Zurück im Alltag

Zwei Wochen sind nun schon seit dem Examen vergangen und der Alltag hat mich wieder voll gepackt. Ich weiß nicht wie es euch geht, aber so ganz erholt hab ich mich noch nicht. Statt zu arbeiten bräuchte man nach der Prüfung echt erstmal 2-3 Wochen Erholungsurlaub um wieder „normal“ zu werden.

An die mündliche Prüfung mag ich momentan noch gar nicht so wirklich denken. Schon wieder so viel neuen Stoff zu lernen, sich neu motivieren und das obwohl man gar nicht weiß ob man wirklich zur mündlichen Prüfung darf. Bisher habe ich mich für den Kurs bei der Steuerberaterkammer angemeldet. Allerdings bräuchte ich noch einen Kurs wo ich den ganzen Stoff komprimiert lernen kann. Hat jemand Erfahrungen mit dem Fernkurs von WLW? Da für mich ein Präsenzkurs wegen der Entfernung dort nicht in Frage kommt, wäre das eine Option. Für eure Tipps und Erfahrungen wäre ich dankbar!

Ich wünsche Euch einen schönen Restsonntag 🙂

Die Ruhe nach dem Sturm

Hallo miteinander,

Auch ich habe die drei alles entscheidenen Tage zumindest überlebt. Dabei lief mein in der Vorbereitung am leichtesten von der Hand gehende Tag 1 mit Abstand am schlechtesten. Entsprechend besorgt trat ich dann Tag 2 an. Mein Angsttag Nr 3 hatte keine der Themen, die ich so gar nicht sehen wollte (zumindest habe ich sie nicht entdeckt). Alles in allem hatte ich aber das Gefühl, ständig etwas entscheidendes zu übersehen, weil es eben nicht der Horror war, wie ich es erwartet habe.

Gleich am Freitag bin ich dann in den Urlaub gestartet und habe mittlerweile die Quälerei der letzten Monate verarbeitet. Wieder von Menschen umgeben zu sein, die nicht gerade einen Irontaxathon absolviert haben, hilft auf jeden Fall den geistigen Normalzustand wiederherzustellen.

Aehnlich wie Patrik werden dieses Wochenende die Fenster geputzt. Auch die Staubmaeuschen werden ins Exil des Staubsaugers befördert.

Normalität kann so schön sein.

Endlich wieder Fensterputzen

Mein Schreibtisch auf der Arbeit quillt über und an die Prüfung denke ich inzwischen nur noch selten. Der Alltag hat mich schneller eingeholt, als ich dachte.

Vor einer Woche sah die Welt noch ganz anders aus. Da war an Alltag noch nicht zu denken.
Vor einer Woche hatte unser türkischer Freund die teuerste Steuerberatung seines Lebens.
Ca. 5.000 Steuerberater-Anwärter haben sich jeweils 3-4 Stunden mit seinem Fall beschäftigt.
Bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 70€ pro Person kommt man auf stolze 1.225.000 Euro Honorar. Ich bin gespannt, wie er das von seinem Versorgungsbezug und seinen zwei Renten zahlen will…

Unmittelbar nach den drei Prüfungstagen hätte ich erwartet, dass eine „große Last“ von mir abfallen würde. Das war aber nicht so. Der Inhalt der Prüfung wollte mich nicht loslassen und an die neu gewonnene Freizeit musste ich mich erst wieder gewöhnen.
Samstag Morgens bin ich in der Wohnung ziel- und planlos rumgelaufen wie Falschgeld. Ich habe eigentlich nur im Weg gestanden und wusste nichts mit meiner Zeit anzufangen. Es hat sich einfach so falsch angefühlt, nicht lernen zu müssen.

Irgendwann ist mir dann aufgefallen, wie schlimm mein Büro aussah. Die Wände hängen voll mit selbstgemalten Übersichten. Der Boden stand voll mit 29 Aktenordnern. Überall haben sich unsortierte Unterlagen und Fallskizzen gestapelt.
Zum Glück hatte ich ja Zeit und daher durfte ich mich endlich mal wieder einer meiner Lieblings-Freizeitbeschäftigungen widmen: Haushalt. Das ist ernst gemeint! Ich mag Aufräumen, Staubsaugen und Putzen… Musik an – Kopf aus und man sieht Erfolge.

Das war ein befreiendes Gefühl. Und nach dem Aufräumen noch Fensterputzen. Ich liebe Fensterputzen. Danach war der Knoten geplatzt und die Prüfung hat mich losgelassen.

Jetzt genieße ich die Zeit, bevor es in ein paar Wochen mit der mündlichen Prüfungsvorbereitung weiter geht. Endlich wieder Freizeit, endlich kein schlechtes Gewissen mehr….. endlich wieder Fensterputzen!

Wie geht es Euch denn nach der Prüfung? Wartet ihr nervös auf die Ergebnisse oder stürzt ihr euch direkt wieder in die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung? Ich arbeite jetzt 2 Wochen, danach fliegen wir für eine Woche in den Urlaub und ab dann geht es bei mir langsam weiter mit der Vorbereitung auf die Mündliche.

Erste Etappe geschafft

Nun ist es tatsächlich geschafft. Die drei Prüfungstage liegen hinter uns und ich kann nur sagen, dass ich darüber sehr froh bin.

