184 Gedanken zu „Tag 3

  1. @Stb2022/2023
    Genau am 13:27 Uhr schreibst du dass es super easy war. Solche Leute wie du versauen das tolle Forum

  2. @Stb2022/2023

    Du trollst hier jeden Tag rum und gehst allen auf den Sack? Traurig wenn man nix anderes zu tun hat.

  3. Nichts schwieriges dabei, war aber Sau viel. Viele Sperrfristverletzungen und rückwirkende TW Veräußerungen bei der Betriebsaufspaltung mit der Bitte neue Bilanzen noch mal aufzustellen…

  4. Die ersten beiden SV waren ganz in Ordnung. SV 3 und 4 hatten es in sich. Viel Erfolg allen.

  5. In der letzten Tz fand meiner Ansicht nach eine BAS statt. Bilanzen aufstellen und zum September dann die Betriebsaufgabe… meiner Ansicht nach eine sehr volle Tz…

  6. Jawohl letzte textziffer war Betriebsaufspaltung. Meiner Meinung nach waren die ersten zwei sachverhalte am schwersten bei Knoll hab ich noch nie was vom Umlageverfahren gehört. Auch die Wertpapiere sind mir schwer gefallen. Bezugsrechte…

  7. Also wenn man in der Klausur ne Realteilung zum ersten Mal macht, hatte man Spaß …

    Die BAS + vE / vGA was die AK der GmbH rauf und runter getrieben hat, war auch sportlich in Teil 4

  8. Ja SV 2 war Realteilung und SV 4 BAS – rein und am 30.09. wieder raus, inkl Beteiligung BV und GA BV; vE bei Veräußerung Grundstück an GmbH

  9. Ja war eine BAS in der letzten Ziffer. Mit 3c abs 2 s. 6. Die ersten beiden Ziffern fand ich tatsächlich am schwersten was habt ihr bezüglich der Trennwände geschrieben?
    Von einem Umlegungsverfahren habe ich noch nie etwas gehört und Bezugsrechte hatte ich auch heutes das erste mal zu lösen…

  10. Erstmal herzlichen Glückwunsch an alle die bis heute durchgezogen haben! Da die Klausuren oft anders ausfallen als man vermutet gibts noch eine klare Empfehlung – spätestens im Dezember auf die mündliche vorbereiten, egal wie das Gefühl der schriftlichen Prüfung ist und bis dahin das Leben genießen! 🙂 Allen einen schönen Abend!

  11. Wie habt ihr in TZ 4 die Betriebsaufgabe gelöst? Habt ihr da den gw der Bet und den zu niedrigen Kaufpreis der gmbh als VP genommen?

  12. Umlageverfahren: aus meiner Sicht soweit das neue Grundstück dem alten entspricht inkl. 20 % Abschlag, d.h. 1.600qm, erfolgt ein bloßes Auswechseln des BV. Die Sonderzahlung der Stadt war zwar sbE aber R.6.6 Rücklage möglich, da enteignungsgleicher behördlicher Eingriff. Bezugsrechte war tricky, da musste man die Formel kennen.

  13. SV 4 gehört zu Tag 2! Für mich unerklärlich, aber bin ja auch nicht der Ersteller der Klausur…

  14. Kein Wunder, dass du ertragsteuerlich nichts vom Umlageverfahren gehört hast, es nennt sich ja auch Umlegungsverfahren 😉

  15. Im Vergleich zum letzten Jahr von Themen her einfacher aber von Umfang her den Rahmen gesprengt.

    Hab dann lieber anspruchsvolle Aufgaben und Zeit für eine anständige Lösung als eine 8 std Klausur in 6 Stunden verpackt. BAS und Realteilung waren auch exotisch. Man wusste nicht wie man es Bilanziell behandeln soll so richtig

  16. @Daniel

    Die Trennwände dürften ein unbeweglich WG gewesen sein mit ND bis Pachtende.

    Wichtig aber viel mehr die Abrissverpflichtukg I.H.v 9.500 €

    Handelsrechtlich war eh 0 da die Rückstellungen nicht vermindert werden darf. (Aber Abzinsen mit 9 Jahren)

    Und stl. müsste die Abzinsung von Kosten × 11/20 gewesen sein.

