Zulassungsantrag

Erst einmal Glückwunsch all denjenigen, die die Tortur nun ein für alle Mal hinter sich lassen können und Kopf hoch für all diejenigen, die dieses Jahr nicht Steuerberater werden!

Ich habe nun damit begonnen, die Unterlagen für die Zulassung zusammen zu stellen. Das Foto ist gewählt, sodass krasse Farbveränderungen an den Haaren von nun an wohl im Oktober bei der Prüfung an meiner wahren Identität Zweifel erheben könnten. Oder warum sonst bedarf es eines max. 1 Jahren alten Fotos? 🙂

Ansonsten arbeite ich momentan unliebsame Themen meines Fernlehrgangs noch einmal nach. Mit dem steuerlichen Einlagekonto habe ich mich so mittlerweile anfreunden können.

Einen schönen Sonntag euch allen!

Zum Jahresbeginn: Tipp statt guter Vorsätze

Hallo miteinander,
ein frohes neues Jahr an alle und einen Glückwunsch, an all diejenigen, die Silvester nicht nur wegen des Jahreswechsels anstoßen konnten.

Nun schreiben wir das Jahr 2017. Das Prüfungsjahr 2017 hat somit offiziell begonnen. Ich habe die Feiertage genutzt, um Kraft zu tanken. Und natürlich um Ergänzungslieferungen einzusortieren. Sagenhafte 2 Stunden hat dies in Anspruch genommen. Das Nachmarkieren nicht eingeschlossen. An dieser Stelle ein Tipp für alle zukünftigen Prüflinge:
Es erscheint mir weitaus effizienter, bis zu einem gewissen Punkt in der Vorbereitung mit den nicht nachsortierten Backsteinen zu arbeiten und erst dann alle 3 Würfel noch einmal völlig neu zu kaufen (inkl. abonnierten Ergänzungslieferungen). Das verringert den Zeitaufwand fürs Nachmarkieren erheblich. Ich für meinen Teil habe kein ausgeprägtes visuelles Gedächtnis, sodass ich mir kaum merken kann, ob sich eine Fundstelle links oben oder auf der rechten Seite in der Mitte befindet.

Wie sind eure Erfahrungen mit der Aktualisierungsproblematik der 3 roten Monster?

Horror nach Halloween

Obwohl Halloween bereits 2 Wochen vorüber ist, hat auf meinem Schreibtisch ein Schreckgespenst Platz genommen. Lehrhefte zum Umwandlungsteuerrecht.

Dieses Themengebiet hat sich sofort eine besondere Auszeichnung verschafft. Platz eins der unliebsamsten Themen! Damit sind nun die Bilanzberichtigung und die Besteuerung von Renten und dauernden Lasten jeweils einen Platz zurückgefallen.

Da mein Wochenende leider eher unproduktiv war, muss ich in der kommenden Woche auch abends ranklotzen.

Wie sieht eure Horror-Top-3 an Steuerrechtsgebieten aus?

Was lehrt uns 2016?

Glücklicherweise war ich noch nicht unter denen, die in der letzten Woche ran mussten. Natürlich war ich aber umso mehr gespannt darauf, was man den diesjährigen Prüflingen abverlangen würde. Und wenn man nach unten scrollt, erkennt man leicht, dass es kein Zuckerschlecken war.

Welche Konsequenzen ziehe ich daraus für meine Vorbereitung? Kaum welche, denn jedes Steuerthema perfekt zu beherrschen ist im Anbetracht knapper Zeit und begrenztem Speicherplatz im Hirn wohl mehr als utopisch. Da muss es wohl ein Quäntchen Glück bei der Themenwahl des Klausurstellers nächstes Jahr richten.

Welche Lehren habt ihr aus den diesjährigen Prüfungsaufgaben gezogen?

Erbschaftsteuergesetz adieu?

Letztes Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber bis 30.06.2016 eine verfassungsfeste Begünstigung für Betriebserben auf die Beine stellen soll.

Das ist bisweilen nicht geschehen. Der Vermittlungsausschuss hat es auch noch nicht gerichtet und stattdessen verkündet: Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis.

Warum erzähle ich euch das? Weil mein Fernlehrgang bei der Erbschaftsteuer angelangt ist. Bis dato hatte ich rein gar nichts mit der Erbschaftsteuer am Hut und hätte nicht viel dagegen gehabt, wenn das BVerfG das Erbschaftsteuergesetz im Ganzen für nichtig erklärt hätte. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass das die prüfungsstellende Finanzverwaltung womöglich gar nicht interessiert und es trotzdem abgefragt wird. Rechtsstand zum 1.1.2016 sozusagen.