Die Tage waren ziemlich anstrengend und nervenaufreibend. Am Montag Nachmittag hab ich im Hotel eingecheckt und anschließend etwas an der frischen Luft die Umgebung erkundet. Abends gut gegessen und einen Film geschaut. Auch in der Nacht habe ich gut geschlafen. Früh morgens kam dann etwas Aufregung ins Spiel, aber das war noch zu ertragen. Beim Frühstück habe ich nicht wirklich viel runter bekommen und dann ging es auch schon los. Als wir dann alle im Raum saßen (was in Sachsen Anhalt ca. 50 Personen ausmacht), haben alle die Ränder gezogen und lauschten den allgemeinen Hinweisen. Ich muss sagen, dass es bei uns von der Organisation her super war. Wir wurden anhand der Kennzahl den Tischen zugewiesen. Der Raum war angenehm, der Tisch ausreichend groß für alle Gesetze. Papier war ausreichend vorhanden. Ich musste nicht einmal nachfordern. Dass wir den Rand selbst ziehen mussten, empfand ich anfangs als nervig, aber so verging wenigstens die Zeit bis zum Start. Während der Prüfung war es von der Lautstärke her für mich voll und ganz in Ordnung. Ich habe komplett durchgeschrieben und bin doch nie fertig geworden. Mein Gefühl ist leider sehr durchwachsen, aber das geht wohl vielen so.

Nach der Prüfung habe ich erstmal das Hotel verlassen und war spazieren. Das tat gut nach dem langen Sitzen. Und ja, ich habe auch Fitnessraum, Sauna und Pool ausprobiert, allerdings nur kurz 😉

Abends hab ich dann Film geschaut und bis auf die Nacht zum Mittwoch auch gut geschlafen. Am Ende lief bei mir die Klausur, vor der ich am meisten aufgeregt war, am besten.

Bei uns sind insgesamt anscheinend doch einige zurück getreten, was mir nach dem letzten Tag von den anderen Mitstreitern erzählt wurde. Mir ist das gar nicht aufgefallen. Ich hab alle drei abgegeben. Am Donnerstag nach der Prüfung hatten einige ein befreiendes Gefühl. Bei mir ist dies leider ausgeblieben.

Mittlerweile tritt bei mir auch dieses Gefühl ein. Ich hab jetzt erstmal eine Woche meinen Jahresurlaub und schalte mal so richtig ab. Obwohl ich sagen muss, dass das gar nicht so einfach ist. Samstag morgens bin ich aus dem Schlaf aufgeschreckt, weil mir in den Kopf geschossen kam, dass ich einen relativ schwerwiegenden Fehler gemacht habe. Das ist natürlich immens ärgerlich. Letztendlich kann ich es aber auch nicht mehr ändern. Bei strahlendem Sonnenschein konnte ich heute meinen ersten richtigen Urlaubstag genießen.

Viele haben nach der Prüfung gesagt, sie freuen sich sehr wieder auf normalen Alltag. Dem kann ich mich nur anschließen.

Wie geht’s bei euch jetzt weiter? Habt ihr auch noch etwas Erholung, vielleicht wenigstens am Wochenende gehabt, oder startet ihr gleich wieder in den Arbeitsalltag oder vielleicht in die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung?

 

Der Tag danach

Wir haben es tatsächlich geschafft, der schriftliche Teil liegt jetzt hinter uns. Ich kann euch gar nicht sagen wie erleichtert ich bin 🙂 . Die Prüfungsaufgaben waren meiner Meinung nach sehr fair und durchaus praxisnah (USt-Teil mit Versteuerung nach Vereinbarten Entgelten, Kleinunternehmerregelung, GewSt-Teil, …), die einzelnen Sachverhalte haben Heike und Patrik schon so super dargestellt und erläutert, das muss ich nicht nochmal wiederholen 😉 . Irgendwie hatte ich mit keiner dieser Fragestellungen und Sachverhalten so gerechnet und fair heißt auch nicht, dass ich sie total einfach fand. Ich weiß jetzt schon dass ich einige Fehler gemacht habe und bestimmt manche Problemfelder einfach nicht entdeckt habe, ob es also gereicht hat kann ich absolut nicht einschätzen.

Am liebsten hätte ich direkt nach der Klausur eine Korrekturpunktetabelle gehabt aus der ersichtlich ist, wie die Punkteverteilung war und was genau der Klausurenersteller hören wollte. Dann wäre zumindest mal eine Tendenz möglich. Bei Ertragsteuern hätte ich z.B. ESt mit 40 Punkte und KSt/GewSt 60 Punkte gedacht, andere meinten eher 50:50.

Die drei Tage gingen jedenfalls sehr schnell rum und es war gar nicht so schlimm wie gedacht, selbst das Schreiben im Glaspalast war ok. Der Lärmpegel war ähnlich wie bei den Probeklausuren der Steuerberaterkammer, wo nur 100 Leute anwesend waren- es ging ohne Oropax.
Leider waren um mich herum bereits am 1. Tag einige Plätze frei und es gab wohl auch einige die die Prüfung abgebrochen haben. Wieviele das in Baden-Württemberg waren weiß ich nicht, aber für jeden Einzelnen bestimmt totzdem sehr schlimm.

