des DBA trotzdem bisschen was rausholen
Tag 3 fand ich ehrlich gesagt easy, insbesondere zeitlich lief das super.
Sachverhalt 1 war fair und relativ klassische Bilanzklausur. Woher die 49pkt kamen weiß ich aber nicht.
Sachverhalt 2 hat erstmal 4 Gänge hochgeschaltet und war meines Erachtens auch nicht auf 34 Punkte ausgelegt. Relativ komplex und schwer.
Sachverhalt 3 Erbauseinandersetzung im Spezialfall. Das war übel, eigentlich nur Erlass abgeschrieben.
40pkt sollte drin sein, aber die anderen Tage ausgleichen wird schwer.
Man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass wieder „bessere“ Jahre kommen. Das ist der Kammer sowas von scheiss egal.
Habt ihr bei dem EU beim Elektro Fahrzeug den 7c abgeschrieben?
Aufgabe 1 war mit 51 Punkten heute einfach mal paar Alltagsthemen abspulen. Jeder mit guter Vorbereitung sollte das hinbekommen haben. Wenn mal mal von dem LuF Mist an tag 1 absieht (ein joke das dran zu bringen), war’s ein machbares Jahr
@ Marc, wo war denn ein 24 UmwstG ?
Ich fand die erste Aufgabe grds gut, aber viele Kleinigkeiten- 7b EStG usw.
Aber machbar.
Teil 2 war mE auch sehr knapp bemessen mit 34 Punkten.. da bin ich nicht fertig geworden.
Bei Teil 3, war der Erlass hilfreich. Allerdings war ich mir unsicher mit der Entgeltlichkeitsquote.
Hoffentlich hat’s zum Ausgleich von Tag 1 gereicht
…24 UmwStG hab ich auch, aber nur negativ abgegrenzt 😉
aber wie auch immer. Alles ist geschrieben, ändern kann man nichts mehr.
Go Forward…
@Dieter so arroganten Leuten wie dir wünsche ich, dass die Klausur in die Hose ging. Anschreiben vom 24er war zwar schon gutes Training für die Hand, nur leider nicht gefordert:
Teil 1:
– Gebäude mit 7b
– Aktien mit Bezugsrechten
– Berichtigung von Forderungen
– E-Fahrzeug
Teil 2:
GmbH und Privatperson gründen KG; GmbH mit Einlage Grundstück gegen Übernahme Darlehen – 6 (5); zudem aufstellen vieler Bilanzen
Teil: Erbauseinandesetzung. Vater verstirbt und zwei Töchter sind erben. Eine als Nachfolgerin eingesetzt, dann Auseinandersetzung. War das eine qualifizierte Nachfokgeklausel? Dann Entnahme SBV für Teil der einen Tochter und Gewinn des Erblassers.
Insgesamt kein einfaches Jahr, aber wohl angemessen; Tag 1 extrem lang und Bauer mit Durschnitssaetzen ein weiter Joke aus Bayern. ; Tag 2 war in Ordnung, aber 40 Punkte internationales bisschen to much. ; Tag 3 Siehe oben
@alle hoffe auf gutes bestehen. LG
@ Clara
Was hattest du für eine entgeltlichkeitsquote bei Teil 3?
Ich hab 500.000/1.600.000= 31,25% auf den Anteil der Gesellschaft also keine AK
Fand es vom Umfang her übertrieben. Bei uns sind 1/5 zurückgetreten.
Insgesamt nicht so ein Mist wie letztes Jahr, aber fair finde ich anders, vor allem der erste Tag.
Aber was erwartet man bei der Klausur.
Die Verfasser sind halt meistens keine Menschen.
Freuen sich mit Sicherheit einen Ast ab, wenn die die Quoten sehen.
Wieso 24 umwst? Er hat doch ein grdstk und kein Betrieb tb oder mu- Anteil eingebracht.
War 6(5) mit neg ergänzungsbilanz?
Teil III
Qualifizierte Nachfolgeklausel mit Zwangsentnahme des anteiligen SBV, keine neuen AK an der PersGes? Meinungen?