    Der stl. Gewinn davon zu 14/15 Rücklage nach 5 (7) EStG

    Also meine Meinung…

  17. Offenbar wurde an einem Klausurort an Tag 2 versehentlich eine Bilanz-Klausur verteilt. Folglich mussten kurzfristig neue Aufgaben her. Das würde die unpassenden Themen an Tag 3 erklären.
    Kann das jemand bestätigen?
    Ist dann die Frage wie damit umgegangen wird im Rahmen der Korrektur. Wäre mal interessant dazu etwas zu erfahren.

  18. Heute haben wir gefühlt eine EST Klausur zu 50% gehabt.
    Teil I 33 Punkte
    SV 1
    Eintritt in einen Mietvertrag mit Abrissverpflichtung
    30000€ Trennwände aktivieren und über Restlaufzeit 9,5 Jahre abschreiben
    Bildung pRAP für Zahlung der 9000€ für den Abriss der Trennwände
    RST für Abriss ansammeln und abzinsen

    SV 2 Aktien im BV, Kapitalerhöhung Kauf neuer Anteile und Verkauf von Bezugsrechten, plus anschließender Verkauf restlicher Aktien
    Bildung 6b (10) stwuerfreie Rücklage

    SV 3 unb. gruBo VW 300000€ AK 160000
    Tausch mit Baraufgabe
    Veräußerungsgewinn 140.000€
    AK neues Grdstk 270.000€
    6b (1) 140.000 voll übertragbar aber nicht 6b (10) da unbeweglich WG

    Teil II 17 Punkte
    nicht bearbeitet. Zeit gefehlt auch nicht mein Thema.

    Teil III 22 Punkte
    OHG aufgelöst, zwei Gesellschafter
    N kriegt Einzelwirtschaftsgut und 100% GmbH Beteiligung
    C kriegt Teilbetrieb und Abfindung
    Beide legen BV ins EU
    Aufstellung Bilanzen gefragt
    Und Beurteilung der Veräußerungen beider innerhalb der Sperrfrist schädlich für Einzelwirtschaftsgut Ansatz gemeiner Wert rückwirkend

    Teil IV 28 Punkte
    GmbH 100% Gesellschafterin
    Kauft zum 01.01. bebautes Grundstück welches Filiale der GmbH ist mit Darlehen
    Vermietung durch Gesellschafterin bis September dann Einlage in GmbH
    Vermietung für 1500€ statt angemessenen 6000€
    BASP ab Januar Gewerbliche EK
    OGA TEV 3 Nr40a
    Aufwand aus vermietung zu 25% voll BA
    Und zu 75% 3c (2) nur zu 60% abzugsfähig
    Ab Oktober Aufgabe Beendigung BASP
    Aufgabegewinn
    TEV 3 Nr40b
    Begünstigung 16 (4) greift nicht weil 52J.
    34 ausserordentliche EK außer Teil der auf Bet entfällt
    Offene Gewinnausschüttung im März
    3 Nr40a
    Vermietung Bruder an GmbH für 3000€ bei angemessenen 1000€
    VGA 9*2000€
    Für Oktober vGA gleich EK Kapitalvermögen
    Kein TEV
    vGA Jan bis Oktober verdeckte Einlage
    Nachträgliche AK mit Verzicht
    November und Dezember Verzicht keine vE
    Verzicht Bruder am 01.11 auf Mieten Januar bis Dezember

    So müsste ziemlich ausführlich sein
    Könnt mal gern kommentieren 🙂

  19. Vermietung an Bruder für 1000 statt 3000 hat aber nur vor 2021 stattgefunden. In 2021 gab es gar keine Zahlungen, da der Bruder wg Corona auf Miete verzichtet hat und im November rückwirkend ganz auf die Forderung verzichtet. Daher meines Erachtens eher vE durch nahestehende Person wegen Forderungsverzicht.

    In Teil I SV 3 war 6b nicht möglich, da erst seit 3 Jahren im AV.

  20. @Steuer 2022
    Es war wohl ein Scheinbestandteil, da Mieter Eigentümer wird und nach Mietdauer Wert hat. Ein Scheinbestandteil ist aber auch ein Mietereinbau. Das eine schließt das andere nicht aus oder?