Abenteuerlich war auch die Hin- und Rückfahrten zum Glaspalast. Da man ohne Smartphone erscheinen sollte, hatte eine Freundin und ich es am 1. Tag im Hotel gelassen und mit dem Taxifahrer ausgemacht, dass er uns mittags wieder abholen sollte- nur leider hat er uns versetzt 🙁 Dank einer netten Mitschreiberin vom Bodensee, sind wir dann doch noch zum Hotel gekommen -vielen Dank nochmals dafür!

Die nächsten zwei Wochen steht jetzt erstmal entspannen auf dem Programm, ich denke das haben wir uns alle verdient und auch bitter nötig 🙂

Aufräumen

Guten Tag 🙂

Und? Wie ist es gelaufen?

Insgesamt kann ich es einfach nicht einschätzen. Knapp durchgefallen, knapp bestanden. Es war zum Glück kein Komplettausfall dabei. Ich habe an allen drei Tagen im Schnitt 30 Seiten geschrieben und erst am Ende abgegeben. Ich hoffe, dass es insgesamt reichen wird. Ende Januar gibt es dann die Gewissheit. Die Klausuren waren insgesamt fair. Tag 1 war leider nur wieder unschaffbar innerhalb von 6 Stunden.

Heike und Patrick waren schon fleißig mit der Zusammenfassung der Themen. Ich werde mir die Beiträge in Ruhe anschauen und bei Bedarf noch unter den Kommentaren Ergänzungen vornehmen.

Ich mache nun bis Ende Oktober eine Lernpause. Am Montag geht es wieder zurück ins Büro. Wie geht es bei Euch jetzt weiter? Wann fangt ihr mit der Vorbereitung für die Mündliche an?

Ich drücke Euch allen die Daumen, dass es geklappt hat. Erholt Euch gut und genießt das Wochenende!

P.S. Beeindruckend, durch welchen Papierhaufen man sich in den letzten Monaten gearbeitet hat. Sieht es bei Euch auch so aus? 🙂

Steuerberaterprüfung2017

Tag 3 Bilanz

Hallo Ihr Lieben, auf die vielen Anfragen (welche Anfragen 😉 ) werde ich auch meinen Lösungsansatz für heute präsentieren:

Teil 1 Einzelunternehmen

Der Teil war meiner Meinung nach ganz fair.

TZ 1 der immaterielle Vermögensgegenstand (PC Spiel) war in der HB mit den Entwicklungskosten zu aktivieren, Verbot in StB, da nicht entgeltlich angeschafft. Dann noch Abschreibung in HB anteilig und diese ist natürlich in der StB zu korrigieren.

TZ 2 das Fremdwährungsdarlehen

Bilanzierung in HB und StB zum Umrechnungskurs bei Anschaffung zum Rückzahlungsbetrag von 195.000. Das Damnum in der HB Wahlrecht auf ARAP wg. hohes EK in HB wird das Wahlrecht ausgeübt und wg Pflicht in StB EHB. Die Zinsen für 11/12 waren als sonstige Verbindlichkeit zu passivieren in HB und StB. Die Umrechnung zum Stichtag mit einem höheren Teilwert aufgrund einer dauernden Werterhöhung war in der HB zu berücksichtigen, in der StB Wahlrecht, habe ich genauso wie Patrik kaputt macht, da keine Verbindlichkeit für lfd. Geschäftsverkehr somit Wechselkursschwankungen nicht dauerhaft.

TZ 3 Urheberrechtsverletzung

Die Rückstellung war dem Grunde nach in HB und StB in 2015 zu passivieren, jedoch für HB kein gravierender Fehler und in der StB lt, SV keine Änderung möglich somit Anpassung im ersten offenen Jahr 2016. Hier habe ich die Erhöhung um 20.000 in 2016 berücksichtigt und das endgültige Urteil in 2017 war als wertbegründende Tatsache erst in 2017 somit keine Rückwirkung zum Stichtag. Für die Prozesskosten habe ich noch eine Rückstellung gebildet in Höhe der verminderten Kosten = 11.000 (15.000 abzgl Anzahlung).

Teil II

TZ 1 neuer Gesellschafter kommt dazu

Differenz von BW 70.000 zum Kaufpreis 100.000 führt zur Aufdeckung der stillen Reserven von 30.000 in der Ergänzungsbilanz.

TZ 2 Finanzierung Anteil über Darlehen bei Neugesellschafter

Bilanzierung als notwendiges SBV I, Vorrang SBV vor BV, somit beim EU des U auszubuchen. Zinsen somit als Sonderbetriebsausgaben zu erfassen.

TZ 3 GruBo A

Vorher SbV des A an der OHG solange die MU-Schaft besteht, ab wird ja an die OHG veräußert, nix 6 (5) EStG lt. Buchhalter war ne tolle Idee, aber nicht möglich. Somit Aufdeckung der stillen Reserven in Höhe von 100.000 bei dem Gesellschafter. Bilanzierung bei der OHG zu AK von 300.000.

TZ 4

das gegebene Darlehen war SBV da an die OHG gegeben, Vorrang SBV vor BV des EU.

TZ 5

TW-Abschreibung von 20 % auf das Darlehen im SBV des U wg. dauernder Wertminderung.