Erste Aufgabe fand ich soweit auch ganz ok,
Zweite war für mich eine Katastrophe. Hatte auch zuerst an 24 UmwStG gedacht, hab das aber dann doch über 6 (5) EStG mit der Trennungstheorie gelöst, da ja ein Darlehen von der GmbH übernommen wurde. Habt ihr das auch so?
Meiner Meinung nach war es einfach zu viel, 8! Bilanzen aufzustellen, zwei Gesellschaften zu beurteilen, zvE, 27 kstg, Gewinnverteilung KG (die Gewinnverteilung war laut Sachverhalt auch noch unangemessen) und gewinnauswirkung sowie Einlagen und Entnahmen darzustellen
Ich hab ewig überlegt, ob die GmbH Anteile dann SBV sind. Wie habt ihr das denn gelöst?
Insbesondere die Pensionsrückstellung die anteilig von der KG ausgeglichen wird hat noch eins drauf gesetzt.
Dadurch fast keine Zeit mehr für Sachverhalt 3
Insgesamtes Fazit:
Leichter als letztes Jahr (2.Versuch), aber Zeitdruck war dieses Jahr größer.
Tag 1 ähnlich zu letztem Jahr, AO nett, dafür USt&ErbSt anspruchsvoller
Tag 2 keine Besonderheiten außer AStG
Tag 3 Teil 2&3 echt anspruchsvoll, vor allem viel inkl. Ertragsteuer, dafür 50Pkt EU mit Standardthemen, irgendwo also ausgeglichen denke ich.
Tag 3 Teil2: Inwiefern 24UmwStG? Habe BAS negativ abgegrenzt da SBV Vorrang, dort dann Grdst und Anteile KapG rein, dadurch Einlage und 23EStG? 🙂
@steuer123
Bei Teil 2 habe ich auch Trennungstheorie 6(5)s3 nr 1 gemacht
Kein 24er weil ja nur ein grdst
Hab die GmbH Anteile aus dem sobv raus weil die GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb hat, oder?
Servus zusammen,
Teil 1 war relativ in Ordnung mit dem 7b EStG, anschließend die Aufgabe mit den Bezugsrechten, die schon im Vorjahr unverhältnismäßig viele Punkte gegeben hat.
Forderungsbewertung und Tausch mit Baraufgabe waren m. E. in Ordnung, da konnte man auch nochmal paar Punkte mitnehmen.
Teil 2 dann wurden die Einlagen in Form von Bareinlagen und 50% Verkauf 50% Buchwert nach § 6 V finanziert.
Ggf. negative Ergänzungsbilanz für die GmbH aufgrund der nur teilweisen Veräußerung des Grundstücks
Einlage des vermieteten Grundstücks in das Sonderbetriebsvermögen des R. zum Teilwert
Geschäftsführergehalt ca. 10k von der GmbH an R. und dann nochmal 5k als SBE/SBA bei der GmbH + 5k SBE für R.
Der restliche Aufgabenteil war ein wenig dünn. Pensionszusage + VE VGA? aufgrund der Ausschüttung + Erstattung -> manchmal hilft nur beten/hoffen
Unklar wie man da noch mit den Gewinnverteilung umgehen sollte
Teil 3
Fraglich wie die Ausgleichszahlung aufzuteilen war. Anspruch lag bei 1,2 Mio pro Kind;
Anteil + SBV war 1,6 Mio wert also 200k Ausgleichszahlung
500k Kapitalkonto + 1,1 Mio Grundstück + Gebäude
900k Firmenwert
Gewinn lag bei 300k davon 1/3 wobei auf den Vater bis zum Tod wohl 3/4 also 75k + SBA/SBA entfallen dürften
Die nachfolgende Tochter hat dann den anteiligen Gewinn + SBA/SBE sowie eine anteilige Anschaffung aufgrund der Ausgleichszahlung.
Mein Verständnis war bisher, dass Ausgleichszahlungen bei diesen Nachfolgeklauseln nie wie AK/VP behandelt werden. Das hat aber irgendwie hier auch keinen Sinn gemacht, da das KK allein schon bei 500k stand, somit hätte man theoretisch schon 250k absondern müssen und die Ausgleichszahlung lag lediglich bei 200k.
