Genau das habe ich mich die letzten Wochen immer wieder gefragt. Ich könnte mir vorstellen, damit war ich nicht alleine?! 🙂 Beim Nacharbeiten von zwei USt Klausuren ist mir das ganze Thema „Kurzfassen“ jetzt aber extrem hochgekommen:
Folgendes Beispiel: A erbringt an B eine Lieferung. Zu beurteilen ist aber nur der VSt-Abzug bei B. Da die Lieferung aber mit internationalen Komponenten war musste ich m.E. erst mal A prüfen, damit ich überhaupt sagen kann, ob z.B. eine gesetzl. geschuldete USt entsteht…
Beim Nacharbeiten der Musterlösung war ich dann relativ „schockiert“. Auf die Lieferung von A ist gar nicht eingegangen worden und es wurde direkt der VSt-Abzug von B geprüft. So hatte ich dann für letztendlich 5 Punkte 20 Minuten verschwendet 🙁
Wie sind eure Erfahrungen gerade in der USt mit der Kürze einer Lösung? Ein Kollege hat mir z.B. erzählt, dass er (analog zum obigen Beispiel) auch Punkte für die Prüfung von A bekommen hat. Muss man da wirklich auf gut Glück alles schreiben und hoffen? Davon abgesehen habe ich bei USt das generelle Problem, dass ich immer zu viel prüfe. Natürlich trifft das auch auf die anderen Fächer zu… Ich bin neugierig, ob es nur mir so geht bzw. welche Taktik ihr beim „Abkürzen“ anwendet?!
Viele Grüße
Jonathan