TZ 6

EU des U, hier musste nur alles von vorher umgesetzt werden, somit fast alles gegen Privateinnahme oder Privateinlage ausgebucht werden, Die Beteiligung an der OHG war in der HB als VG zu aktivieren zu AK mit dauerhafter Wertminderung, somit beizulegender Wert. In der StB kein WG, jedoch wie eins zu behandeln über Spiegelbildtheorie gleiche Darstellung Beteiligung in OHG gesammelt in EB und SBV und EU für U (hab ich leider nicht geschafft zeitlich :()

Teil III

TZ 1 Grundstück

Hier einnmal schön die HK ermitteln in der HB das komplette GrdSt aktivieren und in der StB nur aufgrund der betrieblichen Nutzung anteilig. Wegen den unterschiedlichen Kosten und Vorgabe hohes EK in HB wurde das Wahlrecht mit den Verwaltungskosten ausgeübt, Verbot der Vetriebskosten. Dann AfA, sollte lt. Vorgabe wie in der StB erfolgen, somit BV mit 3 % und PV mit 2 %, habe ich leider verschlampt… Dann in der StB nur das notw. BV zu aktivieren, dann wäre grds. eine Forderung für die ETW des Gesellschafters zu erfassen, da nichts passierte war eine vGA zu beurteilen (habe ich leider zeitlich nicht geschaft). Differenz HB zu StB: latentente Steuern

TZ 2 Kauf Betrieb

ANschaffung von Maschinen für 100.000 Aktivierung in HB und StB und Abschreibung auf 2 Jahre. Der Überpreis war „überraschenderweise“ ein GeFi, hier einmal HB “ blabla“ und StB „blabla“ mit Abweichender ND von HB 10 Jahre und StB 15 Jahre, fein latente Steuern.

TZ 3 Baukrank

Diebstahl und Versicherungserstattung, in HB+StB außerplanmäßige Abschreibung/AfA auf 0 somit Differenz Buchwert zur Erstattung Aufdeckung stiller Reserven, in StB Wahlrecht Einstellung Rücklage R 6.6 für die stillen Reserven, auch hier latente Steuern.

Fazit

Heute war wg dem mittleren Teil und dem Grundstück in Teil 3 nicht soo mein Tag, ich hoffe es hat trotzdem zu 40 Punkten gereicht und ich hab immer fleißig Herzchen gemalt! 🙂

LG genießt das vorzeitige Ende der Schriftlichen!! Und iwann bereitet euch ab November / Dezember auf die Mündiche vor! 🙂

Gruß & Kuss

Heike

Themen Tag 3: Bilanzsteuerrecht

Abschließend meine Zusammenfassung vom finalen Tag 3. Heute etwas kürzer, weil ich jetzt schnell heim will 😉
Wie immer ist es möglich, dass ich Punkte vergessen oder Probleme oder Themen nicht richtig erkannt habe.
Gestern habe ich auch schon an der Kommentar-Flut gesehen, dass ihr wohl einiges anders gesehen habt. Ihr dürft mich gerne weiter korrigieren.

Sachverhalt 1
Themen: Bewertung eines IWG, Bewertung von Waren, Fremdwährungsverbindlichkeiten, Rückstellungen wegen Schadenersatzverpflichtungen.

Einzelunternehmer A stellt PC Software her.
A wünscht hohes Eigenkapital handelsrechtlich und niedrigen Gewinn steuerrechtlich.
Der vorl. Gewinn ist angegeben und der endgültige Gewinn soll ermittelt werden nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

Tz. 1a:
A stellt PC Software her. Entwicklungskosten 180.000€. Die Software hält 3 Jahre.
Um bei der Bank besser dazustehen, aktiviert er die 180.000€ in beiden Bereichen als RAP.

Es lag ein selbst entwickeltes IWG vor. Das steuerrechtliche Aktivierungsgebot war zu beachten.

Tz. 1b:
Er presst die Software auf DVD und hat dafür diverse Kosten pro Charge.
Es sind die Einkaufspreise zu verschiedenen Daten und Stückzahlen angegeben.

Es ging um die Aktivierung als Umlaufvermögen. Handelsrechtlich möglichst hoch (vergleich Fifo, Lifo, Durchschnitt) und steuerrechtlich geht nur LiFo.

Tz. 2:

A nimmt ein verzinstes Darlehen in US-Dollar mit einer Festlaufzeit von 5 Jahren auf.
Ein Disagio in Höhe von umgerechnet 15.000€ wird gezahlt aber als Kosten aktiviert.

Der Kurs wird schlechter zum Bilanzstichtag (d.H. die Verbindlichkeit wird größer).

Handelsrechtlich Devisenkassamittelkurs und die Währungsnachteile waren als Kosten zu aktivieren.
Steuerrechtlich lag keine dauernde Wertminderung vor weil es sich um übliche Währungsschwankungen handelt. Es war kein Kredit des laufenden Geschäftsverkehrs.

Bei den Zinsen gilt handelsrechtlich dasselbe. Steuerrechtlich liegt nun eine Verbindlichkeit des üblichen Geschäftsverkehrs vor und da die Kursverschlechterung anhielt, durfte nunmehr nach dem BMF-Schreiben eine TW-AfA gemacht werden.

Tz. 3:
A bekam 2015 ein Schreiben eines Anwalts wegen Urheberrechtsverletzung über Schadenersatz 100.000€.
Er hatte aber ohnehin so einen niedrigen Gewinn, dass er einen Buchhalter anwies, keine RSt zu buchen.