Habe 200.000 / 1.600.000 = 12,5 % Entgeltlichskeitsqoute?
So habe ich das dann auch gemacht, also mit 12,5%
Teil 1: eig ein Geschenk, einfach Punkte.
Teil 2: war mE 6 abs 5 ohne trennugstheorie. GmbH gibt Grundstück für 600.000 und Darlehen (-300.000) hin und erhält 300.000 Anteile. Ist für mich bw Fortführung. Viel Einlagenrückgewähr aufgrund der ogas und viele ve. Sehr knapp bemessen die Zeit und die Punkte.
Teil 3: mE ent quote 12,5 %. 200.000 zu 1.600.000. wieso Zwangsentnahme sbv? Blieb das nicht vermietet ab die kg von L? Mir ging da die Zeit aus
Hab auch 12,5 Prozent. Man musste um 200.000 aufstocken oder? Also stille Reserven GH und SB aufsummieren und dann quotal die 200.000 aufteilen. Im GH war nur der FW, den man dann in einer Ergänzungsbilanz abbilden und abschreiben musste (glaube waren 30.000). Hatte dann 500 FW AfA. Im SBV die restlichen 170.000 aufdecken und neue AfA BMG..
Aufgabe 2 hatte ich Grundstück zu Hälfte BW-Fortführung nach 6 Abs. 5 und andere Hälfte Veräußerung mit Gewinn, die die GmbH dann in 6b RL in ihrem SBV bei der KG einstellen konnte.
Hab auch mit 12,25% und in der Höhe GuFw in positiver Ergänzungsbilanz aufgedeckt. Aber ist wahrscheinlich egal mit was man rechnet, alles andere ist ohnehin dann Folgefehler. GmbH-Beteiligung hab ich auf gut Glück ins SBV von R eingelegt und bei den Ausschüttungen TEV dann.
Bei der GmbH dann Spiegelbildmethode angesprochen.
Hoffe einfach ich hab aus SV2-3 irgendwie 50% gezogen, dann kann’s mit SV1 was gutes geworden sein.
Also ich habe für die GmbH nach 6 V BW und dann aber nach 6V5 50% aufgedeckt, weil eine GmbH (sie selbst) beteiligt war. 😂 sic, dass die vermögensmäßig beteiligt war, hat mich total aus der Bahn geworfen.
Für mich ging deshalb auch GF Vergütung als 19 klar soweit das nicht von der kg durchgereicht wurde.
Also ich war im Drittversuch, habe nun einfach abgegeben komme was wolle…aber ich fand die Klausur im Vergleich zum
Letzten Jahr einfacher, also die Bilanz klausur. Man konnte heute mit viel Fleiß eine 3,0 erreichen. Daher habe ich auch abgegeben.
Buche schon mein Hotel für die mündliche.
Ich habe bei SV 2 gesagt, dass das Grundstück 600.000 € gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übergegangen ist. Somit grds zu BW, aber die Übernahme der 300.000 € Verbindlichkeit ein Entgelt darstellt, also insoweit (50 %) die stillen Reserven aufgedeckt werden müssen.
6 5 5 war irrelevant, weil Grundstück vorher schon im Eigentum der GmbH und sich Anteil dadurch nicht erhöht hat am WG.
GmbH habe ich auch ins SBV getan, aber da bin ich mir nicht mehr so sicher.
Für den dritten Teil hatte ich dann aber auch quasi keine Zeit mehr..
hab noch 12.5 % als Entgeltlichkeitsquote berechnet und dann war’s quasi vorbei
Sachverhalt 1 fand ich sehr fair, absolute Standardthemen. Hier konnten ordentlich Punkte gesammelt werden.