  21. @Ahnungsloser StB: ist mir auch zu Ohren gekommen, jedoch war es angeblich die „richtige“ Klausur heute und kein Ersatz. Würde auch erklären, warum es gestern so spät aufgefallen ist bei dem Anteil Ertragsteuern ^^

  22. zur 1. aufgabe: hab das auch mit den 270k. seine Teilnahme war freiwillig also kein rfe
    trotzdem komisch, dass es für alles 33pkt gab. Frage mich ob ich was übersehen habe
    2. aufgabe: Maschine und unfertige erzeugnisse: Anzahlung keine UE sondern Verbindlichkeit, Umfang der HK nach 255 II HGB bestimmen.
    3. Aufgabe realteilung: hab’s davor schon mal gesehen, die zahlen waren beim spitzenausgleich trotzdem krumm
    4. aufgabe: wie oben beschrieben, keine Ergänzung

  23. Stimme dir zu peace
    Teil 2 waren zwei Waren die mit werkvertrag hergestellt wurden.

    Ware 1 wurde bereits abgebommen und ist damit nicht mehr als uv zu aktivieren aber als Ford da noch keine Bezahlung.

    Ware zwei war halbfertige Anlage die UV ist und mit den am bilanzstichtag angefallen HK zu bewerten ist. Diese wurden mit BAB ermittelt wobei verwaltungskosten nicht angesetzt werden wil steuerlich der niedrigste gewinn gesucht war.

    Ebenfalls war eine Anzahlung drin die in der StB mit der Brutto methode plus ARAP für ust und in der HB mit der Nettomethode angesetzt wurde

  24. Also heute war es echt seltsam,

    Sv 1 erst die Trennwände als sonstige Mietereinbauten bewertet, dann in textziffer 2 die 6b(10) rücklage (hier nur für die altanteile), dann wieder zurück in tz 1 und aus den Trennwände ein scheinbestandteil gemacht u die rücklage übertragen, da bewegliches WG, aber ich vermute es waren doch sonstige Mietereinbauten 🙁
    In textziffer 1 einen aRap für die pflichtübernahme die Trennwände zu entfernen und dann noch die Rückstellung für rückbauverpflichtung angesammelt und abgezinst.
    Sv 3) tausch mit Baraufgabe, R 6.6 verneint und 6b ebenfalls verneint, da altes Grundstück nicht 6 Jahre zum BV gehört hat.

    Teil 2 Halbfertige Arbeiten bei Kunde B und bei Kunde A Forderung eingebucht
    Teil 3) Realteilung N einzelne WG und C Teilbetrieb, später schädliche Veräußerung für N, rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven
    Teil 4) ve = Erhöhung Anschaffungskosten der Beteiligung, privates Veräußerungsgeschäft für L da verdeckte Einlage in KapG innerhalb 10 Jahren seit Anschaffung. VGA…,
    Ich vollhorst hab die BAS nicht gesehen, aber ja, war eindeutig eine… naja war sehr seltsam in Tz 4.

  25. Das war doch totaler Mist heute. Soll das eig ein Witz sein? Erst Tag 1 Umsatzsteuer und jetzt heute sowas. Kein Wunder dass so viele Leute zurück getreten sind.. und ja das war wohl die „Plan B“ Klausur.

    Was das mit bilanzsteuerrecht zu tun hatte weis ich aber auch nicht. SV 2 und 3 waren ok, aber das war mE eher was für Tag 2.
    SV 1 und 2 Katastrophe. bei keinem Anbieter sowas gelehrt bekommen.

  26. Ware / Werkvertrag:
    Hier habe ich die Ware noch im UV aktiviert, da zwar zivilrechtliches Eigentum wegen formaler Werkabnahme und Einigung am 30.12. zwar übergegangen, aber Verkäufer sollte es bis 3.1. verwahren, damit Lasten und Risiko des zufälligen Untergangs etc. noch nicht übergegangen und Verkäufer noch wirtschaftlicher Eigentümer.

  27. Also heute war es echt seltsam,

    Sv 1 erst die Trennwände als sonstige Mietereinbauten bewertet, dann in textziffer 2 die 6b(10) rücklage (hier nur für die altanteile), dann wieder zurück in tz 1 und aus den Trennwände ein scheinbestandteil gemacht u die rücklage übertragen, da bewegliches WG, aber ich vermute es waren doch sonstige Mietereinbauten 🙁
    In textziffer 1 einen aRap für die pflichtübernahme die Trennwände zu entfernen und dann noch die Rückstellung für rückbauverpflichtung angesammelt und abgezinst.
    Sv 3) tausch mit Baraufgabe, R 6.6 verneint und 6b ebenfalls verneint, da altes Grundstück nicht 6 Jahre zum BV gehört hat.