2016 wurde nunmehr der Gerichtsprozess eröffnet und der Schadenersatz erhöhte sich um 20.000€ auf 120.000€.

A buchte nun 500.000€ RSt, weil man ja in den USA auch immer auf so hohe Summen verklagt wird.

2017 endet der Gerichtsprozess mit Urteil 125.000 Schadenersatz.

In 2016 und 2017 entstanden Gerichts- und Anwaltskosten, die abzugrenzen waren.

Hier geht es um Nachholungsverbot der Rückstellung über 100.000€ wegen bewusster Manipulation (nur die 20.000€ sind nachzuschieben) und um Text-Begründungen, wann mit Eintritt des Schadens ernstlich zu rechnen ist.

Sachverhalt 2
Themen: Gesellschafterwechsel, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen, TW-AfA auf Beteiligungen, Unterschiedliche Behandlung Handelsrecht und Steuerrecht.

Die Bilanz der CD-OHG zum 30.06.2016 ist angegeben.
Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

Tz. 1:
D ist zu 10% beteiligt und verkauft seinen Anteil mit BW 70.000€ für 100.000€ an E.

Die Ergänzungsbilanz ist aufzustellen. In nur einem einzigen WG (Gebäude) liegen stille Reserven. Ein Firmenwert liegt nicht vor. Die Ergänzungsbilanz ist fortzuentwickeln mit 2 AfA-Reihen, weil 4% AfA beim Gebäude in der Gesamthand zulässig war.

Tz. 2:
Zur Finanzierung nimmt E ein Darlehen über 100.000€ auf.
Das hat er in seinem eigenen Einzelunternehmen bilanziert.

Hier ging es meiner Meinung nach um Bilanzierungskonkurrenzen und die Überfühung der Verbindlichkeit ins SBV, die Sonderbilanz war aufzustellen und fortzuentwickeln.

Tz. 3:
Der ausgeschiedene D hatte in seiner Sonderbilanz Grubo mit BW 200.000. Er verkauft den GruBo der OHG für 300.000.
Auf § 16 war nicht einzugehen.

Das wurde natürlich falsch gebucht, ein Gewinn war anzugeben in Höhe von 100.000

Tz. 4:
Der neue Gesellschafter E gab der OHG ein Darlehen in Höhe von 50.000€.
Auch das Darlehen bilanzierte er in seinem Einzelunternehmen.

Meiner Meinung nach auch SBV aber keine Ahnung was die da wirklich wollten.

Tz. 5:
Dar Darlehen aus Tz. 4 war zutreffend zu 20% im Wert gemindert. E macht eine Sonderabschreibung in Höhe von 20%.

Tz. 6:
Nun war das Einzelunternehmen des neuen Gesellschafters E zu bewerten und die dort zutreffend bilanzierte Beteiligung.

Handelsrechtlich liegt hier ein WG vor, das zutreffend einzeln bewertet werden kann und eine TW-AfA um 20% ist zulässig.
Steuerlich Spiegelbildtheorie, keine TW-AfA sondern Buchungen über Beteiligung.

Ich habe hier noch die Überführung der Forderung und der Verbindlichkeit aus Tz. 2 und 4. nach § 6 Abs. 5 EStG in das SBV des E gemacht, aber was die da wirklich von mir wollten weiß ich nicht so recht.

Sachverhalt 3
Themen: Abweichungen HR/StR mit latenten Steuern, Betriebsabrechnungsbogen, vGA, Gebäude-HK, Firmenwert, R6.6-Rücklage.

Eine mittelgroße GmbH erbringt Bauleistungen.
X ist einziger Gesellschafter und hält 100%.
Ziel war möglichst hohes handelsrechtliches EK und möglichst niedriger Gewinn.
Auf latente Steuern war einzugehen.
Ein vorläufiger Gewinn war angegeben, in dem die nachfolgenden drei Sachverhalte noch nicht berücksichtigt waren.

Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

Tz. 1:
X baut sich selber ein Betriebsgebäude auf schon lange bilanziertem GruBo.

Ein Betriebsabrechnungsbogen über alle Materialkosten, Fertigungskosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten und entsprechende Gemeinkosten wird vorgelegt.
Der BAB hat zwei Spalten. Einmal einen mit kalkulatorischen Kosten und AfA und einer für Zwecke der Ermittlung der Herstellungskosten.

Die Quote der Gesamtkosten zu den Gebäude-Kosten wird angegeben.

Das Gebäude selber wird zu zwei Zwecken genutzt:
2/5 soll B unentgeltlich übertragen bekommen zu eigenen Wohnzwecken und 3/5 werden betrieblich genutzt.
Es werden Unmengen an Angaben zu Umsatzsteuer und Preisaufschlägen etc. gemacht.

Das Ziel war es, aus dem Gesamt-BAB die HK des Gebäudes zu ermitteln und dann quotal aufzuteilen.
Der eigenbetriebliche Teil war möglichst hoch darzustellen.
Der Teil zu Wohnzwecken war eine vGA und ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen (also incl. USt und Preisaufschlägen und kalkulatorischen Kosten etc.)

Auf die unterschiedliche steuerrechtliche und handelsrechtliche Beurteilung war einzugehen. Latente Steuern waren anzugeben.