Was ist eure Vermutung, wie es in der Prüfung 2017 um den Erbschaftsteuerteil bestellt sein wird?

Bunt und abwechslungsreich

Ich mag die Abgabenordnung. Sie ist schließlich das Steuergrundgesetz und immens wichtig. Schließlich mag man ja gemeinhin auch das Grundgesetz.

Meine Begeisterung für die AO möchte ich mit einem Zitat aus meinem Haas-Lehrheft untermauern. Das Urheberrecht möge gnädig mit mir sein:

„Die Vielfalt im Verfahrensrecht ist damit genauso bunt und abwechslungsreich wie das Leben selbst. [Sie ist] grundsätzlich durchdacht und ausgewogen. Attribute, die leider nicht jedem Einzelsteuergesetz gebühren.“

Damit verabschiede ich mich und versinke wieder in meiner AO-Lektüre.

P.S. Was ist euer Lieblingssteuergesetz?

Wie lange noch bis zur Rente?

Diese Frage stellen wir uns sicher in Anbetracht des stetig steigenden Renteneintrittsalters alle.

In der letzten Woche hat mein Gehirn allerdings noch eine ganze Reihe anderer Fragen in Zusammenhang mit „Rente“ aufgeworfen. Genau genommen mit Renten und dauernden Lasten sowie Versorgungsleistungen. Da ich mit diesem Thema in der Praxis noch nie zu tun hatte, tue ich mich entsprechend schwer.

Sofort- oder Zuflussbesteuerung, Wahlrecht oder nicht, sonstige Einkünfte oder nachträgliche Betriebseinnahmen sind bislang noch ein undurchschaubares Dickicht. Möge der Knoten bald platzen.

In der Zwischenzeit zähle ich die Tage bis zur Rente – oder bis zum Eintritt ins Versorgungswerk.

Weisheiten

Hallo zusammen,

die deutsche Sprache, die ja unser aller täglich Werkzeug ist, hält eine überragende Vielzahl an eloquenten Ratschlägen bereit. Nachfolgend müsst ihr einige davon lesen, denn „mitgehangen ist mitgefangen“. Wer das langweilig findet, kann ja schlafen gehen. Das ist sowieso besser, denn „der frühe Vogel fängt den Wurm“.
Auch was den Konsum bestimmter Kombinationen angeht, ist der deutsche Volksmund mit Wissen nicht zu knapp bestückt. Er weiß: „Bier auf Wein- das lass ein“, „wer mit Feuer spielt, macht ins Bett“ und wenn man zu viele Wassermelonenkerne mit isst, muss der Blinddarm eines Tages raus.

Was der Volksmund wahrscheinlich nicht weiß, jedoch sollte dieser Ratschlag fest in der Gesellschaft verankert werden:

Ein Umzug in der Prüfungsvobereitung ist verdammt stressig.

Der Prüflingsvogel sollte also sein Nest schon fest gebaut haben. Dann kann auch mit den Würmern, Wassermelonenkernen und dem Feierabendbier nichts mehr schief gehen.

Einpacken, Auspacken, Anpacken

Hallo zusammen,

nach langer Stille meinerseits melde ich mich zurück. Der Umzug ist überstanden und so langsam endet die Heimwerkerphase. Ich darf euch berichten, dass gefühlte 2m³ Umzugswagen nur meine Steuersachen waren.

Die Backsteine, Ordner und Bücher die Treppen runter und dann wieder rauf zu tragen hat ihre Beliebtheit nicht gerade gesteigert. In den letzten 2 Wochen habe ich tragischerweise gar keine Zeit gefunden, meine Lehrhefte zu bearbeiten. Nun gilt es also, einiges nachzuholen.

Zumindest ist mein Arbeitszimmer- oder Tax Cell, wie ich es nenne, bereits eingerichtet. Die 3 dicken, roten Babys dürfen sich so schon mal an ihrem neuen Standort eingewöhnen.

Erfreulicherweise möchte ich noch anmerken, dass der Sommer sich bisweilen ja in Zurückhaltung übt. Das freut natürlich das Steuerherz, denn dann verpasst man zumindest weniger.