    Teil 2 Halbfertige Arbeiten bei Kunde B und bei Kunde A Forderung eingebucht
    Teil 3) Realteilung N einzelne WG und C Teilbetrieb, später schädliche Veräußerung für N, rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven
    Teil 4) ve = Erhöhung Anschaffungskosten der Beteiligung, privates Veräußerungsgeschäft für L da verdeckte Einlage in KapG innerhalb 10 Jahren seit Anschaffung. VGA…,
    Ich vollhorst hab die BAS nicht gesehen, aber ja, war eindeutig eine… naja war sehr seltsam in Tz 4.

  28. @Mopli

    Hab ich auch so – wirts. Eigentümer noch zum 30.12., im UV aktiviert

    Gruß

  29. Tag 3 von 3 ist durch. Eigentlich Grund zur Freude aber die Klausur hatte es so krass in sich, dass es einem die Freude genommen hat 😅

    Teil 1 (33 Pkt)
    K hat ein EU und übernimmt den laufenden Mietvertrag zum 01.07.21 (Ende 31.12.30) des Schwagers mit Zustimmung des Vermieters.
    Schwager hat fest mit dem Gebäude verbaute Trennwände angebracht die zum Mietende entfernt werden müssen.
    K zahlt für die Trennwände an den Schwager 30‘€ + USt.
    K erhält vom Schwager 9.500€ für die Beseitigung der Trennwände.
    Am 31.12.21 betragen die Beseitigungskosten 17‘€ + USt und am Ende der Mietlaufzeit vorauss. 20‘€ + USt. Durchschnittlicher Marktzinssatz 1,1%.
    K hat ein unbebautes GrdStk 2019 angeschafft (2.000qm). Im Rahmen eines Umlageverfahrens an die Stadt veräußert. Rest 1.440qm statt 1.600qm.
    100 Aktien an einer X-AG. Kapitalerhöhung 6 zu 1. K verkauft Bezugsrechte und kauft 10 junge Aktien.
    Im selben Jahr verkauft er alle Aktien.
    Handels- und steuerrechtliche Würdigung.
    3 Buchungskreise.
    Handelsrechtlich möglichst hoch, steuerlich möglichst gering, letzteres hat Vorrang.

    Teil 2 (17 Pkt)
    GmbH die Maschinen herstellt.
    BAB beigefügt.
    Eine Maschine wurde vom Kunden A zum 30.12.21 abgenommen und Eigentum übertragen.
    Maschine wurde in 01/22 von A abgeholt.
    Rechnung wurde in 01/22 mit USt geschrieben.
    Angaben der FEK, MEK.
    Eine Maschine an Kunde B. Keine Abnahme in 2021.
    Angabe der FEK, MEK.
    Anzahlung in 2021 ohne Angabe von USt.
    Handels- und steuerrechtliche Würdigung.
    Handelsrechtlich möglichst hoch, steuerlich möglichst gering, letzteres hat Vorrang.

    Teil 3 (22 Pkt)
    OHG mit zwei Ges‘ter C und N die zu gleichen Teilen beteiligt sind, teilen die OHG zum 31.12.21 auf und überführen Teilbetrieb/einzelne WG in das jeweilige EU.
    N bekommt ein GrdStk+Gebäude mit dazugehörigem Darlehen und 100%ige Beteiligung an eine KapG (kein Teilbetrieb) -> gW Summe 1.000‘€.
    C bekommt Maschine, BGA, div. A, div. P (Teilbetrieb) -> gW Summe (mit einem angegeben GeFi der OHG) 800‘€.
    C bekommt aus privaten Mitteln der N 100‘€ Ausgleichszahlung.
    In 2023 Veräußerung des Teilbetriebs von C.
    In 2023 Veräußerung GrdStk+Gebäude von N und im selben Jahr Veräußerung der 100%igen Beteiligung an der KapG.
    Beurteilung der OHG.
    Eröffnungsbilanzen N & C aufstellen und Aufgabegewinne, falls vorhanden.
    AfA vom Gebäude 2022 darstellen.
    Auswirkung der Veräußerungen 2023, evtl. neue Eröffnungsbilanzen erstellen.
    Veräußerungen sind dem jeweiligen Ges‘ter zuzurechnen.