Tz. 2:
Ein Einzelunternehmen mit BW 100.000 wird wegen des guten Rufes für 500.000€ gekauft.
Es war auf den Firmenwert und deren handelsrechtliche und steuerrechtliche Zugangs- und Folgebewertung einzugehen.

Wegen der unterschiedlichen AfA gab es auch hier latente Steuern.

Tz. 3:
Ein Kran wird gestohlen. Die Versicherung erstattet 15.000€ mehr als den Buchwert. Die Aufdeckung der stillen Reserven sollte mit einer R6.6-Rücklage vermieden werden. Eine Ersatzanschaffung war für 2017 geplant.

Auch hier gab es latente Steuern.

Gesamt-Fazit
Das war machbar!
Viele kleine Fälle, bei denen man schön Punkte holen konnte. Ich habe keinen Haken gefunden. Der Gesellschafterwechsel war klar und strukturiert. Kein Vergleich zum § 24 UmwStG letztes Jahr.

Und jetzt geht es feiern!!!

Tag 2 Ertragsteuer

Hallo, also inhaltlich werde ich dank der ausführlichen Angaben von Patrik zum Sachverhalt nicht viel sagen, ich werde hier nur meinen Lösungs Ansatz aufzeigen:

Ich löse immer zuerst KSt, daher fange ich damit mal an:

Ganz klar gab es heute eine wunderhübsche Organschaft, die habe ich am WE noch geübt, daher habe ich mich heute gefreut. Die allgemeinen Voraussetzungen abprüfuen war hier denke ich nicht das Problem, eher eine Fleissaufgabe möglichst viele Punkte ins Körbchen zu bringen.

Nachher im SV gab es noch den Hinweis auf die atypisch stille Beteiligung, hier habe ich den Erlass 14/12 negativ abgegrenzt, da zwar eigentlich schädlich, aber die Organschaft gab es ja schon länger. Ich denke auch nicht mehr als einen Punkt wert.

Dann der Minderheitsgesellschafter, hier habe ich die GAB korrigiert da innerbilanziell die KSt Aufwand ist, somit ausserbilanziell 10 Nr 2.

Dann die Drohverlust Rückstellung, da hab ich die Altjahre auch erzählt, HB Aufwand, StB Verbot, dann in 2016 bei Auflösung in HB Ertrag und in StB zu kürzen.

Dann wurde die Geliebte auch noch beschenkt, VGA geprüft, am Ende habe ich jedoch keine Korrektur gemachtt, da der WE der Soja nicht aktiviert wurde, somit bei mir keine Auswirkung auf das Einkommen….

Gewinnausschüttung bei OG nicht über 8b zu korrigieren, das kommt bei Mutti

Dann Einkommensurechnung bei OT, verbleibende Ausgleichszahlung bei OG zu besteuern.

Dann OT, hier gab es das allgemeine GAV rein und raus Spiel, die Erstattung der KSt und die vorherige NZ war alles auf Ebene der HB somit 0, auf Ebene des zvE habe ich 10 Nr 2 nur negativ abgegrenzt und die übersteigenden Erstattungszinsen bleiben, wie so oft im Steuerrecht Stoff.

Der Gewinn Anteil aus der atypisch stillenBeteiligung war zu hoch somit VGA prüfen, hab ich aber auf Ebene der P-GmbH kaputt gemacht mangels Ausirkungs aufs Einkommen. Somit bei mir für Mutti OT kein 8b.

Die übernommene KSt NZ des StB habe ich in HB als Aufwand erfasst, dann 10 Nr 2 und die Erstattung durch StB als „Schadensersatz“ nicht über 10 Nr 2.

Dann die OGA von der P-GmbH, hier 8b für beide zu prüfen, für OG war 8b zutreffen wg 11% Beteiligung, für Mutti OT gab’s wg 8b Abs 4 kein 8b, da nur 4% und keine Zusammenrechnung.

Dann habe ich für 2014-2016 die Minder/und Mehrabführungen wg Drohverlust und 8b durch geschrieben, 2014 und 2015 Mehrabführungen, passiver Ausgleichsposten und für 2016 Reduzierung. Leider habe ich alles zu 100% berücksichtigt, die 70 % hab ich überlesen.

 

GewSt

Kann meiner Meinung nicht mehr als 5-8 Punkte wert sein, bei den Zinsen waren nur die 40.000 zu berücksichtigen, nicht die freiwillig aktiviertun, stand im Erlass und in den Richtlinien. Das Grundstück wurde unterjährig gekauft, somit keine Kürzung. Die Mieten sind voll anzusetzen, trotz anteiliger Weiterberechnung, stand auch im Erlass+ Richtlinien. Die Nachzahlungszinsen zur GewSt habe ich über 8 Abs 1 KStG und 4 Abs 5b EStG gekillt.

 

ESt (bis hierhin dachte ich es läuft)

Ich habe zuerst die unbeschränkte und beschränkte Steuer Pflicht erzählt und auf den Antrag Germ. 1 Abs 3 hingewiesen, im allgemeinen jedoch eine Erklärung 2 Abs 7.

Bei den Arbeitslohn normal berechnet, die Abfindung über 24 mit Begünstigung 34 bei Zufluss somit nur 65.000. Der vergünstigte Aktienerwerb war auch Arbeitslohn in Höhe Der Differenz Kurswert zum Kaufpreis, ich hab hier allerdings den Wert lt. Kaufdatum genommen. Die Veräußerung habe ich leider übersehen im Eifer. Die OGA dann 20 nr. 1 mit Abgeltung und dann über Antragsveranlagung noch Sparer Pauschbetrag.