Sachverhalt 2 war dagegen extrem anspruchsvoll und vom Umfang gefühlt wesentlich mehr als Sachverhalt 1, obwohl letzterer 15 (!) Punkte mehr zu bieten hatte. Insbesondere das Viele hin und her zwischen den Auswirkungen bei der KG, der GmbH und dem R sowie das jeweilige Aufstellen der Bilanzen bei allen 3 Beteiligten hat sehr viel Zeit gekostet. Dazu anspruchsvolle Inhalte mit Trennungstheorie bei 6 Abs. 5 EStG durch GmbH, Bildung 6b Rücklage anteilig erkennen, Beteiligung an Komplementär GmbH im PV, Aufteilung von Gehalt der GmbH an ihren GF und gleichzeitigen Kommenditisten, Pensionszusage, vGA, vE, steuerliches Einlagekonto, Gewinnverteilung, SBV und, und, und. Das alles in 2 Stunden meines Erachtens nicht zu schaffen.
Sachverhalt 3 habe ich wie viele andere wie den klassischen Erwerb eines Mitunternehmeranteils gelöst und Entgeltsquote 12,5 %. Ist aber wohl leider falsch, da Besonderheit aufgrund qualifizierter Eintrittsklausel im Erbfall wohl erfüllt und daher komplett andere Lösung. Hier hoffe ich zumindest auf ein paar Folgefehlerpunkte beim Ermitteln der AfA.
Teil III steh ich leider auf dem Schlauch. Bei qualifizierter Nachfolgeklausel (wenn das eine war…), gibt es da eine entgeltlichkeitsquote, oder ist das voll unentgeltlich? Hatte leider keine Aufgabe dahingehend im Kurs.
Im Sachverhalt 2 musste man beim 6 (5) S.3 Nr.1 den Buchwert vollständig fortführen, da im Tatbestand steht „unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten“. Vorliegend werden ausschliesslich Gesellschaftsrechte gewährt, sodass in voller Höhe ein entgeltlicher Vorgang besteht und der BW zu 100% fortgeführt wird. Man kommt gar nicht erst in die Trennungstheorie rein. Siehe auch Erlass an den entsprechenden Stellen
300.000 gg. Gewährung von Gesellschaftsrechten und 300.00ü Übernahme Verbindlichkeit, d.h 50 % entgeltlich / 50 % BW-Fortführung.
Wenn ins Teil 3 voll unentgeltlich war , wofür gab es dann die 17 Punkte, wenn die BW nur fortgeführt werden?
Warum habt ihr beim SV II den 6 (5)? Vom BV GmbH auf GHV der PersGes geht das doch nicht? Bei gmbh geht nur 6 (5) s 2, aber nicht s 3, oder?
Ich habe SV3 wie folgt gelöst:
Der Anteil ist unentgeltlich übergegangen. Nur das SBV wurde zu 50 % entnommen (Veräußerungsgewinn 50 % beim Vater) und dann bei der Tochter entsprechend fortgeführt (50 % BW und 50 % neu).
@LX 6 (5) geht, da GmbH Mitunternehmerin der KG und Übertragung gg. Gesellschaftsrechte ins Gesamthandsvermögen. 6 (5) S. 2 geht nur, wenn ins SBV überführt.
@2023
Rechtsgrundlage von der Aufteilung 50/50 ist was?
Ich kenn nur Erl. 6/16, 6/15, 4/15 zusammen mit § 6 (6) S4 EStG und 6 (5) S3 Nr.1. Gelernt hatte ich, dass es für die Buchwertfortführung in der Theorie ausreichend ist, wenn nur 1 einziger Cent gegen KapKonto I gebucht wird.
Also ich würde euch ja mit den verb. und dem trennungsprinzip recht geben, wenn die GmbH eine Verb. Bei der kg kriegen würde. Die Verb ist aber gegen ne Bank. Im Endeffekt legt die GmbH 600.000-300.000=300.000 ein, was genau der Gegenwert der Anteile ist.
Und 6 abs 5 s3 geht auch für ne GmbH
Nach 6 Abs. 5 S.3 Nr. 1 vom BV der GmbH in das Gesamthandsvermögen ihrer Mitunterneherschaft SOWEIT unentgeltlich oder Gewährung von Gesellschaftsrechten. Gesellschaftsrechte hat die GmbH 50 % erhalten. Deswegen kann sie auch nur zu 50 % die Buchwerte fortführen. Die anderen 50 % hat sie veräußert, weil ihr 50 % der stillen Reserven durch die gesamthänderische Bindung nicht mehr gehören. Ist doch klar, dass der Verfasser da irgendwo ne Ergänzungungsbilanz sehen möchte.