    Teil 4 (28 Pkt)
    100%iger Ges‘ter L einer GmbH. Anteile im PV.
    In 01/21 kauft L ein GrdStk+Gebäude,die die GmbH anmietet, z.T. fremdfinanziert.
    Sie vermietet es der GmbH teilentgeltlich (25% entgeltlich / 75% unentgeltlich) bis 09/21 und erklärt V+V Eink.
    10/21 Einlage in die GmbH die es zu BW einbucht, AfA 2%.
    Angaben zu den TW/gW.
    Bruder von L vermietet seit Jahren unbebautes GrStk zu überhöhtem Preis an die GmbH.
    In 2022 Miete gestundet wegen Corona obwohl es der GmbH wirtschaftlich gut ging.
    In 11/21 Verzicht.
    L erklärt 0€ Eink. V+V.
    Handelsrechtlich möglichst niedriges Ergebnis. Überleitungsrechnung.
    Steuerliches Einlagenkonto fortentwickeln.
    Auswirkung bei L darstellen und falls nötig Bilanzen aufstellen.
    Einkünfte Bruder von L ermitteln.

  30. Wenn ich mir das so durchlese hätte man die 6 Stunden auch mit der Hälfte füllen können. Dann hätte man wenigstens etwas nachdenken können.

  31. @Anonym
    Danke für die inhaltliche Wiedergabe
    Die Klausur läuft aus der Spur. Das ist Tag II mit Buchungssätzen und Bilanzen.
    SV IV ist wirklich extrem im Tag II zu Hause.

    Auch wenn Jene, die bereits bestanden haben, immer meinen, die aktuelle Klausur des jeweiligen Jahres, sei so leicht wie noch nie…. Das Ding heute, wird euch als schwerste Bilanzklausur seit langem, vermutlich niemand streitig machen.
    Die Klausur im letzten Jahr, war im Vergleich ein Spaziergang.

    Abwarten wie die Benotung erfolgt. Versuchen positiv zu bleiben. Auch nicht mehr über USt nachdenken. Vielleicht überhaupt nicht mehr denken.

    In der Prüfung in diesem Jahr, wurden anscheinend beständige Größen auf den Kopf gestellt. Damit in der Stresssituationen der Prüfung umzugehen,
    ist eine Herausforderung.
    Unnötig, das Examen ist auch so schwer genug.

    Ich leide voll mit euch. Scheiße

  32. Ich empfand alle 3 Klausuren im Vergleich zu 2019 deutlich schwerer und auch um einiges Länger auch die standardmäßig vergebenen Fußgängerpunkte wurden anscheinend abgeschafft. Es war m.m. nach an keinem Tag möglich die Klausur überhaupt komplett zu Ende zu bringen. Sowie ich es einschätzen gab es von rund 80 Teilnehmern an Tag eins 3 rücktritte an Tag 2 einen und an Tag 3 mindestens 5. Man wird sehen wie das elend bewertet wird. Jeden Tag war mist in der Klausur oder direkt die ganze Klausur war mist. Unfassbar was haben sich die Ersteller da eigentlich gedacht?

  33. Also wenn man sich die Wiedergabe der SVs anschaut, kann man froh sein, dieses Jahr nicht mitgeschrieben zu haben.

    Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass 60% Bestehensqoute im letzten Jahr wohl zu viel des Guten waren. Aber man hört und liest allerorts, dass der Berufsstand unter dem Mangel an Nachwuchs leidet. Warum wird dann quasi alles daran gesetzt, die Leute zu demotivieren??? Für mich völlig unbegreiflich.

    In den Vorbereitungskursen wurde uns immer eingebläut, die Grundlagen und Basics sicher zu beherrschen, weil man damit das Gros der Klausur lösen könnte.

    Die SVs der 3 Tage in diesem Jahr machen nicht den Eindruck, viele Fußgängerpunkte beinhaltet zu haben.
    Leider scheint sich der Trend der letzten Jahre mit Bestehensqouten zwischen 54%-60% nicht fortzusetzen.

    Auch wenn die Bewertung nahe an der 50%-Bestehensquote auch in diesem Jahr angesetzt werden wird, ist es doch frustrierend, wie die Klausuren zeitlich und fachlich konzipiert werden.

    Es heißt doch, dass die Klausuren von den Besten der Finazwirte probegeschrieben werden, damit man zeitlich und fachlich die Prüflinge nicht überfordert. Irgendwie glaube ich aber nach den 3 Tagen nicht daran.

    Jedenfalls drücke ich allen, die abgegeben haben, die Daumen, dass es irgendwie doch gereicht haben könnte.

  34. Am schlimmsten fand ich die Aufgaben Stellungen.

    Beurteilen sie Einkünfte von Personen,

    Gehen sie auf das und jenes ein.