Dann gab es ALG 1 dass einmal Stfr mit Progression. Die Rente habe ich mit dem Ertragsanteil besteuert, weil keine Altersrente und die PensionsZusage als Versorgungsbezug. Die Leistung aus der PensionsKasse habe ich aufgeteilt in den gem. 3 Nr 63 bei Einzahlung begünstigt somit 22 Nr 5 und die anderen nicht begünstigen blieben wg Altvertrag stfr, 22 Nr 5 Satz BS b iVm 20 Abs 1 Nr 6.

Am Ende habe ich dann noch schnell das DBA draufgeklatscht. Aber nur noch in Kurzform leider.

 

Haltet die Ohren steif und schaut ab und zu bei der Klausur hoch, damit das Aufsichtspersonal auch die Personalien kontrollieren kann

Themen Tag 2: Ertragsteuern

Nachfolgend meine Zusammenfassung von Tag 2.
Es ist natürlich wie gestern möglich und sogar ziemlich wahrscheinlich, dass ich Punkte vergessen oder Probleme oder Themen nicht richtig erkannt habe.
Im dem Fall dürft ihr mich gerne in den Kommentaren verbessern; ich arbeite die Kommentare aber erst ab Donnerstag ab.

Einkommensteuer
Der Sachverhalt war wild gewürfelt und es gab eine riesen Sucherei. Ich sortiere nachfolgend schon.
Themen: DBA Deutschland/Türkei, Wechsel von beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht, Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Aktienoptionen, Renten, Dividenden, Aktienveräußerungen, ALG I.

Sacherhalt:
Ali, türkischer Staatsbürger, lebt seit Jahrzehnten in Deutschland. Er lebt bis 30.09.2016 in Deutschland und ab 01.10.2016 geht er zurück in die Türkei. In 2017 stirbt er. Das DBA lag bei.

§ 19 EStG:
Ali bekommt in 01+02/2017 EUR 10.000€ und für die Folgezeit 10.200€ pro Monat Gehalt von einer inl. AG.
2 Monate in 2016 arbeitet er bei einer Tochtergesellschaft in der Türkei. Hier musste nach DBA geprüft werden, ob die Tochter einer Betriebsstätte ist und das Gehalt anteilig auf die Zeit in der Türkei runtergerechnet werden. Nach DBA wurde dann die Steuerfreiheit unter Progressionsvorbehalt für die Zeit festgestellt.

Weiterhin hat Ali Aktienoptionen. Er zieht für 40€/Aktie x 100 Aktien die Option am 19.05 und bekommt am 17.06 die Papiere gutgeschrieben.
Die Teilwerte zum 19.05 und 17.06 war angegeben. Hier musste dann der Zuflusszeitpunkt ermittelt werden und der geldwerte Vorteil berechnet werden.

Zum 30.06. wird Ali gekündigt. Er bekommt eine Abfindung i.H.v. 70.000, gezahlt in 3 Teilbeträgen.
Teil 1: 01.07.2017 i.H.v. 30.000€ (unbeschränkte Steuerpflicht)
Teil 2: 01.10.2017 i.H.v. 35.000€ (beschränkte Steuerpflicht)
Rest in 2017.
Hier durfte der Zuflusszeitpunkt bestimmt werden, Hinweis auf § 24 Nr. 1, Außerordentliche Einkünfte benennen und nach DBA die Steuerfreiheit der Bezüge zum 01.10.2016 festgestellt werden unter Progressionsvorbehalt.

Von einem ehemaligen Arbeitgeber bekommt Ali einen Versorgungsbezug ab 01.10.2016. Der Arbeitgeber war im Inland belegen, 30% der Arbeitszeit hat er aber in fremden Nicht-DBA-Staaten gearbeitet. Der Versorgungsbezug wurde ab 01.10.2017 ausgezahlt zur Zeit der beschränkten Steuerpflicht. Der Versorgungsfreibetrag musste berechnet werden (anteilig) und der WK-Pauschbetrag durfte auch hier nicht vergessen werden. Dann durfte wieder im DBA gefunden werden, dass der Bezug steuerfrei ist unter Anrechung von Progressionsvorbehalt.

§ 20 EStG:
Ali verkauft in seiner unbeschränkten Zeit 60 von 100 Aktien für 80€/Stück.
Hier durften die Anschaffungskosten (Kaufpreis + Geldwerter Vorteil) berechnet werden und anschließend der Gewinn. Hiervon war der SFB nach § 20 Abs. 9 abzuziehen. Antrag nach § 32d war nicht möglich weil Beteiligung unter 1%.

Für die restlichen 40 Aktien gibt es 2€ Dividende/Stück.
Beschluss der Ausschüttung in 09/16, Auszahlung in 10/16 (erster Monat der beschränkten Steuerpflicht).
Hier durfte die ganze 43er Kette runtergebetet werden um im Anschluss im DBA zu finden, dass Deutschland nur 15% Quellensteuer einbehalten darf. Für die Differenz darf ein Antrag beim BZSt gestellt werden.