Die GmbH hat 600.000 Grundstück in die GmbH eingebracht und dafür 300.000 € Anteile erhalten sowie 300.000 € Geld.
Ist doch nur abgekürzt, ob die KG der GmbH 300.000 € überweist oder sagt “hey, gib mir das Darlehen, ich mach das schon” ist doch eigentlich egal oder ?
Ist doch quasi das Beispiel im Erlass zu 6 abs 5 RZ 15, oder ?
Erlass: 6/15 : „Die Übernahme von Verbindlichkeiten stellt wirtschaftlich gesehen ein (sonstiges) Entgelt dar. Ob eine teilentgeltliche Übertragung vorliegt, ist nach den Grundsätzen der sog. „Trennungstheorie“ anhand der erbrachten Gegenleistung im Verhältnis zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts zu prüfen.“
Die KG übernimmt die Verbindlichkeit, d.h. teilentgeltlich. 600.000 EUR Wert wurde eingebracht, 300.000 Gesellschaftsrechte und 300.000 gg. Übernahme der Verbindlichkeit, folglich 50 % / 50 % unter Anwendung 6/15.
Das ist doch egal dass die Verbindlichkeit gegen eine Bank ist, die KG übernimmt eine Schuld was mE ziemlich eindeutige teilentgeltlichkeit verursacht.
Und klar kommt man bei der GmbH in 6(5) S.3
Steht erstens im Erlass und zweitens ist nach 8 (1) KStG die Einkommensteuer vorbehaltlich der KSt anzuwenden. Du bewertest ja bei der GmbH auch alles nach 5 und 6 EStG
Trennungstheorie ist gemäß Erlass 6/15 Tz. 15 ganz eindeutig anzuwenden. Dort ist auch ein Beispiel abgedruckt. Ob die Verbindlichkeit gegenüber der Bank oder dem Mitunternehmer selbst besteht, spielt keine Rolle.
Ja ihr habt Recht glaub ich!
Ergänzungsbilanz gibts aber so oder so in beiden Fällen, da in der GHB ja der Teilwert ausgewiesen wird und in der negativen Ergänzungsbilanz dann eben 100 oder 50% des BW realisiert wird. Dass der Klausurersteller eine sehen will, ist also kein Argument 😉
„Sachverhalt 3 habe ich wie viele andere wie den klassischen Erwerb eines Mitunternehmeranteils gelöst und Entgeltsquote 12,5 %. Ist aber wohl leider falsch, da Besonderheit aufgrund qualifizierter Eintrittsklausel im Erbfall wohl erfüllt und daher komplett andere Lösung. Hier hoffe ich zumindest auf ein paar Folgefehlerpunkte beim Ermitteln der AfA.“
Wie war nun SV 3 zu behandeln? Voll unentgeltlich oder teilentgeltlich?
Hm ja ich verstehe euren Punkt und glaube kann echt sein. Aber in dem bsp von Erlass wird der pkw ohne Gewährung von ges rechten übertragen (was hier aber ja der Fall war). Da die trennungstheorie vom bfh nicht anerkannt wurde, dachte ich der Klausur Ersteller traut sich da nicht dran.
Ich hab einfach eine neg erg biil nur insoweit gebildet, wie der bw die 300.000 unterschritten hat. In der vorl. Eröfff bill hatte der Buchhalter ja die Kap Konten 1 nicht bei GmbH und r auf 300.000
Aber kann auch falsch sein.
Ich habe beim SV 3 einen falschen Prozentsatz genommen durch einen Leichtsinnfehler (habe nicht 12,5%, sondern 8,75% wegen 87,5, hatte wenig Zeit, total blöd). Angenommen die Aufgabe wird tatsächlich so gemacht und ich habe die ganze Zeit mit falschem Prozentwert gerechnet. Sind das dann Folgefehler oder wird das alles komplett als falsch angesehen? Was meint ihr? Kommt wahrscheinlich auf den Korrektor an, oder?