    Entwickeln sie nur diese WG fort.

    Nix mit Ansatz HB/ STB – Bewertung – Buchungssatz oder erstellen sie den Jahres Abschluss.

    Zu jedem Sachverhalt gab es mehrere untypische Fragen und man wusste nicht wie man sie bilanziell beantworten soll.

    Klausur 2020 geschrieben nicht bestanden, Klausur 2021 gesehen und nicht abgegeben…dieses Jahr war extrem heftig und man hatte das Gefühl dass die sich mal einen Spaß erlaubt haben, was gar nicht witzig ist

  35. Zu Tz 1. habe es als immateriellen Vermögensstand behandelt, da ja stand (rechte und Pflichten) keine Ahnung ob das stimmt. Aber diese Klausuren gehen jetzt schon in die Geschichte ein !

  36. Hi zusammen,

    würde mich sehr interessieren wie ihr das seht:

    Eine Teilnehmerin in Castrop hat am zweiten Tag aus Versehen die Bilanzklausur ausgeteilt bekommen und auch schreiben müssen. Am dritten Tag dann musste sie die Ertragsklausur des Vortags schreiben.

    Theoretisch kennt sie doch dann schon die Themen der Ertragsteuerklausur und die Inhalte der Bilanzklausur hätte sie damit auch am zweiten Tag weitergeben können.

    Wie wird so eine Situation bewertet?

  37. @Taks, also ich lese da jetzt auch mal mit. Auch ich habe davon gehört. In den heutigen Zeiten wäre es ein leichtes in kürzester Zeit die Themen der Bilanzklausur auf zick Leute weiterzugeben. Der oder diejenige wusste somit auch schon was in der Ertragssteuerklausur vorkam.
    Ich bin gespannt….

  38. Hat denn niemand die Trennwände als Scheinbestandteil behandelt und den VÄG der Altaktien/Bezugsrechte auf die Trennwände übertragen? Scheinbestandteil ist ja laut Erlass ein bewegl. WG

    @Taks – habe das auch gehört. Wir haben mit Sicherheit aber nicht die Original-Bilanzklausur geschrieben, aus dem genannten Grund. Scheint wohl die ersatzklausur gewesen zu sein. Aber folglich hätte diese Person gestern auch die Ersatz-Ertragsklausur schreiben müssen. Wäre schon eigenartig wenn Sie die gleiche geschrieben hätte wie wir ein Tag vorher. Aber das Ganze ist ohnehin eigenartig….

  39. Es scheint ja so als ob gestern aus den oben genannten Grund die B-Klausur geschrieben worden ist. Die Teilnehmerin wird dann garantiert auch die B-Klausur der Ertragssteuer geschrieben haben. Anders kann es eigentlich schon gar nicht gewesen sein.

    Ohnehin eigenartig finde ich das ganze aber auch nicht. Da wo Menschen arbeiten, können auch Fehler passieren. Und dann kann es auch sein, dass zwischen allen Ertragssteuerklausuren beim Zusammenstellen eine Bilanzsteuerklausur kommt.

    Meines Erachtens ist das ganze aber auch total irrelevant wenn es nicht dieselbe Klausur wie vom Vortag war. Eine Stellungsnahme diesbezüglich ist auch nicht zu erwarten. Schon letztes Jahr gab es einige Gerüchte dass an anderen Standorten irgendwas nicht so lief wie es sollte. Ob das wirklich so war wissen am Ende nur die wenigsten. Die Gerüchteküche kocht es dann meistens auch heißer als es tatsächlich war.

  40. Also ich war in Castrop, habe aber davon nix mitbekommen. Dafür war wohl die allgemeine Anspannung zu groß. Die Bilanzklausur gestern war jedenfalls mE mehr als atypisch.

    @Anonym999: Ich habe es in SV1 „Trennwand“ nicht geschafft, daraus einen Scheinbestandteil zu machen, trotzdem wurde es ein bewegliches WG bei mir wegen AfA deg. Die 6b-RL habe ich nicht übertragen, laut SV ja niedrigst möglicher Gewinn und keine Aussage zu Rücklagen.

    Aber mal abwarten. Jetzt ist es sowieso egal. Und ganz ehrlich: Das war mein erster Versuch. Ich hätte niemals damit gerechnet, wie perplex, teils überfordert und gestresst man in diesem Examen ist. Allein für die Erfahrung hat sich das schon „gelohnt “ und wird sicherlich im weiteren Leben extrem hilfreich sein.

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