§ 22 EStG:
Ali bekommt 2 Renten jeweils ab 01.10.2016, also während der beschränkten Zeit.
Einmal eine normale Altersrente bei der DRV und einmal vom ehemaligen Arbeitgeber eine Pension. Von der Pension waren 30% aus steuerfreien Mitteln nach § 3 Nr. 63 EStG bedient, der Rest aus unbefreitem Vermögen.
Die Rente und der Rentenfreibetrag mussten jeweils ermittelt werden. Auch hier den WK-Pauschbetrag nicht vergessen. Im Anschluss hat man im DBA die Steuerfreiheit der Renten finden können unter Anwendung des Progressionsvorbehalts (hier habe ich geschwommen).

Arbeitslosengeld
Ali bekommt noch 3 Monate ALG 1. Keine Einkunftsart aber dafür Progressionsvorbehalt.

Körperschaftsteuer

Thema: Organschaft

Sacherhalt:
Die A-GmbH ist Organträger der B-GmbH und zu 70% an ihr beteiligt. Die anderen 30% hält ein fremder Dritter, der einen Ausgleichsanspruch auf 75.000€ pro Jahr hat.
Der EAV war auf Gültigkeit zu prüfen.

Für beide Gesellschaften war der vorläufige handelsrechtliche Gewinn angegeben. Der Ausgleichsanspruch war dort ergebniswirksam enthalten. Außerdem waren in den handelsrechtlichen Gewinnen noch nicht-abzugsfähige Betriebsausgaben enthalten.

Für die B-GmbH als Organgesellschaft war das steuerliche Einlagenkonto fortzuentwickeln. Hierzu gab es Angaben zum Eigenkapital im Vorjahr und zum Bestand des stl. Einlagenkontos des Vorjahres.

Nicht berücksichtigt waren im Ergebnis beider Gesellschaften folgende Einzelsachverhalte:

a) Die OG hat eine handelsrechtlich zulässige Drohverlustrückstellung in Vorjahren, teilweise in vororganschaftlicher Zeit, gebildet, die in 2016 komplett aufgelöst wurde.

b) Die OG hat eine vGA an eine nahe angehörige des Fremdgesellschafters in Höhe von 100.000€ geleistet.

c) Der Steuerberater des OT’s hat eine Fehlberatung geleistet, die zu Mehr-Körperschaftsteuer führte. Er versprach, die Mehr-KSt zu übernehmen.
Ich glaube, dass hier eine eventuelle außerbilanzielle Kürzung der gewinnwirksamen Forderungseinbuchung nach § 10 Nr. 2 KStG verneint werden sollte

d) In einem sehr kompliziert ausgedrückten Sachverhalt wurden KSt-Nachzahlungszinsen zurückgezahlt und im Anschluss noch eigene Erstattungszinsen hinerhergeschoben. Die Erstattungszinsen sind im Gegensatz zu der Rückzahlung dann nach § 10 Nr. 2 KStG nicht befreit.

e) Der OT hat sich an einer X-GmbH, an der er zu 100% beteiligt ist, mit einer stillen Beteiligung in Höhe von EUR 500.000 beteiligt. Dafür bekommt er 99% vom Gewinn, Verlust und den stillen Reserven. Angemessen wären nur 50% gewesen. Eine Gewinnausschüttung in Höhe von 99% von 100.000€ = 99.000€ findet statt und wird gebucht.
Hier vGA ermitteln und auf § 8b Abs. 1/5 hinweisen.

f) Der OT ist zu 4% an einer Y-GmbH beteiligt, die OG zu 11%. Es gibt eine Gewinnausschüttung.
Hier durfte bei der OG §8b nicht angewendet werden sondern erst auf Ebene des OT. Der OT selber hatte nur 4%, insoweit § 8b Abs. 4 keine Freistellung; keine Zusammenrechnung.

Am Ende waren noch Angaben zum Ausgleichsposten zu machen nach § 14 Abs. 4 KStG (75.000€ x Beteiligungsquote x 70%) incl. Fortentwicklung.

Gewerbesteuer
Eigener Mini-Sachverhalt mit geschenkten Punkten nach dem Motto: „Wo ist der Haken?“

SV 1: Die GmbH kauft in 2016 ein neues Grundstück und hat Finanzierungskosten in Höhe von 50.000€. Davon wurden 10.000€ zulässig als AK aktiviert.
Problem 1: Nur 40.000 hinzurechnen
Problem 2: Keine Kürzung weil erst in 2016 neu gekauft.

SV 2: Die GmbH mietet für viel Geld ein Betriebsgrundstück. 10% davon werden untervermietet.
Problem: Werden alle Mietaufwendungen hinzugerechnet oder nur der saldierte aufwandswirksame Betrag.

SV 3: Es sind 20.000€ Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer enthalten. § 4 Abs. 5b („Nebenleistung“) außerbilanziell raus damit.

Gesamtfazit
Ich habe den Haken nicht gefunden. Bis auf einige Ausnahmen waren die Einzelsachverhalte teilweise sehr einfach. Inbesondere der Gewerbesteuer-Sachverhalt war so einfach, dass er mich aus dem Konzept gebracht hat.
Die Themen waren wieder untypisch für eine klassische Steuerberaterprüfung. Nicht eine einzige Gewinneinkunft in Einkommensteuer.
Die Punkteverteilung ist mir schleierhaft. Ich bin gespannt.

Wie immer bin ich auf Eure Meinungen gespannt.